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Juristisches Tagebuch

 

 

 

 

 

Juristisches Tagebuch (Weblog)

 

Mittwoch, August 17, 2022

Herr Univ.Prof. Dr. Georg Wilhelm (1942-2021)

Erst vor ganz kurzer Zeit erfuhr ich, dass einer meiner Professoren, die mir an der Uni die ersten Grundzüge des bürgerlichen Rechts beigebracht hatten, schon vor geraumer Zeit verstorben war.

So traurig mich diese Nachricht natürlich stimmt, umso mehr bemühe ich mich in solchen Situationen immer an jene witzigen Momente zu denken, die ich durch ihn erleben durfte. Und da gab es einige, da ich jede seiner Vorlesungen besuchte.

Dies nicht nur deshalb, weil er einer der besten Juristen unseres Landes war, sondern auch, weil er eine sehr eigene Art hatte mit seinen Hörern umzugehen und Ihnen häufig nicht nur juristische Gedanken mitteilte. Einen Menschen wie Herrn Prof. Dr. Wilhelm würde man wahrscheinlich als "Original" bezeichnen. Und er brachte mich oft zum Lachen durch seine manchmal etwas mürrische Art. Obwohl ich nach fast drei Jahrzehnten sicher wieder viel vergessen habe erinnere ich mich doch heute noch an manche Anekdote mit ihm.

Einmal kam er in den Hörsaal und begann vor versammelter Menge seine Vorlesung mit einer kurzen Schilderung eines alltäglichen Erlebnisses:

"Da steh i heit in der U-Bahn-Station und hör folgende Durchsage: "Aufgrund eines technischen Gebrechens wird sich der nächste Zug um ca. 20 Minuten verspäten. Wir bitten um ihr Verständnis."" Dann sinierte er weiter: "Verständnis... Verständnis... Verständnis... Wos soll ich do eigentlich net verstehen? I siech jo eh, dass de U-Bahn net kummt!"

Ebenso legendär waren seine "Ausflüge" in diverse zivilrechtliche Rechtsgebiete. Egal ob Schadenersatz, Gewährleistung oder allgemeine, vertragsrechtliche Fragen. Am Ende landete er erläuternd häufig immer wieder beim selben Thema - dem Bierbezugsvertrag.

Einmal saß ich im Juni im Hörsaal in seiner Vorlesung. Der Hörsaal fasste eigentlich einige hundert Leute. Wir waren aber nur zu dritt: ich und 2 andere Kollegen. Einer saß ganz vorne, einer irgendwo in der Mitte und ich - wie immer - ganz hinten in der letzten Reihe.

Da es draußen 35 Grad hatte war der Besucherandrang offenkundig sehr mau. Irgendwann kam er dann rein, schaute die leeren Bänke gedankenvergessen an und knurrte: "Des ist a Witz. Kaum is draußen haaß geht kana mehr auf de Uni. I tät a vü liaba im Schwimmbod liegen. Auwa na, wos moch i. I stöh mi do her und muaß a Vurlesung vua 3 Leit hoitn!". Daraufhin sagt der Kollege in der ersten Reihe: "Aber Herr Professor - tres facium consortium! (zu deutsch: "drei machen eine Gruppe")".

Woraufhin Herr Prof. Wilhelm ihm überaus verärgert und sehr lautstark entgegnete: "Glauben´s Ihre depatten, lateinischen Sprüch höfn ma do jetzt irgendwie weida?!?!". Dann schlug er zornig sein Büchlein zu und ging. Vorlesung ausgefallen - hitzefrei.

 

Donnerstag, August 18, 2021

Der Finanzminister

Gestern wurde mir von meinem ehemaligen Studienkollegen, der mittlerweile Notar ist, folgende Geschichte zugetragen: seine Klientin wollte ihren Grundbesitz an einen Dritten übergeben.

Aufgrund der jedoch sehr ungünstigen Konstellation erklärte ihr mein Freund dann, dass das aus steuerlicher Sicht gar nicht klug sei und sagte er zu ihr: „Gnädige Frau, wenn Sie das so machen wollen, dann freut sich nur einer: nämlich der Finanzminister.“

Plötzlich läutete das Handy der Klientin in der Besprechung.

Darauf der Herr Notar: „Sehen Sie: er ruft Sie sogar sofort persönlich an!“

 

Freitag, November 13, 2020

Wie viel verlangen wir denn nun?

Vor bereits sehr langer Zeit wurde mir die Geschichte eines Kollegen (A) zugetragen, der immer wieder für die eine oder andere lustige Anekdote zu haben war.

Eine davon ereignete sich im Rahmen eines Scheidungsverfahrens, wobei Kollege A den Mann und ein anderer Kollege (B) die Gegenseite (Frau) vertrat. Letztlich konnte man in der letzten Verhandlung eine gütliche, einvernehmliche Scheidung erzielen und gingen danach alle Beteiligten wieder ihrer eigenen Wege.

Dieser Weg führte Kollege A natürlich zuerst wieder in seine eigene Kanzlei.

Gerade dort angekommen klingelte sein Telefon und erhielt er einen Anruf des Gegenvertreters, den er soeben noch in der Verhandlung gesehen hatte. Dem Anruf lag an sich gar keine schlechte Überlegung zugrunde und lief das Gespräch in etwa so ab:

B: „Sehr geehrter Herr Kollege - nachdem wir die Sache nun einer endgültigen Regelung zuführen konnten werden Sie wahrscheinlich, so wie auch ich, die Kosten mit dem Mandanten abrechnen müssen. Nachdem ich davon ausgehe, dass die beiden Ex-Ehepartner sicher wieder irgendwann einmal miteinander reden werden sollten wir uns vielleicht akkordieren zwecks der Höhe des Honorars. Weil: verlangt einer von uns beiden weit mehr als der andere, dann hat einer von uns beiden natürlich keine gute Nachrede. Was meinen Sie?“

Darauf A: „Das ist eine sehr gute Idee. Also: was werden Sie verlangen?“

B: „Also ich werde Frau X pauschal EUR 1.300,00 verrechnen.“

A: „In Ordnung, dann verlange ich EUR 1.350,00.“

B fragte verdutzt nach: „Wieso verlangen Sie um EUR 50,00 mehr als ich?“

Darauf A: „Weil ich dieses Telefonat natürlich auch noch verzeichnen werde.“

 

Donnerstag, Oktober 22, 2020

handwritten

Die heutige Geschichte, die mir aus der Vergangenheit wieder eingefallen ist, ist weniger lustig als vielmehr außerordentlich erstaunlich.

Im Laufe meines Gerichtsjahres bin ich im Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien (Justizpalast) bei einem einem Richter – der heute längst seinen wohlverdienten Ruhestand genießt – gelandet der seit vielen Jahrzehnten Schadenersatzprozesse entschied.

Das aber mit einer Gründlichkeit, die ich seitdem nie wieder erlebt habe.

Ein durchschnittliches, zivilgerichtliches Urteil hat in seiner - meist zuerst diktierten - Endfassung etwa einen Umfang von 20 bis 30 Seiten, sofern es sich nicht gerade um einen Monster-Prozess handelt. Dann käme wahrscheinlich die Spedition mit der Kopie des Urteils angetrabt.

Besagter Richter war es seit jeher gewohnt seine Urteile im Entwurf mit der Hand stenografisch zu schreiben. Jedes Wort, jede Zeile, jede Seite, alles.

Diese handschriftlichen Konzepte gingen dann in die Schreibabteilung.

Nach dem Rücklangen des Entwurf´s aus der Schreibabteilung wurde wieder handschriftlich ausgebessert, Textpassagen untereinander verschoben, Formulierungen gestrichen, andere wieder eingefügt usw. Nach der zweiten bzw. manchmal dritten Korrektur war ein Urteil dann fertig und wurde zugestellt.

Das Endergebnis waren Urteile, deren Reinform - lt. seiner Kanzleidame - fast immer ein Mindestmaß 90 Seiten umfassten; manche - wenige - Urteile waren mehr als 200 Seiten stark.

So beeindruckend diese Arbeitsweise damals für mich war - sie brachte den beteiligten Rechtsanwälten wenig Freude. Denn innert vier Wochen eine Berufung gegen ein 100 (oder mehr) Seiten füllendes Urteil zu verfassen ist - wie man sich vorstellen kann - alles andere als leicht. Da diktiert bzw. schreibt man schon geraume Zeit.

 

Montag, August 24, 2020

"Die hat kein Telefon."

Wie viele wissen bin ich schon lange der Versicherungschadenabwicklung in manchmal sogar liebevoller Verbundenheit zugeneigt. Die Versicherungsleute sind wie eine große, große Familie; manchmal taucht einer mal unter und nach einigen Jahren bei einer anderen Anstalt wieder auf.

Dann tauchen aber irgendwann mal "neue" Versicherer in Österreich auf. Da bin ich dann schon immer sehr neugierig. Einer dieser - mir bis dahin unbekannten - Versicherer war die Gegenseite.

Rein faktisch ging in dem Akt irgendwie gar nichts weiter, weil ich von der gegnerischen Versicherung weder Informationen, noch benötigte Unterlagen bekam. Nach zwei erfolglosen schriftlichen Urgenzen habe ich dann angerufen, um zu wissen, weshalb ich keinerlei Rückmeldungen seit über einem Monat bekomme.

Nach geraumer Wartezeit landete ich im Kundenservice. Dort deponierte ich schon sehr nachdrücklich, dass ich mit der zuständigen Referentin reden möchte.

Als Antwort bekam ich: "Die Referentin? Die hat kein Telefon."

 

Dienstag, März 12, 2019

Nau wos mochn´s daun do?

Ein sehr lieber Studienfreund ist - wie schon unten erwähnt - mittlerweile Notar und studierten wir gemeinsam doch recht lange Zeit einige Fächer an der Uni.

Im Jahre 1994 absolvierten wir gerade Arbeitsrecht und so kam es, dass er sich einige (mündliche) Prüfungen anhörte; dies natürlich bei seinem späteren Prüfer, der bis heute einer der angesehensten Arbeits- und Sozialrechtler Österreichs ist.

Der Erzählung meines Freundes nach geschah in der Prüfung folgendes:

Der Professor stellte dem Prüfling folgende Aufgabe:

"Stellen Sie sich vor, dass Sie gerade in die Arbeit kommen. Als Sie sich auf Ihren Arbeitsplatz setzen finden Sie dort einen Zettel. Auf dem steht ganz lapidar und ohne nähere Begründung drauf, dass Sie entlassen sind. Was machen Sie?"

[Exkurs: Die Frage ist an sich sehr einfach. Sofort wirksame Entlassungen bedürfen eines Entlassunsgrundes. Liegt kein Grund vor, dann ist die Entlassung in eine Kündigung mit Kündigungsfrist und -termin umzudeuten. Diese Kündiugng kann auch noch über die sog. Kündigungsanfechtung bekämpft werden. Dies sind grundlegende Dinge im Arbeitsrecht, die man wissen muss. Immerhin kaut man gerade dieses Thema über Wochen und Monaten immer wieder durch.]

Der Prüfling überlegt eine Minute lang und sagt kein Wort.

Der Prüfer, der in meiner Erinnerung immer sehr ruhig, nett und freundlich war, sagte: "Herr Kollege, überlegen sie nur in Ruhe. Was machen Sie da?"

Der Prüfling überlegt eine weitere Minute ohne ein Wort.

Nach geraumer Zeit verliert der Professor aber doch die Geduld und fragt ziemlich laut: "Nau wos mochn´s daun do?"

Darauf sagt der Prüfling: "Ich glaube, ich würde zu einem Rechtsanwalt gehen!"

 

Montag, März 11, 2019

Die Besitzstörung

Gestern fiel mir - nach vielen Jahren - wieder eine Geschichte ein, welche sich im Zuge einer Prüfung an "meiner" Universität im Jahre 1995 zugetragen hat. Damals war ich gerade mit der Vorbereitung auf die mündliche Prüfung in bürgerlichem Recht beschäftigt.

Obwohl ich neben meiner damaligen Arbeit ausschließlich aus Büchern und/oder Skripten lernte wollte ich mir gerade in diesem Fach einige mündliche Prüfungen anhören, um einen groben Überblick darüber zu bekommen was mich nach der schriftlichen Prüfung dann so erwartet.

(Die sog. Kernfächer bürgerliches Recht, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht und Strafrecht wurden zu meiner Studienzeit "doppelt" geprüft. Zuerst war man schriftlich dran; hatte man diese Hürde geschafft folgte die mündliche Prüfung.)

Also saß ich dann irgendwann in den Zuschauerreihen und beobachtete so eine Prüfung.

Der Professor stellte dem Prüfling nachfolgende Aufgabe:

"Herr Kollege! Stellen Sie sich vor Sie kommen nach Hause und Ihre Frau liegt mit einem anderen Mann im Bett. Stellt das eine Besitzstörung dar?"

