| |
Juristisches Tagebuch
Mittwoch, 13. März 2025
Katzenlulu am
Laminatboden
Mietstreit. Mieter
(Mandant) zieht aus, Gegner (Vermieter) macht angebliche Mängel geltend.
Darunter auch ein behaupteter Schaden des Laminatsbodens durch
Katzenurin. Eine Nachbarin, die eine angrenzende Wohnung bewohnt, wird
einvernommen und gibt an:
Zeugin: „Und dann ist
der Vermieter gekommen und wollte, dass ich am Laminat rieche.“
Richterin: „Wo? Am
Boden?“
Zeugin: „Nein. Der ist
mit an Stückl von dem Laminatboden zu mir gekommen und wollte, dass ich
dort dran rieche.“
Richterin: „Und? Haben´s
dran gerochen?“
Zeugin: „Nein, natürlich
nicht. Ich riech doch an sowas nicht!“
|
Freitag,
17. Jänner 2025
Kanzleidekoration
Unlängst war ich zu
Besuch bei einem lieben Studienkollegen, der mittlerweile angesehener
Notar in Tulln an der Donau ist. Dabei fielen mir die nachfolgenden
Bilder auf, die seinen Gang dekorieren und mich wohl zu Recht zum
schmunzeln brachten:
|
.jpg)
|
.jpg)
|
Mittwoch, 17. August 2022
Herr Univ.Prof. Dr. Georg Wilhelm (1942-2021)
Erst
vor ganz kurzer Zeit erfuhr ich, dass einer meiner Professoren, die mir
an der Uni die ersten Grundzüge des bürgerlichen Rechts beigebracht
hatten, schon vor geraumer Zeit verstorben war.
So traurig mich diese Nachricht natürlich stimmt, umso mehr bemühe ich
mich in solchen Situationen immer an jene witzigen Momente zu denken,
die ich durch ihn erleben durfte. Und da gab es einige, da ich jede
seiner Vorlesungen besuchte.
Dies nicht nur deshalb, weil er einer der besten Juristen unseres Landes
war, sondern auch, weil er eine sehr eigene Art hatte mit seinen Hörern
umzugehen und Ihnen häufig nicht nur juristische Gedanken mitteilte.
Einen Menschen wie Herrn Prof. Dr. Wilhelm würde man wahrscheinlich als
"Original" bezeichnen. Und er brachte mich oft zum Lachen durch seine
manchmal etwas mürrische Art. Obwohl ich nach fast drei Jahrzehnten
sicher wieder viel vergessen habe erinnere ich mich doch heute noch an
manche Anekdote mit ihm.
Einmal kam er in den Hörsaal und begann vor
versammelter Menge seine Vorlesung mit einer kurzen Schilderung eines
alltäglichen Erlebnisses:
"Da steh i heit in
der U-Bahn-Station und hör folgende Durchsage: "Aufgrund eines
technischen Gebrechens wird sich der nächste Zug um ca. 20 Minuten
verspäten. Wir bitten um ihr Verständnis."" Dann sinierte er weiter:
"Verständnis... Verständnis... Verständnis... Wos soll ich do eigentlich
net verstehen? I siech jo eh, dass de U-Bahn ned kummt!"
Ebenso legendär
waren seine "Ausflüge" in diverse zivilrechtliche Rechtsgebiete. Egal ob
Schadenersatz, Gewährleistung oder allgemeine, vertragsrechtliche
Fragen. Am Ende landete er erläuternd häufig immer wieder beim selben
Thema - dem Bierbezugsvertrag.
Einmal saß ich im Juni im Hörsaal in seiner
Vorlesung. Der Hörsaal fasste eigentlich einige hundert Leute. Wir waren
aber nur zu dritt: ich und 2 andere Kollegen. Einer saß ganz vorne,
einer irgendwo in der Mitte und ich - wie immer - ganz hinten in der
letzten Reihe.
Da es draußen 35 Grad hatte war der Besucherandrang
sehr mau. Irgendwann kam er dann rein, schaute die leeren
Bänke gedankenvergessen an und knurrte: "Des ist a Witz. Kaum is draußen
haaß geht kana mehr auf de Uni. I tät a vü liaba im Schwimmbod liegn.
Auwa na, wos moch i. I stöh mi do her und muaß a Vurlesung vua 3 Leit
hoitn!". Daraufhin sagt der Kollege in der ersten Reihe in
fehlerhaftem Latein: "Aber Herr
Professor - tres facium consortium!". (zu deutsch war offenbar gemeint: "drei machen eine
Gruppe")
Woraufhin Herr Prof. Wilhelm ihm überaus verärgert
und sehr lautstark entgegnete: "Glauben´s Ihre depatten, lateinischen
Sprüch höfn ma do jetzt irgendwie weida?!?!". Dann schlug er zornig sein
Büchlein zu und ging. Vorlesung ausgefallen - hitzefrei.
|
Donnerstag, 18. August 2021
Der Finanzminister
Gestern wurde mir von meinem ehemaligen Studienkollegen, der
mittlerweile Notar ist, folgende Geschichte zugetragen: seine Klientin
wollte ihren Grundbesitz an einen Dritten übergeben.
Aufgrund der jedoch sehr ungünstigen Konstellation erklärte ihr mein
Freund dann, dass das aus steuerlicher Sicht gar nicht klug sei und
sagte er zu ihr: „Gnädige Frau, wenn Sie das so machen wollen, dann
freut sich nur einer: nämlich der Finanzminister.“
Plötzlich läutete das Handy der Klientin in der Besprechung.
Darauf der Herr Notar: „Sehen Sie: er ruft Sie sogar sofort persönlich
an!“
|
Freitag, 13. November
2020
Wie viel verlangen wir denn nun?
Vor bereits sehr langer Zeit wurde mir die Geschichte eines Kollegen (A)
zugetragen, der immer wieder für die eine oder andere lustige Anekdote
bekannt
war.
Eine davon ereignete sich im Rahmen eines Scheidungsverfahrens, wobei
Kollege A den Mann und ein anderer Kollege (B) die Gegenseite (Frau)
vertrat. Letztlich konnte man
in der Verhandlung
eine gütliche,
einvernehmliche Scheidung erzielen und gingen danach alle Beteiligten
wieder ihrer eigenen Wege.
Dieser Weg führte Kollege A natürlich zuerst wieder in seine eigene
Kanzlei.
Gerade dort angekommen klingelte sein Telefon und erhielt er einen Anruf
des Gegenvertreters, den er soeben noch in der Verhandlung gesehen
hatte. Dem Anruf lag an sich gar keine schlechte Überlegung zugrunde und
lief das Gespräch in etwa so ab:
B: „Sehr geehrter Herr Kollege - nachdem wir die Sache nun einer
endgültigen Regelung zuführen konnten werden Sie wahrscheinlich, so wie
auch ich, die Kosten mit dem Mandanten abrechnen müssen. Nachdem ich
davon ausgehe, dass die beiden Ex-Ehepartner sicher wieder irgendwann
einmal miteinander reden werden sollten wir uns vielleicht akkordieren
zwecks der Höhe des Honorars. Weil: verlangt einer von uns beiden weit
mehr als der andere, dann hat einer von uns beiden natürlich keine gute
Nachrede. Was meinen Sie?“
Darauf A: „Das ist eine sehr gute Idee. Also: was werden Sie verlangen?“
B: „Also ich werde Frau X pauschal EUR 1.300,00 verrechnen.“
A: „In Ordnung, dann verlange ich EUR 1.350,00.“
B fragte verdutzt nach: „Wieso verlangen Sie um EUR 50,00 mehr als ich?“
Darauf A: „Weil ich dieses Telefonat natürlich auch noch verzeichnen
werde.“
|
Donnerstag, 22. Oktober
2020
handwritten
Die heutige Geschichte, die mir aus der Vergangenheit wieder eingefallen
ist, ist weniger lustig als vielmehr außerordentlich erstaunlich.
Im Laufe meines Gerichtsjahres bin ich im Landesgericht für
Zivilrechtssachen Wien (Justizpalast) bei einem Richter – der
heute längst seinen wohlverdienten Ruhestand genießt – gelandet der seit
vielen Jahrzehnten Schadenersatzprozesse entschied.
Das aber mit einer Gründlichkeit, die ich seitdem nie wieder erlebt
habe.
Ein durchschnittliches, zivilgerichtliches Urteil hat in seiner - meist
zuerst diktierten - Endfassung etwa einen Umfang von 20 bis 30 Seiten,
sofern es sich nicht gerade um einen Monster-Prozess handelt. Dann käme
wahrscheinlich die Spedition mit der Kopie des Urteils angetrabt.
Besagter Richter war es seit jeher gewohnt seine Urteile im Entwurf mit
der Hand stenografisch zu schreiben. Jedes Wort, jede Zeile, jede Seite,
alles.
Diese handschriftlichen Konzepte gingen dann in die Schreibabteilung.
Nach dem Rücklangen des Entwurf´s aus der Schreibabteilung wurde wieder
handschriftlich ausgebessert, Textpassagen untereinander verschoben,
Formulierungen gestrichen, andere wieder eingefügt usw. Nach der zweiten
bzw. manchmal dritten Korrektur war ein Urteil dann fertig und wurde
zugestellt.
Das Endergebnis
waren Urteile, deren Reinform - lt. seiner Kanzleidame - fast immer ein Mindestmaß von
90
Seiten umfassten; manche - wenige - Urteile waren mehr als 200 Seiten
stark.
So beeindruckend diese Arbeitsweise damals für mich war - sie brachte
den beteiligten Rechtsanwälten wenig Freude. Denn innert vier Wochen
eine Berufung gegen ein 100 (oder mehr) Seiten füllendes Urteil zu
verfassen ist - wie man sich vorstellen kann - alles andere als leicht.
Da diktiert bzw. schreibt man schon geraume Zeit.
|
Montag, 24.
August 2020
"Die hat kein Telefon."
Wie viele wissen bin ich schon lange der
Versicherungschadenabwicklung in manchmal sogar liebevoller
Verbundenheit zugeneigt. Die Versicherungsleute sind wie eine ganz
große Familie; manchmal taucht einer mal unter und nach einigen Jahren
bei einer anderen Anstalt wieder auf.
Dann tauchen aber irgendwann mal "neue" Versicherer
in Österreich auf. Da bin ich dann schon immer sehr neugierig. Einer
dieser - mir bis dahin unbekannten - Versicherer war die Gegenseite.
Rein faktisch ging in dem Akt irgendwie gar nichts
weiter, weil ich von der gegnerischen Versicherung weder Informationen,
noch benötigte Unterlagen bekam. Nach zwei erfolglosen schriftlichen
Urgenzen habe ich dann angerufen, um zu wissen, weshalb ich keinerlei
Rückmeldungen seit über einem Monat bekomme.
Nach geraumer Wartezeit landete ich im
Kundenservice. Dort deponierte ich schon sehr nachdrücklich, dass ich
mit der zuständigen Referentin reden möchte.
Als Antwort bekam ich: "Die Referentin? Die hat
kein Telefon."
|
Dienstag, 12. März
2019
Nau wos mochn´s daun do?
Ein sehr lieber Studienfreund ist - wie schon unten
erwähnt - mittlerweile Notar und studierten wir gemeinsam doch recht
lange Zeit einige Fächer an der Uni.
Im Jahre 1994 absolvierten wir gerade Arbeitsrecht
und so kam es, dass er sich einige (mündliche) Prüfungen anhörte; dies
natürlich bei seinem späteren Prüfer, der bis heute einer der
angesehensten Arbeits- und Sozialrechtler Österreichs ist.
Der Erzählung meines Freundes nach geschah in der
Prüfung folgendes:
Der Professor stellte dem Prüfling folgende
Aufgabe:
"Stellen Sie sich vor, dass Sie gerade in die
Arbeit kommen. Als Sie sich auf Ihren Arbeitsplatz setzen finden Sie
dort einen Zettel. Auf dem steht ganz lapidar und ohne nähere Begründung
drauf, dass Sie entlassen sind. Was machen Sie?"
