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Juristisches Tagebuch
Mittwoch,
13. März 2025
Katzenlulu
am Laminatboden
Mietstreit.
Mieter (Mandant) zieht aus, Gegner (Vermieter) macht angebliche Mängel geltend.
Darunter auch ein behaupteter Schaden des Laminatsbodens durch Katzenurin. Eine
Nachbarin, die eine angrenzende Wohnung bewohnt, wird einvernommen und gibt an:
Zeugin:
„Und dann ist der Vermieter gekommen und wollte, dass ich am Laminat rieche.“
Richterin:
„Wo? Am Boden?“
Zeugin:
„Nein. Der ist mit an Stückl von dem Laminatboden zu mir gekommen und wollte,
dass ich dort dran rieche.“
Richterin:
„Und? Haben´s dran gerochen?“
Zeugin:
„Nein, natürlich nicht. Ich riech doch an sowas nicht!“
Freitag,
17. Jänner 2025
Kanzleidekoration
Unlängst
war ich zu Besuch bei einem lieben Studienkollegen, der mittlerweile angesehener
Notar in Tulln an der Donau ist. Dabei fielen mir die nachfolgenden Bilder auf,
die seinen Gang dekorieren und mich wohl zu Recht zum schmunzeln brachten:
Mittwoch,
17. August 2022
Herr
Univ.Prof. Dr. Georg Wilhelm (1942-2021)
Erst vor
ganz kurzer Zeit erfuhr ich, dass einer meiner Professoren, die mir an der Uni
die ersten Grundzüge des bürgerlichen Rechts beigebracht hatten, schon vor
geraumer Zeit verstorben war.
So traurig
mich diese Nachricht natürlich stimmt, umso mehr bemühe ich mich in solchen
Situationen immer an jene witzigen Momente zu denken, die ich durch ihn erleben
durfte. Und da gab es einige, da ich jede seiner Vorlesungen besuchte.
Dies nicht
nur deshalb, weil er einer der besten Juristen unseres Landes war, sondern auch,
weil er eine sehr eigene Art hatte mit seinen Hörern umzugehen und Ihnen häufig
nicht nur juristische Gedanken mitteilte. Einen Menschen wie Herrn Prof. Dr.
Wilhelm würde man wahrscheinlich als "Original" bezeichnen. Und er brachte mich
oft zum Lachen durch seine manchmal etwas mürrische Art. Obwohl ich nach fast
drei Jahrzehnten sicher wieder viel vergessen habe erinnere ich mich doch heute
noch an manche Anekdote mit ihm.
Einmal kam
er in den Hörsaal und begann vor versammelter Menge seine Vorlesung mit einer
kurzen Schilderung eines alltäglichen Erlebnisses:
"Da steh i
heit in der U-Bahn-Station und hör folgende Durchsage: "Aufgrund eines
technischen Gebrechens wird sich der nächste Zug um ca. 20 Minuten verspäten.
Wir bitten um ihr Verständnis."" Dann sinierte er weiter: "Verständnis...
Verständnis... Verständnis... Wos soll ich do eigentlich net verstehen? I siech
jo eh, dass de U-Bahn ned kummt!"
Ebenso
legendär waren seine "Ausflüge" in diverse zivilrechtliche Rechtsgebiete. Egal
ob Schadenersatz, Gewährleistung oder allgemeine, vertragsrechtliche Fragen. Am
Ende landete er erläuternd häufig immer wieder beim selben Thema - dem
Bierbezugsvertrag.
Einmal saß
ich im Juni im Hörsaal in seiner Vorlesung. Der Hörsaal fasste eigentlich einige
hundert Leute. Wir waren aber nur zu dritt: ich und 2 andere Kollegen. Einer saß
ganz vorne, einer irgendwo in der Mitte und ich - wie immer - ganz hinten in der
letzten Reihe.
Da es
draußen 35 Grad hatte war der Besucherandrang sehr mau. Irgendwann kam er dann
rein, schaute die leeren Bänke gedankenvergessen an und knurrte: "Des ist a
Witz. Kaum is draußen haaß geht kana mehr auf de Uni. I tät a vü liaba im
Schwimmbod liegn. Auwa na, wos moch i. I stöh mi do her und muaß a Vurlesung vua
3 Leit hoitn!". Daraufhin sagt der Kollege in der ersten Reihe in fehlerhaftem
Latein: "Aber Herr Professor - tres facium consortium!". (zu deutsch war
offenbar gemeint: "drei machen eine Gruppe")
Woraufhin
Herr Prof. Wilhelm ihm überaus verärgert und sehr lautstark entgegnete:
"Glauben´s Ihre depatten, lateinischen Sprüch höfn ma do jetzt irgendwie
weida?!?!". Dann schlug er zornig sein Büchlein zu und ging. Vorlesung
ausgefallen - hitzefrei.
Donnerstag,
18. August 2021
Der
Finanzminister
Gestern
wurde mir von meinem ehemaligen Studienkollegen, der mittlerweile Notar ist,
folgende Geschichte zugetragen: seine Klientin wollte ihren Grundbesitz an einen
Dritten übergeben.
Aufgrund
der jedoch sehr ungünstigen Konstellation erklärte ihr mein Freund dann, dass
das aus steuerlicher Sicht gar nicht klug sei und sagte er zu ihr: „Gnädige
Frau, wenn Sie das so machen wollen, dann freut sich nur einer: nämlich der
Finanzminister.“
Plötzlich
läutete das Handy der Klientin in der Besprechung.
Darauf der
Herr Notar: „Sehen Sie: er ruft Sie sogar sofort persönlich an!“
Freitag,
13. November 2020
Wie viel
verlangen wir denn nun?
Vor bereits
sehr langer Zeit wurde mir die Geschichte eines Kollegen (A) zugetragen, der
immer wieder für die eine oder andere lustige Anekdote bekannt war.
Eine davon
ereignete sich im Rahmen eines Scheidungsverfahrens, wobei Kollege A den Mann
und ein anderer Kollege (B) die Gegenseite (Frau) vertrat. Letztlich konnte man
in der Verhandlung eine gütliche, einvernehmliche Scheidung erzielen und gingen
danach alle Beteiligten wieder ihrer eigenen Wege.
Dieser Weg
führte Kollege A natürlich zuerst wieder in seine eigene Kanzlei.
Gerade dort
angekommen klingelte sein Telefon und erhielt er einen Anruf des
Gegenvertreters, den er soeben noch in der Verhandlung gesehen hatte. Dem Anruf
lag an sich gar keine schlechte Überlegung zugrunde und lief das Gespräch in
etwa so ab:
B: „Sehr
geehrter Herr Kollege - nachdem wir die Sache nun einer endgültigen Regelung
zuführen konnten werden Sie wahrscheinlich, so wie auch ich, die Kosten mit dem
Mandanten abrechnen müssen. Nachdem ich davon ausgehe, dass die beiden
Ex-Ehepartner sicher wieder irgendwann einmal miteinander reden werden sollten
wir uns vielleicht akkordieren zwecks der Höhe des Honorars. Weil: verlangt
einer von uns beiden weit mehr als der andere, dann hat einer von uns beiden
natürlich keine gute Nachrede. Was meinen Sie?“
Darauf A:
„Das ist eine sehr gute Idee. Also: was werden Sie verlangen?“
B: „Also
ich werde Frau X pauschal EUR 1.300,00 verrechnen.“
A: „In
Ordnung, dann verlange ich EUR 1.350,00.“
B fragte
verdutzt nach: „Wieso verlangen Sie um EUR 50,00 mehr als ich?“
Darauf A:
„Weil ich dieses Telefonat natürlich auch noch verzeichnen werde.“
Donnerstag,
22. Oktober 2020
handwritten
Die heutige
Geschichte, die mir aus der Vergangenheit wieder eingefallen ist, ist weniger
lustig als vielmehr außerordentlich erstaunlich.
Im Laufe
meines Gerichtsjahres bin ich im Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien
(Justizpalast) bei einem Richter – der heute längst seinen wohlverdienten
Ruhestand genießt – gelandet der seit vielen Jahrzehnten Schadenersatzprozesse
entschied.
Das aber
mit einer Gründlichkeit, die ich seitdem nie wieder erlebt habe.
Ein
durchschnittliches, zivilgerichtliches Urteil hat in seiner - meist zuerst
diktierten - Endfassung etwa einen Umfang von 20 bis 30 Seiten, sofern es sich
nicht gerade um einen Monster-Prozess handelt. Dann käme wahrscheinlich die
Spedition mit der Kopie des Urteils angetrabt.
Besagter
Richter war es seit jeher gewohnt seine Urteile im Entwurf mit der Hand
stenografisch zu schreiben. Jedes Wort, jede Zeile, jede Seite, alles.
Diese
handschriftlichen Konzepte gingen dann in die Schreibabteilung.
Nach dem
Rücklangen des Entwurf´s aus der Schreibabteilung wurde wieder handschriftlich
ausgebessert, Textpassagen untereinander verschoben, Formulierungen gestrichen,
andere wieder eingefügt usw. Nach der zweiten bzw. manchmal dritten Korrektur
war ein Urteil dann fertig und wurde zugestellt.
Das
Endergebnis waren Urteile, deren Reinform - lt. seiner Kanzleidame - fast immer
ein Mindestmaß von 90 Seiten umfassten; manche - wenige - Urteile waren mehr als
200 Seiten stark.
So
beeindruckend diese Arbeitsweise damals für mich war - sie brachte den
beteiligten Rechtsanwälten wenig Freude. Denn innert vier Wochen eine Berufung
gegen ein 100 (oder mehr) Seiten füllendes Urteil zu verfassen ist - wie man
sich vorstellen kann - alles andere als leicht. Da diktiert bzw. schreibt man
schon geraume Zeit.
Montag, 24.
August 2020
"Die hat
kein Telefon."
Wie viele
wissen bin ich schon lange der Versicherungschadenabwicklung in manchmal sogar
liebevoller Verbundenheit zugeneigt. Die Versicherungsleute sind wie eine ganz
große Familie; manchmal taucht einer mal unter und nach einigen Jahren bei einer
anderen Anstalt wieder auf.
Dann
tauchen aber irgendwann mal "neue" Versicherer in Österreich auf. Da bin ich
dann schon immer sehr neugierig. Einer dieser - mir bis dahin unbekannten -
Versicherer war die Gegenseite.
Rein
faktisch ging in dem Akt irgendwie gar nichts weiter, weil ich von der
gegnerischen Versicherung weder Informationen, noch benötigte Unterlagen bekam.
Nach zwei erfolglosen schriftlichen Urgenzen habe ich dann angerufen, um zu
wissen, weshalb ich keinerlei Rückmeldungen seit über einem Monat bekomme.
Nach
geraumer Wartezeit landete ich im Kundenservice. Dort deponierte ich schon sehr
nachdrücklich, dass ich mit der zuständigen Referentin reden möchte.
Als Antwort
bekam ich: "Die Referentin? Die hat kein Telefon."
Dienstag,
12. März 2019
Nau wos
mochn´s daun do?
Ein sehr
lieber Studienfreund ist - wie schon unten erwähnt - mittlerweile Notar und
studierten wir gemeinsam doch recht lange Zeit einige Fächer an der Uni.
Im Jahre
1994 absolvierten wir gerade Arbeitsrecht und so kam es, dass er sich einige
(mündliche) Prüfungen anhörte; dies natürlich bei seinem späteren Prüfer, der
bis heute einer der angesehensten Arbeits- und Sozialrechtler Österreichs ist.
Der
Erzählung meines Freundes nach geschah in der Prüfung folgendes:
Der
Professor stellte dem Prüfling folgende Aufgabe:
"Stellen
Sie sich vor, dass Sie gerade in die Arbeit kommen. Als Sie sich auf Ihren
Arbeitsplatz setzen finden Sie dort einen Zettel. Auf dem steht ganz lapidar und
ohne nähere Begründung drauf, dass Sie entlassen sind. Was machen Sie?"
[Exkurs:
Die Frage ist an sich sehr einfach. Sofort wirksame Entlassungen bedürfen eines
Entlassunsgrundes. Liegt kein Grund vor, dann ist die Entlassung in eine
Kündigung mit Kündigungsfrist und -termin umzudeuten. Diese Kündiugng kann auch
noch über die sog. Kündigungsanfechtung bekämpft werden. Dies sind grundlegende
Dinge im Arbeitsrecht, die man wissen muss. Immerhin kaut man gerade dieses
Thema über Wochen und Monaten immer wieder durch.]
Der
Prüfling überlegt eine Minute lang und sagt kein Wort.
Der Prüfer,
der in meiner Erinnerung immer sehr ruhig, nett und freundlich war, sagte: "Herr
Kollege, überlegen sie nur in Ruhe. Was machen Sie da?"
Der
Prüfling überlegt eine weitere Minute ohne ein Wort.
Nach
geraumer Zeit verliert der Professor aber dann doch die Geduld und fragt
ziemlich laut: "Nau wos mochn´s daun do?"
Darauf sagt
der Prüfling: "Ich glaube, ich würde zu einem Rechtsanwalt gehen!"
Montag, 11.
März 2019
Die
Besitzstörung
Gestern
fiel mir - nach vielen Jahren - wieder eine Geschichte ein, welche sich im Zuge
einer Prüfung an "meiner" Universität im Jahre 1995 zugetragen hat. Damals war
ich gerade mit der Vorbereitung auf die mündliche Prüfung in bürgerlichem Recht
beschäftigt.