[Dazu ein kleiner rechtlicher Exkurs: wenn ein unberechtigter Dritter (sog. "Störer") den Besitz eines anderen Berechtigten (Eigentümer, Mieter, Entleiher etc.) am Besitzobjekt (Haus, Wohnung etc.) stört, dann nennt man das Besitzstörung. Dies kann zB. dann der Fall sein, wenn jemand vor der Einfahrt eines anderen mit dem Auto parkt und der Besitzer dieser Einfahrt nicht mehr raus und/oder rein kann. Oder - wie hier - wenn sich jemand unberechtigt im Haus aufhält, obwohl ihm dazu die Erlaubnis vom Eigentümer und/oder Mieter fehlt. Der Berechtigte kann dann mittels sog. Besitzstörungsklage vom Störer verlangen, dass er solche Dinge hinkünftig unterlässt.]

Der Prüfling war vordergründig gut vorbereitet und antwortet sofort: "Nein, natürlich nicht!"

Der Prüfer zog die neugierig die Augenbrauen hoch und frage: "Wieso nicht? Begründen Sie das bitte."

Darauf der Prüfling: "Naja, weil meine Frau ja nicht mein Besitz ist!"

[Die Lösung wäre im Ergebnis sogar richtig. Geht man davon aus, dass auch die Ehefrau Rechtsbesitzerin des Hauses und/oder der Wohnung - als Miteigentümerin, Mieterin und/oder zumindest Entleiherin - ist und dem Liebhaber höchstwahrscheinlich den heimlichen Zutritt gestattete, dann wird keine Besitzstörung vorliegen, weil der Störer ja die Einwilligung der - ebenfalls berechtigten - Liebsten hat. Richtig ist natürlich auch, dass die Ehefrau seit der Abschaffung der Leibeigenschaft am 01.01.1812 kein Eigentum des Ehemannes darstellen kann. Nur leider passte die Begründung nicht zur Frage.]

 

Freitag, März 08, 2019

Nicht die Ohren zuhalten!

Zivile Streitverhandlung zwischen Frau Klägerin und Herrn Beklagten, die einander - gelinde gesagt - seit vielen Jahren gar nicht mögen.

Der Beklagte wird einvernommen und sagt dann nach geraumer Zeit: "So ist das. Und da braucht sich die Klägerin jetzt gar nicht die Ohren zuhalten!"

Darauf Frau K (die eigentlich nur den Kopf auf die Hände gestützt hat): "Ich halt mir ja gar nicht die Ohren zu!"

Darauf die Richterin: "Keine Sorge Frau Klägerin, Sie dürfen sich jederzeit die Ohren zuhalten. Nur ich darf das jetzt leider nicht!"

 

Freitag, August 03, 2018

Der Weltenbummler

Vor geraumer Zeit ein Anruf. Frau X benötigt Hilfe. Sie hat ihr Auto hergeborgt, der hat es wieder weitergeborgt und der bringt es seit 4 Monaten nicht mehr retour.

"Wissen´s" sagt Frau X: "Das Auto ist mir völlig egal. Das kann er behalten wenn er mag. Aber ich krieg seit Wochen laufend Strafmandate. Einmal sogar aus Paris und einmal aus Berlin. Das kostet bis jetzt schon 700,00 EUR."

 

Donnerstag, August 25, 2016

 

"Wos is´n leicht? Is wos leicht?"

 

Vor vielen Jahren traf ich einen ehemaligen Mandanten, der einst als Rotlichtgröße sehr bekannt war und - klarerweise - viele Justizvollzugsanstalten von innen kannte. Nennen wir ihn Herrn X.

 

Neugieriger Geist, der ich bin, habe ich ihn einmal gefragt, welche JVA seiner Ansicht nach die "Wildeste" sei.

 

Wie aus der Pistole geschossen sagte er sofort: "Gerasdorf".

 

Auf meine Nachfrage wieso dem so sei, sagte er, dass die JVA vom Personal her genauso ist wie alle anderen. Aber die Jugendlichen seien dort (in Gerasdorf findet überwiegend Jugendstrafvollzug statt) so heftig wie sonst nirgends. Wahrscheinlich gekennzeichnet durch einen massiven Testosteronüberschuss, der in jungen Jahren natürlich viel heftiger ausfällt, als bei älteren Semestern.

 

Dazu erzählte er mir folgende Geschichte:

 

Er war irgendwann einmal in einer anderen JVA als Erwachsener alleine in einer Doppelzelle untergebracht.

 

Eines Tages geht die Tür auf und ein rund 2 Meter großer, 21jähriger Mann aus einem Ostblockland betritt die Zelle; offensichtlich nun sein neuer "Zimmergenosse". Dieser wurde direkt aus Gerasdorf vom Jugendvollzug nun in den Erwachsenenvollzug überstellt.

 

"Waßt", fuhr mein Bekannter fort, "de anzige Regel in der Zölln bei mir woa immer: woast am WC, dann wosch da de Händ." Diese relativ einfache Regel teilte er auch seinem neuen, jungen Mitbewohner mit, der darauf lapidar mit "Wos is´n leicht?" antwortete.

 

""Nix is...", hob i eam daun ganz ruhig gsogt" antwortete Herr X. "Waunst am Klo woast, wosch da bitte die Händ." Woraufhin sich der junge Mann vor ihm aufstellte und sagte: "Is wos leicht?".

 

Dieser von tiefer Verständnisbereitschaft geprägte Dialog wurde dann jäh unterbrochen, da mein Bekannter über die Schließorgane um einen möglichst zeitnahen Termin beim Gefängnisdirektor ersuchte, der - aufgrund langjähriger "Zusammenarbeit" - auch schon wenige Tage später stattfand. Beiden kannten sich ja schon ganz gut über die Jahre hinweg.

 

Platz genommen sagte der Herr Direktor zu ihm: "Nau X, wos is´n leicht?".

 

Nachdem Herr X die Situation geschildert hatte und höflich, aber bestimmt verlangte den Jüngling in eine andere Zelle zu verlegen, sagte der Herr Direktor zu ihm: "Is wos leicht?".

 

""Schau, pass auf", hob ich domois zum Direktor gsogt", fuhr X fort, "genau de söben Frogn hot er ma a gstöht. Des Problem is, dass der Bua nie a Ruah geben wird in meiner Zölln. Oiso wennst net wüst, dass i eam so laung drisch bis er si nimma rührt, dann verleg eam bitte in a andere Zölln.". 2 Tage später war der gut gebaute Junior auch schon anderweitig untergebracht.

 

Solche Insassen nannte Herr X übrigens immer "Häfenrosen". Das sind Rosen, die immer nur im Verborgenen blühen und nie das Tageslicht sehen werden.

 

Montag, Juli 11, 2016

 

Lebenslang minus 2 Monate

 

Als in Österreich eingetragener Anwalt beauftragt einen nicht nur die "freie" Bevölkerung, sondern man bekommt natürlich auch sog. Verfahrenshilfen in jenen Agenden, in denen sich - vereinfacht ausgedrückt - jemand keinen Anwalt leisten kann oder die Vertretung durch einen Anwalt gesetzlich angeordnet wird und sich der Betroffene einfach freiwillig keinen Anwalt nehmen will (Schutzvorschrift z.B. bei Berufungen und dgl., damit alles seine schöne und va. richtige Form hat etc.).

 

(Im zweiten Fall befreit ihn dies zwar vom Wahlrecht des Anwaltes, aber nicht vom Recht dessen Kosten zu bezahlen, wenn er solvent genug ist. Dies ist aber in dieser Geschichte nicht weiter relevant.)

 

So auch heute - wupps und der neue Verfahrenshilfeakt rauscht online bei mir herein.

 

Eigentlich keine große Sache: Herr X ist in Haft und wurde zu einer geringen zweimonatigen Haftstrafe verurteilt, weil er dort etwas getan hat, was er halt nicht tun hätte dürfen. Gegen dieses Urteil möge der Grötz nun ein Rechtsmittel einlegen, weil Herr X nach wie vor seine Unschuld beteuert. Das steht ihm auch zu; alle machen Fehler. So auch - nach Ansicht des Herrn X - der Richter, der ihn verurteilt hat.

 

Nachdem ich den Akt aber eingehender durchforste staune ich nicht schlecht: Herr X ist aufgrund einer Vorverurteilung in einer völlig anderen Sache bereits lebenslänglich eingebunkert worden.

 

Also wenn es mir nun tatsächlich gelingt das Urteil durch die Instanz aufheben zu lassen: bedeutet das dann, dass er 2 Monate vorher, bevor er unsere Erde irgendwann für immer verlassen wird, wieder in Freiheit entlassen wird? Und wer bestimmt dann das Entlassungsdatum? Ein Beschäftigter der Justiz mit hellsichtigen Fähigkeiten?

 

(...bedeutet es natürlich nicht. Ist nur mein Kopfkino.)

 

Mittwoch, März 9, 2016

 

Arbeitsmarktpolitische Bedeutung der Untersuchungshaft

 

Die Untersuchungshaft und darauf bezogene Verhandlungen über die Verlängerung der U-Haft gehören zum täglichen Geschäft jedes Anwalts.

 

Grundlage dabei ist, dass jemand inhaftiert wurde, der einer (an sich schwerwiegenden) Tat dringend verdächtig ist. Und damit offene staatliche Ermittlungen nicht noch zusätzlich erschwert oder gefährdet werden, indem z.B. Beweismittel oder vielleicht sogar der Verdächtige selbst verschwinden und/oder irgendwelche Absprachen unter Tatbeteiligten getroffen werden können, die das Ganze behindern/verfälschen/zunichte machen werden sie in staatliche Verwahrung genommen bis geklärt wurde was denn nun so Sache ist.

 

Dies ist speziell dann regelmäßig der Fall bei Personen, die nicht in unserem schönen Land wohnhaft sind, sondern - ähnlich einem Touristen - Österreich von Nord bis Süd "bewandern" und dabei - angeblich - das eine oder andere Ding gedreht haben.

 

Die U-Haft darf dann bestimmte gesetzliche Höchstfristen nicht übersteigen und wird deren Verlängerung mitsamt einem Verfahrenshilfeverteidiger, der in diesem Fall ich war, regelmäßig in gesetzlich verankerten Zeitrahmen überprüft. Diese sog. U-Haftverhandlungen sind zwingend vom Gesetz angeordnet.

 

Der Ablauf ist "normalerweise" immer derselbe: der Staatsanwalt beantragt die Fortsetzung der U-Haft aus den bisherigen Untersuchungshaftgründen heraus und der Verteidiger (also ich) die Enthaftung des Verdächtigen aus der U-Haft unter gleichzeitiger Anordnung gelinderer Mittel, wie zB. den Erlag einer Kaution, die Abnahme von Passdokumenten usw. usf.

 

Das letzte Wort vor der richterlichen Entscheidung hat dann immer der Verdächtige, der sich - zu 99,99% - den Worten seines Verteidigers anschließt. Die Zielsetzung des Verdächtigen ist immer dieselbe: "Bitte lasst mich raus aus dem Knast.".

 

Obwohl sich das Ganze sehr aufregend nach einer Herzschlagfolge von "Petrocelli", "Richter Alexander Holt" oder "Law and Order: New York" anhört, ist dem nicht so. Solche Verhandlungen dauern in aller Regel etwa gestoppte 2 1/2 Minuten und führen äußerst selten zu einer Freilassung. "Hier macht die Justiz keine Gefangenen" wäre trotz der innewohnenden Doppeldeutigkeit die falsche Redewendung; tut sie schon und das auch noch - verständlicherweise - ganz ordentlich.

 

So weit, so gut; heute war´s mal ganz anders.

 

Obwohl ich in den rund letzten 15 Jahren sicherlich weit mehr als 100 U-Haftverhandlungen verrichtet habe passierte heute etwas mit dem weder ich, noch der auch schon sehr lange dienende Herr Staatsanwalt gerechnet haben. Der Beschuldigte führte nämlich ohne Rücksprache mit mir aus:

 

"Frau Rat, ich möchte, dass die U-Haft weiterhin aufrecht bleibt, weil - wenn Sie mich rauslassen - werde ich sicherlich weitere Straftaten begehen. Ich beantrage daher die Fortsetzung der U-Haft aus den bisherigen U-Haftgründen und schließe mich den Worten des Herrn Staatsanwalt vollinhaltlich an. Ich möchte hier bleiben."

 

Na da waren dann einmal alle ziemlich baff.

 

Der Hintergrund dieser Taktik ist noch viel skurriler, als man glaubt. Der Herr Beschuldigte geht nämlich im "Häf´n" schön brav arbeiten und verdient dort - verglichen zu seinem sonstigem Einkommen, dass er anderorts beziehen würde - ganz passabel. Zwar nicht das, was man in Österreich auf dem Arbeitsmarkt im Allgemeinen verdient; aber verglichen zu seinem Land, in dem er normalerweise wohnt und manchmal auch arbeitet, mehr als genug.

 

Also - Gott sei Dank - für Österreicher kein wirklicher Anreiz, sonst würde etwa noch ein eigener Bus vom AMS zur JVA immer mehr Arbeitnehmer transportieren. Die Justizvollzugsanstalten bekämen damit - aus dieser Sichtweise heraus - unter Umständen sogar noch arbeitsmarktpolitische Bedeutung.

 

Donnerstag, Februar 25, 2016

 

Das darf der aber nicht!

