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Der Anwalt
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Ich bitte jeden meiner Mandanten die nachstehenden Punkte kurz zu lesen und sofern möglich auch zu beachten:

1. Sollten an Sie Forderungen herangetragen werden, die mir noch nicht bekannt sind, verständigen Sie mich bitte sofort davon und überbringen bzw. übersenden Sie mir die dazu gehörigen Unterlagen. Beachten Sie allfällige Fristen die Ihnen gesetzt wurden – diese gelten auch für mich und müssen von mir gewahrt werden.

 

2. Bitte überbringen/übersenden Sie mir möglichst sofort amtliche Zustellungen! Diese sind meist an Fristen gebunden (2 bzw. 4 Wochen Nehmen/Senden Sie unbedingt das Kuvert der Sendung mit, da auf diesem Kuvert das Übernahme- oder Hinterlegungsdatum (handschriftlicher Vermerk des Briefträgers) steht und ab diesem Zeitpunkt (auch für mich) die Frist läuft.

 

3. Unternehmen Sie bitte keine Schritte auf „eigene Faust“ ohne diese mit mir vorher zu koordinieren!

 

4. Aufgrund der strengen anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und des Datenschutzes gebe ich nur und ausschließlich meinem Mandanten Auskunft, aber niemals dritten Personen (weder innerhalb des Familienkreises und schon gar nicht an Freunde oder Bekannte).

 

5. Um Ihnen möglichst rasch zu Ihrem Recht zu verhelfen, versuche ich meistens zuerst eine außergerichtliche Intervention; erst wenn diese scheitert leite ich – natürlich nur nach Rücksprache mit Ihnen und (falls vorhanden) Ihrem Rechtschutz- bzw. Haftpflichtversicherer – gerichtliche Schritte ein. Gerichtliche Verfahren dauern meist länger (je nach Schwierigkeit der Sachlage zwischen 8 Monaten bis zu mehrere Jahre). Eine Klage kann oft durch außergerichtliche Bemühungen vermieden werden. Dies spart Ihre Zeit und – nicht zu vergessen – Ihre Nerven.

 

6. Ich berichte Ihnen in regelmäßigen Abständen über die Sachlage; bitte haben Sie Geduld – bei Neuerungen melde ich mich sofort von selbst (meist schriftlich) Briefe, die ich versende, erhalten Sie immer in Kopie per Post oder Email zur Kenntnisnahme, oftmals auch vor Absendung zur Durchsicht/Freigabe.

 

7. Forderungen, die Sie geltend machen, müssen grundsätzlich belegt werden; taugliche Unterlagen sind etwa Reparatur- oder Ankaufsrechnungen, Kostenvoranschläge, sowie Belege aller Art (Fahrkarten, Parktickets etc.). Krankengeschichten (etwa bei Schmerzengeldansprüchen) werden von mir direkt von ihrem Arzt/Krankenhaus beigeschafft. Sollte es einen Haftpflichtversicherer auf der Gegenseite geben so kann es auch sein, dass dieser direkt von Ihnen eine Ermächtigungserklärung abverlangt, um sich die Krankenunterlagen besorgen zu können. Diese kann im Allgemeinen bedenkenlos unterfertigt und an den Versicherer retourniert werden (in Zweifelsfällen bitte Rücksprache).

 

8. Bitte geben Sie mir vorhandene Beweismittel (Zeugen, Urkunden) bekannt. Bei Zeugen brauche ich immer Namen und ladungsfähige Anschrift (tatsächlicher Aufenthalt, die polizeiliche Meldung ist meist nicht relevant) bzw. geben Sie mir Namen und Anschriften von behandelnden Ärzten/Krankenanstalten bekannt.

 

[Beispiel: „Das hat der Herr X gesehen, der wohnt irgendwo in Gloggnitz“ ist für meine Beweispflichten vor Gericht zu wenig. Das Gericht begibt sich nicht nach Gloggnitz, um Herrn X zu finden; Gerichte stellen – außer in Strafsachen –  keine Nachforschungen über die Aufenthaltsadresse von Personen an; Zeugen sind von den Parteien entweder mit deren Adresse bekanntzugeben oder stellig zu machen (stellig = zur Verhandlung mitnehmen).]