Obwohl ich
neben meiner damaligen Arbeit ausschließlich aus Büchern und/oder Skripten
lernte wollte ich mir gerade in diesem Fach einige mündliche Prüfungen anhören,
um einen groben Überblick darüber zu bekommen was mich nach der schriftlichen
Prüfung denn so erwartet.
(Die sog.
Kernfächer bürgerliches Recht, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht und Strafrecht
wurden zu meiner Studienzeit "doppelt" geprüft. Zuerst war man schriftlich dran;
hatte man diese Hürde geschafft folgte die mündliche Prüfung.)
Also saß
ich dann irgendwann in den Zuschauerreihen und beobachtete so eine Prüfung.
Der
Professor stellte dem Prüfling nachfolgende Aufgabe:
"Herr
Kollege! Stellen Sie sich vor Sie kommen nach Hause und Ihre Frau liegt mit
einem anderen Mann im Bett. Stellt das eine Besitzstörung dar?"
[Dazu ein
kleiner rechtlicher Exkurs: wenn ein unberechtigter Dritter (sog. "Störer") den
Besitz eines anderen Berechtigten (Eigentümer, Mieter, Entleiher etc.) am
Besitzobjekt (Haus, Wohnung etc.) stört, dann nennt man das Besitzstörung. Dies
kann zB. dann der Fall sein, wenn jemand vor der Einfahrt eines anderen mit dem
Auto parkt und der Besitzer dieser Einfahrt nicht mehr raus und/oder rein kann.
Oder - wie hier - wenn sich jemand unberechtigt im Haus aufhält, obwohl ihm dazu
die Erlaubnis vom Eigentümer und/oder Mieter fehlt. Der Berechtigte kann dann
mittels sog. Besitzstörungsklage vom Störer verlangen, dass er solche Dinge
hinkünftig unterlässt.]
Der
Prüfling war vordergründig gut vorbereitet und antwortete sofort: "Nein,
natürlich nicht!"
Der Prüfer
zog die neugierig die Augenbrauen hoch und fragte: "Wieso nicht? Begründen Sie
das bitte."
Darauf der
Prüfling: "Naja, weil meine Frau ja nicht mein Besitz ist!"
[Die Lösung
wäre im Ergebnis sogar richtig. Geht man davon aus, dass auch die Ehefrau
Rechtsbesitzerin des Hauses und/oder der Wohnung - als Miteigentümerin, Mieterin
und/oder Berechtigte eines ehelichen Wohnrechtes - ist und dem Liebhaber
höchstwahrscheinlich den heimlichen Zutritt gestattete, dann wird keine
Besitzstörung vorliegen, weil der Störer ja die Einwilligung der - ebenfalls
berechtigten - Liebsten hat. Richtig ist natürlich auch, dass die Ehefrau seit
der Abschaffung der Leibeigenschaft am 01.01.1812 kein Eigentum des Ehemannes
darstellen kann. Nur leider passte die Begründung nicht zur Frage.]
Freitag,
08. März 2019
Nicht die
Ohren zuhalten!
Zivile
Streitverhandlung zwischen Frau Klägerin und Herrn Beklagten, die einander -
gelinde gesagt - seit vielen Jahren gar nicht mögen.
Der
Beklagte wird einvernommen und sagt dann nach geraumer Zeit: "So ist das. Und da
braucht sich die Klägerin jetzt gar nicht die Ohren zuhalten!"
Darauf Frau
K (die eigentlich nur den Kopf auf die Hände gestützt hat): "Ich halt mir ja gar
nicht die Ohren zu!"
Darauf die
Richterin: "Keine Sorge Frau Klägerin, Sie dürfen sich jederzeit die Ohren
zuhalten. Nur ich darf das jetzt leider nicht!"
Freitag,
03. August 2018
Der
Weltenbummler
Vor
geraumer Zeit ein Anruf. Frau X benötigt Hilfe. Sie hat ihr Auto hergeborgt, der
hat es wieder weitergeborgt und der bringt es seit 4 Monaten nicht mehr retour.
"Wissen´s"
sagt Frau X: "Das Auto ist mir völlig egal. Das kann er behalten wenn er mag.
Aber ich krieg seit Wochen laufend Strafmandate. Einmal sogar aus Paris und
einmal aus Berlin. Das kostet bis jetzt schon 700,00 EUR."
Donnerstag,
25. August 2016
"Wos is´n
leicht? Is wos leicht?"
Vor vielen
Jahren traf ich einen ehemaligen Mandanten, der einst als Rotlichtgröße sehr
bekannt war und - klarerweise - viele Justizvollzugsanstalten von innen kannte.
Nennen wir ihn Herrn X.
Neugieriger
Geist, der ich bin, habe ich ihn einmal gefragt, welche JVA seiner Ansicht nach
die "Wildeste" sei.
Wie aus der
Pistole geschossen sagte er sofort: "Gerasdorf".
Auf meine
Nachfrage wieso dem so sei, sagte er, dass die JVA vom Personal her genauso ist
wie alle anderen. Aber die Jugendlichen seien dort (in Gerasdorf findet
überwiegend Jugendstrafvollzug statt) so heftig wie sonst nirgends.
Wahrscheinlich gekennzeichnet durch einen massiven Testosteronüberschuss, der in
jungen Jahren natürlich viel heftiger ausfällt, als bei älteren Semestern.
Dazu
erzählte er mir folgende Geschichte:
Er war
irgendwann einmal in einer anderen JVA als Erwachsener alleine in einer
Doppelzelle untergebracht.
Eines Tages
geht die Tür auf und ein rund 2 Meter großer, 21jähriger Mann aus einem
Ostblockland betritt die Zelle; offensichtlich nun sein neuer "Zimmergenosse".
Dieser wurde direkt aus Gerasdorf vom Jugendvollzug nun in den
Erwachsenenvollzug überstellt.
"Waßt",
fuhr mein Bekannter fort, "de anzige Regel in der Zölln bei mir woa immer: woast
am WC, dann wosch da de Händ." Diese relativ einfache Regel teilte er auch
seinem neuen, jungen Mitbewohner mit, der darauf lapidar mit "Wos is´n leicht?"
antwortete.
""Nix
is...", hob i eam daun ganz ruhig gsogt" antwortete Herr X. "Waunst am Klo
woast, wosch da bitte die Händ." Woraufhin sich der junge Mann vor ihm
aufstellte und sagte: "Is wos leicht?".
Dieser von
tiefer Verständnisbereitschaft geprägte Dialog wurde dann jäh unterbrochen, da
mein Bekannter über die Schließorgane um einen möglichst zeitnahen Termin beim
Gefängnisdirektor ersuchte, der - aufgrund langjähriger "Zusammenarbeit" - auch
schon wenige Tage später stattfand. Beiden kannten sich ja schon ganz gut über
die Jahre hinweg.
Platz
genommen sagte der Herr Direktor zu ihm: "Nau X, wos is´n leicht?".
Nachdem
Herr X die Situation geschildert hatte und höflich, aber bestimmt verlangte den
Jüngling in eine andere Zelle zu verlegen, sagte der Herr Direktor zu ihm: "Is
wos leicht?".
""Schau,
pass auf", hob ich domois zum Direktor gsogt", fuhr X fort, "genau de söben
Frogn hot er ma a gstöht. Des Problem is, dass der Bua nie a Ruah geben wird in
meiner Zölln. Oiso wennst net wüst, dass i eam so laung drisch bis er si nimma
rührt, dann verleg eam bitte in a andere Zölln.". 2 Tage später war der gut
gebaute Junior auch schon anderweitig untergebracht.
Solche
Insassen nannte Herr X übrigens immer "Häfenrosen". Das sind Rosen, die immer
nur im Verborgenen blühen und nie das Tageslicht sehen werden.
Montag, 11.
Juli 2016
Lebenslang
minus 2 Monate
Als in
Österreich eingetragener Anwalt beauftragt einen nicht nur die "freie"
Bevölkerung, sondern man bekommt natürlich auch sog. Verfahrenshilfen in jenen
Agenden, in denen sich - vereinfacht ausgedrückt - jemand keinen Anwalt leisten
kann oder die Vertretung durch einen Anwalt gesetzlich angeordnet wird und sich
der Betroffene einfach freiwillig keinen Anwalt nehmen will (Schutzvorschrift
z.B. bei Berufungen und dgl., damit alles seine schöne und va. richtige Form
hat).
(Im zweiten
Fall befreit ihn dies zwar vom Wahlrecht des Anwaltes, aber nicht vom Recht
dessen Kosten zu bezahlen, wenn er solvent genug ist. Dies ist aber in dieser
Geschichte nicht weiter relevant.)
So auch
heute - wupps und der neue Verfahrenshilfeakt rauscht online bei mir herein.
Eigentlich
keine große Sache: Herr X ist in Haft und wurde zu einer geringen zweimonatigen
Haftstrafe verurteilt, weil er dort etwas getan hat, was er halt nicht tun hätte
dürfen. Gegen dieses Urteil möge der Grötz nun ein Rechtsmittel einlegen, weil
Herr X nach wie vor seine Unschuld beteuert. Das steht ihm auch zu; alle machen
Fehler. So auch - nach Ansicht des Herrn X - der Richter, der ihn verurteilt
hat.
Nachdem ich
den Akt aber eingehender durchforste staune ich nicht schlecht: Herr X ist
aufgrund einer Vorverurteilung in einer völlig anderen Sache bereits
lebenslänglich eingebunkert worden.
Also wenn
es mir nun tatsächlich gelingt das Urteil durch die Instanz aufheben zu lassen:
bedeutet das dann, dass er 2 Monate vorher, bevor er unsere Erde irgendwann für
immer verlassen wird, wieder in Freiheit entlassen wird? Und wer bestimmt dann
das Entlassungsdatum? Ein Beschäftigter der Justiz mit hellsichtigen
Fähigkeiten?
(...bedeutet es natürlich nicht. Ist nur mein Kopfkino.)
Mittwoch,
09. März 2016
Arbeitsmarktpolitische Bedeutung der Untersuchungshaft
Die
Untersuchungshaft und darauf bezogene Verhandlungen über die Verlängerung der
U-Haft gehören zum täglichen Geschäft jedes Anwalts.
Grundlage
dabei ist, dass jemand inhaftiert wurde, der einer (an sich schwerwiegenden) Tat
dringend verdächtig ist. Und damit offene staatliche Ermittlungen nicht noch
zusätzlich erschwert oder gefährdet werden, indem z.B. Beweismittel oder
vielleicht sogar der Verdächtige selbst verschwinden und/oder irgendwelche
Absprachen unter Tatbeteiligten getroffen werden können, die das Ganze
behindern/verfälschen/zunichte machen, werden sie in staatliche Verwahrung
genommen bis geklärt wurde was denn nun so Sache ist.
Dies ist
speziell dann regelmäßig der Fall bei Personen, die nicht in unserem schönen
Land wohnhaft sind, sondern - ähnlich einem Touristen - Österreich von Nord bis
Süd "bewandern" und dabei - angeblich - das eine oder andere krumme Ding gedreht
haben.
Die U-Haft
darf dann bestimmte gesetzliche Höchstfristen nicht übersteigen und wird deren
Verlängerung mitsamt einem Verfahrenshilfeverteidiger, der in diesem Fall ich
war, regelmäßig in gesetzlich verankerten Zeitrahmen überprüft. Diese sog.
U-Haftverhandlungen sind zwingend vom Gesetz angeordnet.
Der Ablauf
ist "normalerweise" immer derselbe: der Staatsanwalt beantragt die Fortsetzung
der U-Haft aus den bisherigen Untersuchungshaftgründen heraus und der
Verteidiger (also ich) die Enthaftung des Verdächtigen aus der U-Haft unter
gleichzeitiger Anordnung gelinderer Mittel, wie zB. den Erlag einer Kaution, die
Abnahme von Passdokumenten usw. usf.
Das letzte
Wort vor der richterlichen Entscheidung hat dann immer der Verdächtige, der sich
- zu 99,99% - den Worten seines Verteidigers anschließt. Die Zielsetzung des
Verdächtigen ist immer dieselbe: "Bitte lasst mich raus aus dem Knast.".
Obwohl sich
das Ganze sehr aufregend nach einer Herzschlagfolge von "Petrocelli", "Richter
Alexander Holt" oder "Law and Order: New York" anhört, ist dem nicht so. Solche
Verhandlungen dauern in aller Regel etwa gestoppte 2 1/2 Minuten und führen
äußerst selten zu einer Freilassung. "Hier macht die Justiz keine Gefangenen"
wäre trotz der innewohnenden Doppeldeutigkeit die falsche Redewendung; tut sie
schon und das auch noch - verständlicherweise - ganz ordentlich.
So weit, so
gut; heute war´s mal ganz anders.
Obwohl ich
in den rund letzten 15 Jahren sicherlich weit mehr als 100 U-Haftverhandlungen
verrichtet habe passierte heute etwas mit dem weder ich, noch der auch schon
sehr lange dienende Herr Staatsanwalt gerechnet haben. Der Beschuldigte führte
nämlich ohne Rücksprache mit mir aus:
"Frau Rat,
ich möchte, dass die U-Haft weiterhin aufrecht bleibt, weil - wenn Sie mich
rauslassen - werde ich sicherlich weitere Straftaten begehen. Ich beantrage
daher die Fortsetzung der U-Haft aus den bisherigen U-Haftgründen und schließe
mich den Worten des Herrn Staatsanwalt vollinhaltlich an. Ich möchte hier
bleiben."