 

Verhandlung vom heutigen Tag. Der Beklagte, der im Übrigen mein Gegner ist, wird "hochoffiziell" unter Eid einvernommen. Diese Beeidigung habe ich beantragt, da sich nach nunmehr drei Jahren des laufenden Verfahrens immer mehr die Vermutung verhärtet hat, dass dieser das Blaue vom Himmel lügt.

 

Nachdem die Richterin alle Ihre Fragen gestellt hat bin ich als Klagevertreter an der Reihe.

 

Da ich es nicht besonders gern sehe, wenn jemand versucht unser schönes Justizsystem zu veräppeln, fallen meine Fragen dann auch dementsprechend lästig und unangenehm aus. Nach der dritten Frage ist es soweit: der Herr Beklagte ist in die Enge getrieben und findet mit seinen Antworten keine Ausflüchte mehr. Er weiß nicht mehr weiter.

 

Dies veranlasst ihn zu folgender Äußerung: "Frau Rat, ich werde diese Fragen nicht mehr beantworten. Diese Fragen darf mir der Rechtsanwalt gar nicht stellen!"

 

Woraufhin die Richterin wie aus der Pistole geschossen konterte: "Lieber Herr Beklagter, das darf er sehr wohl. Aber wenn es Ihnen lieber ist, dann sagt der Herr Rechtsanwalt mir die Fragen und ich stelle Sie Ihnen."

 

Mittwoch, Februar 03, 2016

 

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!

 

Ein Mandant wohnt in einem kleinen Städtchen am Land. Täglich fährt er mit seinem Auto dieselbe Strecke von und zur Arbeit; somit kann er getrost von sich behaupten, dass er diese - seine - "Hausstrecke" wie seine eigene Westentasche kennt.

 

Nun ergab es sich einmal, dass er auf dem Heimweg auf der Durchzugsstraße gerade die Ortsanfangstafel passierte und - quasi aus dem Augenwinkel - dahinter plötzlich einen Blitz bemerkte. Da es nicht regnete konnte das nur etwas anderes gewesen sein. Man wird doch in seinem schönen Heimatstädtchen nicht eine neue Radarbox aufgestellt haben?

 

Um die Sache einer weiteren Überprüfung zuzuführen drehte der Mandant kurzerhand um, fuhr zurück und nagelte - neuerlich - mit 80 Sachen an der Ortsanfangstafel vorbei. Und tatsächlich - es blitzte noch einmal.

 

Wenige Wochen danach erhielt er dann nicht nur 2 Verkehrsstrafen für die beiden Geschwindigkeitsübertretungen, sondern auch gleichzeitig den Auftrag an einer verkehrspsychologischen Schulung teilzunehmen. Begründet wurde dies damit, dass die geistige Eignung zum Lenken eines Kraftfahrzeuges überprüft werden müsse, wenn ein Lenker zweimal innerhalb von 30 Sekunden von derselben Radarbox geblitzt wird.

 

Montag, Jänner 22, 2016

 

Alleine sein

 

Ein ganz lieber Studienfreund von mir, der schon seit längerer Zeit das Amt eines Notars bekleidet, erzählte mir einmal, dass er im Zuge einer Verlassenschaftsabhandlung eine ältere Dame mit rund 70 Jahren vor sich sitzen hatte. Ihre Mutter war erst kürzlich mit über 90 Jahren verstorben.

 

In aller Trauer erzählte sie ihm, dass es ihr jetzt natürlich sehr schlecht ginge. Sie war es ein Leben lang gewohnt ihre Mutter an ihrer Seite zu haben, habe alles immer nur mit ihr gemeinsam unternommen und sich ständig mit ihr ausgetauscht. Mann gab es ein Leben lang für sie keinen; es gab nur die Mama. Nun sei ihre Mutter gestorben - und sie ist ganz alleine.

 

Mein Freund ist ein wirklich empathischer Mensch und versucht häufig jene, die sich in seiner Umgebung aufhalten, mit seiner sehr offenen - und va. selbstehrlichen - Art aufzuheitern. So auch damals.

 

Er sagte: "Gnädige Frau, ich verstehe ihren Kummer wirklich sehr gut und sie haben mein aufrichtiges Beileid; aber versetzen sie sich mal in folgende Lage:

 

Bei "einem Bekannten" [Anmerkung: Ich bin mir nicht ganz sicher, ob er nicht sicher selber meinte *g*] ist es so:

 

Mein Bekannter hat ganz viele kleine Kinder, wobei das älteste Kind gerade mal 5 Jahre alt ist, die alle zu Hause auf ihn warten, wenn er nach rund 14 Stunden Arbeit nach Hause kommt. Dann geht er mit dem Hund schnell gassi, isst etwas und kümmert sich die restliche Zeit bis er schlafen geht um seine Mannschaft bestehend aus Kindern, Frau, Hund und Haus. Ich bin mir ziemlich sicher, dass mein Freund manchmal ganz gern alleine wäre.".

 

Da musste sogar die ältere Dame schmunzeln.

 

Dienstag, November 17, 2015

 

Ein feucht-fröhlicher Abend

 

Strafverhandlung wegen einer Kneippenprügelei. Die Kellnerin des Lokals wird befragt, ob - und wenn ja was - sie genau gesehen habe.

 

Diese gibt an:

 

"Herr Richter, ich kann nicht viel dazu sagen. Ich weiß nur noch, dass ich damals am Nachmittag meinen Dienst beendet habe und dann eine Kollegin von mir Spätdienst machte. Ich selber bin aber mit ein paar Gästen im Lokal verblieben und habe weitergetrunken. Von der Auseinandersetzung habe ich nichts mitbekommen und weiß auch nicht wer genau daran beteiligt war.

Ich war damals ziemlich betrunken und weiß nur mehr, dass ich dann am nächsten Tag um 3 [gemeint ist 15.00 Uhr] aufgestanden bin und auf einmal 20,00 EUR in meinem BH gefunden habe."

 

Dienstag, November 05, 2015

 

Wo man Besprechungen abhalten sollte

 

Als ich einst als Anwaltskonzipient ("Anwalts-Lehrling") begann durfte ich meine ersten Schritte bei Herrn RA Dr. Manfred Meyndt in 4020 Linz versuchen.

 

Heute - also rund 17 Jahre später - muss ich immer noch an sehr viele Lektionen denken, die mir Dr. Meyndt damals beigebracht hat. Ich kann mit Fug und Recht behaupten, dass ich alles, was er mir beigebracht hat bis heute - oft täglich - brauche. Er war ein Virtuose des Zivil- und Zivilprozessrechts, ein schlauer Fuchs und witziger Lehrmeister.

 

Eines Tages, als ich ihm ein paar Schriftstücke zur Unterfertigung brachte, sagte er zu mir: "Kollege, haum´s kurz Zeit? Kommen´s - setzen Sie sich her."

 

Ich nahm Platz.

 

"Folgende Situation: Sie haben einen Akt und der Kollege, der die Gegenseite vertritt, möchte mit Ihnen den Fall in einer Besprechung erörtern. Wo findet diese Besprechung mit dem Gegenvertreter statt?"

 

Bequem wie ich war sagte ich: "Na, wenn´s geht, dann bei mir. Dann muss ich nicht zu ihm hinfahren."

 

Daraufhin mein Lehrer: "Falsch. Ich rate Ihnen dringend die Besprechung immer beim Kollegen zu machen. Der Grund ist: Wenn Sie die Gegenseite nervt, dann können Sie aufstehen und gehen. Das ist in Ihrer eigenen Kanzlei nicht der Fall."

 

Dienstag, Oktober 27, 2015

 

Ein mehr oder minder einprägsames Logo

 

Wie viele ja wissen sollte ein Logo ja nicht nur schön anzusehen sein, sondern auch einprägsam. Wie einprägsam manche Logos sind davon zeugt die nächste wahre Geschichte, die schon aus dem Jahre 2009 stammt.

 

Grund meiner Tätigkeit war - wie so oft - ein Verkehrsunfall. Herr X fuhr in seiner Heimatgemeinde mit seinem PKW über einen ampelgeregelten Bahnübergang (ohne Schranken). Und weil laut Aussage von Herrn X die Ampelanlage nicht das tat, was sie tun hätte sollen, kam es zur Kollision mit einem herannahenden Zug, welcher den - vergleichsweise - leichten PKW rund 18 Meter durch die Luft schleuderte, um ihn mitten in einem Blumenbeet der Gemeinde entgegen der vorgesehenen Standrichtung - also kopfüber mit dem Dach unten - landen zu lassen.

 

So heftig dieser Unfall auch war; weder Fahrer, noch Beifahrer erlitten dabei ernsthafte Verletzungen und stiegen etwas verdattert aus dem Kfz, welches wie eine Schildkröte am Rücken lag, aus.

 

Im Rahmen der polizeilichen Einvernahme gaben der Lenker und der Beifahrer danach zum Unfallhergang befragt wörtlich an:

 

Der Lenker (X) gab dabei an:

"In dem Moment als sich mein PKW auf den Geleisen befand sah ich aus dem Seitenfenster meiner Tür in einer Entfernung von ca. 15 Metern eine Lokomotive auf mich zukommen. Ich kann mich noch erinnern, dass ich vorne das Ö**-Logo auf der Lok sah."

 

Der Beifahrer (Y) konnte nicht so präzise Angaben machen, denn er gab zu Protokoll:

"In dem Moment als wir dabei waren die Geleise der G*-Bahn zu überqueren wollte ich etwas zu Herrn X sagen und schaute zu ihm. Da sah ich in unmittelbarer Nähe, von der linken Seite her, einen Triebwagen der Eisenbahn auf uns zukommen. Die Entfernung, in der sich die Lokomotive befand, kann ich nicht genau angeben. Ich sah gleich wieder weg."

 

Montag, Oktober 19, 2015

 

Checkpoint Charlie

 

Im Zuge von Strafverfahren erfährt man ab und an sehr interessante Dinge von Beteiligten, die "mittendrin" statt nur "dabei" sind. So auch diese Geschichte, die mir gestern zugetragen wurde.

 

Die Drogenfahndung schnappte einen Dealer. Kein besonders großer - und v.a. kein besonders kluger - Fisch.

 

Als er gerade so vom diensthabenden Beamten einvernommen wird, welcher wohlweislich dem Dealer vorher das Telefon abnahm und selber vorläufig verwahrte, klingelt eben dieses Mobiltelefon plötzlich.

 

Voll amtlicher Neugierde hob der Beamte ab, meldete sich mit "Hallo!" und staunte nicht schlecht, als jemand am anderen Ende der Leitung eine nicht legal verkäufliche Bestellung aufgab sowie auch gleich wissen wollte, wo er sich denn diese holen könne.

 

Der Beamte vereinbarte daraufhin als Treffpunkt die Ecke W*gasse/O*straße, welche der Einfachheit halber gleich um die Ecke der Polizeidienststelle war.

 

Dann dauerte es nicht lange - und es wurden auch schon 2 Personen verhört.

 

Freitag, Oktober 9, 2015

 

Die lieben Kleinen

 

Heute ging es mal um die Fragestellung, wie groß und schwer die Kieselsteine waren, die von einem LKW herunterfielen und - angeblich - ein dahinter fahrendes Auto beschädigt haben sollen.

 

Nach einigen Aussagen von LKW-Lenker, Lenkerin des dahinter fahrenden PKW´s und einem Zeugen einigte man sich letztlich darauf, dass die Kieselsteine im Schnitt so um die 3 mm groß waren.

 

Richterin: "Ja, das könnt schon passen und würd ich auch so in etwa sagen. Denn: sowas hat sich mein Kind mal in die Nase gesteckt."

Ich: "Frau Rat, ich hoffe doch Sie haben das dann wieder aus der Nase rausgekriegt."

Richterin: "Nö, das hat dann der HNO gemacht."

 

Montag, Mai 11, 2015

 

Bürokrieg

 

Ich komme gerade von einer Befundaufnahme an der dieses Mal drei Rechtanwälte teilnahmen. Bei soviel kollegialer Präsenz ist es gleichsam zwingend, dass die eine oder andere witzige Geschichte erzählt wird.

 

Einer von uns dreien - als ich war´s diesmal nicht - begann seine Geschichte: "Kollegen, also i hob jetzt was aus einer Kanzlei gehört, das ist wirklich net schlecht. Der Kollege hat dort mehrere Sekretärinnen, die sich offensichtlich spinnefeind sind. Und um sich wechselweis´ eins auszuwischen haben sie sich gegenseitig die Diktatbänder gelöscht."

 

Auch nicht schlecht. Wo die jetzt wohl arbeiten?

 

Mittwoch, April 15, 2015

 

Heiße Ware

 

Manche Dinge erlebt man ja nicht nur im Gerichtssaal, sondern schnappt sie am Weg zu oder von Verhandlungen einfach mal auf. Wie heute, als ich rund 300 km auf Asfinag-bewährten Autobahnen quer durch das schöne Niederösterreich fahren durfte und dabei Radio hörte.

 

Auf einem der österreichischen Bevölkerung sehr gut bekannten Sender wurde eine kurze Reportage über Ladendiebstähle ausgestrahlt. Hierbei wurden Passanten befragt, welche - ihrer Meinung nach - Ware am häufigsten gestohlen werde in unserem schönen Land.