[Exkurs: Die Frage ist an sich sehr einfach. Sofort
wirksame Entlassungen bedürfen eines Entlassunsgrundes. Liegt kein Grund
vor, dann ist die Entlassung in eine Kündigung mit Kündigungsfrist und
-termin umzudeuten. Diese Kündiugng kann auch noch über die sog.
Kündigungsanfechtung bekämpft werden. Dies sind grundlegende Dinge im
Arbeitsrecht, die man wissen muss. Immerhin kaut man gerade dieses Thema
über Wochen und Monaten immer wieder durch.]
Der Prüfling überlegt eine Minute lang und sagt
kein Wort.
Der Prüfer, der in meiner Erinnerung immer sehr
ruhig, nett und freundlich war, sagte: "Herr Kollege, überlegen sie nur
in Ruhe. Was machen Sie da?"
Der Prüfling überlegt eine weitere Minute ohne ein
Wort.
Nach geraumer Zeit verliert der Professor aber dann doch
die Geduld und fragt ziemlich laut: "Nau wos mochn´s daun do?"
Darauf sagt der Prüfling: "Ich glaube, ich würde zu
einem Rechtsanwalt gehen!"
|
Montag, 11. März
2019
Die Besitzstörung
Gestern fiel mir - nach vielen Jahren - wieder eine
Geschichte ein, welche sich im Zuge einer Prüfung an "meiner"
Universität im Jahre 1995 zugetragen hat. Damals war ich gerade mit der
Vorbereitung auf die mündliche Prüfung in bürgerlichem Recht
beschäftigt.
Obwohl ich neben meiner damaligen Arbeit
ausschließlich aus Büchern und/oder Skripten lernte wollte ich mir
gerade in diesem Fach einige mündliche Prüfungen anhören, um einen
groben Überblick darüber zu bekommen was mich nach der schriftlichen
Prüfung denn so erwartet.
(Die sog. Kernfächer bürgerliches Recht,
Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht und Strafrecht wurden zu meiner
Studienzeit "doppelt" geprüft. Zuerst war man schriftlich dran; hatte
man diese Hürde geschafft folgte die mündliche Prüfung.)
Also saß ich dann irgendwann in den Zuschauerreihen
und beobachtete so eine Prüfung.
Der Professor stellte dem Prüfling nachfolgende
Aufgabe:
"Herr Kollege! Stellen Sie sich vor Sie kommen nach
Hause und Ihre Frau liegt mit einem anderen Mann im Bett. Stellt das
eine Besitzstörung dar?"
[Dazu ein kleiner rechtlicher Exkurs: wenn ein
unberechtigter Dritter (sog. "Störer") den Besitz eines anderen
Berechtigten (Eigentümer, Mieter, Entleiher etc.) am Besitzobjekt (Haus,
Wohnung etc.) stört, dann nennt man das Besitzstörung. Dies kann zB.
dann der Fall sein, wenn jemand vor der Einfahrt eines anderen mit dem
Auto parkt und der Besitzer dieser Einfahrt nicht mehr raus und/oder
rein kann. Oder - wie hier - wenn sich jemand unberechtigt im Haus
aufhält, obwohl ihm dazu die Erlaubnis vom Eigentümer und/oder Mieter
fehlt. Der Berechtigte kann dann mittels sog. Besitzstörungsklage vom
Störer verlangen, dass er solche Dinge hinkünftig unterlässt.]
Der Prüfling war vordergründig gut vorbereitet und
antwortete sofort: "Nein, natürlich nicht!"
Der Prüfer zog die neugierig die Augenbrauen hoch
und fragte: "Wieso nicht? Begründen Sie das bitte."
Darauf der Prüfling: "Naja, weil meine Frau ja
nicht mein Besitz ist!"
[Die Lösung wäre im Ergebnis sogar richtig. Geht
man davon aus, dass auch die Ehefrau Rechtsbesitzerin des Hauses
und/oder der Wohnung - als Miteigentümerin, Mieterin und/oder
Berechtigte eines ehelichen Wohnrechtes - ist und dem Liebhaber höchstwahrscheinlich den heimlichen
Zutritt gestattete, dann wird keine Besitzstörung vorliegen, weil der
Störer ja die Einwilligung der - ebenfalls berechtigten - Liebsten hat.
Richtig ist natürlich auch, dass die Ehefrau seit der Abschaffung der
Leibeigenschaft am 01.01.1812 kein Eigentum des Ehemannes darstellen
kann. Nur leider passte die Begründung nicht zur Frage.]
|
Freitag, 08. März
2019
Nicht die Ohren zuhalten!
Zivile Streitverhandlung zwischen Frau Klägerin und
Herrn Beklagten, die einander - gelinde gesagt - seit vielen Jahren gar
nicht mögen.
Der Beklagte wird einvernommen und sagt dann nach
geraumer Zeit: "So ist das. Und da braucht sich die Klägerin jetzt gar
nicht die Ohren zuhalten!"
Darauf Frau K (die eigentlich nur den Kopf auf die
Hände gestützt hat): "Ich halt mir ja gar nicht die Ohren zu!"
Darauf die Richterin: "Keine Sorge Frau Klägerin,
Sie dürfen sich jederzeit die Ohren zuhalten. Nur ich darf das jetzt
leider nicht!"
|
Freitag, 03. August
2018
Der Weltenbummler
Vor geraumer Zeit ein Anruf. Frau X benötigt Hilfe.
Sie hat ihr Auto hergeborgt, der hat es wieder weitergeborgt und der
bringt es seit 4 Monaten nicht mehr retour.
"Wissen´s" sagt Frau X: "Das Auto ist mir völlig
egal. Das kann er behalten wenn er mag. Aber ich krieg seit Wochen
laufend Strafmandate. Einmal sogar aus Paris und einmal aus Berlin. Das
kostet bis jetzt schon 700,00 EUR."
|
Donnerstag, 25. August 2016
"Wos is´n leicht? Is wos leicht?"
Vor vielen Jahren traf ich einen ehemaligen
Mandanten, der einst als Rotlichtgröße sehr bekannt war und -
klarerweise - viele Justizvollzugsanstalten von innen kannte. Nennen wir
ihn Herrn X.
Neugieriger Geist, der ich bin, habe ich ihn einmal
gefragt, welche JVA seiner Ansicht nach die "Wildeste" sei.
Wie aus der Pistole geschossen sagte er sofort:
"Gerasdorf".
Auf meine Nachfrage wieso dem so sei, sagte er,
dass die JVA vom Personal her genauso ist wie alle anderen. Aber die
Jugendlichen seien dort (in Gerasdorf findet überwiegend
Jugendstrafvollzug statt) so heftig wie sonst nirgends. Wahrscheinlich
gekennzeichnet durch einen massiven Testosteronüberschuss, der in jungen
Jahren natürlich viel heftiger ausfällt, als bei älteren Semestern.
Dazu erzählte er mir folgende Geschichte:
Er war irgendwann einmal in einer anderen JVA als
Erwachsener alleine in einer Doppelzelle untergebracht.
Eines Tages geht die Tür auf und ein rund 2 Meter
großer, 21jähriger Mann aus einem Ostblockland betritt die Zelle;
offensichtlich nun sein neuer "Zimmergenosse". Dieser wurde direkt aus
Gerasdorf vom Jugendvollzug nun in den Erwachsenenvollzug überstellt.
"Waßt", fuhr mein Bekannter fort, "de anzige Regel
in der Zölln bei mir woa immer: woast am WC, dann wosch da de Händ."
Diese relativ einfache Regel teilte er auch seinem neuen, jungen
Mitbewohner mit, der darauf lapidar mit "Wos is´n leicht?" antwortete.
""Nix is...", hob i eam daun ganz ruhig gsogt"
antwortete Herr X. "Waunst am Klo woast, wosch da bitte die Händ."
Woraufhin sich der junge Mann vor ihm aufstellte und sagte: "Is wos
leicht?".
Dieser von tiefer Verständnisbereitschaft geprägte
Dialog wurde dann jäh unterbrochen, da mein Bekannter über die
Schließorgane um einen möglichst zeitnahen Termin beim Gefängnisdirektor
ersuchte, der - aufgrund langjähriger "Zusammenarbeit" - auch schon
wenige Tage später stattfand. Beiden kannten sich ja schon ganz gut über
die Jahre hinweg.
Platz genommen sagte der Herr Direktor zu ihm: "Nau
X, wos is´n leicht?".
Nachdem Herr X die Situation geschildert hatte und
höflich, aber bestimmt verlangte den Jüngling in eine andere Zelle zu
verlegen, sagte der Herr Direktor zu ihm: "Is wos leicht?".
""Schau, pass auf", hob ich domois zum Direktor
gsogt", fuhr X fort, "genau de söben Frogn hot er ma a gstöht. Des
Problem is, dass der Bua nie a Ruah geben wird in meiner Zölln. Oiso
wennst net wüst, dass i eam so laung drisch bis er si nimma rührt, dann
verleg eam bitte in a andere Zölln.". 2 Tage später war der gut gebaute
Junior auch schon anderweitig untergebracht.
Solche Insassen nannte Herr X übrigens immer
"Häfenrosen". Das sind Rosen, die immer nur im Verborgenen blühen und
nie das Tageslicht sehen werden.
|
Montag, 11. Juli 2016
Lebenslang minus 2 Monate
Als in Österreich eingetragener Anwalt beauftragt
einen nicht nur die "freie" Bevölkerung, sondern man bekommt natürlich
auch sog. Verfahrenshilfen in jenen Agenden, in denen sich - vereinfacht
ausgedrückt - jemand keinen Anwalt leisten kann oder die Vertretung
durch einen Anwalt gesetzlich angeordnet wird und sich der Betroffene
einfach freiwillig keinen Anwalt nehmen will (Schutzvorschrift z.B. bei
Berufungen und dgl., damit alles seine schöne und va. richtige Form hat).
(Im zweiten Fall befreit ihn dies zwar vom
Wahlrecht des Anwaltes, aber nicht vom Recht dessen Kosten zu bezahlen,
wenn er solvent genug ist. Dies ist aber in dieser Geschichte nicht
weiter relevant.)
So auch heute - wupps und der neue
Verfahrenshilfeakt rauscht online bei mir herein.
Eigentlich keine große Sache: Herr X ist in Haft
und wurde zu einer geringen zweimonatigen Haftstrafe verurteilt, weil er
dort etwas getan hat, was er halt nicht tun hätte dürfen. Gegen dieses
Urteil möge der Grötz nun ein Rechtsmittel einlegen, weil Herr X nach
wie vor seine Unschuld beteuert. Das steht ihm auch zu; alle machen
Fehler. So auch - nach Ansicht des Herrn X - der Richter, der ihn
verurteilt hat.
Nachdem ich den Akt aber eingehender durchforste
staune ich nicht schlecht: Herr X ist aufgrund einer Vorverurteilung in
einer völlig anderen Sache bereits lebenslänglich eingebunkert worden.
Also wenn es mir nun tatsächlich gelingt das Urteil
durch die Instanz aufheben zu lassen: bedeutet das dann, dass er 2
Monate vorher, bevor er unsere Erde irgendwann für immer verlassen wird,
wieder in Freiheit entlassen wird? Und wer bestimmt dann das
Entlassungsdatum? Ein Beschäftigter der Justiz mit hellsichtigen
Fähigkeiten?
(...bedeutet es natürlich nicht. Ist nur mein
Kopfkino.)
|
Mittwoch, 09. März 2016
Arbeitsmarktpolitische Bedeutung der
Untersuchungshaft
Die Untersuchungshaft und darauf bezogene
Verhandlungen über die Verlängerung der U-Haft gehören zum täglichen
Geschäft jedes Anwalts.