Na da waren
dann einmal alle ziemlich baff.
Der
Hintergrund dieser Taktik ist noch viel skurriler, als man glaubt. Der Herr
Beschuldigte geht nämlich im "Häf´n" schön brav arbeiten und verdient dort -
verglichen zu seinem sonstigem Einkommen, dass er anderorts beziehen würde -
ganz passabel. Zwar nicht das, was man in Österreich auf dem Arbeitsmarkt im
Allgemeinen verdient; aber verglichen zu seinem Land, in dem er normalerweise
wohnt und manchmal auch arbeitet, mehr als genug.
Also - Gott
sei Dank - für Österreicher kein wirklicher Anreiz, sonst würde etwa noch ein
eigener Bus vom AMS zur JVA immer mehr Arbeitnehmer transportieren. Die
Justizvollzugsanstalten bekämen damit - aus dieser Sichtweise heraus - unter
Umständen sogar noch arbeitsmarktpolitische Bedeutung.
Donnerstag,
25. Februar 2016
Das darf
der aber nicht!
Verhandlung
vom heutigen Tag. Der Beklagte, der im Übrigen mein Gegner ist, wird
"hochoffiziell" unter Eid einvernommen. Diese Beeidigung habe ich beantragt, da
sich nach nunmehr drei Jahren des laufenden Verfahrens immer mehr die Vermutung
verhärtet hat, dass dieser das Blaue vom Himmel lügt.
Nachdem die
Richterin alle Ihre Fragen gestellt hat bin ich als Klagevertreter an der Reihe.
Da ich es
nicht besonders gern sehe, wenn jemand versucht unser schönes Justizsystem zu
veräppeln, fallen meine Fragen dann auch dementsprechend lästig und unangenehm
aus. Nach der dritten Frage ist es soweit: der Herr Beklagte ist in die Enge
getrieben und findet mit seinen Antworten keine Ausflüchte mehr. Er weiß nicht
mehr weiter.
Dies
veranlasst ihn zu folgender Äußerung: "Frau Rat, ich werde diese Fragen nicht
mehr beantworten. Diese Fragen darf mir der Rechtsanwalt gar nicht stellen!" Woraufhin die Richterin wie aus der Pistole geschossen konterte: "Lieber Herr Beklagter, das darf er sehr wohl. Aber wenn es Ihnen lieber ist, dann sagt der Herr Rechtsanwalt mir die Fragen und ich stelle Sie Ihnen!"
Mittwoch,
03. Februar 2016
Vertrauen
ist gut, Kontrolle ist besser!
Ein Mandant
wohnt in einem kleinen Städtchen am Land. Täglich fährt er mit seinem Auto
dieselbe Strecke von und zur Arbeit; somit kann er getrost von sich behaupten,
dass er diese - seine - "Hausstrecke" wie seine eigene Westentasche kennt.
Nun ergab
es sich einmal, dass er auf dem Heimweg auf der Durchzugsstraße gerade die
Ortsanfangstafel passierte und - quasi aus dem Augenwinkel - dahinter plötzlich
einen Blitz bemerkte. Da es nicht regnete konnte das nur etwas anderes gewesen
sein. Man wird doch in seinem schönen Heimatstädtchen nicht eine neue Radarbox
aufgestellt haben.
Um die
Sache einer weiteren Überprüfung zuzuführen drehte der Mandant kurzerhand um,
fuhr zurück und nagelte - neuerlich - mit 80 Sachen an der Ortsanfangstafel
vorbei. Und tatsächlich - es blitzte noch einmal.
Wenige
Wochen danach erhielt er dann nicht nur 2 Verkehrsstrafen für die beiden
Geschwindigkeitsübertretungen, sondern auch gleichzeitig den Auftrag an einer
verkehrspsychologischen Schulung teilzunehmen. Begründet wurde dies damit, dass
die geistige Eignung zum Lenken eines Kraftfahrzeuges überprüft werden müsse,
wenn ein Lenker zweimal innerhalb von 30 Sekunden von derselben Radarbox
geblitzt wird.
Montag, 22.
Jänner 2016
Alleine
sein
Ein ganz
lieber Studienfreund von mir, der schon seit längerer Zeit das Amt eines Notars
bekleidet, erzählte mir einmal, dass er im Zuge einer Verlassenschaftsabhandlung
eine ältere Dame mit rund 70 Jahren vor sich sitzen hatte. Ihre Mutter war erst
kürzlich mit über 90 Jahren verstorben.
In aller
Trauer erzählte sie ihm, dass es ihr jetzt natürlich sehr schlecht ginge. Sie
war es ein Leben lang gewohnt ihre Mutter an ihrer Seite zu haben, habe alles
immer nur mit ihr gemeinsam unternommen und sich ständig mit ihr ausgetauscht.
Mann gab es ein Leben lang für sie keinen; es gab nur die Mama. Nun sei ihre
Mutter gestorben - und sie ist ganz alleine.
Mein Freund
ist ein wirklich empathischer Mensch und versucht häufig jene, die sich in
seiner Umgebung aufhalten, mit seiner sehr offenen - und va. selbstehrlichen -
Art aufzuheitern. So auch damals.
Er sagte:
"Gnädige Frau, ich verstehe ihren Kummer wirklich sehr gut und sie haben mein
aufrichtiges Beileid; aber versetzen sie sich mal in folgende Lage:
Bei "einem
Bekannten" [Anmerkung: Ich bin mir nicht ganz sicher, ob er nicht sicher selber
meinte *g*] ist es so:
Mein
Bekannter hat ganz viele kleine Kinder, wobei das älteste Kind gerade mal 5
Jahre alt ist, die alle zu Hause auf ihn warten, wenn er nach rund 14 Stunden
Arbeit nach Hause kommt. Dann geht er mit dem Hund schnell gassi, isst etwas und
kümmert sich die restliche Zeit bis er schlafen geht um seine Mannschaft
bestehend aus Kindern, Frau, Hund und Haus. Ich bin mir ziemlich sicher, dass
mein Freund manchmal ganz gern alleine wäre.".
Da musste
sogar die ältere Dame schmunzeln.
Dienstag,
17. November 2015
Ein
feucht-fröhlicher Abend
Strafverhandlung wegen einer Kneippenprügelei. Die Kellnerin des Lokals wird
befragt, ob - und wenn ja was - sie genau gesehen habe.
Diese gibt
an:
"Herr
Richter, ich kann nicht viel dazu sagen. Ich weiß nur noch, dass ich damals am
Nachmittag meinen Dienst beendet habe und dann eine Kollegin von mir Spätdienst
machte. Ich selber bin aber mit ein paar Gästen im Lokal verblieben und habe
weitergetrunken. Von der Auseinandersetzung habe ich nichts mitbekommen und weiß
auch nicht wer genau daran beteiligt war.
Ich war
damals ziemlich betrunken und weiß nur mehr, dass ich dann am nächsten Tag um 3
[gemeint ist 15.00 Uhr] aufgestanden bin und auf einmal 20,00 EUR in meinem BH
gefunden habe."
Dienstag,
05. November 2015
Wo man
Besprechungen abhalten sollte
Als ich
einst als Anwaltskonzipient ("Anwalts-Lehrling") begann durfte ich meine ersten
Schritte bei Herrn RA Dr. Manfred Meyndt in 4020 Linz versuchen.
Heute -
also rund 17 Jahre später - muss ich immer noch an sehr viele Lektionen denken,
die mir Dr. Meyndt damals beigebracht hat. Ich kann mit Fug und Recht behaupten,
dass ich alles, was er mir beigebracht hat bis heute - oft täglich - brauche. Er
war ein Virtuose des Zivil- und Zivilprozessrechts, ein schlauer Fuchs und
witziger Lehrmeister.
Eines
Tages, als ich ihm ein paar Schriftstücke zur Unterfertigung brachte, sagte er
zu mir: "Kollege, haum´s kurz Zeit? Kommen´s - setzen Sie sich her."
Ich nahm
Platz.
"Folgende
Situation: Sie haben einen Akt und der Kollege, der die Gegenseite vertritt,
möchte mit Ihnen den Fall in einer Besprechung erörtern. Wo findet diese
Besprechung mit dem Gegenvertreter statt?"
Bequem wie
ich war sagte ich: "Na, wenn´s geht, dann bei mir. Dann muss ich nicht zu ihm
hinfahren."
Daraufhin
mein Lehrer: "Falsch. Ich rate Ihnen dringend die Besprechung immer beim
Kollegen zu machen. Der Grund ist: Wenn Sie die Gegenseite nervt, dann können
Sie aufstehen und gehen. Das ist in Ihrer eigenen Kanzlei nicht der Fall."
Dienstag,
27. Oktober 2015
Ein mehr
oder minder einprägsames Logo
Wie viele
ja wissen sollte ein Logo ja nicht nur schön anzusehen sein, sondern auch
einprägsam. Wie einprägsam manche Logos sind davon zeugt die nächste wahre
Geschichte, die schon aus dem Jahre 2009 stammt.
Grund
meiner Tätigkeit war - wie so oft - ein Verkehrsunfall. Herr X fuhr in seiner
Heimatgemeinde mit seinem PKW über einen ampelgeregelten Bahnübergang (ohne
Schranken). Und weil laut Aussage von Herrn X die Ampelanlage nicht das tat, was
sie tun hätte sollen, kam es zur Kollision mit einem herannahenden Zug, welcher
den - vergleichsweise - leichten PKW rund 18 Meter durch die Luft schleuderte,
um ihn mitten in einem Blumenbeet der Gemeinde entgegen der vorgesehenen
Standrichtung - also kopfüber mit dem Dach unten - landen zu lassen.
So heftig
dieser Unfall auch war; weder Fahrer, noch Beifahrer erlitten dabei ernsthafte
Verletzungen und stiegen etwas verdattert aus dem Kfz, welches wie eine
Schildkröte am Rücken lag, aus.
Im Rahmen
der polizeilichen Einvernahme gaben der Lenker und der Beifahrer danach zum
Unfallhergang befragt wörtlich an:
Der Lenker
(X) gab dabei an:
"In dem
Moment als sich mein PKW auf den Geleisen befand sah ich aus dem Seitenfenster
meiner Tür in einer Entfernung von ca. 15 Metern eine Lokomotive auf mich
zukommen. Ich kann mich noch erinnern, dass ich vorne das Ö**-Logo auf der Lok
sah."
Der
Beifahrer (Y) konnte nicht so präzise Angaben machen, denn er gab zu Protokoll:
"In dem
Moment als wir dabei waren die Geleise der G*-Bahn zu überqueren wollte ich
etwas zu Herrn X sagen und schaute zu ihm. Da sah ich in unmittelbarer Nähe, von
der linken Seite her, einen Triebwagen der Eisenbahn auf uns zukommen. Die
Entfernung, in der sich die Lokomotive befand, kann ich nicht genau angeben. Ich
sah gleich wieder weg."
Montag, 19.
Oktober 2015
Checkpoint
Charlie
Im Zuge von
Strafverfahren erfährt man ab und an sehr interessante Dinge von Beteiligten,
die "mittendrin" statt nur "dabei" sind. So auch diese Geschichte, die mir
gestern zugetragen wurde.
Die
Drogenfahndung schnappte einen Dealer. Kein besonders großer - und v.a. kein
besonders kluger - Fisch.
Als er
gerade so vom diensthabenden Beamten einvernommen wird, welcher wohlweislich dem
Dealer vorher das Telefon abnahm und selber vorläufig verwahrte, klingelt eben
dieses Mobiltelefon plötzlich.
Voll
amtlicher Neugierde hob der Beamte ab, meldete sich mit "Hallo!" und staunte
nicht schlecht, als jemand am anderen Ende der Leitung eine nicht legal
verkäufliche Bestellung aufgab sowie auch gleich wissen wollte, wo er sich denn
diese holen könne.
Der Beamte
vereinbarte daraufhin als Treffpunkt die Ecke W*gasse/O*straße, welche der
Einfachheit halber gleich um die Ecke der Polizeidienststelle war.
Dann
dauerte es nicht lange - und es wurden auch schon 2 Personen verhört.
Freitag,
09. Oktober 2015
Die lieben
Kleinen
Heute ging
es mal um die Fragestellung, wie groß und schwer die Kieselsteine waren, die von
einem LKW herunterfielen und - angeblich - ein dahinter fahrendes Auto
beschädigt haben sollen.
Nach
einigen Aussagen von LKW-Lenker, Lenkerin des dahinter fahrenden PKW´s und einem
Zeugen einigte man sich letztlich darauf, dass die Kieselsteine im Schnitt so um
die 3 mm groß waren.
Richterin:
"Ja, das könnt schon passen und würd ich auch so in etwa sagen. Denn: sowas hat
sich mein Kind mal in die Nase gesteckt."
Ich: "Frau
Rat, ich hoffe doch Sie haben das dann wieder aus der Nase rausgekriegt."
Richterin:
"Nö, das hat dann der HNO gemacht."
Montag, 11.
Mai 2015
Bürokrieg
Ich komme
gerade von einer Befundaufnahme an der dieses Mal drei Rechtanwälte teilnahmen.
Bei soviel kollegialer Präsenz ist es gleichsam zwingend, dass die eine oder
andere witzige Geschichte erzählt wird.
Einer von
uns dreien - als ich war´s diesmal nicht - begann seine Geschichte: "Kollegen,
also i hob jetzt was aus einer Kanzlei gehört, das ist wirklich net schlecht.