 

Es waren - unglaublich, aber wahr - Kondome.

 

(Wobei es objektiv betracht ja gar so nicht schlecht ist, wenn sich Diebe vielleicht nicht allzu sehr vermehren.)

 

Speziell, so wurde empirisch dargelegt, "sei in ländlichen Gefilden der Diebstahl an Kondomen viel öfter zu bemerken, als in der Stadt".

 

Der Hintergrund ist ein ganz banaler, der meist sogar dazu führt, dass diese Diebstähle, die eigentlich aufgrund des geringwertigen Diebesgutes richtigerweise Entwendungen nach § 141 StGB sind, vom Bestohlenen oft gar nicht strafrechtlich weiterverfolgt werden.

 

Der Grund lautet, dass sich viele, oft jüngere Menschen am Lande schämen würden Kondome bei der Kassa vorzulegen, da die Frau Kassiererin möglicherweise eine gute Freundin von der Frau Mama und/oder dem Herrn Papa ist. Und damit das geschlechtliche Aufblühen keine Ohren erreicht, die es nicht erreichen soll, fladert man die Dinger halt einfach.

 

Jetzt startet in mir, der ich ja 24 Stunden am Tag Anwalt bin, in solchen Situationen ein pragmatisches Kopfkino, wenn ich so etwas höre und überlege mir dabei natürlich gleich eine nützliche Strategie für reale Anwendungsbereiche.

 

In diesem Fall müsste das Plädoyer am Ende einer Hauptverhandlung dann in etwa so lauten:

 

"Ehrwürdiges Gericht! Mein Mandant, der aufgrund seines jugendlichen Alters nur so vor Fruchtbarkeit sprudelt und strotzt, musste diese Entwendung geradezu begehen; andernfalls hätte er sich gegebenenfalls der Gefahr öffentlicher und innerfamiliärer Schande aussetzen müssen. Ferner ist die Tat zweifellos durch rechtfertigenden, sexuellen Notstand gekennzeichnet. Sogar im doppelten Sinn!"

 

Dienstag, März 17, 2015

 

"Ab heute krank."

 

Heute hat eine Streitverhandlung stattgefunden wo es darum ging, dass Frau A von Herrn B noch Geld bekommt.

 

Das Verfahren zog sich bis dato ziemlich in die Länge. Zuerst brachten wir die Klage ein, dann gab es nach einigen Wochen eine Verhandlung. Nach dieser Verhandlung gab es einen außergerichtlichen Vergleich, wobei sich Herr B verpflichtete an Frau A die Summe von X zu bezahlen. Da Herr B aber keine Zahlung leistete mussten wir dann das Verfahren fortsetzen. Man kann sich vorstellen, dass sich das alles ziemlich in die Länge gezogen hat. Der Akt ist mittlerweile 2 Jahre alt.

 

Heute war der letzte Verhandlungstermin geplant, bevor der Richter sein Urteil fällt.

 

Herr B dachte sich aber wahrscheinlich, dass er seine Verzögerungstaktik noch um ein kleines Stück weiter auf die Spitze treiben könne, rief vormittags beim Richter an und teilte diesem mit, dass er heute nicht kommen könne, weil er krank sei. Ferner übermittelte er ihm eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Hausarztes, wobei anzumerken ist, dass Herr B eigentlich seit Jahren gar nicht arbeiten geht.

 

Der Herr Rat war natürlich sofort über diesen Streich im Bilde, nahm aufgrund offensichtlicher Verschleppungsabsicht (Anm.: "Verfahrensverschleppung" ist absichtliche Verzögerung eines Verfahrens) Abstand von der Einvernahme des Herrn B und setzte die Verhandlung einfach fort. Im Zuge der Einvernahme von Frau A warf dann der Kollege auf der Gegenseite, der Herrn B vertrat, kurz ein, dass sich dieser die Zahlung wahrscheinlich - aufgrund der oben beschriebenen Anstellung beim AMS -  vielleicht nicht leisten können wird.

 

Darauf antwortete Frau A ziemlich empört und lautstark: "Na dann soll er was arbeiten gehen, er ist ja nicht krank."

 

Worauf der Richter mit der Arbeitsunfähigkeitsmeldung zwischen den Fingern wedelnd antwortete: "Seit heute schon!"

 

Donnerstag, Februar 5, 2015

 

Brüderlicher Rat

 

Komme gerade von einer Strafverhandlung. Inhalt: Herrn X wird vorgeworfen, er leide an einer psychischen Erkrankung und es fehle ihm deshalb die Einsichtsfähigkeit um (einfach erklärt) zwischen gut und böse zu unterscheiden. Deshalb sei er nach dem Gesetz (§ 21 StGB) nicht zu bestrafen, sondern in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher einzuweisen.

 

Die psychische Beeinträchtigung gehe bei ihm laut psychiatrischen Sachverständigen überwiegend darauf zurück, dass er einfach zu viel Cannabis rauche.

 

Würde er dies unterlassen - so attestiert der Sachverständige - dann würde die sog. "Gefährlichkeitsprognose" durchaus positiv ausfallen, ergo X wäre keine Gefahr mehr ausgesetzt fortan ein böser Bube zu sein, der nicht wisse, was richtig und was falsch sei. Also entweder befolgt er eine sog. richterliche Weisung für sein Leben in nächster Zeit oder er kommt in eine oben erwähnte Anstalt.

 

Naturgemäß wird jeder, der Gefahr läuft in eine geschlossene Anstalt eingewiesen zu werden, tunlichst alle Hebel in Bewegung setzen, um dieser Einrichtung für Hannibal Lecter und Konsorten zu entrinnen. Insbesondere, wenn er eigentlich nur wegen einer Rangelei mit der näheren örtlichen Polizei im Zuge einer völlig unnötigen Verkehrskontrolle in diese Zwickmühle geraten ist.

 

Gesagt, getan: Herr X ist natürlich einverstanden, dass er sich einer Therapie unterzieht und wird nun über einen längeren Zeitraum brav periodisch nachweisen, dass er nicht mehr kifft und auch sonst keine illegalen Substanzen inhaliert oder sonstwie zuführt.

 

Im Zuge dieser sog. "Weisung" eröffnete dann der Richter dem Herrn X, dass er jetzt gar nicht wisse wie und wo er dann regelmäßig "pipi" gehen soll, um zu den begehrten Testergebnissen zu gelangen.

 

Daraufhin Herr X: "Das macht nix. Das frag ich meinen Bruder, der weiß das sicher."

 

Mittwoch, Jänner 14, 2015

 

Nur mehr Barzahlung...

 

Ein langjähriger Mandant - nennen wir ihn Herrn S. - betreibt eine Art Werkstätte (konkret eine sog. Servicestation). Im Zuge dieser Servicestation hat er für eine ältere, sehr gräfinnenhafte und etwas kapriziöse Dame deren Wagen serviciert.

 

Die bezughabende Rechnung wollte sie aber partout nicht bezahlen; dies mit der Begründung, Herr S. habe den Wagen - wie auch immer dies gehen soll - eigenmächtig, also ohne Auftrag, serviciert und weiters seien die letztlich verrechneten Teile ohnedies nie eingebaut worden.

 

(Vielleicht ist die Wirtschaftslage der Welt ja echt schon so schlecht, dass Fahrzeuge von Werkstättenbetreibern sang- und klanglos gestohlen werden, um diese dann - quasi mit Gewalt gegen Fahrzeug und Halter - zu reparieren. Genau weiß man das ja nicht.)

 

Es kommt, wie es kommen musste: Mahnung, Klage, Verhandlungstermin und dann - nach mehreren Monaten - ein Befundaufnahmetermin mit einem kfz-technischen Sachverständigen, der das Objekt der Begierde (Fahrzeug) gründlich von oben bis unten durchschaute, ob die Service-Teile nun eingebaut wurden oder nicht. Was sie natürlich waren.

 

Um diese Durchsicht zu ermöglichen wurde der Wagen zunächst auf einer Hebebühne angehoben. Dabei hat besagte Dame den Zündschlüssel nicht abgezogen und es donnerten während der gesamten Befundaufnahme diverse Schlagerhits aus dem Autoradio gegen die Trommelfelle der anwesenden Personen. Ursprünglich dachte ich, die Musik käme aus der Nachbarschaft, bis mich Herr S. eines besseren belehrte. Naja, sooo schlecht war die Musi auch nicht, außerdem macht´s die Stimmung a bissl lockerer.

 

Die Befundaufnahme dauerte rund 60 Minuten. Als der Wagen dann wieder die Erde berührte wollte unsere Gegnerin den Wagen starten, was aber letztlich aufgrund mittlerweile leerer Batterie rein technisch gesehen nicht mehr möglich war.

 

Da mein Mandant natürlich ein netter Mensch ist gab er seiner Kontrahentin sogar Starthilfe, damit sie die Garage verlassen konnte. Dabei sagte er zu ihr:

 

"Gnä Frau, a neiche Batterie hätt i a do, wenn´s wolln."

 

Worauf ich sofort einwarf: "Aber natürlich nur gegen Barzahlung."

 

Samstag, März 19, 2011

 

Schutzengel

 

Es gibt Momente, da weiß man: da hat jetzt wahrscheinlich jemand anderer eingegriffen.

 

Wie die werte Leserschaft hoffentlich schon zum Großteil weiß, vertrete ich sehr gerne in Verkehrsunfallsachen. Unfallschadenregulierung ist immerhin etwas was ich nun schon seit rund 1 ½ Jahrzehnten mache. Dazu die folgende Geschichte:

 

Fräulein Anna fährt mit Ihrem PKW von X nach Y. Dazwischen gibt es eine Bundesstraße. Fräulein Anna kommt von einer Nebenstraße und bleibt ordnungsgemäß mit Ihrem Fahrzeug an der ampelgeregelten Kreuzung vor dieser Bundesstraße stehen und wartet. Irgendwann wird es dann grün und sie fährt mit dem 1. Gang los um diese Bundesstraße in gerader Richtung zu übersetzen.

 

(Diese Kreuzung liegt im Ortsgebiet – daher ist 50 km/h Höchstgeschwindigkeit verordnet.)

 

Als sie mit der „Schnauze“ ihres kleinen Pkw´s gerade in diese Bundesstraße hineinragt rast von links ein PKW genau in die linke vordere Ecke Ihres PKW. Die Geschwindigkeit des Gegners wurde von der Polizei danach mit rund 100 km/h bis 140 km/h angenommen. Nicht nur, dass dieser Verkehrsteilnehmer mit 1,6 Promille unterwegs war und bei rot über die Kreuzung genagelt ist, fuhr er vorerst auch einfach weiter ohne anzuhalten. Mit unverminderter Geschwindigkeit bis er außer Sichtweite war.

 

Da das Leben jedoch gerecht ist pflanzte sich besagter Herr Raser etwas weiter „in die Botanik“ was letztlich auch den Ordnungshütern die Möglichkeit eröffnete den Unfallverursacher letztlich auszuforschen.

 

Das Unfassbare an dieser Geschichte ist, dass es gereicht hätte, wenn Fräulein Anna schon einen Meter (!) weiter vorne gewesen wäre mit Ihrem PKW. Diesfalls wäre der Gegner mit einer Ausgangsmasse von rund 1500 kg (Gewicht des gegnerischen Pkw´s) und einer Geschwindigkeit von mindestens 100 km/h frontal in die linke Seite des Fahrzeuges der Mandantin gefahren.

 

Rein physikalisch betrachtet hätte das Raserfahrzeug dann eine Aufprallkraft von 41.550 Newton oder – einfacher erklärt – rund 4.239 Kilogramm gehabt. Die Masse des Wagens wäre durch die Geschwindigkeit also fast verdreifacht worden.

 

Wäre Fräulein Anna daher seitlich voll getroffen worden so wäre Ihre Überlebenschance gleich null gewesen. 100 Zentimeter können manchmal wirklich Leben retten.

 

Mittwoch, September 01, 2010

 

Der Bagger

 

Ich komme gerade von einer Verhandlung an einem nahegelegenen Bezirksgericht, wo mir vom zuständigen Richter nachfolgende Geschichte zugetragen wurde:

 

Er hatte vor geraumer Zeit einen Lokalaugenschein, wo sich die Frage auftat, welche Bauarbeiten Herr X auf einem Grundstück durchführte und - insbesondere - wie er das gemacht hat.

 

Herr X wurde also von besagtem Richter befragt und gab immer wieder - so beiläufig - zu Protokoll, dass "wir das da und dort gemacht haben" und "wir dies so und so gemacht haben" und so weiter und so fort.

 

Nach einiger Zeit kam dem Richter das dann seltsam vor und er fragte, ob er nicht alleine auf der Baustelle gewesen sei.

 

Der Mann antwortete, dass er selbstverständlich alleine alle Arbeiten erledigt hätte.

 

"Wieso reden Sie dann immer von ´wir´, wenn Sie die Arbeiten ja alleine gemacht haben?" fragte der Richter.

 

Herr X sagte: "Naja, mit wir meine ich: Ich und mein Bagger!".

 

Montag, Mai 31, 2010

 

Fahrverbote

 

Manchmal sind die privaten Folgen einer Tat viel schwerer einzuschätzen, als jene die man durch die Obrigkeit erfährt.