 

9. Bei Verkehrsunfallschäden muss der gegnerischen Haftpflichtversicherung die Möglichkeit der Besichtigung eingeräumt werden; diese erfolgt meist durch einen Sachverständigen der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Besichtigungen werden ebenfalls oft durch die Reparaturwerkstätten direkt beim Versicherer angefordert (bitte allenfalls bei Werkstätte nachfragen). Die Besichtigung dient der Schadendokumentation und dem Schutz des Gegners vor überhöhten Reparaturen. Der gegnerischen Haftpflichtversicherung ist zwingend die Möglichkeit der Besichtigung einzuräumen (außer bei Verzicht auf die Besichtigung). Eine Besichtigung bedeutet aber nicht, dass der Schaden vom Gegner auch getragen wird. Mein Tipp: Reparaturen erst durchführen lassen, wenn (bei mir oder bei Ihnen) die schriftliche Zusage der gegnerischen Versicherung vorliegt, dass der Schadenfall übernommen/bezahlt wird. Allfällige Verfügungen vor diesem Termin erfolgen auf eigenes Risiko! Bei Verkehrsunfällen ist es dem Unfallgegner nach den zugrunde liegenden Bedingungen der Autohaftpflichtversicherung untersagt die Schadenregulierung selbst zuzusagen (Rechtsfolge eines solchen Anerkenntnisses: Leistungsfreiheit der Versicherung; Gegner muss Schaden selbst bezahlen).

 

10. Anspruch auf Leih- bzw. Mietwagenersatz besteht nur dann, wenn Ihr Haftpflichtversicherungsvertrag mit einer sog. Leihwagenvariante abgeschlossen wurde. Auskunft hierüber erhalten Sie bei Ihrer Haftpflichtversicherung bzw. Ihrem Versicherungsbetreuer.

 

11. Forderungen aus Reparaturen ohne Umsatzsteuer (sog. „Pfuschreparatur“) werden gerichtlich anerkannt, führen aber zur Minderung des Ersatzes: das verwendete Material wird zwar inklusive USt ersetzt, die Arbeitszeit jedoch ohne USt und auf einen Betrag von rund EUR 40,00 pro Arbeitsstunde gekürzt. Dafür wird aber die Arbeitszeit um 10% bis 15% erhöht (da Laien für Reparaturen länger brauchen).

 

12. Ich weise darauf hin, dass es Anwälten disziplinär untersagt ist, mit Personen direkt in Kontakt zu treten, die bereits durch einen Anwalt vertreten sind. Hier darf der Informationsaustausch zum Gegner nur zwischen den Anwälten erfolgen (Der Anwalt des Mandanten A darf also nicht mit dem anwaltlich vertretenen B direkt sprechen bzw. korrespondieren; auch nicht, wenn der Kollege des B 15 Wochen auf Urlaub ist).

 

13. Anwälten ist es ferner untersagt, mit Zeugen in beeinflussender Art und Weise in Kontakt zu treten. Um Schwierigkeiten zu vermeiden nehmen Sie bitte Abstand davon zu Besprechungsterminen Zeugen mitzunehmen, da ich zu Zeugen überhaupt keinen persönlichen Kontakt pflege. Dies nicht aus Unhöflichkeit, sondern um meinen Mandanten vor Schaden zu bewahren. Erforderliche Schilderungen von Zeugen verlange ich immer schriftlich ab.

 

14. Den Briefverkehr mit Ihrer Rechtschutz- bzw. Haftpflichtversicherung übernehme ich zur Gänze. Ich benötige nur Anstalt und Polizzennummer. Es sind hier von Ihrer Seite keine Veranlassungen zu treffen, da ich die Schadenabteilungen direkt kontaktiere. Bitte nehmen Sie auch nicht direkt mit den Versicherungen Kontakt auf solange Sie von mir vertreten werden, um Überschneidungen, Verwirrungen, doppelte Kontakte und unter Umständen Widersprüche zu vermeiden. Sollten Sie dennoch ein entsprechendes direktes Gespräch wünschen so ersuche ich um kurze Information, damit ich ebenfalls darüber Bescheid weiß.

 

Ich stehe Ihnen immer gerne zur Verfügung. Scheuen Sie sich nicht mich anzurufen (bitte wenn möglich tagsüber und wochentags). In dringenden Angelegenheiten stehe ich Ihnen absolut JEDERZEIT zur Verfügung (auch am Wochenende bzw. abends/nachts), wobei ich zu bedenken gebe, dass Gerichte abends/nachts bzw. am Wochenende nicht geöffnet sind und man sich lediglich an die Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwalt des Journaldienstes) wenden kann.

 

   

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