Der Kollege hat dort mehrere Sekretärinnen, die sich offensichtlich spinnefeind
sind. Und um sich wechselweis´ eins auszuwischen haben sie sich gegenseitig die
Diktatbänder gelöscht."
Auch nicht
schlecht. Wo die jetzt wohl arbeiten?
Mittwoch,
15. April 2015
Heiße Ware
Manche
Dinge erlebt man ja nicht nur im Gerichtssaal, sondern schnappt sie am Weg zu
oder von Verhandlungen einfach mal auf. Wie heute, als ich rund 300 km auf
Asfinag-bewährten Autobahnen quer durch das schöne Niederösterreich fahren
durfte und dabei Radio hörte.
Auf einem
der österreichischen Bevölkerung sehr gut bekannten Sender wurde eine kurze
Reportage über Ladendiebstähle ausgestrahlt. Hierbei wurden Passanten befragt,
welche - ihrer Meinung nach - Ware am häufigsten gestohlen werde in unserem
schönen Land.
Es waren -
unglaublich, aber wahr - Kondome.
(Wobei es
objektiv betracht ja gar so nicht schlecht ist, wenn sich Diebe vielleicht nicht
allzu sehr vermehren.)
Speziell,
so wurde empirisch dargelegt, "sei in ländlichen Gefilden der Diebstahl an
Kondomen viel öfter zu bemerken, als in der Stadt".
Der
Hintergrund ist ein ganz banaler, der meist sogar dazu führt, dass diese
Diebstähle, die eigentlich aufgrund des geringwertigen Diebesgutes
richtigerweise Entwendungen nach § 141 StGB sind, vom Bestohlenen oft gar nicht
strafrechtlich weiterverfolgt werden.
Der Grund
lautet, dass sich viele, oft jüngere Menschen am Lande schämen würden Kondome
bei der Kassa vorzulegen, da die Frau Kassiererin möglicherweise eine gute
Freundin von der Frau Mama und/oder dem Herrn Papa ist. Und damit das
geschlechtliche Aufblühen keine Ohren erreicht, die es nicht erreichen soll,
fladert man die Dinger halt einfach.
Jetzt
startet in mir, der ich ja 24 Stunden am Tag Anwalt bin, in solchen Situationen
ein pragmatisches Kopfkino, wenn ich so etwas höre und überlege mir dabei
natürlich gleich eine nützliche Strategie für reale Anwendungsbereiche.
In diesem
Fall müsste das Plädoyer am Ende einer Hauptverhandlung dann in etwa so lauten:
"Ehrwürdiges Gericht! Mein Mandant, der aufgrund seines jugendlichen Alters nur
so vor Fruchtbarkeit sprudelt und strotzt, musste diese Entwendung geradezu
begehen; andernfalls hätte er sich gegebenenfalls der Gefahr öffentlicher und
innerfamiliärer Schande aussetzen müssen. Ferner ist die Tat zweifellos durch
rechtfertigenden, sexuellen Notstand gekennzeichnet. Sogar im doppelten Sinn!"
Dienstag,
17. März 2015
Ab heute
krank
Heute hat
eine Streitverhandlung stattgefunden wo es darum ging, dass Frau A von Herrn B
noch Geld bekommt.
Das
Verfahren zog sich bis dato ziemlich in die Länge. Zuerst brachten wir die Klage
ein, dann gab es nach einigen Wochen eine Verhandlung. Nach dieser Verhandlung
gab es einen außergerichtlichen Vergleich, wobei sich Herr B verpflichtete an
Frau A die Summe von X zu bezahlen. Da Herr B aber keine Zahlung leistete
mussten wir dann das Verfahren fortsetzen. Man kann sich vorstellen, dass sich
das alles ziemlich in die Länge gezogen hat. Der Akt ist mittlerweile 2 Jahre
alt.
Heute war
der letzte Verhandlungstermin geplant, bevor der Richter sein Urteil fällt.
Herr B
dachte sich aber wahrscheinlich, dass er seine Verzögerungstaktik noch um ein
kleines Stück weiter auf die Spitze treiben könne, rief vormittags beim Richter
an und teilte diesem mit, dass er heute nicht kommen könne, weil er krank sei.
Ferner übermittelte er ihm eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Hausarztes,
wobei anzumerken ist, dass Herr B eigentlich seit Jahren gar nicht arbeiten
geht.
Der Herr
Rat war natürlich sofort über diesen Streich im Bilde, nahm aufgrund
offensichtlicher Verschleppungsabsicht (Anm.: "Verfahrensverschleppung" ist
absichtliche Verzögerung eines Verfahrens) Abstand von der Einvernahme des Herrn
B und setzte die Verhandlung einfach fort. Im Zuge der Einvernahme von Frau A
warf dann der Kollege auf der Gegenseite, der Herrn B vertrat, kurz ein, dass
sich dieser die Zahlung wahrscheinlich - aufgrund der oben beschriebenen
Anstellung beim AMS - vielleicht
nicht leisten können wird.
Darauf
antwortete Frau A ziemlich empört und lautstark: "Na dann soll er was arbeiten
gehen, er ist ja nicht krank."
Worauf der
Richter mit der Arbeitsunfähigkeitsmeldung zwischen den Fingern wedelnd
antwortete: "Seit heute schon!"
Donnerstag,
05. Februar 2015
Brüderlicher Rat
Komme
gerade von einer Strafverhandlung. Inhalt: Herrn X wird vorgeworfen, er leide an
einer psychischen Erkrankung und es fehle ihm deshalb die Einsichtsfähigkeit um
(einfach erklärt) zwischen gut und böse zu unterscheiden. Deshalb sei er nach
dem Gesetz (§ 21 StGB) nicht zu bestrafen, sondern in eine Anstalt für geistig
abnorme Rechtsbrecher einzuweisen.
Die
psychische Beeinträchtigung gehe bei ihm laut psychiatrischen Sachverständigen
überwiegend darauf zurück, dass er einfach zu viel Cannabis rauche.
Würde er
dies unterlassen - so attestiert der Sachverständige - dann würde die sog.
"Gefährlichkeitsprognose" durchaus positiv ausfallen, ergo X wäre keine Gefahr
mehr ausgesetzt fortan ein böser Bube zu sein, der nicht wisse, was richtig und
was falsch sei. Also entweder befolgt er eine sog. richterliche Weisung für sein
Leben in nächster Zeit oder er kommt in eine oben erwähnte Anstalt.
Naturgemäß
wird jeder, der Gefahr läuft in eine geschlossene Anstalt eingewiesen zu werden,
tunlichst alle Hebel in Bewegung setzen, um dieser Einrichtung für Hannibal
Lecter und Konsorten zu entrinnen. Insbesondere, wenn er eigentlich nur wegen
einer Rangelei mit der näheren örtlichen Polizei im Zuge einer völlig unnötigen
Verkehrskontrolle in diese Zwickmühle geraten ist.
Gesagt,
getan: Herr X ist natürlich einverstanden, dass er sich einer Therapie
unterzieht und wird nun über einen längeren Zeitraum brav periodisch nachweisen,
dass er nicht mehr kifft und auch sonst keine illegalen Substanzen inhaliert
oder sonstwie zuführt.
Im Zuge
dieser sog. "Weisung" eröffnete dann der Richter dem Herrn X, dass er jetzt gar
nicht wisse wie und wo er dann regelmäßig "pipi" gehen soll, um zu den begehrten
Testergebnissen zu gelangen.
Daraufhin
Herr X: "Das macht nix. Das frag ich meinen Bruder, der weiß das sicher."
Mittwoch,
14. Jänner 2015
Nur mehr
Barzahlung
Ein
langjähriger Mandant - nennen wir ihn Herrn S. - betreibt eine Art Werkstätte
(konkret eine sog. Servicestation). Im Zuge dieser Servicestation hat er für
eine ältere, sehr gräfinnenhafte und etwas kapriziöse Dame deren Wagen
serviciert.
Die
bezughabende Rechnung wollte sie aber partout nicht bezahlen; dies mit der
Begründung, Herr S. habe den Wagen - wie auch immer dies gehen soll -
eigenmächtig, also ohne Auftrag, serviciert und weiters seien die letztlich
verrechneten Teile ohnedies nie eingebaut worden.
(Vielleicht
ist die Wirtschaftslage der Welt ja echt schon so schlecht, dass Fahrzeuge von
Werkstättenbetreibern sang- und klanglos gestohlen werden, um diese dann - quasi
mit Gewalt gegen Fahrzeug und Halter - zu reparieren. Genau weiß man das ja
nicht.)
Es kommt,
wie es kommen musste: Mahnung, Klage, Verhandlungstermin und dann - nach
mehreren Monaten - ein Befundaufnahmetermin mit einem kfz-technischen
Sachverständigen, der das Objekt der Begierde (Fahrzeug) gründlich von oben bis
unten durchschaute, ob die Service-Teile nun eingebaut wurden oder nicht. Was
sie natürlich waren.
Um diese
Durchsicht zu ermöglichen wurde der Wagen zunächst auf einer Hebebühne
angehoben. Dabei hat besagte Dame den Zündschlüssel nicht abgezogen und es
donnerten während der gesamten Befundaufnahme diverse Schlagerhits aus dem
Autoradio gegen die Trommelfelle der anwesenden Personen. Ursprünglich dachte
ich, die Musik käme aus der Nachbarschaft, bis mich Herr S. eines besseren
belehrte. Naja, sooo schlecht war die Musi auch nicht, außerdem macht´s die
Stimmung a bissl lockerer.
Die
Befundaufnahme dauerte rund 60 Minuten. Als der Wagen dann wieder die Erde
berührte wollte unsere Gegnerin den Wagen starten, was aber letztlich aufgrund
mittlerweile leerer Batterie rein technisch gesehen nicht mehr möglich war.
Da mein
Mandant natürlich ein netter Mensch ist gab er seiner Kontrahentin sogar
Starthilfe, damit sie die Garage verlassen konnte. Dabei sagte er zu ihr:
"Gnä Frau,
a neiche Batterie hätt i a do, wenn´s wolln."
Worauf ich
sofort einwarf: "Aber natürlich nur gegen Barzahlung."
Samstag,
19. März 2011
Schutzengel
Es gibt
Momente, da weiß man: da hat jetzt wahrscheinlich jemand anderer eingegriffen.
Wie die
werte Leserschaft hoffentlich schon zum Großteil weiß, vertrete ich sehr gerne
in Verkehrsunfallsachen. Unfallschadenregulierung ist immerhin etwas was ich nun
schon seit rund 1 ½ Jahrzehnten mache. Dazu die folgende Geschichte:
Fräulein
Anna fährt mit Ihrem PKW von X nach Y. Dazwischen gibt es eine Bundesstraße.
Fräulein Anna kommt von einer Nebenstraße und bleibt ordnungsgemäß mit Ihrem
Fahrzeug an der ampelgeregelten Kreuzung vor dieser Bundesstraße stehen und
wartet. Irgendwann wird es dann grün und sie fährt mit dem 1. Gang los um diese
Bundesstraße in gerader Richtung zu übersetzen.
(Diese
Kreuzung liegt im Ortsgebiet – daher ist 50 km/h Höchstgeschwindigkeit
verordnet.)
Als sie mit
der „Schnauze“ ihres kleinen Pkw´s gerade in diese Bundesstraße hineinragt rast
von links ein PKW genau in die linke vordere Ecke Ihres PKW. Die Geschwindigkeit
des Gegners wurde von der Polizei danach mit rund 100 km/h bis 140 km/h
angenommen. Nicht nur, dass dieser Verkehrsteilnehmer mit 1,6 Promille unterwegs
war und bei rot über die Kreuzung genagelt ist, fuhr er vorerst auch einfach
weiter ohne anzuhalten. Mit unverminderter Geschwindigkeit bis er außer
Sichtweite war.
Da das
Leben jedoch gerecht ist pflanzte sich besagter Herr Raser etwas weiter „in die
Botanik“ was letztlich auch den Ordnungshütern die Möglichkeit eröffnete den
Unfallverursacher letztlich auszuforschen.
Das
Unfassbare an dieser Geschichte ist, dass es gereicht hätte, wenn Fräulein Anna
schon einen Meter (!) weiter vorne gewesen wäre mit Ihrem PKW. Diesfalls wäre
der Gegner mit einer Ausgangsmasse von rund 1500 kg (Gewicht des gegnerischen
Pkw´s) und einer Geschwindigkeit von mindestens 100 km/h frontal in die linke
Seite des Fahrzeuges der Mandantin gefahren.
Rein
physikalisch betrachtet hätte das Raserfahrzeug dann eine Aufprallkraft von
41.550 Newton oder – einfacher erklärt – rund 4.239 Kilogramm gehabt. Die Masse
des Wagens wäre durch die Geschwindigkeit also fast verdreifacht worden.
Wäre
Fräulein Anna daher seitlich voll getroffen worden so wäre Ihre Überlebenschance
gleich null gewesen. 100 Zentimeter können manchmal wirklich Leben retten.
Mittwoch,
01. September 2010
Der Bagger
Ich komme
gerade von einer Verhandlung an einem nahegelegenen Bezirksgericht, wo mir vom
zuständigen Richter nachfolgende Geschichte zugetragen wurde:
Er hatte
vor geraumer Zeit einen Lokalaugenschein, wo sich die Frage auftat, welche
Bauarbeiten Herr X auf einem Grundstück durchführte und - insbesondere - wie er
das gemacht hat.