 

Ein sehr guter Freund, nennen wir ihn Herrn DC, war vor Wochen bei einem Frühschoppen eines örtlich sehr bekannten Bierzeltfestes. Gegen Nachmittag machte er sich - einige Biere und Promille reicher - zu Fuß auf den Heimweg und ging zu diesem Zweck mit Teilen seiner Familie eine mit Fahrverbot gekennzeichnete Strasse entlang.

 

Nach ein paar Metern Wegstrecke bemerkte er wie sich ein Auto hinter ihm näherte und ihn - da er die Strasse mittig bewanderte - anhupte, damit er doch zur Seite gehe. Der Mandant dachte - insbesondere ob des verordneten Fahrverbotes -  nicht daran die Strasse zu räumen und hob den mittleren Finger seiner Hand, woraus letztlich zwischen ihm und dem Fahrer des Fahrzeuges nicht nur Diskussionen resultierten.

 

Das Hauptproblem dabei war aber, dass der Fahrer ein Organ der Exekutive im zivilen Einsatzdienst war und dies von DC in seinem Halb-/Vollrausch nicht (mehr) kognitiv erfasst wurde. Endergebnis: Verhaftung durch die herbeigerufene Verstärkung, Anzeige wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung und Widerstand gegen die Staatsgewalt. Keine schöne Sache.

 

Zwei Wochen später. Vorgestern. Ein weiteres örtliches Feuerwehrfest, von DC und mir gemeinsam besucht. Jeder kennt jeden, jede Nachricht verbreitet sich wie Lauffeuer.

 

Nichtsahnend stehen DC und ich beim Bierausschank, als sich ein befreundeter Feuerwehrmann - der bei diesem Fest mitarbeitet - nähert und zu ihm sagt:

 

"Heast DC, draußen vurm Zöht foaht grod a Polizeiauto gegen de Eibau."

 

Wie heißt es so schön: wer den Schaden hat, braucht sich um den Spott nicht zu sorgen.

 

Donnerstag, Dezember 31, 2009

 

Die Parkuhr

 

Ein Bekannter arbeitete einmal als Kellner in einem Ternitzer Lokal. Pünktlich um 15 Uhr trudelte er im Lokal ein um seinen Dienst zu machen. Sein Auto stand natürlich vor dem Lokal am dortigen Parkplatz, selbiger modernisiert mit einer kostenfreien Kurzparkzone, deren Nutzung einer Parkuhr bedarf.

 

Im Zuge der "Wachablöse" wird er von seiner Kollegin (Kellnerin des Vormittages) darauf hingewiesen, dass die Fahrzeuge gerade alle am Parkplatz kontrolliert werden. "Ob er eh eine Parkuhr hinter der Scheibe habe" wollte die Kollegin wissen.

 

Parkuhr. Nein, hat er keine.

 

Die Kollegin parkte gerade nicht am dortigen Parkplatz, gab ihrem Kollegen den Autoschlüssel zu ihrem Fahrzeug und sagte ihm, er solle sich doch einfach ihre Parkuhr holen. Sie borge Sie ihm bis morgen.

 

Gesagt, getan, geholt.

 

Seltsam kam der Kollegin dann vor, dass mein Freund mit der Parkuhr in der Hand rund fünf Minuten bei der offenen Türe seines Wagens stand und die Parkuhr eingehend betrachtete. Hm, was macht der jetzt da?

 

(Ihr erster Gedanke war, dass er die Kontrollorgane ein bisschen ärgern wollte und etwa die Parkuhr erst kurz vor der herannahenden Kontrollperson hinter die Windschutzscheibe legen würde oder ähnliche derbe Scherze...)

 

Nach diesen fünf Minuten kam er jedoch mit der Parkuhr in der Hand ins Lokal und sagte ihr, dass diese kaputt sei.

 

Die Kollegin schaute die Parkuhr an und fragte ihn, wieso er glaube, dass diese kaputt sei.

 

Er sagte: "Die hat ja nur einen Zeiger!"

 

Donnerstag, April 9, 2009

 

Jetzt mal ehrlich!

 

Ich hatte unlängst das Vergnügen für eine sehr nette Wiener Kollegin eine sog. Substitutionsverhandlung zu verrichten.

 

(Wenn ein Kollege - etwa aufgrund paralleler Termine - keine Zeit hat eine Verhandlung zu verrichten bedient er sich eines sog. Substituten, der diese dann für ihn besucht.)

 

Der Fall: Herr X, ein junger Mann um die 20, beauftragte eine Partnervermittlungsagentur mit der Suche nach "Misses Right". Gegenleistung 12 Raten á EUR 266,00. Nach den ersten 8 Partnervorschlägen war jedoch schon sehr absehbar, dass das nix wird. Von insgesamt 8 Vorschlägen waren 5 nicht erreichbar (falsche Nummer etc.), eine Dame präferenzierte zwischenzeitig wieder ihren Exfreund, eine Weitere blieb im Dunklen (im Sinne von "wurde im Verfahren nie geklärt") und die letzte Dame war optisch nicht das Gelbe vom Ei.

 

Somit - Verweigerung der restlichen Zahlungen aufgrund schlechter/nicht erfolgter Vertragserfüllung durch die Herzensvermittler.

 

Der Akt war durch die Kollegin übrigens perfekt aufgearbeitet worden und verdient diese dafür größten Respekt. Besser ging´s gar nicht mehr.

 

Nun kam es also zum Showdown vor dem Richter und "mein" Mandant wurde einvernommen. Er gab auch alles an sich so zu Protokoll, wie die Frau Kollegin im Vorfeld bereits schriftlich dargelegt hatte. Na, da kann ja nix mehr schief gehen...

 

Dann das Fragerecht zu mir - hatte keine Fragen. Alles super, alles fein. Fragerecht an den Herrn Gegenvertreter.

 

Dessen Frage lautete: "Herr X, ist es nicht so, dass Sie deshalb nicht mehr zahlen wollen, weil Sie zwischenzeitig eine Freundin gefunden haben?"

 

Nun gut - so nicht. Da diese Frage eine sog. Suggestivfrage war, hab ich mich gegen diese Fragestellung gleich mal ausgesprochen und den Richter ersucht diese Frage in dieser Form nicht zuzulassen.

 

(Suggestivfragen sind Fragen, in denen die Antwort, die der Fragende hören möchte, bereits enthalten ist; solche Fragen sind nicht zulässig)

 

Richter schloss sich meiner Ansicht an, Frage vom Tisch. Bitte andere Frage oder andere Formulierung.

 

Der Gegenvertreter formulierte anders: "Herr X, jetzt mal ehrlich. Warum wollen Sie die vereinbarten Raten nicht mehr zahlen?"

 

Und mein Mandant antwortete ohne eine einzige Sekunde zu überlegen: "Weil ich seit September eine Freundin habe und ich keine Partnervorschläge mehr brauche."

 

Das nennt man dann "sudden death".

 

Mittwoch, März 17, 2009

 

Kfz-Versicherungssteuermarken

 

Heute erfuhr ich eine Geschichte aus längst vergangenen Tagen.

 

Früher musste man - wie viele langjährige Autofahrer wissen - die kfz-bezogene Versicherungssteuer in einem "Markenheftchen" selber jedes Monat einkleben. Ferner wurden diese dann auch vom Steuerpflichtigen unterschrieben, damit die Entwertung der Marke ersichtlich war. Am Ende des Kalenderjahres hatte man dann diese vollgeklebten "Heftchen" beim Finanzamt abzugeben, um nachzuweisen, dass man auch brav seiner Steuerpflicht nachgekommen ist.

 

(Heute wird die motorbezogene Versicherungssteuer ja von den Versicherern mitsamt der Versicherung einbehalten und an das jeweilige Finanzamt abgeführt.)

 

Es begab sich eines Tages, dass Herr X mit seinem Kfz unterwegs war und schnurstracks in eine Polizeikontrolle fuhr.

 

Der Beamte verlangte die Papiere, darunter auch das "Markenheftchen" und kontrollierte, ob auch alle Marken geklebt, sowie vom Steuerpflichten unterschrieben waren.

 

Die Marken waren zwar alle vorhanden, aber nicht unterschrieben. Aus diesem Grund reichte der Beamte Herrn X einen Kugelschreiber, damit er dies nachhole.

 

Herr X war aber offensichtlich nicht ganz in der Lage dem Geschehen vollgeistig zu folgen. Anstatt die Marken zu unterschreiben blies er in den Kugelschreiber in dem Glauben es handle sich um einen Alkomattest.

 

Der Führerschein war dann für einige Zeit mal weg...

 

Mittwoch, März 10, 2009

 

Doktor oder Magister?

 

Ein sehr lieber Freund und Kollege - nennen wir ihn Luca -, der mittlerweile schon seit Jahren seine eigene mittelgroße Wiener Wirtschaftskanzlei gemeinsam mit drei Partnern führt, ging einige Jahre lang bei einem sehr bekannten Wiener Rechtsanwalt - schon aus dem Fernsehen als Nationalratsabgeordneter, sowie ehemaliger Volksanwalt bekannt - in die "Lehre".

 

Wie viele, die die Uni als Absolvent verließen, tat Luca dies mit dem Titel des "Magister iuris" und machte er sich vorerst daran seine ersten beruflichen Sporen bei eben diesem sehr bekannten Wiener Anwalt zu verdienen.

 

Das Studium der Rechtswissenschaften schließt in aller Regel mit dem Magistertitel ab; es ist - zur Ausübung eines juristischen Berufes (Richter, Notar, Rechtsanwalt) - überhaupt nicht notwendig (auch) das Doktoratsstudium, welches von der Konzeption her gleichsam wie ein eigenes Studium gestaltet ist und an das reguläre Studium freiwillig "angehängt" wird, zu absolvieren.

 

Dies war nicht immer so - früher beendete man das Jus-Studium immer nur mit dem Doktorat, ähnlich wie heute noch bei Medizinern. Dies wurde jedoch vor Jahrzehnten geändert, was - unter anderem - auch den Chef von Luca störte. Gerade ältere Angehörige unserer Zunft sahen darin oft eine Art der Herabsetzung der juridischen Künste.

 

(Statistisch gesehen begnügen sich (angeblich) rund 80% der Absolventen mit dem "Magister iuris". So unter anderem auch ich. Böse Zungen behaupten, dass ein Doktortitel - außer zwei zusätzlichen Buchstaben auf der Visitenkarte und rund einem Jahr Arbeit/Zeitverzögerung ob des dafür notwendigen zusätzlichen Studiums - eigentlich nichts bringt. Rein faktisch muss man jedoch festhalten, dass es der Nachweis ist, dass man - zumindest einmal im Leben - auf juristischem Gebiet wissenschaftlich gearbeitet hat, was sich durch die allseits bekannte Dissertation manifestiert. Darüber hinaus genießt man mit einem Doktortitel in aller Regel höheres Ansehen, was ja auch nicht schlecht ist, außer in Kfz-Werkstätten, wenn man plötzlich jedes Mal höhere Rechnungen zahlen muss. Nau, der Herr Doktor hat´s ja eh.)

 

Nun war Luca tagein, tagaus vollends als Konzipient ("Rechtsanwaltsanwärter") beschäftigt. Und immer wenn ihn sein Chef sah, wurde Luca mit den Worten "Herr Doktor, dies..." oder "Herr Doktor, das..." angesprochen.

 

Eines Tages war das Luca auf die Dauer zu unangenehm und er sagte zu seinem Chef: "Herr Doktor, ich bin kein Doktor. Ich bin ein Magister."

 

Darauf antwortete ihm sein Lehrherr: "Ich nenn Sie Doktor. Oder san´s leicht a Apotheker?"

 

Freitag, August 29, 2008

 

Der unterschlagene Doppelname

 

Wie man unschwer erkennt trägt der Mag. Grötz ja einen Doppelnamen ("Georg-Alexander").

 

Dienstags dieser Woche hatte ich eine mündliche Streitverhandlung in Zivilsachen bei einer sehr humorvollen Richterin an einem nahe gelegenen Bezirksgericht.

 

Eingangs der Verhandlung notierte Sie am Protokolldeckblatt die Namen der anwesenden Parteien, sowie deren Anwälte und entstand nachstehender kurzer Dialog:

 

Richterin: "Herr Magister, macht es Ihnen was aus, wenn ich nur ´Georg` schreibe?"

Ich: "Nein, natürlich nicht."

Richterin: "Steht dieser Doppelname in Ihren Dokumenten auch?"

Ich: "Ja, seit meiner Geburt."

Richterin: "Wissen Sie, ich habe auch einen zweiten Namen, den ich aber nicht so gerne schreibe. Da muss man dann immer so viel hinschreiben..."

Ich: "Verstehe - aber doch hoffentlich nicht ´Alexander´..."

 

Wichtig ist immer, dass der Job einfach auch Spaß macht.

 

Mittwoch, Juli 15, 2008

 

Die protokollarische "Bringl"

 

Ich verbrachte gewisse Zeit meines Lebens - und zwar ziemlich genau 3 Jahre - im wunderschönen Oberösterreich (genau im Herzen des Mühlviertels - Perg/Allerheiligen im Mühlkreis). Dort absolvierte ich meine ersten Schritte als Konzipient.