Grundlage dabei ist, dass jemand inhaftiert wurde,
der einer (an sich schwerwiegenden) Tat dringend verdächtig ist. Und
damit offene staatliche Ermittlungen nicht noch zusätzlich erschwert
oder gefährdet werden, indem z.B. Beweismittel oder vielleicht sogar der
Verdächtige selbst verschwinden und/oder irgendwelche Absprachen unter
Tatbeteiligten getroffen werden können, die das Ganze
behindern/verfälschen/zunichte machen, werden sie in staatliche
Verwahrung genommen bis geklärt wurde was denn nun so Sache ist.
Dies ist speziell dann regelmäßig der Fall bei
Personen, die nicht in unserem schönen Land wohnhaft sind, sondern -
ähnlich einem Touristen - Österreich von Nord bis Süd "bewandern" und
dabei - angeblich - das eine oder andere krumme Ding gedreht haben.
Die U-Haft darf dann bestimmte gesetzliche
Höchstfristen nicht übersteigen und wird deren Verlängerung mitsamt
einem Verfahrenshilfeverteidiger, der in diesem Fall ich war, regelmäßig
in gesetzlich verankerten Zeitrahmen überprüft. Diese sog.
U-Haftverhandlungen sind zwingend vom Gesetz angeordnet.
Der Ablauf ist "normalerweise" immer derselbe: der
Staatsanwalt beantragt die Fortsetzung der U-Haft aus den bisherigen
Untersuchungshaftgründen heraus und der Verteidiger (also ich) die
Enthaftung des Verdächtigen aus der U-Haft unter gleichzeitiger
Anordnung gelinderer Mittel, wie zB. den Erlag einer Kaution, die
Abnahme von Passdokumenten usw. usf.
Das letzte Wort vor der richterlichen Entscheidung
hat dann immer der Verdächtige, der sich - zu 99,99% - den Worten seines
Verteidigers anschließt. Die Zielsetzung des Verdächtigen ist immer
dieselbe: "Bitte lasst mich raus aus dem Knast.".
Obwohl sich das Ganze sehr aufregend nach einer
Herzschlagfolge von "Petrocelli", "Richter Alexander Holt" oder "Law and
Order: New York" anhört, ist dem nicht so. Solche Verhandlungen dauern
in aller Regel etwa gestoppte 2 1/2 Minuten und führen äußerst selten zu
einer Freilassung. "Hier macht die Justiz keine Gefangenen" wäre trotz
der innewohnenden Doppeldeutigkeit die falsche Redewendung; tut sie
schon und das auch noch - verständlicherweise - ganz ordentlich.
So weit, so gut; heute war´s mal ganz anders.
Obwohl ich in den rund letzten 15 Jahren sicherlich
weit mehr als 100 U-Haftverhandlungen verrichtet habe passierte heute
etwas mit dem weder ich, noch der auch schon sehr lange dienende Herr
Staatsanwalt gerechnet haben. Der Beschuldigte führte nämlich ohne
Rücksprache mit mir aus:
"Frau Rat, ich möchte, dass die U-Haft weiterhin
aufrecht bleibt, weil - wenn Sie mich rauslassen - werde ich sicherlich
weitere Straftaten begehen. Ich beantrage daher die Fortsetzung der
U-Haft aus den bisherigen U-Haftgründen und schließe mich den Worten des
Herrn Staatsanwalt vollinhaltlich an. Ich möchte hier bleiben."
Na da waren dann einmal alle ziemlich baff.
Der Hintergrund dieser Taktik ist noch viel
skurriler, als man glaubt. Der Herr Beschuldigte geht nämlich im "Häf´n"
schön brav arbeiten und verdient dort - verglichen zu seinem sonstigem
Einkommen, dass er anderorts beziehen würde - ganz passabel. Zwar nicht
das, was man in Österreich auf dem Arbeitsmarkt im Allgemeinen verdient;
aber verglichen zu seinem Land, in dem er normalerweise wohnt und
manchmal auch arbeitet, mehr als genug.
Also - Gott sei Dank - für Österreicher kein
wirklicher Anreiz, sonst würde etwa noch ein eigener Bus vom AMS zur JVA
immer mehr Arbeitnehmer transportieren. Die Justizvollzugsanstalten
bekämen damit - aus dieser Sichtweise heraus - unter Umständen sogar
noch arbeitsmarktpolitische Bedeutung.
|
Donnerstag, 25. Februar 2016
Das darf der aber nicht!
Verhandlung vom heutigen Tag. Der Beklagte, der im
Übrigen mein Gegner ist, wird "hochoffiziell" unter Eid einvernommen.
Diese Beeidigung habe ich beantragt, da sich nach nunmehr drei Jahren
des laufenden Verfahrens immer mehr die Vermutung verhärtet hat, dass
dieser das Blaue vom Himmel lügt.
Nachdem die Richterin alle Ihre Fragen gestellt hat
bin ich als Klagevertreter an der Reihe.
Da ich es nicht besonders gern sehe, wenn jemand
versucht unser schönes Justizsystem zu veräppeln, fallen meine Fragen
dann auch dementsprechend lästig und unangenehm aus. Nach der dritten
Frage ist es soweit: der Herr Beklagte ist in die Enge getrieben und
findet mit seinen Antworten keine Ausflüchte mehr. Er weiß nicht mehr
weiter.
Dies veranlasst ihn zu folgender Äußerung: "Frau
Rat, ich werde diese Fragen nicht mehr beantworten. Diese Fragen darf
mir der Rechtsanwalt gar nicht stellen!"
Woraufhin die Richterin wie aus der Pistole
geschossen konterte: "Lieber Herr Beklagter, das darf er sehr wohl. Aber
wenn es Ihnen lieber ist, dann sagt der Herr Rechtsanwalt mir die Fragen
und ich stelle Sie Ihnen."
|
Mittwoch, 03. Februar 2016
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!
Ein Mandant wohnt in einem kleinen Städtchen am
Land. Täglich fährt er mit seinem Auto dieselbe Strecke von und zur
Arbeit; somit kann er getrost von sich behaupten, dass er diese - seine
- "Hausstrecke" wie seine eigene Westentasche kennt.
Nun ergab es sich einmal, dass er auf dem Heimweg
auf der Durchzugsstraße gerade die Ortsanfangstafel passierte und -
quasi aus dem Augenwinkel - dahinter plötzlich einen Blitz bemerkte. Da
es nicht regnete konnte das nur etwas anderes gewesen sein. Man wird
doch in seinem schönen Heimatstädtchen nicht eine neue Radarbox
aufgestellt haben?
Um die Sache einer weiteren Überprüfung zuzuführen
drehte der Mandant kurzerhand um, fuhr zurück und nagelte - neuerlich -
mit 80 Sachen an der Ortsanfangstafel vorbei. Und tatsächlich - es
blitzte noch einmal.
Wenige Wochen danach erhielt er dann nicht nur 2
Verkehrsstrafen für die beiden Geschwindigkeitsübertretungen, sondern
auch gleichzeitig den Auftrag an einer verkehrspsychologischen Schulung
teilzunehmen. Begründet wurde dies damit, dass die geistige Eignung zum
Lenken eines Kraftfahrzeuges überprüft werden müsse, wenn ein Lenker
zweimal innerhalb von 30 Sekunden von derselben Radarbox geblitzt wird.
|
Montag, 22. Jänner 2016
Alleine sein
Ein ganz lieber Studienfreund von mir, der schon
seit längerer Zeit das Amt eines Notars bekleidet, erzählte mir einmal,
dass er im Zuge einer Verlassenschaftsabhandlung eine ältere Dame mit
rund 70 Jahren vor sich sitzen hatte. Ihre Mutter war erst kürzlich mit
über 90 Jahren verstorben.
In aller Trauer erzählte sie ihm, dass es ihr jetzt
natürlich sehr schlecht ginge. Sie war es ein Leben lang gewohnt ihre
Mutter an ihrer Seite zu haben, habe alles immer nur mit ihr gemeinsam
unternommen und sich ständig mit ihr ausgetauscht. Mann gab es ein Leben
lang für sie keinen; es gab nur die Mama. Nun sei ihre Mutter gestorben
- und sie ist ganz alleine.
Mein Freund ist ein wirklich empathischer Mensch
und versucht häufig jene, die sich in seiner Umgebung aufhalten, mit
seiner sehr offenen - und va. selbstehrlichen - Art aufzuheitern. So
auch damals.
Er sagte: "Gnädige Frau, ich verstehe ihren Kummer
wirklich sehr gut und sie haben mein aufrichtiges Beileid; aber
versetzen sie sich mal in folgende Lage:
Bei "einem Bekannten" [Anmerkung: Ich bin mir nicht
ganz sicher, ob er nicht sicher selber meinte *g*] ist es so:
Mein Bekannter hat ganz viele kleine Kinder, wobei
das älteste Kind gerade mal 5 Jahre alt ist, die alle zu Hause auf ihn
warten, wenn er nach rund 14 Stunden Arbeit nach Hause kommt. Dann geht
er mit dem Hund schnell gassi, isst etwas und kümmert sich die restliche
Zeit bis er schlafen geht um seine Mannschaft bestehend aus Kindern,
Frau, Hund und Haus. Ich bin mir ziemlich sicher, dass mein Freund
manchmal ganz gern alleine wäre.".
Da musste sogar die ältere Dame schmunzeln.
|
Dienstag, 17. November 2015
Ein feucht-fröhlicher Abend
Strafverhandlung wegen einer Kneippenprügelei. Die
Kellnerin des Lokals wird befragt, ob - und wenn ja was - sie genau
gesehen habe.
Diese gibt an:
"Herr Richter, ich kann nicht viel dazu sagen. Ich
weiß nur noch, dass ich damals am Nachmittag meinen Dienst beendet habe
und dann eine Kollegin von mir Spätdienst machte. Ich selber bin aber
mit ein paar Gästen im Lokal verblieben und habe weitergetrunken. Von
der Auseinandersetzung habe ich nichts mitbekommen und weiß auch nicht
wer genau daran beteiligt war.
Ich war damals ziemlich betrunken und weiß nur
mehr, dass ich dann am nächsten Tag um 3 [gemeint ist 15.00 Uhr]
aufgestanden bin und auf einmal 20,00 EUR in meinem BH gefunden habe."
|
Dienstag, 05. November 2015
Wo man Besprechungen abhalten sollte
Als ich einst als Anwaltskonzipient ("Anwalts-Lehrling") begann durfte
ich meine ersten Schritte bei Herrn RA Dr. Manfred Meyndt in 4020 Linz
versuchen.
Heute - also rund 17 Jahre später - muss ich immer
noch an sehr viele Lektionen denken, die mir Dr. Meyndt damals
beigebracht hat. Ich kann mit Fug und Recht behaupten, dass ich alles,
was er mir beigebracht hat bis heute - oft täglich - brauche. Er war ein
Virtuose des Zivil- und Zivilprozessrechts, ein schlauer Fuchs und
witziger Lehrmeister.
Eines Tages, als ich ihm ein paar Schriftstücke zur
Unterfertigung brachte, sagte er zu mir: "Kollege, haum´s kurz Zeit?
Kommen´s - setzen Sie sich her."
Ich nahm Platz.
"Folgende Situation: Sie haben einen Akt und der
Kollege, der die Gegenseite vertritt, möchte mit Ihnen den Fall in einer
Besprechung erörtern. Wo findet diese Besprechung mit dem Gegenvertreter
statt?"
Bequem wie ich war sagte ich: "Na, wenn´s geht,
dann bei mir. Dann muss ich nicht zu ihm hinfahren."
Daraufhin mein Lehrer: "Falsch. Ich rate Ihnen
dringend die Besprechung immer beim Kollegen zu machen. Der Grund ist:
Wenn Sie die Gegenseite nervt, dann können Sie aufstehen und gehen. Das
ist in Ihrer eigenen Kanzlei nicht der Fall."
|
Dienstag, 27. Oktober 2015
Ein mehr oder minder einprägsames Logo
Wie viele ja wissen sollte ein Logo ja nicht nur schön anzusehen sein,
sondern auch einprägsam. Wie einprägsam manche Logos sind davon zeugt
die nächste wahre Geschichte, die schon aus dem Jahre 2009 stammt.