Herr X
wurde also von besagtem Richter befragt und gab immer wieder - so beiläufig - zu
Protokoll, dass "wir das da und dort gemacht haben" und "wir dies so und so
gemacht haben" und so weiter und so fort.
Nach
einiger Zeit kam dem Richter das dann seltsam vor und er fragte, ob er nicht
alleine auf der Baustelle gewesen sei.
Der Mann
antwortete, dass er selbstverständlich alleine alle Arbeiten erledigt hätte.
"Wieso
reden Sie dann immer von ´wir´, wenn Sie die Arbeiten ja alleine gemacht haben?"
fragte der Richter.
Herr X
sagte: "Naja, mit wir meine ich: Ich und mein Bagger!".
Montag, 31.
Mai 2010
Fahrverbote
Manchmal
sind die privaten Folgen einer Tat viel schwerer einzuschätzen, als jene die man
durch die Obrigkeit erfährt.
Ein sehr
guter Freund, nennen wir ihn Herrn DC, war vor Wochen bei einem Frühschoppen
eines örtlich sehr bekannten Bierzeltfestes. Gegen Nachmittag machte er sich -
einige Biere und Promille reicher - zu Fuß auf den Heimweg und ging zu diesem
Zweck mit Teilen seiner Familie eine mit Fahrverbot gekennzeichnete Strasse
entlang.
Nach ein
paar Metern Wegstrecke bemerkte er wie sich ein Auto hinter ihm näherte und ihn
- da er die Strasse mittig bewanderte - anhupte, damit er doch zur Seite gehe.
Der Mandant dachte - insbesondere ob des verordneten Fahrverbotes -
nicht daran die Strasse zu räumen und hob den mittleren Finger seiner
Hand, woraus letztlich zwischen ihm und dem Fahrer des Fahrzeuges nicht nur
Diskussionen resultierten.
Das
Hauptproblem dabei war aber, dass der Fahrer ein Organ der Exekutive im zivilen
Einsatzdienst war und dies von DC in seinem Halb-/Vollrausch nicht (mehr)
kognitiv erfasst wurde. Endergebnis: Verhaftung durch die herbeigerufene
Verstärkung, Anzeige wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung und Widerstand
gegen die Staatsgewalt. Keine schöne Sache.
Zwei Wochen
später. Vorgestern. Ein weiteres örtliches Feuerwehrfest, von DC und mir
gemeinsam besucht. Jeder kennt jeden, jede Nachricht verbreitet sich wie
Lauffeuer.
Nichtsahnend stehen DC und ich beim Bierausschank, als sich ein befreundeter
Feuerwehrmann - der bei diesem Fest mitarbeitet - nähert und zu ihm sagt:
"Heast DC,
draußen vurm Zöht foaht grod a Polizeiauto gegen de Eibau."
Wie heißt
es so schön: wer den Schaden hat, braucht sich um den Spott nicht zu sorgen.
Donnerstag,
31. Dezember 2009
Die Parkuhr
Ein
Bekannter arbeitete einmal als Kellner in einem Ternitzer Lokal. Pünktlich um 15
Uhr trudelte er im Lokal ein um seinen Dienst zu machen. Sein Auto stand
natürlich vor dem Lokal am dortigen Parkplatz, selbiger modernisiert mit einer
kostenfreien Kurzparkzone, deren Nutzung einer Parkuhr bedarf.
Im Zuge der
"Wachablöse" wird er von seiner Kollegin (Kellnerin des Vormittages) darauf
hingewiesen, dass die Fahrzeuge gerade alle am Parkplatz kontrolliert werden.
"Ob er eh eine Parkuhr hinter der Scheibe habe" wollte die Kollegin wissen.
Parkuhr.
Nein, hat er keine.
Die
Kollegin parkte gerade nicht am dortigen Parkplatz, gab ihrem Kollegen den
Autoschlüssel zu ihrem Fahrzeug und sagte ihm, er solle sich doch einfach ihre
Parkuhr holen. Sie borge Sie ihm bis morgen.
Gesagt,
getan, geholt.
Seltsam kam
der Kollegin dann vor, dass mein Freund mit der Parkuhr in der Hand rund fünf
Minuten bei der offenen Türe seines Wagens stand und die Parkuhr eingehend
betrachtete. Hm, was macht der jetzt da?
(Ihr erster
Gedanke war, dass er die Kontrollorgane ein bisschen ärgern wollte und etwa die
Parkuhr erst kurz vor der herannahenden Kontrollperson hinter die
Windschutzscheibe legen würde oder ähnliche derbe Scherze...)
Nach diesen
fünf Minuten kam er jedoch mit der Parkuhr in der Hand ins Lokal und sagte ihr,
dass diese kaputt sei.
Die
Kollegin schaute die Parkuhr an und fragte ihn, wieso er glaube, dass diese
kaputt sei.
Er sagte:
"Die hat ja nur einen Zeiger!"
Donnerstag,
09. April 2009
Jetzt mal
ehrlich! Ich hatte unlängst das Vergnügen für eine sehr nette Wiener Kollegin eine sog. Substitutionsverhandlung zu verrichten.
(Wenn ein
Kollege - etwa aufgrund paralleler Termine - keine Zeit hat eine Verhandlung zu
verrichten bedient er sich eines sog. Substituten, der diese dann für ihn
besucht.)
Der Fall:
Herr X, ein junger Mann um die 20, beauftragte eine Partnervermittlungsagentur
mit der Suche nach "Misses Right". Gegenleistung 12 Raten á EUR 266,00. Nach den
ersten 8 Partnervorschlägen war jedoch schon sehr absehbar, dass das nix wird.
Von insgesamt 8 Vorschlägen waren 5 nicht erreichbar (falsche Nummer etc.), eine
Dame präferenzierte zwischenzeitig wieder ihren Exfreund, eine Weitere blieb im
Dunklen (im Sinne von "wurde im Verfahren nie geklärt") und die letzte Dame war
optisch nicht das Gelbe vom Ei.
Somit -
Verweigerung der restlichen Zahlungen aufgrund schlechter/nicht erfolgter
Vertragserfüllung durch die Herzensvermittler.
Der Akt war
durch die Kollegin übrigens perfekt aufgearbeitet worden und verdient diese
dafür größten Respekt. Besser ging´s gar nicht mehr.
Nun kam es
also zum Showdown vor dem Richter und "mein" Mandant wurde einvernommen. Er gab
auch alles an sich so zu Protokoll, wie die Frau Kollegin im Vorfeld bereits
schriftlich dargelegt hatte. Na, da kann ja nix mehr schief gehen...
Dann das
Fragerecht zu mir - hatte keine Fragen. Alles super, alles fein. Fragerecht an
den Herrn Gegenvertreter.
Dessen
Frage lautete: "Herr X, ist es nicht so, dass Sie deshalb nicht mehr zahlen
wollen, weil Sie zwischenzeitig eine Freundin gefunden haben?"
Nun gut -
so nicht. Da diese Frage eine sog. Suggestivfrage war, hab ich mich gegen diese
Fragestellung gleich mal ausgesprochen und den Richter ersucht diese Frage in
dieser Form nicht zuzulassen.
(Suggestivfragen sind Fragen, in denen die Antwort, die der Fragende hören
möchte, bereits enthalten ist; solche Fragen sind nicht zulässig)
Richter
schloss sich meiner Ansicht an, Frage vom Tisch. Bitte andere Frage oder andere
Formulierung.
Der
Gegenvertreter formulierte anders: "Herr X, jetzt mal ehrlich. Warum wollen Sie
die vereinbarten Raten nicht mehr zahlen?"
Und mein
Mandant antwortete ohne eine einzige Sekunde zu überlegen: "Weil ich seit
September eine Freundin habe und ich keine Partnervorschläge mehr brauche."
Das nennt
man dann "sudden death".
Mittwoch,
17. März 2009
Kfz-Versicherungssteuermarken
Heute
erfuhr ich eine Geschichte aus längst vergangenen Tagen.
Früher
musste man - wie viele langjährige Autofahrer wissen - die kfz-bezogene
Versicherungssteuer in einem "Markenheftchen" selber jedes Monat einkleben.
Ferner wurden diese dann auch vom Steuerpflichtigen unterschrieben, damit die
Entwertung der Marke ersichtlich war. Am Ende des Kalenderjahres hatte man dann
diese vollgeklebten "Heftchen" beim Finanzamt abzugeben, um nachzuweisen, dass
man auch brav seiner Steuerpflicht nachgekommen ist.
(Heute wird
die motorbezogene Versicherungssteuer ja von den Versicherern mitsamt der
Versicherung einbehalten und an das jeweilige Finanzamt abgeführt.)
Es begab
sich eines Tages, dass Herr X mit seinem Kfz unterwegs war und schnurstracks in
eine Polizeikontrolle fuhr.
Der Beamte
verlangte die Papiere, darunter auch das "Markenheftchen" und kontrollierte, ob
auch alle Marken geklebt, sowie vom Steuerpflichten unterschrieben waren.
Die Marken
waren zwar alle vorhanden, aber nicht unterschrieben. Aus diesem Grund reichte
der Beamte Herrn X einen Kugelschreiber, damit er dies nachhole.
Herr X war
aber offensichtlich nicht ganz in der Lage dem Geschehen vollgeistig zu folgen.
Anstatt die Marken zu unterschreiben blies er in den Kugelschreiber in dem
Glauben es handle sich um einen Alkomattest.
Der
Führerschein war dann für einige Zeit mal weg...
Mittwoch,
10. März 2009
Doktor oder
Magister?
Ein sehr
lieber Freund und Kollege - nennen wir ihn Luca -, der mittlerweile schon seit
Jahren seine eigene mittelgroße Wiener Wirtschaftskanzlei gemeinsam mit drei
Partnern führt, ging einige Jahre lang bei einem sehr bekannten Wiener
Rechtsanwalt - schon aus dem Fernsehen als Nationalratsabgeordneter, sowie
ehemaliger Volksanwalt bekannt - in die "Lehre".
Wie viele,
die die Uni als Absolvent verließen, tat Luca dies mit dem Titel des "Magister
iuris" und machte er sich vorerst daran seine ersten beruflichen Sporen bei eben
diesem sehr bekannten Wiener Anwalt zu verdienen.
Das Studium
der Rechtswissenschaften schließt in aller Regel mit dem Magistertitel ab; es
ist - zur Ausübung eines juristischen Berufes (Richter, Notar, Rechtsanwalt) -
überhaupt nicht notwendig (auch) das Doktoratsstudium, welches von der
Konzeption her gleichsam wie ein eigenes Studium gestaltet ist und an das
reguläre Studium freiwillig "angehängt" wird, zu absolvieren.
Dies war
nicht immer so - früher beendete man das Jus-Studium immer nur mit dem Doktorat,
ähnlich wie heute noch bei Medizinern. Dies wurde jedoch vor Jahrzehnten
geändert, was - unter anderem - auch den Chef von Luca störte. Gerade ältere
Angehörige unserer Zunft sahen darin oft eine Art der Herabsetzung der
juridischen Künste.
(Statistisch gesehen begnügen sich (angeblich) rund 80% der Absolventen mit dem
"Magister iuris". So unter anderem auch ich. Böse Zungen behaupten, dass ein
Doktortitel - außer zwei zusätzlichen Buchstaben auf der Visitenkarte und rund
einem Jahr Arbeit/Zeitverzögerung ob des dafür notwendigen zusätzlichen Studiums
- eigentlich nichts bringt. Rein faktisch muss man jedoch festhalten, dass es
der Nachweis ist, dass man - zumindest einmal im Leben - auf juristischem Gebiet
wissenschaftlich gearbeitet hat, was sich durch die allseits bekannte
Dissertation manifestiert. Darüber hinaus genießt man mit einem Doktortitel in
aller Regel höheres Ansehen, was ja auch nicht schlecht ist, außer in
Kfz-Werkstätten, wenn man plötzlich jedes Mal höhere Rechnungen zahlen muss.
Nau, der Herr Doktor hat´s ja eh.)
Nun war
Luca tagein, tagaus vollends als Konzipient ("Rechtsanwaltsanwärter")
beschäftigt. Und immer wenn ihn sein Chef sah, wurde Luca mit den Worten "Herr
Doktor, dies..." oder "Herr Doktor, das..." angesprochen.
Eines Tages
war das Luca auf die Dauer zu unangenehm und er sagte zu seinem Chef: "Herr
Doktor, ich bin kein Doktor. Ich bin ein Magister."
Darauf
antwortete ihm sein Lehrherr: "Ich nenn Sie Doktor. Oder san´s leicht a
Apotheker?"
Freitag,
29. August 2008
Der
unterschlagene Doppelname
Wie man
unschwer erkennt trage ich einen Doppelnamen ("Georg-Alexander").
Dienstags
dieser Woche hatte ich eine mündliche Streitverhandlung in Zivilsachen bei einer
sehr humorvollen Richterin an einem nahe gelegenen Bezirksgericht.
Eingangs
der Verhandlung notierte Sie am Protokolldeckblatt die Namen der anwesenden
Parteien, sowie deren Anwälte und entstand nachstehender kurzer Dialog:
Richterin:
"Herr Magister, macht es Ihnen was aus, wenn ich nur ´Georg` schreibe?"
Ich: "Nein,
natürlich nicht."
Richterin:
"Steht dieser Doppelname in Ihren Dokumenten auch?"