 

Wenn ich an eines in dieser Zeit oft denke, dann ist es der oberösterreichische Dialekt, der mir - gerade am Anfang - sehr zu schaffen machte. Während meines ersten Jahres war ich froh, dass meine Freundin aus der Gegend dort stammte. Sie leistete mir täglich Dolmetscherdienste ohne die ich höchstwahrscheinlich verhungert wäre, zumal mich keiner verstand - und ich die anderen auch nicht.

 

Nun gibt es in diesem Dialekt den Begriff der "Bringl". Eine Bringl ist eine abwertende Bezeichnung für eine Nachbarin, die sehr gerne alles sieht, alles hört und auch noch viel lieber das Gesehene/Gehörte an andere weitererzählt. In unseren Bereichen wird so jemand "Trotsch´n" genannt.

 

[Bringl kommt höchstwahrscheinlich vom hinbringen/zubringen/zutragen. Genaue Recherchen habe ich mir jedoch bis dato erspart.]

 

Anlässlich eines Scheidungsverfahrens vor dem BG Linz wurde dann eine Zeugin einvernommen, die - natürlich nur vom Hören-Sagen - wisse, dass Herr X (der eine Beteiligte im Verfahren) die Frau X (die andere Beteiligte im Verfahren) mit Frau Y mehrfach betrogen hat. Diese Zeugin war die Nachbarin.

 

Der Richter begann seine Einvernahme mit den üblichen Worten "Die Zeugin gibt nach Wahrheitserinnerung und Vorhalt des § 321 ZPO (Anm.: Entschlagungsmöglichkeiten des Zeugen) unbeeidet vernommen an:..." und sprach - wie usus - alles auf Band.

 

Als dann das Protokoll aus der Schreibabteilung kam stand dort:

 

"Die Bringl gibt nach Wahrheitserinnerung und Vorhalt des § 321 ZPO unbeeidet vernommen an:..."

 

Die Damen der Schreibabteilung pflegten offensichtlich gerne den eigenen Sprachgebrauch - und gar manchen bösen Scherz...

 

Donnerstag, August 23, 2007

 

Der Kakerlak aus Südostasien

 

Einen namhaften Reiseveranstalter erreichte einmal ein böses Beschwerdeschreiben eines Kunden nachdem dieser von seinem Urlaub aus Afrika zurückgekommen war. Diesem Schreiben war ein Foto eines riesigen Kakerlaken beigelegt, welcher vergnüglich am Hotelzimmerbett saß und in die Kamera linste.

 

Die Referentin der Beschwerdeabteilung, die diesen Brief zu Gesicht bekam, war eine Ferialpraktikantin die "hauptberuflich" Veterinärmedizin und Biologie an der Universität Wien studierte. Sie betrachtete das Foto und stellte fest, dass es diese Kakerlakenart zwar in Südostasien, aber niemals in Afrika gibt. Das Klima ist dort viel zu warm für das Tierchen.

 

Um jedoch auf Nummer sicher zu gehen befragte Sie kurzerhand Ihren Professor an der Uni Wien. Dieser bestätigte die Feststellungen seiner Studentin in einem Kurzgutachten. Ein Vorkommen dieser Kakerlake ist in Afrika ausgeschlossen.

 

Der Kunde ließ sich das natürlich nicht gefallen und klagte. Die Klage wurde abgewiesen mit der Begründung, dass es aufgrund eines im Verfahren neuerlich eingeholten Gutachtens niemals sein kann, dass diese Kakerlake in Afrika lebt, da das Klima dazu führen würde, dass das Tier keine 72 Stunden überleben könnte. Es lag daher die Vermutung nahe, dass der Kläger dieses Tierchen selbst mit in den Urlaub gebracht hatte, um einen nachträglichen "Preisnachlass" zu lukrieren.

 

Dienstag, Juni 12, 2007

 

Rumänisch oder russisch?

 

Heute am LG Wiener Neustadt - Verhandlung über die erstmalige Verlängerung der Untersuchungshaft:

 

Der Inhaftierte wird vom Richter befragt, der Dolmetsch für die rumänische Sprache übersetzt. Wort für Wort. Der Befragte - der im Übrigen bereits von der Polizei mit rumänischem Dolmetsch einvernommen wurde und ebenso ursprünglich vom LG St. Pölten (wo er zuerst "zu Hause" war, bevor er nach Wr. Neustadt kam) gibt an er verstehe kein Wort. Er spreche nur russisch. Eine Dolmetscherin für russisch wird geordert.

 

Während dieser Wartepause fiel dem Richter aber ein, dass der Rumäne/Russe (der auch einen rumänischen Namen trug) ja einen Brief nach Hause geschrieben habe, der jetzt auf seinem Tisch liegt (Briefe aus der U-Haft unterliegen der Zensur und werden, sofern in fremder Sprache - bevor Sie abgeschickt werden - übersetzt, damit der U-Richter weiß was drinnen steht).

 

Der Rechtspraktikant holt den Brief und übergibt diesen dem noch anwesenden rumänischen Dolmetscher. Der liest den Brief vor - Wort für Wort. Ferner bemerkt er, dass dieser Brief nicht nur bloß rumänisch geschrieben ist, sondern auch in sehr gewählter Ausdrucksweise verfasst wurde.

 

Nun gut - 20 Minuten später war eine russische Dolmetsch da - die er auch vorzüglich verstand.

 

Erste Frage: "Haben Sie diesen Brief geschrieben?"

 

Antwort: "Ja. Klar."

 

Dolmetsch: "Aber dieser Brief ist rumänisch."

 

Antwort: "Ja. Klar."

 

Dolmetsch: "Aber Sie haben doch behauptet, sie können nur russisch?"

 

Antwort: "Nein. Ich kann rumänisch lesen und schreiben. Sprechen kann ich nur russisch."

 

[Anmerkung: Wenn es da draußen jemanden gibt, der mir dies erklären kann, dann möge er sich bitte umgehend bei mir melden. Gibt es z.B. jemanden der italienisch lesen und in pullitzerpreisverdächtiger Weise schreiben, aber nur die chinesische Sprache sprechen kann?]

 

Montag, Juni 11, 2007

 

ABS und Bremsweg

 

In einer meiner letzten Unfallverhandlungen wurde der Lenker des (gegnerischen) Beklagtenfahrzeuges einvernommen. An Ort und Stelle des Unfalles befragt sagte dieser:

 

"Also damals war die Strasse nass. Ich bin auf die Bundesstraße raus gefahren und wollte nach links einbiegen. Da von rechts Fahrzeuge gekommen sind bin ich ca. 3 Sekunden gestanden um das Vorbeifahren dieser Fahrzeuge abzuwarten.

 

Der Kläger ist von links gekommen und ist mir seitlich ins Auto gefahren. [Anmerkung: Der Kläger hatte als Fahrzeug auf der Bundesstraße naturgemäß Vorrang]

 

Warum ist mir nicht klar, denn eigentlich hatte der ja ABS und hätte somit schon viel früher stehen müssen, als ohne ABS."

 

[Anmerkung: ABS-Fahrzeuge haben normalerweise einen längeren Bremsweg, als Fahrzeuge ohne ABS...]

 

Montag, April 23, 2007

 

Stolpersteine

 

Es begab sich eines Tages, dass ein Gendarmeriebeamter nächtens über ein umgefallenes Mofa stolperte.

 

Völlig verärgert nahm er sofort die Daten des vorschriftwidrig abgestellten Kfz auf und gab sie an den Posten weiter, um die Anzeige fertig zu stellen.

 

Der Kollege, der die Anzeige übertrug, staunte nicht schlecht, als er feststellen musste, dass das Mofa auf den Namen des anzeigenden Gendarmen zugelassen war...

 

Montag, April 23, 2007

 

Picasso

 

Ein älterer Kollege um die 70, der sich beruflich trotz seines hohen Alters nach wie vor "der gerechten Sache" widmete und praktizierte, saß einmal in einer Zivilverhandlung.

 

Die Beweisaufnahme dauerte bereits 3 Stunden und wurden nach und nach alle möglichen Zeugen befragt. Irgendwann ist der Kollege jedoch in der Verhandlung müde geworden und eingeschlafen.

 

Die Richterin bemerkte den schlummernden Rechtsvertreter, ging zu ihm hin und tippte ihn sachte an und fragte mit den Worten: "Herr Doktor, geht´s Ihnen eh gut?"

 

Darauf erwachte der ältere Herr Kollege und sagte: "Jaja, Frau Rat. Wissen´s: ich bin lieber vom Beischlaf gezeichnet, als von Picasso gemalt!"

 

Montag, April 23, 2007

 

Schneematsch

 

Nachfolgende Geschichte kenne ich - leider - nur vom Erzählen. Der Kollege, der die "Hauptrolle" spielte ist leider bereits lange verstorben.

 

Dr. S war ein ausgezeichneter Rechtsanwalt mit einem sehr ausgeprägten Ordnungssinn. Insbesondere störte es ihn zu winterlichen Jahreszeiten, wenn alle Mandanten, die zu Besprechungen kamen, den gesamten Schneematsch von der Strasse in seine Kanzlei trugen. Auch der aufgelegte Teppich im Vorraum der Kanzlei nützte nicht viel, immer wieder trug der eine oder andere Besucher den teils gefrorenen Winterglanz in die Räumlichkeiten.

 

Daraufhin schrieb er ein Schild, welches er außen auf die Eingangstüre zur Kanzlei hängte. Und um auf "Nummer sicher" zu gehen wurde es von diversen fremdsprachigen Mandanten bei Besprechungen in serbokroatisch, türkisch und polnisch übersetzt, bevor es seinen Platz an der Tür bekam.

 

Die wortwörtliche deutsche Übersetzung fand sich am Schluss und lautete: "Hax´n o´krotzn!".

 

Samstag, April 14, 2007

 

Der Security

 

Es ergab sich eines Tages, dass ich eine Strafverhandlung vor einem Bezirksgericht verrichtete. Im Wesentlichen ging es um eine Schlägerei in einem Lokal. In diesem Zusammenhang wurde ein Zeuge einvernommen.

 

Der Richter befragte den Zeugen vor der Einvernahme nach seinem Namen, seinem Geburtsdatum und seiner Anschrift. Dann fragte er ihn was er denn von Beruf sei.

 

Der Zeuge: "Ich bin Security."

 

Der Richter: "Also Wachmann?"

 

Der Zeuge: "Nein. Security."

 

Der Richter: "Also doch Wachmann."

 

Der Zeuge: "Naja, das heißt jetzt Security."

 

Der Richter: "Nix do. Sie san Wochmau. Weu in Amerika reden´s a net deitsch."

 

(So kann man der Bevölkerung natürlich auch näher bringen, dass in Österreich die Amtssprache deutsch ist)

 

Montag, April 09, 2007

 

Der Eid an Ort und Stelle

 

Grundsätzlich ist die Einvernahme einer Partei oder eines Zeugen vor Gericht ohne Eid usus. Nur in jenen Fällen, in denen das Gericht offensichtliche Anhaltspunkte hat, dass jemand etwas nicht so schildert wie es - auf der Hand liegend - gewesen ist, erfolgt die Beeidigung der Partei oder des Zeugen.

 

(Die Folge ist, dass sich eine Partei unter Eid der falschen Aussage vor Gericht schuldig und gerichtlich strafbar macht. Beim Zeugen ist falsche Aussage auch ohne Eid strafbar, nur mit Eid wird der mögliche Strafrahmen auch bei einem Zeugen höher, der ihm dann - nachfolgend im Strafverfahren - auf´s Auge gedrückt werden kann)

 

Die Vereidigung erfolgt durch das Gericht, wobei im Gerichtssaal das Eideskreuz mit den zwei links und rechts daneben befindlichen Kerzen verwendet wird. Die Kerzen werden angezündet und der Richter nimmt daraufhin der Partei oder dem Zeugen - mit oder ohne religiöser Formel (je nach Wunsch) - den Wahrheitseid ab. Ab dann gilt´s.

 

Nun begab es sich einmal, dass das Gericht wegen eines Verkehrsunfalls einen Zeugen direkt am Unfallort vernehmen musste. Da die Aussagen derart massiv vom tatsächlichen Geschehen abwichen, beantragte einer der beiden Rechtsvertreter die Vereidigung des Zeugen der Gegenseite. Natürlich waren weder ein Kreuz, noch Kerzen vorhanden, worauf der Gegenvertreter hinwies.

 

Der andere Kollege ging - etwas erbost - zu seinem Auto, setzte sich hinein, startete den Wagen und fuhr mit der Front direkt vor den zu beeidigenden Zeugen.

 

Dann stieg er aus und wischte mit der Hand von oben nach unten, sowie links nach rechts über die verdreckte Motorhaube und sagte: "Do, Kollege. Do haum´s Ihna Kreiz."

 

Daraufhin sagte der Richter: "Und wo san de Kerzn?"

 

Der Kollege stieg wieder in sein Auto, schaltete die Scheinwerfer ein und rief durchs offene Fenster: "Herr Rot, reicht Ihnen des?"