Grund meiner Tätigkeit war - wie so oft - ein
Verkehrsunfall. Herr X fuhr in seiner Heimatgemeinde mit seinem PKW über
einen ampelgeregelten Bahnübergang (ohne Schranken). Und weil laut
Aussage von Herrn X die Ampelanlage nicht das tat, was sie tun hätte
sollen, kam es zur Kollision mit einem herannahenden Zug, welcher den -
vergleichsweise - leichten PKW rund 18 Meter durch die Luft schleuderte,
um ihn mitten in einem Blumenbeet der Gemeinde entgegen der vorgesehenen
Standrichtung - also kopfüber mit dem Dach unten - landen zu lassen.
So heftig dieser Unfall auch war; weder Fahrer,
noch Beifahrer erlitten dabei ernsthafte Verletzungen und stiegen etwas
verdattert aus dem Kfz, welches wie eine Schildkröte am Rücken lag, aus.
Im Rahmen der polizeilichen Einvernahme gaben der
Lenker und der Beifahrer danach zum Unfallhergang befragt wörtlich an:
Der Lenker (X) gab dabei an:
"In dem Moment als sich mein PKW auf den Geleisen
befand sah ich aus dem Seitenfenster meiner Tür in einer Entfernung von
ca. 15 Metern eine Lokomotive auf mich zukommen. Ich kann mich noch
erinnern, dass ich vorne das Ö**-Logo auf der Lok sah."
Der Beifahrer (Y) konnte nicht so präzise Angaben
machen, denn er gab zu Protokoll:
"In dem Moment als wir dabei waren die Geleise der
G*-Bahn zu überqueren wollte ich etwas zu Herrn X sagen und schaute zu
ihm. Da sah ich in unmittelbarer Nähe, von der linken Seite her, einen
Triebwagen der Eisenbahn auf uns zukommen. Die Entfernung, in der sich
die Lokomotive befand, kann ich nicht genau angeben. Ich sah gleich
wieder weg."
|
Montag, 19. Oktober 2015
Checkpoint Charlie
Im Zuge von Strafverfahren erfährt man ab und an sehr interessante Dinge
von Beteiligten, die "mittendrin" statt nur "dabei" sind. So auch diese
Geschichte, die mir gestern zugetragen wurde.
Die Drogenfahndung schnappte einen Dealer. Kein
besonders großer - und v.a. kein besonders kluger - Fisch.
Als er gerade so vom diensthabenden Beamten
einvernommen wird, welcher wohlweislich dem Dealer vorher das Telefon
abnahm und selber vorläufig verwahrte, klingelt eben dieses Mobiltelefon
plötzlich.
Voll amtlicher Neugierde hob der Beamte ab, meldete
sich mit "Hallo!" und staunte nicht schlecht, als jemand am anderen Ende
der Leitung eine nicht legal verkäufliche Bestellung aufgab sowie auch
gleich wissen wollte, wo er sich denn diese holen könne.
Der Beamte vereinbarte daraufhin als Treffpunkt die
Ecke W*gasse/O*straße, welche der Einfachheit halber gleich um die Ecke
der Polizeidienststelle war.
Dann dauerte es nicht lange - und es wurden auch
schon 2 Personen verhört.
|
Freitag, 09. Oktober 2015
Die lieben Kleinen
Heute ging es mal um die Fragestellung, wie groß und schwer die
Kieselsteine waren, die von einem LKW herunterfielen und - angeblich -
ein dahinter fahrendes Auto beschädigt haben sollen.
Nach einigen Aussagen von LKW-Lenker, Lenkerin des
dahinter fahrenden PKW´s und einem Zeugen einigte man sich letztlich
darauf, dass die Kieselsteine im Schnitt so um die 3 mm groß waren.
Richterin: "Ja, das könnt schon passen und würd ich
auch so in etwa sagen. Denn: sowas hat sich mein Kind mal in die Nase
gesteckt."
Ich: "Frau Rat, ich hoffe doch Sie haben das dann
wieder aus der Nase rausgekriegt."
Richterin: "Nö, das hat dann der HNO gemacht."
|
Montag, 11. Mai 2015
Bürokrieg
Ich komme gerade von einer Befundaufnahme an der dieses Mal drei
Rechtanwälte teilnahmen. Bei soviel kollegialer Präsenz ist es gleichsam
zwingend, dass die eine oder andere witzige Geschichte erzählt wird.
Einer von uns dreien - als ich war´s diesmal nicht
- begann seine Geschichte: "Kollegen, also i hob jetzt was aus einer
Kanzlei gehört, das ist wirklich net schlecht. Der Kollege hat dort
mehrere Sekretärinnen, die sich offensichtlich spinnefeind sind. Und um
sich wechselweis´ eins auszuwischen haben sie sich gegenseitig die
Diktatbänder gelöscht."
Auch nicht schlecht. Wo die jetzt wohl arbeiten?
|
Mittwoch, 15. April 2015
Heiße Ware
Manche Dinge erlebt man ja nicht nur im Gerichtssaal, sondern schnappt
sie am Weg zu oder von Verhandlungen einfach mal auf. Wie heute, als ich
rund 300 km auf Asfinag-bewährten Autobahnen quer durch das schöne
Niederösterreich fahren durfte und dabei Radio hörte.
Auf einem der österreichischen Bevölkerung sehr gut
bekannten Sender wurde eine kurze Reportage über Ladendiebstähle
ausgestrahlt. Hierbei wurden Passanten befragt, welche - ihrer Meinung
nach - Ware am häufigsten gestohlen werde in unserem schönen Land.
Es waren - unglaublich, aber wahr - Kondome.
(Wobei es objektiv betracht ja gar so nicht
schlecht ist, wenn sich Diebe vielleicht nicht allzu sehr vermehren.)
Speziell, so wurde empirisch dargelegt, "sei in
ländlichen Gefilden der Diebstahl an Kondomen viel öfter zu bemerken,
als in der Stadt".
Der Hintergrund ist ein ganz banaler, der meist
sogar dazu führt, dass diese Diebstähle, die eigentlich aufgrund des
geringwertigen Diebesgutes richtigerweise Entwendungen nach § 141 StGB
sind, vom Bestohlenen oft gar nicht strafrechtlich weiterverfolgt
werden.
Der Grund lautet, dass sich viele, oft jüngere
Menschen am Lande schämen würden Kondome bei der Kassa vorzulegen, da
die Frau Kassiererin möglicherweise eine gute Freundin von der Frau Mama
und/oder dem Herrn Papa ist. Und damit das geschlechtliche Aufblühen
keine Ohren erreicht, die es nicht erreichen soll, fladert man die
Dinger halt einfach.
Jetzt startet in mir, der ich ja 24 Stunden am Tag
Anwalt bin, in solchen Situationen ein pragmatisches Kopfkino, wenn ich
so etwas höre und überlege mir dabei natürlich gleich eine nützliche
Strategie für reale Anwendungsbereiche.
In diesem Fall müsste das Plädoyer am Ende einer
Hauptverhandlung dann in etwa so lauten:
"Ehrwürdiges Gericht! Mein Mandant, der aufgrund
seines jugendlichen Alters nur so vor Fruchtbarkeit sprudelt und
strotzt, musste diese Entwendung geradezu begehen; andernfalls hätte er
sich gegebenenfalls der Gefahr öffentlicher und innerfamiliärer Schande
aussetzen müssen. Ferner ist die Tat zweifellos durch rechtfertigenden,
sexuellen Notstand gekennzeichnet. Sogar im doppelten Sinn!"
|
Dienstag, 17. März 2015
Ab heute krank
Heute hat eine Streitverhandlung stattgefunden wo es darum ging,
dass Frau A von Herrn B noch Geld bekommt.
Das Verfahren zog sich bis dato ziemlich in die Länge. Zuerst
brachten wir die Klage ein, dann gab es nach einigen Wochen eine
Verhandlung. Nach dieser Verhandlung gab es einen außergerichtlichen
Vergleich, wobei sich Herr B verpflichtete an Frau A die Summe von X
zu bezahlen. Da
Herr B aber keine Zahlung leistete mussten wir dann das Verfahren
fortsetzen. Man kann sich vorstellen, dass sich das alles ziemlich
in die Länge gezogen hat. Der Akt ist mittlerweile 2 Jahre alt.
Heute war der letzte Verhandlungstermin
geplant, bevor der Richter sein Urteil fällt.
Herr B dachte sich aber wahrscheinlich, dass er
seine Verzögerungstaktik noch um ein kleines Stück weiter auf die
Spitze treiben könne, rief vormittags beim Richter an und teilte
diesem mit, dass er heute nicht kommen könne, weil er krank sei.
Ferner übermittelte er ihm eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des
Hausarztes, wobei anzumerken ist, dass Herr B eigentlich seit Jahren
gar nicht arbeiten geht.
Der Herr Rat war natürlich sofort über diesen
Streich im Bilde, nahm aufgrund offensichtlicher
Verschleppungsabsicht (Anm.: "Verfahrensverschleppung" ist
absichtliche Verzögerung eines Verfahrens) Abstand von der
Einvernahme des Herrn B und setzte die Verhandlung einfach fort. Im
Zuge der Einvernahme von Frau A warf dann der Kollege auf der
Gegenseite, der Herrn B vertrat, kurz ein, dass sich dieser die
Zahlung wahrscheinlich - aufgrund der oben beschriebenen Anstellung
beim AMS - vielleicht nicht leisten können wird.
Darauf antwortete Frau A ziemlich empört und
lautstark: "Na dann soll er was arbeiten gehen, er ist ja nicht
krank."
Worauf der Richter mit der
Arbeitsunfähigkeitsmeldung zwischen den Fingern wedelnd antwortete:
"Seit heute schon!"
|
Donnerstag, 05. Februar 2015
Brüderlicher Rat
Komme gerade von einer Strafverhandlung. Inhalt: Herrn X wird
vorgeworfen, er leide an einer psychischen Erkrankung und es fehle
ihm deshalb die Einsichtsfähigkeit um (einfach erklärt) zwischen gut
und böse zu unterscheiden. Deshalb sei er nach dem Gesetz (§ 21
StGB) nicht zu bestrafen, sondern in eine Anstalt für geistig
abnorme Rechtsbrecher einzuweisen.
Die psychische Beeinträchtigung gehe bei ihm
laut psychiatrischen Sachverständigen überwiegend darauf zurück,
dass er einfach zu viel Cannabis rauche.
Würde er dies unterlassen - so attestiert der
Sachverständige - dann würde die sog. "Gefährlichkeitsprognose"
durchaus positiv ausfallen, ergo X wäre keine Gefahr mehr ausgesetzt
fortan ein böser Bube zu sein, der nicht wisse, was richtig und was
falsch sei. Also entweder befolgt er eine sog. richterliche Weisung
für sein Leben in nächster Zeit oder er kommt in eine oben erwähnte
Anstalt.
Naturgemäß wird jeder, der Gefahr läuft in eine
geschlossene Anstalt eingewiesen zu werden, tunlichst alle Hebel in
Bewegung setzen, um dieser Einrichtung für Hannibal Lecter und
Konsorten zu entrinnen. Insbesondere, wenn er eigentlich nur wegen
einer Rangelei mit der näheren örtlichen Polizei im Zuge einer
völlig unnötigen Verkehrskontrolle in diese Zwickmühle geraten ist.
Gesagt, getan: Herr X ist natürlich
einverstanden, dass er sich einer Therapie unterzieht und wird nun
über einen längeren Zeitraum brav periodisch nachweisen, dass er
nicht mehr kifft und auch sonst keine illegalen Substanzen inhaliert
oder sonstwie zuführt.
Im Zuge dieser sog. "Weisung" eröffnete dann
der Richter dem Herrn X, dass er jetzt gar nicht wisse wie und wo er
dann regelmäßig "pipi" gehen soll, um zu den begehrten
Testergebnissen zu gelangen.