Ich: "Ja,
seit meiner Geburt."
Richterin:
"Wissen Sie, ich habe auch einen zweiten Namen, den ich aber nicht so gerne
schreibe. Da muss man dann immer so viel hinschreiben..."
Ich:
"Verstehe - aber doch hoffentlich nicht ´Alexander´..."
Wichtig ist
immer, dass der Job einfach auch Spaß macht.
Mittwoch,
15. Juli 2008
Die
protokollarische "Bringl"
Ich
verbrachte gewisse Zeit meines Lebens - und zwar ziemlich genau 3 Jahre - im
wunderschönen Oberösterreich (genau im Herzen des Mühlviertels -
Perg/Allerheiligen im Mühlkreis). Dort absolvierte ich meine ersten Schritte als
Konzipient.
Wenn ich an
eines in dieser Zeit oft denke, dann ist es der oberösterreichische Dialekt, der
mir - gerade am Anfang - sehr zu schaffen machte. Während meines ersten Jahres
war ich froh, dass meine Freundin aus der Gegend dort stammte. Sie leistete mir
täglich Dolmetscherdienste ohne die ich höchstwahrscheinlich verhungert wäre,
zumal mich keiner verstand - und ich die anderen auch nicht.
Nun gibt es
in diesem Dialekt den Begriff der "Bringl". Eine Bringl ist eine abwertende
Bezeichnung für eine Nachbarin, die sehr gerne alles sieht, alles hört und auch
noch viel lieber das Gesehene/Gehörte an andere weitererzählt. In unseren
Bereichen wird so jemand "Trotsch´n" genannt.
[Bringl
kommt höchstwahrscheinlich vom hinbringen/zubringen/zutragen. Genaue Recherchen
habe ich mir jedoch bis dato erspart.]
Anlässlich
eines Scheidungsverfahrens vor dem BG Linz wurde dann eine Zeugin einvernommen,
die - natürlich nur vom Hören-Sagen - wisse, dass Herr X (der eine Beteiligte im
Verfahren) die Frau X (die andere Beteiligte im Verfahren) mit Frau Y mehrfach
betrogen hat. Diese Zeugin war die Nachbarin.
Der Richter
begann seine Einvernahme mit den üblichen Worten "Die Zeugin gibt nach
Wahrheitserinnerung und Vorhalt des § 321 ZPO (Anm.: Entschlagungsmöglichkeiten
des Zeugen) unbeeidet vernommen an:..." und sprach - wie usus - alles auf Band.
Als dann
das Protokoll aus der Schreibabteilung kam stand dort:
"Die Bringl
gibt nach Wahrheitserinnerung und Vorhalt des § 321 ZPO unbeeidet vernommen
an:..."
Die Damen
der Schreibabteilung pflegten offensichtlich gerne den eigenen Sprachgebrauch -
und gar manchen bösen Scherz...
Donnerstag,
23. August 2007
Der
Kakerlak aus Südostasien
Einen
namhaften Reiseveranstalter erreichte einmal ein böses Beschwerdeschreiben eines
Kunden nachdem dieser von seinem Urlaub aus Afrika zurückgekommen war. Diesem
Schreiben war ein Foto eines riesigen Kakerlaken beigelegt, welcher vergnüglich
am Hotelzimmerbett saß und in die Kamera linste.
Die
Referentin der Beschwerdeabteilung, die diesen Brief zu Gesicht bekam, war eine
Ferialpraktikantin die "hauptberuflich" Veterinärmedizin und Biologie an der
Universität Wien studierte. Sie betrachtete das Foto und stellte fest, dass es
diese Kakerlakenart zwar in Südostasien, aber niemals in Afrika gibt. Das Klima
ist dort viel zu warm für das Tierchen.
Um jedoch
auf Nummer sicher zu gehen befragte Sie kurzerhand Ihren Professor an der Uni
Wien. Dieser bestätigte die Feststellungen seiner Studentin in einem
Kurzgutachten. Ein Vorkommen dieser Kakerlake ist in Afrika ausgeschlossen.
Der Kunde
ließ sich das natürlich nicht gefallen und klagte. Die Klage wurde abgewiesen
mit der Begründung, dass es aufgrund eines im Verfahren neuerlich eingeholten
Gutachtens niemals sein kann, dass diese Kakerlake in Afrika lebt, da das Klima
dazu führen würde, dass das Tier keine 72 Stunden überleben könnte. Es lag daher
die Vermutung nahe, dass der Kläger dieses Tierchen selbst mit in den Urlaub
gebracht hatte, um einen nachträglichen "Preisnachlass" zu lukrieren.
Dienstag,
12. Juni 2007
Rumänisch
oder russisch?
Heute am LG
Wiener Neustadt - Verhandlung über die erstmalige Verlängerung der
Untersuchungshaft:
Der
Inhaftierte wird vom Richter befragt, der Dolmetsch für die rumänische Sprache
übersetzt. Wort für Wort. Der Befragte - der im Übrigen bereits von der Polizei
mit rumänischem Dolmetsch einvernommen wurde und ebenso ursprünglich vom LG St.
Pölten (wo er zuerst "zu Hause" war, bevor er nach Wr. Neustadt kam) gibt an er
verstehe kein Wort. Er spreche nur russisch. Eine Dolmetscherin für russisch
wird geordert.
Während
dieser Wartepause fiel dem Richter aber ein, dass der Rumäne/Russe (der auch
einen rumänischen Namen trug) ja einen Brief nach Hause geschrieben habe, der
jetzt auf seinem Tisch liegt (Briefe aus der U-Haft unterliegen der Zensur und
werden, sofern in fremder Sprache - bevor Sie abgeschickt werden - übersetzt,
damit der U-Richter weiß was drinnen steht).
Der
Rechtspraktikant holt den Brief und übergibt diesen dem noch anwesenden
rumänischen Dolmetscher. Der liest den Brief vor - Wort für Wort. Ferner bemerkt
er, dass dieser Brief nicht nur bloß rumänisch geschrieben ist, sondern auch in
sehr gewählter Ausdrucksweise verfasst wurde.
Nun gut -
20 Minuten später war eine russische Dolmetsch da - die er auch vorzüglich
verstand.
Erste
Frage: "Haben Sie diesen Brief geschrieben?"
Antwort:
"Ja. Klar."
Dolmetsch:
"Aber dieser Brief ist rumänisch."
Antwort:
"Ja. Klar."
Dolmetsch:
"Aber Sie haben doch behauptet, sie können nur russisch?"
Antwort:
"Nein. Ich kann rumänisch lesen und schreiben. Sprechen kann ich nur russisch."
[Anmerkung:
Wenn es da draußen jemanden gibt, der mir dies erklären kann, dann möge er sich
bitte umgehend bei mir melden. Gibt es z.B. jemanden der italienisch lesen und
in pullitzerpreisverdächtiger Weise schreiben, aber nur die chinesische Sprache
sprechen kann?]
Montag, 11.
Juni 2007
ABS und
Bremsweg
In einer
meiner letzten Unfallverhandlungen wurde der Lenker des (gegnerischen)
Beklagtenfahrzeuges einvernommen. An Ort und Stelle des Unfalles befragt sagte
dieser:
"Also
damals war die Strasse nass. Ich bin auf die Bundesstraße raus gefahren und
wollte nach links einbiegen. Da von rechts Fahrzeuge gekommen sind bin ich ca. 3
Sekunden gestanden um das Vorbeifahren dieser Fahrzeuge abzuwarten.
Der Kläger
ist von links gekommen und ist mir seitlich ins Auto gefahren. [Anmerkung: Der
Kläger hatte als Fahrzeug auf der Bundesstraße naturgemäß Vorrang]
Warum ist
mir nicht klar, denn eigentlich hatte der ja ABS und hätte somit schon viel
früher stehen müssen, als ohne ABS."
[Anmerkung:
ABS-Fahrzeuge haben normalerweise einen längeren Bremsweg, als Fahrzeuge ohne
ABS...]
Montag, 23.
April 2007
Stolpersteine
Es begab
sich eines Tages, dass ein Gendarmeriebeamter nächtens über ein umgefallenes
Mofa stolperte.
Völlig
verärgert nahm er sofort die Daten des vorschriftwidrig abgestellten Kfz auf und
gab sie an den Posten weiter, um die Anzeige fertig zu stellen.
Der
Kollege, der die Anzeige übertrug, staunte nicht schlecht, als er feststellen
musste, dass das Mofa auf den Namen des anzeigenden Gendarmen zugelassen war...
Montag, 23.
April 2007
Picasso
Ein älterer
Kollege um die 70, der sich beruflich trotz seines hohen Alters nach wie vor
"der gerechten Sache" widmete und praktizierte, saß einmal in einer
Zivilverhandlung.
Die
Beweisaufnahme dauerte bereits 3 Stunden und wurden nach und nach alle möglichen
Zeugen befragt. Irgendwann ist der Kollege jedoch in der Verhandlung müde
geworden und eingeschlafen.
Die
Richterin bemerkte den schlummernden Rechtsvertreter, ging zu ihm hin und tippte
ihn sachte an und fragte mit den Worten: "Herr Doktor, geht´s Ihnen eh gut?"
Darauf
erwachte der ältere Herr Kollege und sagte: "Jaja, Frau Rat. Wissen´s: ich bin
lieber vom Beischlaf gezeichnet, als von Picasso gemalt!"
Montag, 23.
April 2007
Schneematsch
Nachfolgende Geschichte kenne ich - leider - nur vom Erzählen. Der Kollege, der
die "Hauptrolle" spielte ist leider bereits lange verstorben.
Dr. S war
ein ausgezeichneter Rechtsanwalt mit einem sehr ausgeprägten Ordnungssinn.
Insbesondere störte es ihn zu winterlichen Jahreszeiten, wenn alle Mandanten,
die zu Besprechungen kamen, den gesamten Schneematsch von der Strasse in seine
Kanzlei trugen. Auch der aufgelegte Teppich im Vorraum der Kanzlei nützte nicht
viel, immer wieder trug der eine oder andere Besucher den teils gefrorenen
Winterglanz in die Räumlichkeiten.
Daraufhin
schrieb er ein Schild, welches er außen auf die Eingangstüre zur Kanzlei hängte.
Und um auf "Nummer sicher" zu gehen wurde es von diversen fremdsprachigen
Mandanten bei Besprechungen in serbokroatisch, türkisch und polnisch übersetzt,
bevor es seinen Platz an der Tür bekam.
Die
wortwörtliche deutsche Übersetzung fand sich am Schluss und lautete: "Hax´n
o´krotzn!".
Samstag, 14. April 2007
Der
Security
Es ergab
sich eines Tages, dass ich eine Strafverhandlung vor einem Bezirksgericht
verrichtete. Im Wesentlichen ging es um eine Schlägerei in einem Lokal. In
diesem Zusammenhang wurde ein Zeuge einvernommen.
Der Richter
befragte den Zeugen vor der Einvernahme nach seinem Namen, seinem Geburtsdatum
und seiner Anschrift. Dann fragte er ihn was er denn von Beruf sei.
Zeuge: "Ich
bin Security."
Richter:
"Also Wachmann?"
Zeuge:
"Nein. Security."
Richter:
"Also doch Wachmann."
Zeuge:
"Naja, das heißt jetzt Security."
Richter:
"Nix do. Sie san Wochmau. Weu in Amerika reden´s a net deitsch."
(So kann
man der Bevölkerung natürlich auch näher bringen, dass in Österreich die
Amtssprache deutsch ist)
Montag, 09.
April 2007
Der Eid an
Ort und Stelle
Grundsätzlich ist die Einvernahme einer Partei oder eines Zeugen vor Gericht
ohne Eid usus. Nur in jenen Fällen, in denen das Gericht offensichtliche
Anhaltspunkte hat, dass jemand etwas nicht so schildert wie es - auf der Hand
liegend - gewesen ist, erfolgt die Beeidigung der Partei oder des Zeugen.
(Die Folge
ist, dass sich eine Partei unter Eid der falschen Aussage vor Gericht schuldig
und gerichtlich strafbar macht. Beim Zeugen ist falsche Aussage auch ohne Eid
strafbar, nur mit Eid wird der mögliche Strafrahmen auch bei einem Zeugen höher,
der ihm dann - nachfolgend im Strafverfahren - auf´s Auge gedrückt werden kann)
Die
Vereidigung erfolgt durch das Gericht, wobei im Gerichtssaal das Eideskreuz mit
den zwei links und rechts daneben befindlichen Kerzen verwendet wird. Die Kerzen
werden angezündet und der Richter nimmt daraufhin der Partei oder dem Zeugen -
mit oder ohne religiöser Formel (je nach Wunsch) - den Wahrheitseid ab. Ab dann
gilt´s.
Nun begab
es sich einmal, dass das Gericht wegen eines Verkehrsunfalls einen Zeugen direkt
am Unfallort vernehmen musste. Da die Aussagen derart massiv vom tatsächlichen
Geschehen abwichen, beantragte einer der beiden Rechtsvertreter die Vereidigung
des Zeugen der Gegenseite. Natürlich waren weder ein Kreuz, noch Kerzen
vorhanden, worauf der Gegenvertreter hinwies.
Der andere
Kollege ging - etwas erbost - zu seinem Auto, setzte sich hinein, startete den
Wagen und fuhr mit der Front direkt vor den zu beeidigenden Zeugen.
Dann stieg
er aus und wischte mit der Hand von oben nach unten, sowie links nach rechts
über die verdreckte Motorhaube und sagte: "Do, Kollege. Do haum´s Ihna Kreiz."
