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Sind Recht und Gerechtigkeit gleichbedeutend?

Eine berechtigte Frage; eine, die immer wieder gestellt wird und die vielleicht auch nie beantwortet werden kann.

Als ich im September 1991 zu studieren begann saß ich mit ca. 2300 neu inskribierten Mitstudenten im Auditorium Maximum der Universität Wien in einer meiner ersten Vorlesungen namens "Grundzüge des römischen Rechtes".

Ich hatte auf mein Skriptum auf die Rückseite folgenden Satz gekritzelt:

 

„ius est ars boni et aequi.“

 

Ich wusste damals weder von wem dieser Spruch war, noch was er bedeutete. Er klang einfach irrsinnig schlau. Das war etwa im Oktober 1991.

Viel später - nämlich im November 2005 - stieß ich wieder auf mein Skriptum (zwischenzeitig gelagert in meinem Keller) und fand wieder diesen Satz auf der Rückseite. Ich fing an dieses "Sprüchlein" im Internet zu recherchieren.

Dieser "Satz" stellt eine der wenigen Rechtsdefinitionen im römischen Recht dar und stammt von einem römischen Juristen namens Publius Iuventus „filius“ Celsus (lebte einst von 100 bis 130 nach Christus).

Dieser Publius Iuventus Celsus war einer der größten römischen Juristen und formulierte diese Definition für die sog. "Digesten", welche den Grundpfeiler des römischen – und damit letztlich auch unserem – Rechtssystems gelegt haben.

Die Stelle D 1,1,1 pr. bedeutet, dass dieser Satz der erste Satz im ersten Kapitel des ersten Buches Ulpian (Ulpian ist ein Teil der Digesten) war, also gleichsam die Grundformel (Definition) des Begriffes "Recht" für alles was danach kam.

Die Übersetzung aus dem Latein lautet:

 

„Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.“

 

Es gibt nicht immer nur „Gute“ oder „Böse“, sondern auch „teilweise Gute/Böse“ bzw. nicht immer nur „Gerechtes“ oder „Ungerechtes“, sondern auch „teilweise Gerechtes/Ungerechtes“. Und aus dieser Vielfalt heraus versucht diese einfache Definition zu erklären, wie man Interessen ausgleichen sollte damit am Ende für jeden alles gut und gerecht ist.

Meine ganz eigene Meinung - und sohin rein subjektive Antwort auf die eingangs gestellte Frage, ob Recht und Gerechtigkeit gleichbedeutend sind - ist, dass es die Aufgabe jeder in Rechtsbereichen tätigen Person, sei es in Richterschaft, Anwaltschaft, Staatsanwaltschaft oder Privatwirtschaft, ist, die ihr obliegende Verantwortung wahr zu nehmen und auch Recht zu sprechen.  

Das Gesetz ist ohne diese Verantwortung nur Wort, Satz und Zeile, genauso wie Celsus´ Definition "nur" Ulpian D 1,1,1 pr. - und nicht mehr - wäre, würde man sich nicht um deren Bedeutung bemühen.

Den Sinn geben wir dem Gesetz, indem wir es anwenden und aus tiefster Überzeugung, mit Mut, Mühe und Liebe dazu eben diesen Sinn darin suchen.

Publius Iuventus Celus hat übrigens einige goldene Regeln in der römischen Rechtslehre geschaffen. Eine davon heißt

 

„Die Gesetze zu kennen heißt nicht, sich an ihren Wortlaut zu halten, sondern an ihren Sinn und Zweck.“ (D.1.3.17)

 

   

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