Daraufhin Herr X: "Das macht nix. Das frag ich
meinen Bruder, der weiß das sicher."
|
Mittwoch, 14. Jänner 2015
Nur
mehr Barzahlung
Ein langjähriger Mandant - nennen wir ihn Herrn S. - betreibt eine
Art Werkstätte (konkret eine sog. Servicestation). Im Zuge dieser
Servicestation hat er für eine ältere, sehr gräfinnenhafte und etwas
kapriziöse Dame deren Wagen serviciert.
Die
bezughabende Rechnung wollte sie aber partout nicht bezahlen; dies
mit der Begründung, Herr S. habe den Wagen - wie auch immer dies
gehen soll - eigenmächtig, also
ohne Auftrag,
serviciert und weiters seien die letztlich verrechneten Teile
ohnedies nie eingebaut worden.
(Vielleicht ist die Wirtschaftslage der Welt ja
echt schon so schlecht, dass Fahrzeuge von Werkstättenbetreibern
sang- und klanglos gestohlen werden, um diese dann - quasi mit
Gewalt gegen Fahrzeug und Halter - zu reparieren. Genau weiß man das
ja nicht.)
Es kommt, wie es kommen musste: Mahnung, Klage, Verhandlungstermin
und dann - nach mehreren Monaten - ein Befundaufnahmetermin mit
einem kfz-technischen Sachverständigen, der das Objekt der Begierde
(Fahrzeug) gründlich von oben bis unten durchschaute, ob die
Service-Teile nun eingebaut wurden oder nicht. Was sie natürlich
waren.
Um diese Durchsicht zu ermöglichen wurde der Wagen zunächst auf
einer Hebebühne angehoben. Dabei hat besagte Dame den Zündschlüssel
nicht abgezogen und es donnerten während der gesamten Befundaufnahme
diverse Schlagerhits aus dem Autoradio gegen die Trommelfelle der
anwesenden Personen. Ursprünglich dachte ich, die Musik käme aus der
Nachbarschaft, bis mich Herr S. eines besseren belehrte. Naja, sooo
schlecht war die Musi auch nicht, außerdem macht´s die Stimmung a
bissl lockerer.
Die Befundaufnahme dauerte rund 60 Minuten. Als
der Wagen dann wieder die Erde berührte wollte unsere Gegnerin den
Wagen starten, was aber letztlich aufgrund mittlerweile leerer
Batterie rein technisch gesehen nicht mehr möglich war.
Da mein Mandant natürlich ein netter Mensch ist
gab er seiner Kontrahentin sogar Starthilfe, damit sie die Garage
verlassen konnte. Dabei sagte er zu ihr:
"Gnä Frau, a neiche Batterie hätt i a do,
wenn´s wolln."
Worauf ich sofort einwarf: "Aber natürlich nur
gegen Barzahlung."
|
Samstag, 19. März 2011
Schutzengel
Es gibt Momente, da weiß man: da hat jetzt wahrscheinlich jemand
anderer eingegriffen.
Wie die werte Leserschaft hoffentlich schon zum Großteil weiß,
vertrete ich sehr gerne in Verkehrsunfallsachen.
Unfallschadenregulierung ist immerhin etwas was ich nun schon seit
rund 1 ½ Jahrzehnten mache. Dazu die folgende Geschichte:
Fräulein Anna fährt mit Ihrem PKW von X nach Y. Dazwischen gibt es
eine Bundesstraße. Fräulein Anna kommt von einer Nebenstraße und
bleibt ordnungsgemäß mit Ihrem Fahrzeug an der ampelgeregelten
Kreuzung vor dieser Bundesstraße stehen und wartet. Irgendwann wird
es dann grün und sie fährt mit dem 1. Gang los um diese Bundesstraße
in gerader Richtung zu übersetzen.
(Diese Kreuzung liegt im Ortsgebiet – daher ist 50 km/h
Höchstgeschwindigkeit verordnet.)
Als sie mit der „Schnauze“ ihres kleinen Pkw´s gerade in diese
Bundesstraße hineinragt rast von links ein PKW genau in die linke
vordere Ecke Ihres PKW. Die Geschwindigkeit des Gegners wurde von
der Polizei danach mit rund 100 km/h bis 140 km/h angenommen. Nicht
nur, dass dieser Verkehrsteilnehmer mit 1,6 Promille unterwegs war
und bei rot über die Kreuzung genagelt ist, fuhr er vorerst auch
einfach weiter ohne anzuhalten. Mit unverminderter Geschwindigkeit
bis er außer Sichtweite war.
Da das Leben jedoch gerecht ist pflanzte sich besagter Herr Raser
etwas weiter „in die Botanik“ was letztlich auch den Ordnungshütern
die Möglichkeit eröffnete den Unfallverursacher letztlich
auszuforschen.
Das Unfassbare an dieser Geschichte ist, dass es gereicht hätte,
wenn Fräulein Anna schon einen Meter (!) weiter vorne gewesen wäre
mit Ihrem PKW. Diesfalls wäre der Gegner mit einer Ausgangsmasse von
rund 1500 kg (Gewicht des gegnerischen Pkw´s) und einer
Geschwindigkeit von mindestens 100 km/h frontal in die linke Seite
des Fahrzeuges der Mandantin gefahren.
Rein physikalisch betrachtet hätte das Raserfahrzeug dann eine
Aufprallkraft von 41.550 Newton oder – einfacher erklärt – rund
4.239 Kilogramm gehabt. Die Masse des Wagens wäre durch die
Geschwindigkeit also fast verdreifacht worden.
Wäre Fräulein Anna daher seitlich voll getroffen worden so wäre Ihre
Überlebenschance gleich null gewesen. 100 Zentimeter können manchmal
wirklich Leben retten.
|
Mittwoch, 01. September 2010
Der Bagger
Ich komme gerade von einer Verhandlung an einem
nahegelegenen Bezirksgericht, wo mir vom zuständigen Richter
nachfolgende Geschichte zugetragen wurde:
Er hatte vor geraumer Zeit einen
Lokalaugenschein, wo sich die Frage auftat, welche Bauarbeiten Herr
X auf einem Grundstück durchführte und - insbesondere - wie er das
gemacht hat.
Herr X wurde also von besagtem Richter befragt
und gab immer wieder - so beiläufig - zu Protokoll, dass "wir das da
und dort gemacht haben" und "wir dies so und so gemacht haben" und
so weiter und so fort.
Nach einiger Zeit kam dem Richter das dann
seltsam vor und er fragte, ob er nicht alleine auf der Baustelle
gewesen sei.
Der Mann antwortete, dass er selbstverständlich
alleine alle Arbeiten erledigt hätte.
"Wieso reden Sie dann immer von ´wir´, wenn Sie
die Arbeiten ja alleine gemacht haben?" fragte der Richter.
Herr X sagte: "Naja, mit wir meine ich: Ich und
mein Bagger!".
|
Montag, 31. Mai 2010
Fahrverbote
Manchmal sind die privaten Folgen einer Tat
viel schwerer einzuschätzen, als jene die man durch die Obrigkeit
erfährt.
Ein sehr guter Freund, nennen wir ihn Herrn DC,
war vor Wochen bei einem Frühschoppen eines örtlich sehr bekannten
Bierzeltfestes. Gegen Nachmittag machte er sich - einige Biere und
Promille reicher - zu Fuß auf den Heimweg und ging zu diesem Zweck
mit Teilen seiner Familie eine mit Fahrverbot gekennzeichnete
Strasse entlang.
Nach ein paar Metern Wegstrecke bemerkte er wie
sich ein Auto hinter ihm näherte und ihn - da er die Strasse mittig
bewanderte - anhupte, damit er doch zur Seite gehe. Der Mandant
dachte - insbesondere ob des verordneten Fahrverbotes - nicht
daran die Strasse zu räumen und hob den mittleren Finger seiner
Hand, woraus letztlich zwischen ihm und dem Fahrer des Fahrzeuges
nicht nur Diskussionen resultierten.
Das Hauptproblem dabei war aber, dass der
Fahrer ein Organ der Exekutive im zivilen Einsatzdienst war und dies
von DC in seinem Halb-/Vollrausch nicht (mehr) kognitiv erfasst
wurde. Endergebnis: Verhaftung durch die herbeigerufene Verstärkung,
Anzeige wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung und Widerstand
gegen die Staatsgewalt. Keine schöne Sache.
Zwei Wochen später. Vorgestern. Ein weiteres
örtliches Feuerwehrfest, von DC und mir gemeinsam besucht. Jeder
kennt jeden, jede Nachricht verbreitet sich wie Lauffeuer.
Nichtsahnend stehen DC und ich beim
Bierausschank, als sich ein befreundeter Feuerwehrmann - der bei
diesem Fest mitarbeitet - nähert und zu ihm sagt:
"Heast DC, draußen vurm Zöht foaht grod a
Polizeiauto gegen de Eibau."
Wie heißt es so schön: wer den Schaden hat,
braucht sich um den Spott nicht zu sorgen.
|
Donnerstag, 31. Dezember 2009
Die Parkuhr
Ein Bekannter arbeitete einmal als Kellner in
einem Ternitzer Lokal. Pünktlich um 15 Uhr trudelte er im Lokal ein
um seinen Dienst zu machen. Sein Auto stand natürlich vor dem Lokal
am dortigen Parkplatz, selbiger modernisiert mit einer kostenfreien
Kurzparkzone, deren Nutzung einer Parkuhr bedarf.
Im Zuge der "Wachablöse" wird er von seiner
Kollegin (Kellnerin des Vormittages) darauf hingewiesen, dass die
Fahrzeuge gerade alle am Parkplatz kontrolliert werden. "Ob er eh
eine Parkuhr hinter der Scheibe habe" wollte die Kollegin wissen.
Parkuhr. Nein, hat er keine.
Die Kollegin parkte gerade nicht am dortigen
Parkplatz, gab ihrem Kollegen den Autoschlüssel zu ihrem Fahrzeug
und sagte ihm, er solle sich doch einfach ihre Parkuhr holen. Sie
borge Sie ihm bis morgen.
Gesagt, getan, geholt.
Seltsam kam der Kollegin dann vor, dass mein
Freund mit der Parkuhr in der Hand rund fünf Minuten bei der offenen
Türe seines Wagens stand und die Parkuhr eingehend betrachtete. Hm,
was macht der jetzt da?
(Ihr erster Gedanke war, dass er die
Kontrollorgane ein bisschen ärgern wollte und etwa die Parkuhr erst
kurz vor der herannahenden Kontrollperson hinter die
Windschutzscheibe legen würde oder ähnliche derbe Scherze...)
Nach diesen fünf Minuten kam er jedoch mit der
Parkuhr in der Hand ins Lokal und sagte ihr, dass diese kaputt sei.
Die Kollegin schaute die Parkuhr an und fragte
ihn, wieso er glaube, dass diese kaputt sei.
Er sagte: "Die hat ja nur einen Zeiger!"
|
Donnerstag, 09. April 2009
Jetzt mal ehrlich!
Ich hatte unlängst das Vergnügen für eine sehr
nette Wiener Kollegin eine sog. Substitutionsverhandlung zu
verrichten.
(Wenn ein Kollege - etwa aufgrund paralleler
Termine - keine Zeit hat eine Verhandlung zu verrichten bedient er
sich eines sog. Substituten, der diese dann für ihn besucht.)
Der Fall: Herr X, ein junger Mann um die 20,
beauftragte eine Partnervermittlungsagentur mit der Suche nach
"Misses Right". Gegenleistung 12 Raten á EUR 266,00. Nach den ersten
8 Partnervorschlägen war jedoch schon sehr absehbar, dass das nix
wird. Von insgesamt 8 Vorschlägen waren 5 nicht erreichbar (falsche
Nummer etc.), eine Dame präferenzierte zwischenzeitig wieder ihren
Exfreund, eine Weitere blieb im Dunklen (im Sinne von "wurde im
Verfahren nie geklärt") und die letzte Dame war optisch nicht das
Gelbe vom Ei.
Somit - Verweigerung der restlichen Zahlungen
aufgrund schlechter/nicht erfolgter Vertragserfüllung durch die
Herzensvermittler.