Daraufhin
sagte der Richter: "Und wo san de Kerzn?"
Der Kollege
stieg wieder in sein Auto, schaltete die Scheinwerfer ein und rief durchs offene
Fenster: "Herr Rot, reicht Ihnen des?"
Montag, 09.
April 2007
Verweigerung der Fortpflanzung
Als ich
anno 1996/1997 das Vergnügen hatte mein Gerichtsjahr am BG Donaustadt in einer
Ehe- und Familienrechtsabteilung zu absolvieren galt damals noch der Tatbestand
der "Verweigerung der Fortpflanzung" als absoluter Scheidungsgrund. Darunter
versteht man (wie sich jeder leicht ausrechnen kann), dass sich ein Ehepartner,
obwohl fortpflanzungsfähig, weigert mit dem anderen einen (oder mehrere bei
entsprechender Fruchtbarkeit) Nachkommen zu "basteln". Geltend machen kann
diesen Grund natürlich der- oder diejenige, welche/welcher an sich schon
"bastelwillig" ist.
(Für
Interessierte: heute ist dieser Scheidungsgrund relativ aufzufassen und wird nur
dann herangezogen, wenn diese Verweigerung zu einer tiefgreifenden Zerrüttung
der Ehe geführt hat; hat aber für diese Geschichte keine Bedeutung)
Nun ergab
es sich an einem Amtstag - diese sind immer besonders interessant, da kreuz und
quer durch den Gemüsegarten Rat- und Rechtssuchende das jeweilig zuständige
Gericht bevölkern - dass eine Frau mittleren Alters eine ganze Menge über
allerlei Möglichkeiten der Scheidung wissen wollte. Insbesondere wollte Sie von
mir wissen, was ihr Gatte alles getan haben muss, damit sie einen - letztlich
erfolgversprechenden - Scheidungsantrag einbringen kann.
Also begann
ich - da der Scheidungsgründe es nicht wenige waren - mit der Aufzählung aller
möglichen Gründe, sowie deren Bedeutung.
Als ich den
Grund der "Verweigerung der Fortpflanzung" nannte, wurde Sie hellhörig, ließ
mich überhaupt nicht mehr erläutern und sagte gleich:
"Jo, des
passt. I wü eh kane Kinder moch´n mit dem."
Dienstag,
27. März 2007
Der
Strafbescheid
Einen
ehemaligen Mandanten ereilte folgender - großteils berechtigter - Bescheid:
An Herrn
xxx
A-1234 xxx
AZ: ABC1-04
Betrifft:
N.N:, geb. am 01.01.1960 - Ordnungsstrafe
Bescheid
Die
Bezirkshauptmannschaft xxx verhängt gegen Sie eine Ordnungsstrafe in der Höhe
von EUR 350,00. Dieser Betrag ist binnen 14 Tagen ab Zustellung dieses
Bescheides an die gefertigte Behörde (mittels beiliegendem Zahlschein)
einzuzahlen.
Rechtsgrundlage: § 34 Abs 2 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991
i.d.g.F.
Begründung:
Am 20. Juli
2004 hat Ihr Arbeitnehmer K. F. bei der Bezirkshauptmannschaft xxx, Abteilung
Fremdenpolizei, vorgesprochen, um seine Niederlassungsbewilligung verlängern zu
lassen. Als Nachweis für die Mittel zum Lebensunterhalt hat er eine
Gehaltsbestätigung vorgelegt welche nachwies, dass er schon seit einem
dreiviertel Jahr in Ihrer Firma beschäftigt ist. Daraufhin wurde das
Arbeitsmarktservice xxx kontaktiert von welchem bestätigt wurde, dass Herr K. F.
nicht über die entsprechende Bewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz
verfügt und somit auch keiner Beschäftigung nachgehen darf.
Herr L.,
Mitarbeiter der Fremdenpolizei, hat Sie daraufhin telefonisch kontaktiert, um
Ihnen den oben angeführten Sachverhalt mitzuteilen, worauf Sie laut wurden und
Herrn L. als "deppert" bezeichneten und als "Rotzbuben" und "Proleten"
titulierten.
Kurze Zeit
später wurden Sie vom Vorgesetzten des Herrn L., Herrn D. J., ebenfalls
angerufen, welcher versuchte das Problem aus der Welt zu schaffen.
Sofort nach
Beginn des Gespräches finden Sie wiederum an zu schimpfen. Sie führten an
"...dass die Leute auf der Bezirkshauptmannschaft von Ihrem hohen Ross
herunterkommen sollen...".
Dann
meinten Sie, dass Herr L. erst einmal Deutsch lernen soll bevor er mit Ihnen
wieder Kontakt aufnimmt und bezeichneten ihn als Rotzbuben.
Von Herrn
D. auf die Notwendigkeit einer Beschäftigungsbewilligung für Ihren Arbeitnehmer
K. F. angesprochen haben Sie sich damit gerechtfertigt, dass Sie "alles Ihrem
Steuerberater übergeben haben und dieser offenbar einen Fehler gemacht hat".
Danach
haben Sie zu Herrn D. gesagt: "...schicken Sie den Volltrottel L. vorbei, damit
ich ihm ein paar Watschen runterhauen kann...".
Aufgrund
dieser Aussage wurde das Gespräch von Herrn D. sofort beendet.
Das
Gespräch wurde bei eingeschaltetem Lautsprecher geführt und waren mehrere
Bedienstete der Bezirkshauptmannschaft xxx als Zeugen anwesend.
Gemäß § 34
Abs 3 AVG kann gegen Personen, welche durch ungeziemendes Benehmen den Anstand
verletzten eine Ordnungsstrafe bis EUR 720,00 verhängt werden.
Durch Ihre
oben angeführten Aussagen haben Sie unbestritten nicht nur den Anstand aufs
gröblichste verletzt, sondern noch dazu einen Beamten der Bezirkshauptmannschaft
xxx beleidigt und sogar bedroht.
Es war
daher spruchgemäß zu entscheiden und eine Ordnungsstrafe zu erlassen.
Rechtsmittelbelehrung:
...
Dienstag,
13. März 2007
Versicherungskorrespondenz
Heute
führte ich mit einer sehr lieben Kaskoreferentin der *** Versicherung AG
folgende Versicherungskorrespondenz:
1. Mail an
die Versicherung:
Meine
Teuerste -
Soweit ich
mich entsinne hat mir der Lebensabschnittspartner von Frau X (Herr Y) die
Meldung kuriert, dass der Kfz-Schaden mittlerweile einer Instandsetzung durch
die Unternehmung der Auto Z zu 9kirchen zugeführt worden wäre.
Ich habe
geordert, dass sich diese gleich an die *** wenden mögen, um den Werklohn im
direkten Wege zu lukrieren. Ich hoffe, dies ist im Sinne Ihrer Assekuranz.
Nichtsdestotrotz habe ich auch einen Belegschein erhalten, den ich unter einem
an Sie weitersende.
Quälend
stellt sich nun die Frage: bleibt ein Selbstbehalt offen?
Ihre
Nachricht innigst erhoffend -
Rechtsanwalt und Strafverteidiger
Mag.
Georg-Alexander Grötz
2. Antwort
seitens der Versicherung:
Mein lieber
Burgvogt am Platze zu Ternitz,
So höre
meinen Rat: Ist´s nicht das Beste die Sache zu belassen im ew´gen Ruhen?
Wohlan,
lass die Assekuranz zahlen für Ihre Schuldner in stillem Gram - mich dünkt das
wär´ das Beste!
Es erbarmt
mich - doch ich muss gehorchen - wer klug ist lerne dies - und auch das
Schweigen.
Lebt wohl,
mein Weggefährt im Felde - das Schicksal wird uns wieder in der Schlacht
zusammenführen!!
Nun denn:
ich muss Eure innigste Hoffnung nun zerschlagen - ein Selbstbehalt ist in diesem
Falle nicht einzuklagen.
Es liegt im
Sinne der Naturgewalten - hier die Gemüter nicht durch Selbstbehalte zu
spalten!!
Meinen Gruß
entsendend -
J. van der
Was-auch-Immer
PS: Mit
Entzücken las ich von Spit & Co. Anbei eins meiner Tiere (Foto).
Montag, 05.
März 2007
Das
Strafregister
Bekanntlich
gibt es in Österreich ja das Strafregister - früher auch Leumund genannt.
Hierbei gibt es die sogenannte A-Auskunft und die C-Auskunft (auch
eingeschränkte Auskunft genannt). Die A-Auskunft ist jene, in der alle
strafgerichtlichen Verurteilungen aufscheinen, wobei diese Auskunft nur Gerichte
und Behörden erhalten. Die C-Auskunft ist jene, die jedermann bekommt, wenn er
etwa ein Leumundszeugnis beizubringen hat (für Arbeitgeber etc.), wobei in der
C-Auskunft nur Freiheitsstrafen über 3 Monaten aufscheinen. Liegt diese darunter
bzw. wurde nur eine Geldstrafe verhängt, so lautet die C-Auskunft "Im
Strafregister scheinen keine Verurteilungen auf." und alles ist in Butter.
Nun begab
es sich einmal, dass ein Verteidiger einen Mandanten hatte, der in der ersten
Instanz (berechtigterweise) zu 4 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurde.
Natürlich war dies eine unangenehme Situation - 1 Monat weniger und sein Mandant
hätte für die berufliche Zukunft nichts zu befürchten gehabt.
Somit tat
der Kollege das einzig Richtige: er erhob gegen das Urteil Berufung wegen
Strafe, d.h. er bekämpfte nicht den Ausspruch über die Schuld (Verurteilung),
sondern nur die Höhe der Strafe.
Nach
einigen Wochen traf er dann den zuständigen Vorsitzenden des Senates, der über
diese Berufung zu entscheiden hatte, am Gang des Gerichtes und erklärte ihm,
dass diese Berufung nur aus dem Grund der eingeschränkten Strafregisterauskunft
erhoben wurde. Inhaltlich wisse er ja, dass sein Mandant zu verurteilen war,
aber vielleicht könne man ihm eine etwas geringere Strafe geben, damit es für
die berufliche Zukunft nicht gar so eng wird.
Der
Vorsitzende verstand natürlich sofort das Begehren und sicherte dem Kollegen zu,
dass das schon in Ordnung gehen werde. Er mache das schon.
Einige
Wochen später kam es dann zur Berufungsverhandlung. Der Berichterstatter fasste
den bisherigen Lauf des Verfahrens zusammen, der Staatsanwalt hielt sein kurzes
Plädoyer, der Verteidiger ebenso und am Schluss schloss sich der Verurteilte mit
den berühmten letzten Worten seinem Anwalt an.
Der Senat
zog sich zur Urteilsfindung zurück, kam aus dem Beratungszimmer heraus und der
Vorsitzende sagte: "Im Namen der Republik! Die Berufung wird verworfen und das
Ersturteil vollinhaltlich bestätigt!"
Schreckensverzerrt sagte der Verteidiger: "Aber Herr Vorsitzender, Sie wissen
doch. Damals am Gang haben wir doch darüber gesprochen?"
Daraufhin
schlug der Vorsitzende mit der Faust auf den Tisch, griff sich mit der anderen
Hand an die Stirn und sagte: "Vadaumte Scheisse, i hob gwusst i hob wos
vagessn!"
Dienstag,
27. Februar 2007
Aufgabenverteilung
Im
gerichtlichen Alltag hat man immer wieder mit Sachverständigen zu tun. Aufgabe
eines Sachverständigen ist über Fachgebiete Auskunft zu geben, über die die
Beteiligten meist nicht mehr wissen, als dass es dieses Fachgebiet gibt.
Das
Faszinierende ist einerseits, dass man über alle möglichen Themen im Rahmen des
Berufes Dinge erfährt, die man üblicherweise nicht erfährt. Unlängst konnte ich
einen forstwirtschaftlichen Sachverständigen z.B. die Information entlocken,
dass ein ausgewachsener, österreichischer Baum mit rund 50 Jahren ca. 1000 kg
schwer ist. Ich werde diese Information vielleicht nicht für meinen
Lebensunterhalt benötigen, doch ist es sicherlich nicht schlecht ein bisschen
etwas über diesen grünen Freund zu wissen, an dem die meisten täglich vorbei-
und manche auch hineinfahren.
Andererseits ist es aber auch toll, dass jeder Sachverständige anders an die
Materie herangeht. Der, über den ich erzählen möchte, ging ganz anders - nämlich
entgegen dem Gesetz - an die Sache heran:
Der SV hat
die Aufgabe Befund und Gutachten über eine Sache, einen Ablauf oder beides zu
erstellen, d.h. seine Aufgabe ist allein darauf beschränkt zu sagen, wie etwas
ist, war oder sein sollte. Dem SV ist es jedoch untersagt die Sache zu
"entscheiden", d.h. er darf zwar sagen wie etwas (wahrscheinlich) war, darf aber
daraus keine rechtlichen Schlüsse ziehen. Das ist die Aufgabe des Richters. Nun
fand ich in einem Gutachten folgenden "Befund":
"Für die
Beantwortung der Frage der Schadenersatzpflicht [Anmerkung: schon gefährlich
nahe an der Beurteilung...] ist die Kausalität zu prüfen und ob die
Voraussetzungen hierfür wie folgt gegeben sind [Anmerkung: naja, wo er recht
hat, hat er recht]:
- das
Vorliegen eines Schadens im rechtlichen Sinn - JA [ups, erster Verstoß; ist ja
Aufgabe des Richters]
- die
Rechtswidrigkeit - JA Prüf- und Warnpflicht [ups, zweiter Verstoß...]