 

Montag, April 09, 2007

 

Verweigerung der Fortpflanzung

 

Als ich anno 1996/1997 das Vergnügen hatte mein Gerichtsjahr am BG Donaustadt in einer Ehe- und Familienrechtsabteilung zu absolvieren galt damals noch der Tatbestand der "Verweigerung der Fortpflanzung" als absoluter Scheidungsgrund. Darunter versteht man (wie sich jeder leicht ausrechnen kann), dass sich ein Ehepartner, obwohl fortpflanzungsfähig, weigert mit dem anderen einen (oder mehrere bei entsprechender Fruchtbarkeit) Nachkommen zu "basteln". Geltend machen kann diesen Grund natürlich der- oder diejenige, welche/welcher an sich schon "bastelwillig" ist.

 

(Für Interessierte: heute ist dieser Scheidungsgrund relativ aufzufassen und wird nur dann herangezogen, wenn diese Verweigerung zu einer tiefgreifenden Zerrüttung der Ehe geführt hat; hat aber für diese Geschichte keine Bedeutung)

 

Nun ergab es sich an einem Amtstag - diese sind immer besonders interessant, da kreuz und quer durch den Gemüsegarten Rat- und Rechtssuchende das jeweilig zuständige Gericht bevölkern - dass eine Frau mittleren Alters eine ganze Menge über allerlei Möglichkeiten der Scheidung wissen wollte. Insbesondere wollte Sie von mir wissen, was ihr Gatte alles getan haben muss, damit sie einen - letztlich erfolgversprechenden - Scheidungsantrag einbringen kann.

 

Also begann ich - da der Scheidungsgründe es nicht wenige waren - mit der Aufzählung aller möglichen Gründe, sowie deren Bedeutung.

 

Als ich den Grund der "Verweigerung der Fortpflanzung" nannte, wurde Sie hellhörig, ließ mich überhaupt nicht mehr erläutern und sagte gleich:

 

"Jo, des passt. I wü eh kane Kinder moch´n mit dem."

 

Dienstag, März 27, 2007

 

Der Strafbescheid

 

Einen ehemaligen Mandanten ereilte folgender - großteils berechtigter - Bescheid:

 

An Herrn

xxx

A-1234 xxx

 

AZ: ABC1-04

 

Betrifft: N.N:, geb. am 01.01.1960 - Ordnungsstrafe

 

Bescheid

 

Die Bezirkshauptmannschaft xxx verhängt gegen Sie eine Ordnungsstrafe in der Höhe von EUR 350,00. Dieser Betrag ist binnen 14 Tagen ab Zustellung dieses Bescheides an die gefertigte Behörde (mittels beiliegendem Zahlschein) einzuzahlen.

 

Rechtsgrundlage: § 34 Abs 2 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 i.d.g.F.

 

Begründung:

 

Am 20. Juli 2004 hat Ihr Arbeitnehmer K. F. bei der Bezirkshauptmannschaft xxx, Abteilung Fremdenpolizei, vorgesprochen, um seine Niederlassungsbewilligung verlängern zu lassen. Als Nachweis für die Mittel zum Lebensunterhalt hat er eine Gehaltsbestätigung vorgelegt welche nachwies, dass er schon seit einem dreiviertel Jahr in Ihrer Firma beschäftigt ist. Daraufhin wurde das Arbeitsmarktservice xxx kontaktiert von welchem bestätigt wurde, dass Herr K. F. nicht über die entsprechende Bewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz verfügt und somit auch keiner Beschäftigung nachgehen darf.

 

Herr L., Mitarbeiter der Fremdenpolizei, hat Sie daraufhin telefonisch kontaktiert, um Ihnen den oben angeführten Sachverhalt mitzuteilen, worauf Sie laut wurden und Herrn L. als "deppert" bezeichneten und als "Rotzbuben" und "Proleten" titulierten.

 

Kurze Zeit später wurden Sie vom Vorgesetzten des Herrn L., Herrn D. J., ebenfalls angerufen, welcher versuchte das Problem aus der Welt zu schaffen.

 

Sofort nach Beginn des Gespräches finden Sie wiederum an zu schimpfen. Sie führten an "...dass die Leute auf der Bezirkshauptmannschaft von Ihrem hohen Ross herunterkommen sollen...".

 

Dann meinten Sie, dass Herr L. erst einmal Deutsch lernen soll bevor er mit Ihnen wieder Kontakt aufnimmt und bezeichneten ihn als Rotzbuben.

 

Von Herrn D. auf die Notwendigkeit einer Beschäftigungsbewilligung für Ihren Arbeitnehmer K. F. angesprochen haben Sie sich damit gerechtfertigt, dass Sie "alles Ihrem Steuerberater übergeben haben und dieser offenbar einen Fehler gemacht hat".

 

Danach haben Sie zu Herrn D. gesagt: "...schicken Sie den Volltrottel L. vorbei, damit ich ihm ein paar Watschen runterhauen kann...".

 

Aufgrund dieser Aussage wurde das Gespräch von Herrn D. sofort beendet.

 

Das Gespräch wurde bei eingeschaltetem Lautsprecher geführt und waren mehrere Bedienstete der Bezirkshauptmannschaft xxx als Zeugen anwesend.

 

Gemäß § 34 Abs 3 AVG kann gegen Personen, welche durch ungeziemendes Benehmen den Anstand verletzten eine Ordnungsstrafe bis EUR 720,00 verhängt werden.

 

Durch Ihre oben angeführten Aussagen haben Sie unbestritten nicht nur den Anstand aufs gröblichste verletzt, sondern noch dazu einen Beamten der Bezirkshauptmannschaft xxx beleidigt und sogar bedroht.

 

Es war daher spruchgemäß zu entscheiden und eine Ordnungsstrafe zu erlassen.

 

Rechtsmittelbelehrung:

...

 

Dienstag, März 13, 2007

 

Versicherungskorrespondenz

 

Heute führte ich mit einer sehr lieben Kaskoreferentin der *** Versicherung AG folgende Versicherungskorrespondenz:

 

1. Mail an die Versicherung:

 

Meine Teuerste -

 

Soweit ich mich entsinne hat mir der Lebensabschnittspartner von Frau X (Herr Y) die Meldung kuriert, dass der Kfz-Schaden mittlerweile einer Instandsetzung durch die Unternehmung der Auto Z zu 9kirchen zugeführt worden wäre.

 

Ich habe geordert, dass sich diese gleich an die *** wenden mögen, um den Werklohn im direkten Wege zu lukrieren. Ich hoffe, dies ist im Sinne Ihrer Assekuranz.

 

Nichtsdestotrotz habe ich auch einen Belegschein erhalten, den ich unter einem an Sie weitersende.

 

Quälend stellt sich nun die Frage: bleibt ein Selbstbehalt offen?

 

Ihre Nachricht innigst erhoffend -

 

Rechtsanwalt und Strafverteidiger

 

Mag. Georg-Alexander Grötz

 

2. Antwort seitens der Versicherung:

 

Mein lieber Burgvogt am Platze zu Ternitz,

 

So höre meinen Rat: Ist´s nicht das Beste die Sache zu belassen im ew´gen Ruhen?

 

Wohlan, lass die Assekuranz zahlen für Ihre Schuldner in stillem Gram - mich dünkt das wär´ das Beste!

 

Es erbarmt mich - doch ich muss gehorchen - wer klug ist lerne dies - und auch das Schweigen.

 

Lebt wohl, mein Weggefährt im Felde - das Schicksal wird uns wieder in der Schlacht zusammenführen!!

 

Nun denn: ich muss Eure innigste Hoffnung nun zerschlagen - ein Selbstbehalt ist in diesem Falle nicht einzuklagen.

 

Es liegt im Sinne der Naturgewalten - hier die Gemüter nicht durch Selbstbehalte zu spalten!!

 

Meinen Gruß entsendend -

 

J. van der Was-auch-Immer

 

PS: Mit Entzücken las ich von Spit & Co. Anbei eins meiner Tiere (Foto).

 

Montag, März 05, 2007

 

Das Strafregister

 

Bekanntlich gibt es in Österreich ja das Strafregister - früher auch Leumund genannt. Hierbei gibt es die sogenannte A-Auskunft und die C-Auskunft (auch eingeschränkte Auskunft genannt). Die A-Auskunft ist jene, in der alle strafgerichtlichen Verurteilungen aufscheinen, wobei diese Auskunft nur Gerichte und Behörden erhalten. Die C-Auskunft ist jene, die jedermann bekommt, wenn er etwa ein Leumundszeugnis beizubringen hat (für Arbeitgeber etc.), wobei in der C-Auskunft nur Freiheitsstrafen über 3 Monaten aufscheinen. Liegt diese darunter bzw. wurde nur eine Geldstrafe verhängt, so lautet die C-Auskunft "Im Strafregister scheinen keine Verurteilungen auf." und alles ist in Butter.

 

Nun begab es sich einmal, dass ein Verteidiger einen Mandanten hatte, der in der ersten Instanz (berechtigterweise) zu 4 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Natürlich war dies eine unangenehme Situation - 1 Monat weniger und sein Mandant hätte für die berufliche Zukunft nichts zu befürchten gehabt.

 

Somit tat der Kollege das einzig Richtige: er erhob gegen das Urteil Berufung wegen Strafe, d.h. er bekämpfte nicht den Ausspruch über die Schuld (Verurteilung), sondern nur die Höhe der Strafe.

 

Nach einigen Wochen traf er dann den zuständigen Vorsitzenden des Senates, der über diese Berufung zu entscheiden hatte, am Gang des Gerichtes und erklärte ihm, dass diese Berufung nur aus dem Grund der eingeschränkten Strafregisterauskunft erhoben wurde. Inhaltlich wisse er ja, dass sein Mandant zu verurteilen war, aber vielleicht könne man ihm eine etwas geringere Strafe geben, damit es für die berufliche Zukunft nicht gar so eng wird.

 

Der Vorsitzende verstand natürlich sofort das Begehren und sicherte dem Kollegen zu, dass das schon in Ordnung gehen werde. Er mache das schon.

 

Einige Wochen später kam es dann zur Berufungsverhandlung. Der Berichterstatter fasste den bisherigen Lauf des Verfahrens zusammen, der Staatsanwalt hielt sein kurzes Plädoyer, der Verteidiger ebenso und am Schluss schloss sich der Verurteilte mit den berühmten letzten Worten seinem Anwalt an.

 

Der Senat zog sich zur Urteilsfindung zurück, kam aus dem Beratungszimmer heraus und der Vorsitzende sagte: "Im Namen der Republik! Die Berufung wird verworfen und das Ersturteil vollinhaltlich bestätigt!"

 

Schreckensverzerrt sagte der Verteidiger: "Aber Herr Vorsitzender, Sie wissen doch. Damals am Gang haben wir doch darüber gesprochen?"

 

Daraufhin schlug der Vorsitzende mit der Faust auf den Tisch, griff sich mit der anderen Hand an die Stirn und sagte: "Vadaumte Scheisse, i hob gwusst i hob wos vagessn!"

 

Dienstag, Februar 27, 2007

 

Aufgabenverteilung

 

Im gerichtlichen Alltag hat man immer wieder mit Sachverständigen zu tun. Aufgabe eines Sachverständigen ist über Fachgebiete Auskunft zu geben, über die die Beteiligten meist nicht mehr wissen, als dass es dieses Fachgebiet gibt.

 

Das Faszinierende ist einerseits, dass man über alle möglichen Themen im Rahmen des Berufes Dinge erfährt, die man üblicherweise nicht erfährt. Unlängst konnte ich einen forstwirtschaftlichen Sachverständigen z.B. die Information entlocken, dass ein ausgewachsener, österreichischer Baum mit rund 50 Jahren ca. 1000 kg schwer ist. Ich werde diese Information vielleicht nicht für meinen Lebensunterhalt benötigen, doch ist es sicherlich nicht schlecht ein bisschen etwas über diesen grünen Freund zu wissen, an dem die meisten täglich vorbei- und manche auch hineinfahren.

 

Andererseits ist es aber auch toll, dass jeder Sachverständige anders an die Materie herangeht. Der, über den ich erzählen möchte, ging ganz anders - nämlich entgegen dem Gesetz - an die Sache heran:

 

Der SV hat die Aufgabe Befund und Gutachten über eine Sache, einen Ablauf oder beides zu erstellen, d.h. seine Aufgabe ist allein darauf beschränkt zu sagen, wie etwas ist, war oder sein sollte. Dem SV ist es jedoch untersagt die Sache zu "entscheiden", d.h. er darf zwar sagen wie etwas (wahrscheinlich) war, darf aber daraus keine rechtlichen Schlüsse ziehen. Das ist die Aufgabe des Richters. Nun fand ich in einem Gutachten folgenden "Befund":

 

"Für die Beantwortung der Frage der Schadenersatzpflicht [Anmerkung: schon gefährlich nahe an der Beurteilung...] ist die Kausalität zu prüfen und ob die Voraussetzungen hierfür wie folgt gegeben sind [Anmerkung: naja, wo er recht hat, hat er recht]:

 

- das Vorliegen eines Schadens im rechtlichen Sinn - JA [ups, erster Verstoß; ist ja Aufgabe des Richters]

 

- die Rechtswidrigkeit - JA Prüf- und Warnpflicht [ups, zweiter Verstoß...]