Der Akt war durch die Kollegin übrigens perfekt
aufgearbeitet worden und verdient diese dafür größten Respekt.
Besser ging´s gar nicht mehr.
Nun kam es also zum Showdown vor dem Richter
und "mein" Mandant wurde einvernommen. Er gab auch alles an sich so
zu Protokoll, wie die Frau Kollegin im Vorfeld bereits schriftlich
dargelegt hatte. Na, da kann ja nix mehr schief gehen...
Dann das Fragerecht zu mir - hatte keine
Fragen. Alles super, alles fein. Fragerecht an den Herrn
Gegenvertreter.
Dessen Frage lautete: "Herr X, ist es nicht so,
dass Sie deshalb nicht mehr zahlen wollen, weil Sie zwischenzeitig
eine Freundin gefunden haben?"
Nun gut - so nicht. Da diese Frage eine sog.
Suggestivfrage war, hab ich mich gegen diese Fragestellung gleich
mal ausgesprochen und den Richter ersucht diese Frage in dieser Form
nicht zuzulassen.
(Suggestivfragen sind Fragen, in denen die
Antwort, die der Fragende hören möchte, bereits enthalten ist;
solche Fragen sind nicht zulässig)
Richter schloss sich meiner Ansicht an, Frage
vom Tisch. Bitte andere Frage oder andere Formulierung.
Der Gegenvertreter formulierte anders: "Herr X,
jetzt mal ehrlich. Warum wollen Sie die vereinbarten Raten nicht
mehr zahlen?"
Und mein Mandant antwortete ohne eine einzige
Sekunde zu überlegen: "Weil ich seit September eine Freundin habe
und ich keine Partnervorschläge mehr brauche."
Das nennt man dann "sudden death".
|
Mittwoch, 17. März 2009
Kfz-Versicherungssteuermarken
Heute erfuhr ich eine Geschichte aus längst
vergangenen Tagen.
Früher musste man - wie viele langjährige
Autofahrer wissen - die kfz-bezogene Versicherungssteuer in einem
"Markenheftchen" selber jedes Monat einkleben. Ferner wurden diese
dann auch vom Steuerpflichtigen unterschrieben, damit die Entwertung
der Marke ersichtlich war. Am Ende des Kalenderjahres hatte man dann
diese vollgeklebten "Heftchen" beim Finanzamt abzugeben, um
nachzuweisen, dass man auch brav seiner Steuerpflicht nachgekommen
ist.
(Heute wird die motorbezogene
Versicherungssteuer ja von den Versicherern mitsamt der Versicherung
einbehalten und an das jeweilige Finanzamt abgeführt.)
Es begab sich eines Tages, dass Herr X mit
seinem Kfz unterwegs war und schnurstracks in eine Polizeikontrolle
fuhr.
Der Beamte verlangte die Papiere, darunter auch
das "Markenheftchen" und kontrollierte, ob auch alle Marken geklebt,
sowie vom Steuerpflichten unterschrieben waren.
Die Marken waren zwar alle vorhanden, aber
nicht unterschrieben. Aus diesem Grund reichte der Beamte Herrn X
einen Kugelschreiber, damit er dies nachhole.
Herr X war aber offensichtlich nicht ganz in
der Lage dem Geschehen vollgeistig zu folgen. Anstatt die Marken zu
unterschreiben blies er in den Kugelschreiber in dem Glauben es
handle sich um einen Alkomattest.
Der Führerschein war dann für einige Zeit mal
weg...
|
Mittwoch, 10. März 2009
Doktor oder Magister?
Ein sehr lieber Freund und Kollege - nennen wir
ihn Luca -, der mittlerweile schon seit Jahren seine eigene
mittelgroße Wiener Wirtschaftskanzlei gemeinsam mit drei Partnern
führt, ging einige Jahre lang bei einem sehr bekannten Wiener
Rechtsanwalt - schon aus dem Fernsehen als Nationalratsabgeordneter,
sowie ehemaliger Volksanwalt bekannt - in die "Lehre".
Wie viele, die die Uni als Absolvent verließen,
tat Luca dies mit dem Titel des "Magister iuris" und machte er sich
vorerst daran seine ersten beruflichen Sporen bei eben diesem sehr
bekannten Wiener Anwalt zu verdienen.
Das Studium der Rechtswissenschaften schließt
in aller Regel mit dem Magistertitel ab; es ist - zur Ausübung eines
juristischen Berufes (Richter, Notar, Rechtsanwalt) - überhaupt
nicht notwendig (auch) das Doktoratsstudium, welches von der
Konzeption her gleichsam wie ein eigenes Studium gestaltet ist und
an das reguläre Studium freiwillig "angehängt" wird, zu absolvieren.
Dies war nicht immer so - früher beendete man
das Jus-Studium immer nur mit dem Doktorat, ähnlich wie heute noch
bei Medizinern. Dies wurde jedoch vor Jahrzehnten geändert, was -
unter anderem - auch den Chef von Luca störte. Gerade ältere
Angehörige unserer Zunft sahen darin oft eine Art der Herabsetzung
der juridischen Künste.
(Statistisch gesehen begnügen sich (angeblich)
rund 80% der Absolventen mit dem "Magister iuris". So unter anderem
auch ich. Böse Zungen behaupten, dass ein Doktortitel - außer zwei
zusätzlichen Buchstaben auf der Visitenkarte und rund einem Jahr
Arbeit/Zeitverzögerung ob des dafür notwendigen zusätzlichen
Studiums - eigentlich nichts bringt. Rein faktisch muss man jedoch
festhalten, dass es der Nachweis ist, dass man - zumindest einmal im
Leben - auf juristischem Gebiet wissenschaftlich gearbeitet hat, was
sich durch die allseits bekannte Dissertation manifestiert. Darüber
hinaus genießt man mit einem Doktortitel in aller Regel höheres
Ansehen, was ja auch nicht schlecht ist, außer in Kfz-Werkstätten,
wenn man plötzlich jedes Mal höhere Rechnungen zahlen muss. Nau, der
Herr Doktor hat´s ja eh.)
Nun war Luca tagein, tagaus vollends als
Konzipient ("Rechtsanwaltsanwärter") beschäftigt. Und immer wenn ihn
sein Chef sah, wurde Luca mit den Worten "Herr Doktor, dies..." oder
"Herr Doktor, das..." angesprochen.
Eines Tages war das Luca auf die Dauer zu
unangenehm und er sagte zu seinem Chef: "Herr Doktor, ich bin kein
Doktor. Ich bin ein Magister."
Darauf antwortete ihm sein Lehrherr: "Ich nenn
Sie Doktor. Oder san´s leicht a Apotheker?"
|
Freitag, 29. August 2008
Der unterschlagene Doppelname
Wie man unschwer erkennt trage ich einen
Doppelnamen ("Georg-Alexander").
Dienstags dieser Woche hatte ich eine mündliche
Streitverhandlung in Zivilsachen bei einer sehr humorvollen
Richterin an einem nahe gelegenen Bezirksgericht.
Eingangs der Verhandlung notierte Sie am
Protokolldeckblatt die Namen der anwesenden Parteien, sowie deren
Anwälte und entstand nachstehender kurzer Dialog:
Richterin: "Herr Magister, macht es Ihnen was
aus, wenn ich nur ´Georg` schreibe?"
Ich: "Nein, natürlich nicht."
Richterin: "Steht dieser Doppelname in Ihren
Dokumenten auch?"
Ich: "Ja, seit meiner Geburt."
Richterin: "Wissen Sie, ich habe auch einen
zweiten Namen, den ich aber nicht so gerne schreibe. Da muss man
dann immer so viel hinschreiben..."
Ich: "Verstehe - aber doch hoffentlich nicht
´Alexander´..."
Wichtig ist immer, dass der Job einfach auch
Spaß macht.
|
Mittwoch, 15. Juli 2008
Die protokollarische "Bringl"
Ich verbrachte gewisse Zeit meines Lebens - und
zwar ziemlich genau 3 Jahre - im wunderschönen Oberösterreich (genau
im Herzen des Mühlviertels - Perg/Allerheiligen im Mühlkreis). Dort
absolvierte ich meine ersten Schritte als Konzipient.
Wenn ich an eines in dieser Zeit oft denke,
dann ist es der oberösterreichische Dialekt, der mir - gerade am
Anfang - sehr zu schaffen machte. Während meines ersten Jahres war
ich froh, dass meine Freundin aus der Gegend dort stammte. Sie
leistete mir täglich Dolmetscherdienste ohne die ich
höchstwahrscheinlich verhungert wäre, zumal mich keiner verstand -
und ich die anderen auch nicht.
Nun gibt es in
diesem Dialekt den Begriff der "Bringl".
Eine Bringl ist eine abwertende Bezeichnung für eine Nachbarin, die
sehr gerne alles sieht, alles hört und auch noch viel lieber das
Gesehene/Gehörte an andere weitererzählt. In unseren Bereichen wird
so jemand "Trotsch´n" genannt.
[Bringl kommt höchstwahrscheinlich vom
hinbringen/zubringen/zutragen. Genaue Recherchen habe ich mir jedoch
bis dato erspart.]
Anlässlich eines Scheidungsverfahrens vor dem
BG Linz wurde dann eine Zeugin einvernommen, die - natürlich nur vom
Hören-Sagen - wisse, dass Herr X (der eine Beteiligte im Verfahren)
die Frau X (die andere Beteiligte im Verfahren) mit Frau Y mehrfach
betrogen hat. Diese Zeugin war die Nachbarin.
Der Richter begann seine Einvernahme mit den
üblichen Worten "Die Zeugin gibt nach Wahrheitserinnerung und
Vorhalt des § 321 ZPO (Anm.: Entschlagungsmöglichkeiten des Zeugen)
unbeeidet vernommen an:..." und sprach - wie usus - alles auf Band.
Als dann das Protokoll aus der Schreibabteilung
kam stand dort:
"Die Bringl gibt
nach Wahrheitserinnerung und Vorhalt des § 321 ZPO unbeeidet
vernommen an:..."
Die Damen der Schreibabteilung pflegten
offensichtlich gerne den eigenen Sprachgebrauch - und gar manchen
bösen Scherz...
|
Donnerstag, 23. August 2007
Der Kakerlak aus Südostasien
Einen namhaften Reiseveranstalter erreichte
einmal ein böses Beschwerdeschreiben eines Kunden nachdem dieser von
seinem Urlaub aus Afrika zurückgekommen war. Diesem Schreiben war
ein Foto eines riesigen Kakerlaken beigelegt, welcher vergnüglich am
Hotelzimmerbett saß und in die Kamera linste.
Die Referentin der Beschwerdeabteilung, die
diesen Brief zu Gesicht bekam, war eine Ferialpraktikantin die
"hauptberuflich" Veterinärmedizin und Biologie an der Universität
Wien studierte. Sie betrachtete das Foto und stellte fest, dass es
diese Kakerlakenart zwar in Südostasien, aber niemals in Afrika
gibt. Das Klima ist dort viel zu warm für das Tierchen.
Um jedoch auf Nummer sicher zu gehen befragte
Sie kurzerhand Ihren Professor an der Uni Wien. Dieser bestätigte
die Feststellungen seiner Studentin in einem Kurzgutachten. Ein
Vorkommen dieser Kakerlake ist in Afrika ausgeschlossen.
Der Kunde ließ sich das natürlich nicht
gefallen und klagte. Die Klage wurde abgewiesen mit der Begründung,
dass es aufgrund eines im Verfahren neuerlich eingeholten Gutachtens
niemals sein kann, dass diese Kakerlake in Afrika lebt, da das Klima
dazu führen würde, dass das Tier keine 72 Stunden überleben könnte.
Es lag daher die Vermutung nahe, dass der Kläger dieses Tierchen
selbst mit in den Urlaub gebracht hatte, um einen nachträglichen
"Preisnachlass" zu lukrieren.
|
Dienstag, 12. Juni 2007
Rumänisch oder russisch?