-
Verschulden des Schädigers - JA grobe Fahrlässigkeit [ups, aller guten Dinge
sind...]
- die
Kausalität (Verursachung) - wäre juristisch zu klären [knapp daneben ist auch
vorbei; wäre nämlich durch den SV zu klären...]"
Donnerstag,
22. Februar 2007
Der Anwalt,
der aus dem Walde kam
Nachfolgende Geschichte ist - leider - nicht selbst erlebt. Sie stammt von einem
meiner Ausbildungsanwälte, dem ich ewig für diese Erzählung dankbar sein werde.
Als er vor
rund 25 Jahren gerade mit der Anwaltei begonnen hatte war er - wie viele meiner
Kollegen - recht begnügsam mangels finanzieller Mittel. Er hatte kein Auto.
Da er - so
wie ich - natürlich im Verkehrswesen tätig war musste er somit immer schauen,
dass er mit öffentlichen Verkehrsmitteln, die damals noch günstiger waren als
das Auto, zu diversen Lokalaugenscheinen "gondeln" konnte. Eines Tages war ein
solcher Ortsaugenschein mitten in einem Waldstück angesetzt, wo sich zwei Pkw´s
frontal begegnet waren.
Der Kollege
der anderen Seite war ein Studienfreund und fragte höflich bei meinem Chef
einige Tage vorher an, ob er ihn nicht mitnehmen soll. Mein Chef war heilfroh
und willigte ein; doch ein kleiner Haken war an der Sache:
Wenn nun
beide Vertreter - die sich zwar schon ewig kennen, aber schlichtweg doch Gegner
sind im Verfahren - mit EINEM Auto "antanzen", dann wird dadurch ein nicht
besonders schönes Bild für die dort bereits - möglicherweise schon früh -
wartenden Mandanten entstehen. Somit einigte man sich, dass mein Chef vor der
letzten Kurve aussteigt und quer durch das kleine Wäldchen zu diesem
Lokalaugenschein geht.
Nachdem
sich aber bei der Anfahrt ein kleiner Stau ereignete kam man beinahe zu spät.
Alle waren mit Sicherheit schon dort. Nun gut - Plan gemacht und durchgeführt.
Das Gericht samt Sachverständigen, Zeugen und Parteien wartete schon, als der
Herr Rechtsvertreter mitten aus dem Wald zu der versammelten Menge stapfte.
Man staunte
nicht schlecht.
Man staunte
aber noch mehr, als sich alle nach der Verhandlung verabschiedeten und der Herr
Rechtsanwalt wieder Richtung Wald wegging...
Mittwoch,
21. Februar 2007
Die
mangelnde Kausalität
Es gab
einmal ein Verfahren nach einem Verkehrsunfall, dem folgender - kuriose -
Sachverhalt zugrunde lag:
Der Kläger
gab an, dass er - nachdem ihm der Beklagte von hinten ins Auto gefahren sei - ab
und zu heftige Nießanfälle bekäme, die nur durch den Unfall zu erklären sind.
Als Folge desselben wollte er eine Entschädigung aus dem Titel Schmerzengeld, da
seine gesamte Lebensführung - sofern sich wieder ein solcher Nießanfall
einstellt - äußerst massiv beeinträchtigt ist.
Das Gericht
bestellte sodann nach der eingebrachten Klage einen medizinischen
Sachverständigen, der in seinem Gutachten auf die mangelnde Kausalität des
Unfalles bezogen auf die Nießanfälle hinwies. Zu gut deutsch - vielleicht gibt´s
irgendeine Ursache, nur der Auffahrunfall ist es nicht, der diese verursache.
Nun
versuchte der Klagevertreter vorweg seinem Mandanten den Begriff "mangelnde
Kausalität" mit allerlei Beispielen zu erklären. Doch der Kläger wollte partout
nicht verstehen, was damit gemeint sei.
Nach
einigen erfolglosen Erklärungsversuchen wandte sich der Kläger an den
Sachverständigen und das Erklärspiel ging wieder ein paar Minuten weiter.
Irgendwann
wurde es dann dem Richter zu bunt und er sagte zum Kläger: "Wussten Sie, dass es
Ende der 80er Jahre im Burgenland ein massives Störchesterben gab?"
Der Kläger
sagte: "Nein, was hat das jetzt damit zu tun?"
Der
Richter: "Naja - also im Burgenland starben hunderte Störche. Gleichzeitig wurde
statistisch erhoben, dass es im Burgenland auch einen massiven Geburtenrückgang
gab, d.h. es kamen zur selben Zeit eigenartigerweise weniger Kinder auf die
Welt."
Der Kläger:
"Und?"
Der
Richter: "Obwohl die Kinder ja bekanntlich vom Storch gebracht werden, sehe ich
darin eine mangelnde Kausalität."
Montag, 19.
Februar 2007
"Der größte
Feind des Anwalts...
...ist der
eigene Mandant" ist ein vielerwähntes Sprichwort unter Kollegen.
Es begab
sich eines Tages, dass ich einen Lokalaugenschein an Ort und Stelle eines
Unfalles verrichten durfte. Zugrunde lag, dass mein Mandant - nennen wir ihn
Herrn X - von einer Klägerin beschuldigt wurde, er sei gegen ihr geparktes Auto
gefahren. Sie selber habe es nicht gesehen, zumal Sie ja am Parkplatz vor dem
Bahnhof parkte und zur Tatzeit in der Arbeit im Nachtdienst war.
Gesehen -
und das sehr genau - haben es zwei unbeteiligte Zeugen (wir nennen diese meist
"Dritte", obwohl es manchmal gar keinen zweiten oder noch 5 andere gibt; naja -
Juristendeutsch); eine davon war die Brötchenverkäuferin am nahegelegenen
Bäckereistandl.
Nachdem der
Herr Sachverständige alle Schäden begutachtet hatte kam er zu dem Ergebnis, dass
die Sache nicht eindeutig geklärt werden kann. Es gibt keine Lackabriebe an der
Kontaktstelle des Klagsfahrzeuges, die Höhen könnten zueinanderpassen, müssen
aber nicht unbedingt - also nichts genaues weiß man nicht, ob es gerade das
Fahrzeug des Meinigen war.
Somit
standen die Karten nicht schlecht für mich; immerhin muss ja die Klägerin
beweisen, dass es meiner war.
Doch dann
kam ein pikantes Detail dazu. Frau Brötchenverkäuferin berichtete nämlich noch
ergänzend, dass Sie nicht nur gesehen habe, wie Herr X in Michael
Schumacher-Manier herbeigesaust wäre und dann mit einem Knall in das geparkte
Auto gefahren sei, sondern auch noch wie er ausgestiegen ist und -
offensichtlich (?) - volltrunken in ein gegenüber liegendes und sehr rot
beleuchtetes Lokal gegangen sei, in welches man nur hineinkommt, wenn man
volljährig ist.
Nach kurzer
Zeit - so schilderte Sie - müssen ihn die Damen aber wieder hinausgeschmissen
haben, weil er (O-Ton) "offensichtlich so besoffen war"; somit ging er 10
Minuten später wieder zu seinem Wagen und brauste davon. Er kam aber nicht weit,
da um die Ecke bereits die Polizei lauerte und ihn ins Röhrchen blasen ließ.
Nun mag man
von solchen Schilderungen halten was man mag; problematisch wird´s für mich als
Anwalt aber dann, wenn so etwas unter Umständen aktenkundig ist, ergo ein
Führerscheinentzugsverfahren bei der BH aufliegt. Um dies etwas zu "umschiffen",
sohin den Gegner nicht die Möglichkeit des Antrages zu lassen diesen Akt
beizuschaffen, beantragte ich die ergänzende Einvernahme von Herrn X, um ihm die
- dem Parteiengehör entsprechende - Möglichkeit zu geben sich zu rechtfertigen.
Dem
entsprach das Gericht und fragte kurz und bündig: "Sie haben das ja jetzt
gehört. Stimmt das?"
Mein
Mandant antwortete: "Jo, auwa es woarn jo eh nur 1,2 Promü."
Der Richter
fragte dann noch kurz nach, wie das jetzt gemeint war. Der Mandant sagte, dass
es ja da "so Abstufungen (0,8 - 1,2 - 1,6 Promille usw.) gäbe".
[Der
Mandant verwechselte die Rechtsbereiche. Der Grad der Alkoholisierung ist primär
für die Führerscheinentzugszeit im Verwaltungsstrafverfahren wichtig. Aber
"angflaschlt" einen Unfall verursachen führt mit ziemlicher Sicherheit zu
mindestens überwiegendem Verschulden im Zivilverfahren]
Daraufhin
war das Verfahren recht schnell geschlossen und urteilsmäßig erledigt.
Samstag,
17. Februar 2007
Das erste
Mal im Geschworenengerichtssaal
Wie
sicherlich jedem Bürger bekannt ist gibt´s natürlich überall eine gewisse
Ordnung. Eine dieser Ordnungen ist die Sitzordnung bei Gericht. Diese ist im
Strafrecht so gestaltet (aus Sicht, wenn man vor dem Richter steht):
In der
Mitte sitzt der Richter, links daneben ein allfälliger Dolmetsch bzw.
Sachverständiger, rechts daneben der Schriftführer, links an der Seite der
Staatsanwalt und rechts an der Seite der Verteidiger. Neben dem Staatsanwalt
sitzt manchmal auch noch ein Vertreter des Geschädigten - ist in dieser
Geschichte aber nicht relevant.
Eines Tages
hatte ich eine Strafverhandlung zu verrichten und fand mich rechtzeitig vor dem
Verhandlungssaal ein. In aller Hektik übersah ich jedoch einen Zettel an der
Tür, wo drauf stand, dass die Verhandlungen alle nun im Geschworenengerichtssaal
des Landesgerichtes im ersten Stock stattfinden.
3 Minuten
nach eigentlichem Beginn wurde ich dann langsam unruhig, bemerkte diesen Zettel
und zischte - wie von Hornissen gejagt - einen Stock tiefer zu diesem
Geschworenengerichtssaal.
Nachdem ich
natürlich pflichtbewusst vorher mit meinem Verfahrensbeholfenen gesprochen hatte
wusste ich, wie er aussieht. Es war ein farbiger 17jähriger Bursche.
Unten
angekommen klopfte ich leise, öffnete und trat ein. Zu meinem Glück bemerkte
ich, dass der Herr Rat ca. 300 Schüler als Zuhörer versammelt hatte; das
Auditorium war sohin bis auf den letzten Platz randvoll. Ich trat ein, sah in
der Mitte einen ca. 17jährigen Farbigen sitzen und entschuldigte mich mit einer
verzögernden Parkplatzsuche.
(Irgendwie
kam mir das Ganze aber sehr seltsam vor, zumal der Richter mich nicht einmal
ansah, sondern einfach weiterverhandelte ohne auf mich zu warten. Es wurden
Fragen gestellt von seiten des Gerichts, des Staatsanwaltes, der Dolmetsch
übersetzte und ich wurde - schlichtweg - vollständig ignoriert. Innerlich fragte
ich mich schon, ob das nicht jetzt doch vielleicht nichtig wäre, so ganz ohne
mich mit der Verhandlung zu beginnen?)
Jedenfalls
suchte ich mir mal mein Plätzchen rechts vom Gericht und startete zielgerichtet
dorthin. Irgendwie kam mir der Sitzplatz aber sehr seltsam vor. Es gab so viele
Sitzgelegenheiten und das Ganze wirkte eher wie eine Kirchenbank, als der Platz
für den Verteidiger; und eine niedrige Tür versperrte den Weg zu diesem
Kirchenbankl. Na gut, egal - Tür auf und reingezwängt. Mal schauen was jetzt
passiert. Bequem war's jedenfalls nicht.
Kaum bin
ich gesessen ertönten folgende Worte aus des Richters Mikrophon, dessen er sich
aufgrund der Größe des Geschworenengerichtssaales bedienen musste und es begann
der nachstehende Dialog:
Richter:
"Was wollen Sie hier?"
Ich: "Ich
bin der Verteidiger für Herrn xxx."
Richter:
"Herr Magister, Ihre Verhandlung hat noch nicht begonnen. Wenn Sie aber schon
herinnen auf den Beginn warten wollen, dann nehmen Sie bitte auf der anderen
Seite Platz, denn dort, wo Sie jetzt sitzen, sitzen üblicherweise die
Geschworenen."
Was lernt
man draus: im Geschworenengerichtssaal sitzt man auf der anderen Seite. Und man
spürt es, wenn sich 300 Schüler gerade noch das Lachen verkneifen...
Mein
juristisches Tagebuch...Web-Blog auf www.groetz.net Ein Web-Blog (oder oft kurz "Blog" genannt) ist - für die werte Leserschaft, die nicht so bewandert ist in der virtuellen Welt der Informationen - ein online geführtes Tagebuch im Rahmen dessen es mir möglich wird, Erlebnisse des juristischen Alltages zu "posten" (d.i. veröffentlichen). Ich werde Sie sohin in den nächsten Wochen/Monaten/Jahren mit all dem lustig-traurig-ernst Erlebten/Erzählten aus dem juristischen Alltag der Gegenwart und Vergangenheit beglücken, das mir - oder Kollegen - so ab und an passiert ist.
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