 

- Verschulden des Schädigers - JA grobe Fahrlässigkeit [ups, aller guten Dinge sind...]

 

- die Kausalität (Verursachung) - wäre juristisch zu klären [knapp daneben ist auch vorbei; wäre nämlich durch den SV zu klären...]"

 

Donnerstag, Februar 22, 2007

 

Der Anwalt, der aus dem Walde kam

 

Nachfolgende Geschichte ist - leider - nicht selbst erlebt. Sie stammt von einem meiner Ausbildungsanwälte, dem ich ewig für diese Erzählung dankbar sein werde.

 

Als er vor rund 25 Jahren gerade mit der Anwaltei begonnen hatte war er - wie viele meiner Kollegen - recht begnügsam mangels finanzieller Mittel. Er hatte kein Auto.

 

Da er - so wie ich - natürlich im Verkehrswesen tätig war musste er somit immer schauen, dass er mit öffentlichen Verkehrsmitteln, die damals noch günstiger waren als das Auto, zu diversen Lokalaugenscheinen "gondeln" konnte. Eines Tages war ein solcher Ortsaugenschein mitten in einem Waldstück angesetzt, wo sich zwei Pkw´s frontal begegnet waren.

 

Der Kollege der anderen Seite war ein Studienfreund und fragte höflich bei meinem Chef einige Tage vorher an, ob er ihn nicht mitnehmen soll. Mein Chef war heilfroh und willigte ein; doch ein kleiner Haken war an der Sache:

 

Wenn nun beide Vertreter - die sich zwar schon ewig kennen, aber schlichtweg doch Gegner sind im Verfahren - mit EINEM Auto "antanzen", dann wird dadurch ein nicht besonders schönes Bild für die dort bereits - möglicherweise schon früh - wartenden Mandanten entstehen. Somit einigte man sich, dass mein Chef vor der letzten Kurve aussteigt und quer durch das kleine Wäldchen zu diesem Lokalaugenschein geht.

 

Nachdem sich aber bei der Anfahrt ein kleiner Stau ereignete kam man beinahe zu spät. Alle waren mit Sicherheit schon dort. Nun gut - Plan gemacht und durchgeführt. Das Gericht samt Sachverständigen, Zeugen und Parteien wartete schon, als der Herr Rechtsvertreter mitten aus dem Wald zu der versammelten Menge stapfte.

 

Man staunte nicht schlecht.

 

Man staunte aber noch mehr, als sich alle nach der Verhandlung verabschiedeten und der Herr Rechtsanwalt wieder Richtung Wald wegging...

 

Mittwoch, Februar 21, 2007

 

Die mangelnde Kausalität...

 

Es gab einmal ein Verfahren nach einem Verkehrsunfall, dem folgender - kuriose - Sachverhalt zugrunde lag:

 

Der Kläger gab an, dass er - nachdem ihm der Beklagte von hinten ins Auto gefahren sei - ab und zu heftige Nießanfälle bekäme, die nur durch den Unfall zu erklären sind. Als Folge desselben wollte er eine Entschädigung aus dem Titel Schmerzengeld, da seine gesamte Lebensführung - sofern sich wieder ein solcher Nießanfall einstellt - äußerst massiv beeinträchtigt ist.

 

Das Gericht bestellte sodann nach der eingebrachten Klage einen medizinischen Sachverständigen, der in seinem Gutachten auf die mangelnde Kausalität des Unfalles bezogen auf die Nießanfälle hinwies. Zu gut deutsch - vielleicht gibt´s irgendeine Ursache, nur der Auffahrunfall ist es nicht, der diese verursache.

 

Nun versuchte der Klagevertreter vorweg seinem Mandanten den Begriff "mangelnde Kausalität" mit allerlei Beispielen zu erklären. Doch der Kläger wollte partout nicht verstehen, was damit gemeint sei.

Nach einigen erfolglosen Erklärungsversuchen wandte sich der Kläger an den Sachverständigen und das Erklärspiel ging wieder ein paar Minuten weiter.

 

Irgendwann wurde es dann dem Richter zu bunt und er sagte zum Kläger: "Wussten Sie, dass es Ende der 80er Jahre im Burgenland ein massives Störchesterben gab?"

 

Der Kläger sagte: "Nein, was hat das jetzt damit zu tun?"

 

Der Richter: "Naja - also im Burgenland starben hunderte Störche. Gleichzeitig wurde statistisch erhoben, dass es im Burgenland auch einen massiven Geburtenrückgang gab, d.h. es kamen zur selben Zeit eigenartigerweise weniger Kinder auf die Welt."

 

Der Kläger: "Und?"

 

Der Richter: "Obwohl die Kinder ja bekanntlich vom Storch gebracht werden, sehe ich darin eine mangelnde Kausalität."

 

Montag, Februar 19, 2007

 

"Der größte Feind des Anwalts...

 

...ist der eigene Mandant" ist ein vielerwähntes Sprichwort unter Kollegen.

 

Es begab sich eines Tages, dass ich einen Lokalaugenschein an Ort und Stelle eines Unfalles verrichten durfte. Zugrunde lag, dass mein Mandant - nennen wir ihn Herrn X - von einer Klägerin beschuldigt wurde, er sei gegen ihr geparktes Auto gefahren. Sie selber habe es nicht gesehen, zumal Sie ja am Parkplatz vor dem Bahnhof parkte und zur Tatzeit in der Arbeit im Nachtdienst war.

 

Gesehen - und das sehr genau - haben es zwei unbeteiligte Zeugen (wir nennen diese meist "Dritte", obwohl es manchmal gar keinen zweiten oder noch 5 andere gibt; naja - Juristendeutsch); eine davon war die Brötchenverkäuferin am nahegelegenen Bäckereistandl.

 

Nachdem der Herr Sachverständige alle Schäden begutachtet hatte kam er zu dem Ergebnis, dass die Sache nicht eindeutig geklärt werden kann. Es gibt keine Lackabriebe an der Kontaktstelle des Klagsfahrzeuges, die Höhen könnten zueinanderpassen, müssen aber nicht unbedingt - also nichts genaues weiß man nicht, ob es gerade das Fahrzeug des Meinigen war.

 

Somit standen die Karten nicht schlecht für mich; immerhin muss ja die Klägerin beweisen, dass es meiner war.

 

Doch dann kam ein pikantes Detail dazu. Frau Brötchenverkäuferin berichtete nämlich noch ergänzend, dass Sie nicht nur gesehen habe, wie Herr X in Michael Schumacher-Manier herbeigesaust wäre und dann mit einem Knall in das geparkte Auto gefahren sei, sondern auch noch wie er ausgestiegen ist und - offensichtlich (?) - volltrunken in ein gegenüber liegendes und sehr rot beleuchtetes Lokal gegangen sei, in welches man nur hineinkommt, wenn man volljährig ist.

 

Nach kurzer Zeit - so schilderte Sie - müssen ihn die Damen aber wieder hinausgeschmissen haben, weil er (O-Ton) "offensichtlich so besoffen war"; somit ging er 10 Minuten später wieder zu seinem Wagen und brauste davon. Er kam aber nicht weit, da um die Ecke bereits die Polizei lauerte und ihn ins Röhrchen blasen ließ.

 

Nun mag man von solchen Schilderungen halten was man mag; problematisch wird´s für mich als Anwalt aber dann, wenn so etwas unter Umständen aktenkundig ist, ergo ein Führerscheinentzugsverfahren bei der BH aufliegt. Um dies etwas zu "umschiffen", sohin den Gegner nicht die Möglichkeit des Antrages zu lassen diesen Akt beizuschaffen, beantragte ich die ergänzende Einvernahme von Herrn X, um ihm die - dem Parteiengehör entsprechende - Möglichkeit zu geben sich zu rechtfertigen.

 

Dem entsprach das Gericht und fragte kurz und bündig: "Sie haben das ja jetzt gehört. Stimmt das?"

 

Mein Mandant antwortete: "Jo, auwa es woarn jo eh nur 1,2 Promü."

 

Der Richter fragte dann noch kurz nach, wie das jetzt gemeint war. Der Mandant sagte, dass es ja da "so Abstufungen (0,8 - 1,2 - 1,6 Promille usw.) gäbe".

 

[Der Mandant verwechselte die Rechtsbereiche. Der Grad der Alkoholisierung ist primär für die Führerscheinentzugszeit im Verwaltungsstrafverfahren wichtig. Aber "angflaschlt" einen Unfall verursachen führt mit ziemlicher Sicherheit zu mindestens überwiegendem Verschulden im Zivilverfahren]

 

Daraufhin war das Verfahren recht schnell geschlossen und urteilsmäßig erledigt.

 

Samstag, Februar 17, 2007

 

Das erste Mal im Geschworenengerichtssaal...

 

Wie sicherlich jedem Bürger bekannt ist gibt´s natürlich überall eine gewisse Ordnung. Eine dieser Ordnungen ist die Sitzordnung bei Gericht. Diese ist im Strafrecht so gestaltet (aus Sicht, wenn man vor dem Richter steht):

 

In der Mitte sitzt der Richter, links daneben ein allfälliger Dolmetsch bzw. Sachverständiger, rechts daneben der Schriftführer, links an der Seite der Staatsanwalt und rechts an der Seite der Verteidiger. Neben dem Staatsanwalt sitzt manchmal auch noch ein Vertreter des Geschädigten - ist in dieser Geschichte aber nicht relevant.

 

Eines Tages hatte ich eine Strafverhandlung zu verrichten und fand mich rechtzeitig vor dem Verhandlungssaal ein. In aller Hektik übersah ich jedoch einen Zettel an der Tür, wo drauf stand, dass die Verhandlungen alle nun im Geschworenengerichtssaal des Landesgerichtes im ersten Stock stattfinden.

 

3 Minuten nach eigentlichem Beginn wurde ich dann langsam unruhig, bemerkte diesen Zettel und zischte - wie von Hornissen gejagt - einen Stock tiefer zu diesem Geschworenengerichtssaal.

Nachdem ich natürlich pflichtbewusst vorher mit meinem Verfahrensbeholfenen gesprochen hatte wusste ich, wie er aussieht. Es war ein farbiger 17jähriger Bursche.

 

Unten angekommen klopfte ich leise, öffnete und trat ein. Zu meinem Glück bemerkte ich, dass der Herr Rat ca. 300 Schüler als Zuhörer versammelt hatte; das Auditorium war sohin bis auf den letzten Platz randvoll. Ich trat ein, sah in der Mitte einen ca. 17jährigen Farbigen sitzen und entschuldigte mich mit einer verzögernden Parkplatzsuche.

 

(Irgendwie kam mir das Ganze aber sehr seltsam vor, zumal der Richter mich nicht einmal ansah, sondern einfach weiterverhandelte ohne auf mich zu warten. Es wurden Fragen gestellt von seiten des Gerichts, des Staatsanwaltes, der Dolmetsch übersetzte und ich wurde - schlichtweg - vollständig ignoriert. Innerlich fragte ich mich schon, ob das nicht jetzt doch vielleicht nichtig wäre, so ganz ohne mich mit der Verhandlung zu beginnen?)

 

Jedenfalls suchte ich mir mal mein Plätzchen rechts vom Gericht und startete zielgerichtet dorthin. Irgendwie kam mir der Sitzplatz aber sehr seltsam vor. Es gab so viele Sitzgelegenheiten und das Ganze wirkte eher wie eine Kirchenbank, als der Platz für den Verteidiger; und eine niedrige Tür versperrte den Weg zu diesem Kirchenbankl. Na gut, egal - Tür auf und reingezwängt. Mal schauen was jetzt passiert. Bequem war's jedenfalls nicht.

 

Kaum bin ich gesessen ertönten folgende Worte aus des Richters Mikrophon, dessen er sich aufgrund der Größe des Geschworenengerichtssaales bedienen musste und es begann der nachstehende Dialog:

 

Richter: "Was wollen Sie hier?"

 

Ich: "Ich bin der Verteidiger für Herrn xxx."

 

Richter: "Herr Magister, Ihre Verhandlung hat noch nicht begonnen. Wenn Sie aber schon herinnen auf den Beginn warten wollen, dann nehmen Sie bitte auf der anderen Seite Platz, denn dort, wo Sie jetzt sitzen, sitzen üblicherweise die Geschworenen."

 

Was lernt man draus: im Geschworenengerichtssaal sitzt man auf der anderen Seite. Und man spürt es, wenn sich 300 Schüler gerade noch das Lachen verkneifen...

 

Mein juristisches Tagebuch...Weblog auf www.groetz.net

 

Ein Weblog (oder oft kurz "Blog" genannt) ist - für die werte Leserschaft, die nicht so bewandert ist in der virtuellen Welt der Informationen - ein online geführtes Tagebuch im Rahmen dessen es mir möglich wird, Erlebnisse des juristischen Alltages zu "posten" (d.i. veröffentlichen). Ich werde Sie sohin in den nächsten Wochen/Monaten/Jahren mit all dem lustig-traurig-ernst Erlebten/Erzählten aus dem juristischen Alltag der Gegenwart und Vergangenheit beglücken, das mir - oder Kollegen - so ab und an passiert ist.

 

   

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