Heute am LG Wiener Neustadt - Verhandlung über
die erstmalige Verlängerung der Untersuchungshaft:
Der Inhaftierte wird vom Richter befragt, der
Dolmetsch für die rumänische Sprache übersetzt. Wort für Wort. Der
Befragte - der im Übrigen bereits von der Polizei mit rumänischem
Dolmetsch einvernommen wurde und ebenso ursprünglich vom LG St.
Pölten (wo er zuerst "zu Hause" war, bevor er nach Wr. Neustadt kam)
gibt an er verstehe kein Wort. Er spreche nur russisch. Eine
Dolmetscherin für russisch wird geordert.
Während dieser Wartepause fiel dem Richter aber
ein, dass der Rumäne/Russe (der auch einen rumänischen Namen trug)
ja einen Brief nach Hause geschrieben habe, der jetzt auf seinem
Tisch liegt (Briefe aus der U-Haft unterliegen der Zensur und
werden, sofern in fremder Sprache - bevor Sie abgeschickt werden -
übersetzt, damit der U-Richter weiß was drinnen steht).
Der Rechtspraktikant holt den Brief und
übergibt diesen dem noch anwesenden rumänischen Dolmetscher. Der
liest den Brief vor - Wort für Wort. Ferner bemerkt er, dass dieser
Brief nicht nur bloß rumänisch geschrieben ist, sondern auch in sehr
gewählter Ausdrucksweise verfasst wurde.
Nun gut - 20 Minuten später war eine russische
Dolmetsch da - die er auch vorzüglich verstand.
Erste Frage: "Haben Sie diesen Brief
geschrieben?"
Antwort: "Ja. Klar."
Dolmetsch: "Aber dieser Brief ist rumänisch."
Antwort: "Ja. Klar."
Dolmetsch: "Aber Sie haben doch behauptet, sie
können nur russisch?"
Antwort: "Nein. Ich kann rumänisch lesen und
schreiben. Sprechen kann ich nur russisch."
[Anmerkung: Wenn es da draußen jemanden gibt,
der mir dies erklären kann, dann möge er sich bitte umgehend bei mir
melden. Gibt es z.B. jemanden der italienisch lesen und in
pullitzerpreisverdächtiger Weise schreiben, aber nur die chinesische
Sprache sprechen kann?]
|
Montag, 11. Juni 2007
ABS und Bremsweg
In einer meiner letzten Unfallverhandlungen
wurde der Lenker des (gegnerischen) Beklagtenfahrzeuges
einvernommen. An Ort und Stelle des Unfalles befragt sagte dieser:
"Also damals war die Strasse nass. Ich bin auf
die Bundesstraße raus gefahren und wollte nach links einbiegen. Da
von rechts Fahrzeuge gekommen sind bin ich ca. 3 Sekunden gestanden
um das Vorbeifahren dieser Fahrzeuge abzuwarten.
Der Kläger ist von links gekommen und ist mir
seitlich ins Auto gefahren. [Anmerkung: Der Kläger hatte als
Fahrzeug auf der Bundesstraße naturgemäß Vorrang]
Warum ist mir nicht klar, denn eigentlich hatte
der ja ABS und hätte somit schon viel früher stehen müssen, als ohne
ABS."
[Anmerkung: ABS-Fahrzeuge haben normalerweise
einen längeren Bremsweg, als Fahrzeuge ohne ABS...]
|
Montag, 23. April 2007
Stolpersteine
Es begab sich eines Tages, dass ein
Gendarmeriebeamter nächtens über ein umgefallenes Mofa stolperte.
Völlig verärgert nahm er sofort die Daten des
vorschriftwidrig abgestellten Kfz auf und gab sie an den Posten
weiter, um die Anzeige fertig zu stellen.
Der Kollege, der die Anzeige übertrug, staunte
nicht schlecht, als er feststellen musste, dass das Mofa auf den
Namen des anzeigenden Gendarmen zugelassen war...
|
Montag, 23. April 2007
Picasso
Ein älterer Kollege um die 70, der sich beruflich
trotz seines hohen Alters nach wie vor "der gerechten Sache" widmete und
praktizierte, saß einmal in einer Zivilverhandlung.
Die Beweisaufnahme dauerte bereits 3 Stunden und
wurden nach und nach alle möglichen Zeugen befragt. Irgendwann ist der
Kollege jedoch in der Verhandlung müde geworden und eingeschlafen.
Die Richterin bemerkte den schlummernden
Rechtsvertreter, ging zu ihm hin und tippte ihn sachte an und fragte mit
den Worten: "Herr Doktor, geht´s Ihnen eh gut?"
Darauf erwachte der ältere Herr Kollege und sagte:
"Jaja, Frau Rat. Wissen´s: ich bin lieber vom Beischlaf gezeichnet, als
von Picasso gemalt!"
|
Montag, 23. April 2007
Schneematsch
Nachfolgende Geschichte kenne ich - leider - nur
vom Erzählen. Der Kollege, der die "Hauptrolle" spielte ist leider
bereits lange verstorben.
Dr. S war ein ausgezeichneter Rechtsanwalt mit
einem sehr ausgeprägten Ordnungssinn. Insbesondere störte es ihn zu
winterlichen Jahreszeiten, wenn alle Mandanten, die zu Besprechungen
kamen, den gesamten Schneematsch von der Strasse in seine Kanzlei
trugen. Auch der aufgelegte Teppich im Vorraum der Kanzlei nützte nicht
viel, immer wieder trug der eine oder andere Besucher den teils
gefrorenen Winterglanz in die Räumlichkeiten.
Daraufhin schrieb er ein Schild, welches er außen
auf die Eingangstüre zur Kanzlei hängte. Und um auf "Nummer sicher" zu
gehen wurde es von diversen fremdsprachigen Mandanten bei Besprechungen
in serbokroatisch, türkisch und polnisch übersetzt, bevor es seinen
Platz an der Tür bekam.
Die wortwörtliche
deutsche Übersetzung fand sich am Schluss und lautete: "Hax´n
o´krotzn!".
|
Samstag, 14. April 2007
Der Security
Es ergab sich eines Tages, dass ich eine
Strafverhandlung vor einem Bezirksgericht verrichtete. Im
Wesentlichen ging es um eine Schlägerei in einem Lokal. In diesem
Zusammenhang wurde ein Zeuge einvernommen.
Der Richter befragte den Zeugen vor der
Einvernahme nach seinem Namen, seinem Geburtsdatum und seiner
Anschrift. Dann fragte er ihn was er denn von Beruf sei.
Zeuge: "Ich bin Security."
Richter: "Also Wachmann?"
Zeuge: "Nein. Security."
Richter: "Also doch Wachmann."
Zeuge: "Naja, das heißt jetzt Security."
Richter: "Nix do. Sie san Wochmau. Weu in
Amerika reden´s a net deitsch."
(So kann man der Bevölkerung natürlich auch
näher bringen, dass in Österreich die Amtssprache deutsch ist)
|
Montag, 09. April 2007
Der Eid an Ort und Stelle
Grundsätzlich ist die Einvernahme einer Partei
oder eines Zeugen vor Gericht ohne Eid usus. Nur in jenen Fällen, in
denen das Gericht offensichtliche Anhaltspunkte hat, dass jemand
etwas nicht so schildert wie es - auf der Hand liegend - gewesen
ist, erfolgt die Beeidigung der Partei oder des Zeugen.
(Die Folge ist, dass sich eine Partei unter Eid
der falschen Aussage vor Gericht schuldig und gerichtlich strafbar
macht. Beim Zeugen ist falsche Aussage auch ohne Eid strafbar, nur
mit Eid wird der mögliche Strafrahmen auch bei einem Zeugen höher,
der ihm dann - nachfolgend im Strafverfahren - auf´s Auge gedrückt
werden kann)
Die Vereidigung erfolgt durch das Gericht,
wobei im Gerichtssaal das Eideskreuz mit den zwei links und rechts
daneben befindlichen Kerzen verwendet wird. Die Kerzen werden
angezündet und der Richter nimmt daraufhin der Partei oder dem
Zeugen - mit oder ohne religiöser Formel (je nach Wunsch) - den
Wahrheitseid ab. Ab dann gilt´s.
Nun begab es sich einmal, dass das Gericht
wegen eines Verkehrsunfalls einen Zeugen direkt am Unfallort
vernehmen musste. Da die Aussagen derart massiv vom tatsächlichen
Geschehen abwichen, beantragte einer der beiden Rechtsvertreter die
Vereidigung des Zeugen der Gegenseite. Natürlich waren weder ein
Kreuz, noch Kerzen vorhanden, worauf der Gegenvertreter hinwies.
Der andere Kollege ging - etwas erbost - zu
seinem Auto, setzte sich hinein, startete den Wagen und fuhr mit der
Front direkt vor den zu beeidigenden Zeugen.
Dann stieg er aus und wischte mit der Hand von
oben nach unten, sowie links nach rechts über die verdreckte
Motorhaube und sagte: "Do, Kollege. Do haum´s Ihna Kreiz."
Daraufhin sagte der Richter: "Und wo san de
Kerzn?"
Der Kollege stieg wieder in sein Auto,
schaltete die Scheinwerfer ein und rief durchs offene Fenster: "Herr
Rot, reicht Ihnen des?"
|
Montag, 09. April 2007
Verweigerung der Fortpflanzung
Als ich anno 1996/1997 das Vergnügen hatte mein
Gerichtsjahr am BG Donaustadt in einer Ehe- und Familienrechtsabteilung
zu absolvieren galt damals noch der Tatbestand der "Verweigerung der
Fortpflanzung" als absoluter Scheidungsgrund. Darunter versteht man (wie
sich jeder leicht ausrechnen kann), dass sich ein Ehepartner, obwohl
fortpflanzungsfähig, weigert mit dem anderen einen (oder mehrere bei
entsprechender Fruchtbarkeit) Nachkommen zu "basteln". Geltend machen
kann diesen Grund natürlich der- oder diejenige, welche/welcher an sich
schon "bastelwillig" ist.
(Für Interessierte: heute ist dieser
Scheidungsgrund relativ aufzufassen und wird nur dann herangezogen, wenn
diese Verweigerung zu einer tiefgreifenden Zerrüttung der Ehe geführt
hat; hat aber für diese Geschichte keine Bedeutung)
Nun ergab es sich an einem Amtstag - diese sind
immer besonders interessant, da kreuz und quer durch den Gemüsegarten
Rat- und Rechtssuchende das jeweilig zuständige Gericht bevölkern - dass
eine Frau mittleren Alters eine ganze Menge über allerlei Möglichkeiten
der Scheidung wissen wollte. Insbesondere wollte Sie von mir wissen, was
ihr Gatte alles getan haben muss, damit sie einen - letztlich
erfolgversprechenden - Scheidungsantrag einbringen kann.
Also begann ich - da der Scheidungsgründe es nicht
wenige waren - mit der Aufzählung aller möglichen Gründe, sowie deren
Bedeutung.
Als ich den Grund der "Verweigerung der
Fortpflanzung" nannte, wurde Sie hellhörig, ließ mich überhaupt nicht
mehr erläutern und sagte gleich:
"Jo, des passt. I wü eh kane Kinder moch´n mit
dem."
|
Dienstag, 27. März 2007
Der Strafbescheid
Einen ehemaligen Mandanten ereilte folgender -
großteils berechtigter - Bescheid:
An Herrn
xxx
A-1234 xxx
AZ: ABC1-04
Betrifft: N.N:, geb. am 01.01.1960 -
Ordnungsstrafe
Bescheid
Die Bezirkshauptmannschaft xxx verhängt gegen
Sie eine Ordnungsstrafe in der Höhe von EUR 350,00. Dieser Betrag
ist binnen 14 Tagen ab Zustellung dieses Bescheides an die
gefertigte Behörde (mittels beiliegendem Zahlschein) einzuzahlen.
Rechtsgrundlage: § 34 Abs 2 Allgemeines
Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 i.d.g.F.
Begründung:
Am 20. Juli 2004 hat Ihr Arbeitnehmer K. F. bei
der Bezirkshauptmannschaft xxx, Abteilung Fremdenpolizei,
vorgesprochen, um seine Niederlassungsbewilligung verlängern zu
lassen. Als Nachweis für die Mittel zum Lebensunterhalt hat er eine
Gehaltsbestätigung vorgelegt welche nachwies, dass er schon seit
einem dreiviertel Jahr in Ihrer Firma beschäftigt ist. Daraufhin
wurde das Arbeitsmarktservice xxx kontaktiert von welchem bestätigt
wurde, dass Herr K. F. nicht über die entsprechende Bewilligung nach
dem Ausländerbeschäftigungsgesetz verfügt und somit auch keiner
Beschäftigung nachgehen darf.
Herr L.,
Mitarbeiter der Fremdenpolizei, hat Sie daraufhin telefonisch
kontaktiert, um Ihnen den oben angeführten Sachverhalt mitzuteilen,
worauf Sie laut wurden und Herrn L. als "deppert" bezeichneten
und als "Rotzbuben" und "Proleten" titulierten.
Kurze Zeit später wurden Sie vom Vorgesetzten
des Herrn L., Herrn D. J., ebenfalls angerufen, welcher versuchte
das Problem aus der Welt zu schaffen.
Sofort nach
Beginn des Gespräches finden Sie wiederum an zu schimpfen. Sie
führten an "...dass die Leute auf der Bezirkshauptmannschaft von
Ihrem hohen
Ross herunterkommen sollen...".
Dann meinten
Sie, dass Herr L. erst
einmal Deutsch lernen soll bevor
er mit Ihnen wieder Kontakt aufnimmt und bezeichneten ihn als Rotzbuben.
Von Herrn D. auf die Notwendigkeit einer
Beschäftigungsbewilligung für Ihren Arbeitnehmer K. F. angesprochen
haben Sie sich damit gerechtfertigt, dass Sie "alles Ihrem
Steuerberater übergeben haben und dieser offenbar einen Fehler
gemacht hat".
Danach haben
Sie zu Herrn D. gesagt: "...schicken
Sie den Volltrottel L. vorbei, damit ich ihm ein paar Watschen
runterhauen kann...".
Aufgrund dieser
Aussage wurde das Gespräch von Herrn D. sofort beendet.
Das Gespräch wurde bei eingeschaltetem
Lautsprecher geführt und waren mehrere Bedienstete der
Bezirkshauptmannschaft xxx als Zeugen anwesend.
Gemäß § 34 Abs 3 AVG kann gegen Personen,
welche durch ungeziemendes Benehmen den Anstand verletzten eine
Ordnungsstrafe bis EUR 720,00 verhängt werden.
Durch Ihre oben angeführten Aussagen haben Sie
unbestritten nicht nur den Anstand aufs gröblichste verletzt,
sondern noch dazu einen Beamten der Bezirkshauptmannschaft xxx
beleidigt und sogar bedroht.
Es war daher spruchgemäß zu entscheiden und
eine Ordnungsstrafe zu erlassen.
Rechtsmittelbelehrung:
...
|
Dienstag, 13. März 2007
Versicherungskorrespondenz
Heute führte ich mit einer sehr lieben
Kaskoreferentin der *** Versicherung AG folgende
Versicherungskorrespondenz:
1. Mail an die Versicherung:
Meine Teuerste -
Soweit ich mich entsinne hat mir der
Lebensabschnittspartner von Frau X (Herr Y) die Meldung kuriert,
dass der Kfz-Schaden mittlerweile einer Instandsetzung durch die
Unternehmung der Auto Z zu 9kirchen zugeführt worden wäre.
Ich habe geordert, dass sich diese gleich an
die *** wenden mögen, um den Werklohn im direkten Wege zu lukrieren.
Ich hoffe, dies ist im Sinne Ihrer Assekuranz.
Nichtsdestotrotz habe ich auch einen
Belegschein erhalten, den ich unter einem an Sie weitersende.
Quälend stellt sich nun die Frage: bleibt ein
Selbstbehalt offen?
Ihre Nachricht innigst erhoffend -
Rechtsanwalt und Strafverteidiger
Mag. Georg-Alexander Grötz
2. Antwort seitens der Versicherung:
Mein lieber Burgvogt am Platze zu Ternitz,
So höre meinen Rat: Ist´s nicht das Beste die
Sache zu belassen im ew´gen Ruhen?
Wohlan, lass die Assekuranz zahlen für Ihre
Schuldner in stillem Gram - mich dünkt das wär´ das Beste!
Es erbarmt mich - doch ich muss gehorchen - wer
klug ist lerne dies - und auch das Schweigen.
Lebt wohl, mein Weggefährt im Felde - das
Schicksal wird uns wieder in der Schlacht zusammenführen!!
Nun denn: ich muss Eure innigste Hoffnung nun
zerschlagen - ein Selbstbehalt ist in diesem Falle nicht
einzuklagen.
Es liegt im Sinne der Naturgewalten - hier die
Gemüter nicht durch Selbstbehalte zu spalten!!
Meinen Gruß entsendend -
J. van der Was-auch-Immer
PS: Mit Entzücken las ich von Spit & Co. Anbei
eins meiner Tiere (Foto).
|
Montag, 05. März 2007
Das Strafregister
Bekanntlich gibt es in Österreich ja das
Strafregister - früher auch Leumund genannt. Hierbei gibt es die
sogenannte A-Auskunft und die C-Auskunft (auch eingeschränkte
Auskunft genannt). Die A-Auskunft ist jene, in der alle
strafgerichtlichen Verurteilungen aufscheinen, wobei diese Auskunft
nur Gerichte und Behörden erhalten. Die C-Auskunft ist jene, die
jedermann bekommt, wenn er etwa ein Leumundszeugnis beizubringen hat
(für Arbeitgeber etc.), wobei in der C-Auskunft nur Freiheitsstrafen
über 3 Monaten aufscheinen. Liegt diese darunter bzw. wurde nur eine
Geldstrafe verhängt, so lautet die C-Auskunft "Im Strafregister
scheinen keine Verurteilungen auf." und alles ist in Butter.
Nun begab es sich einmal, dass ein Verteidiger
einen Mandanten hatte, der in der ersten Instanz (berechtigterweise)
zu 4 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Natürlich war dies
eine unangenehme Situation - 1 Monat weniger und sein Mandant hätte
für die berufliche Zukunft nichts zu befürchten gehabt.
Somit tat der Kollege das einzig Richtige: er
erhob gegen das Urteil Berufung wegen Strafe, d.h. er bekämpfte
nicht den Ausspruch über die Schuld (Verurteilung), sondern nur die
Höhe der Strafe.
Nach einigen Wochen traf er dann den
zuständigen Vorsitzenden des Senates, der über diese Berufung zu
entscheiden hatte, am Gang des Gerichtes und erklärte ihm, dass
diese Berufung nur aus dem Grund der eingeschränkten
Strafregisterauskunft erhoben wurde. Inhaltlich wisse er ja, dass
sein Mandant zu verurteilen war, aber vielleicht könne man ihm eine
etwas geringere Strafe geben, damit es für die berufliche Zukunft
nicht gar so eng wird.
Der Vorsitzende verstand natürlich sofort das
Begehren und sicherte dem Kollegen zu, dass das schon in Ordnung
gehen werde. Er mache das schon.
Einige Wochen später kam es dann zur
Berufungsverhandlung. Der Berichterstatter fasste den bisherigen
Lauf des Verfahrens zusammen, der Staatsanwalt hielt sein kurzes
Plädoyer, der Verteidiger ebenso und am Schluss schloss sich der
Verurteilte mit den berühmten letzten Worten seinem Anwalt an.
Der Senat zog sich zur Urteilsfindung zurück,
kam aus dem Beratungszimmer heraus und der Vorsitzende sagte: "Im
Namen der Republik! Die Berufung wird verworfen und das Ersturteil
vollinhaltlich bestätigt!"
Schreckensverzerrt sagte der Verteidiger: "Aber
Herr Vorsitzender, Sie wissen doch. Damals am Gang haben wir doch
darüber gesprochen?"
Daraufhin schlug der Vorsitzende mit der Faust
auf den Tisch, griff sich mit der anderen Hand an die Stirn und
sagte: "Vadaumte Scheisse, i hob gwusst i hob wos vagessn!"
|
Dienstag, 27. Februar 2007
Aufgabenverteilung
Im
gerichtlichen Alltag hat man immer wieder mit Sachverständigen zu
tun. Aufgabe eines Sachverständigen ist über Fachgebiete Auskunft zu
geben, über die die Beteiligten meist nicht mehr wissen, als dass es
dieses Fachgebiet gibt.
Das Faszinierende ist einerseits, dass man über
alle möglichen Themen im Rahmen des Berufes Dinge erfährt, die man
üblicherweise nicht erfährt. Unlängst konnte ich einen
forstwirtschaftlichen Sachverständigen z.B. die Information
entlocken, dass ein ausgewachsener, österreichischer Baum mit rund
50 Jahren ca. 1000 kg schwer ist. Ich werde diese Information
vielleicht nicht für meinen Lebensunterhalt benötigen, doch ist es
sicherlich nicht schlecht ein bisschen etwas über diesen grünen
Freund zu wissen, an dem die meisten täglich vorbei- und manche auch
hineinfahren.
Andererseits ist es aber auch toll, dass jeder
Sachverständige anders an die Materie herangeht. Der, über den ich
erzählen möchte, ging ganz anders - nämlich entgegen dem Gesetz - an
die Sache heran:
Der SV hat die
Aufgabe Befund
und Gutachten über
eine Sache, einen Ablauf oder beides zu erstellen, d.h. seine
Aufgabe ist allein darauf beschränkt zu sagen, wie etwas ist, war
oder sein sollte. Dem SV ist es jedoch untersagt die Sache zu
"entscheiden", d.h. er darf zwar sagen wie etwas (wahrscheinlich)
war, darf
aber daraus keine rechtlichen Schlüsse ziehen.
Das ist die Aufgabe des Richters. Nun fand ich in einem Gutachten
folgenden "Befund":
"Für die Beantwortung der Frage der Schadenersatzpflicht [Anmerkung:
schon gefährlich nahe an der Beurteilung...] ist
die Kausalität zu prüfen und ob die Voraussetzungen hierfür wie
folgt gegeben sind [Anmerkung:
naja, wo er recht hat, hat er recht]:
- das Vorliegen
eines Schadens im rechtlichen Sinn - JA [ups,
erster Verstoß; ist ja Aufgabe des Richters]
- die
Rechtswidrigkeit - JA Prüf-
und Warnpflicht [ups,
zweiter Verstoß...]
- Verschulden
des Schädigers - JA grobe
Fahrlässigkeit [ups,
aller guten Dinge sind...]
- die
Kausalität (Verursachung) - wäre juristisch
zu klären [knapp
daneben ist auch vorbei; wäre nämlich durch den SV zu klären...]"
|
Donnerstag, 22. Februar 2007
Der Anwalt, der aus dem Walde kam
Nachfolgende Geschichte ist - leider - nicht
selbst erlebt. Sie stammt von einem meiner Ausbildungsanwälte, dem
ich ewig für diese Erzählung dankbar sein werde.
Als er vor rund 25 Jahren gerade mit der
Anwaltei begonnen hatte war er - wie viele meiner Kollegen - recht
begnügsam mangels finanzieller Mittel. Er hatte kein Auto.
Da er - so wie ich - natürlich im Verkehrswesen
tätig war musste er somit immer schauen, dass er mit öffentlichen
Verkehrsmitteln, die damals noch günstiger waren als das Auto, zu
diversen Lokalaugenscheinen "gondeln" konnte. Eines Tages war ein
solcher Ortsaugenschein mitten in einem Waldstück angesetzt, wo sich
zwei Pkw´s frontal begegnet waren.
Der Kollege der anderen Seite war ein
Studienfreund und fragte höflich bei meinem Chef einige Tage vorher
an, ob er ihn nicht mitnehmen soll. Mein Chef war heilfroh und
willigte ein; doch ein kleiner Haken war an der Sache:
Wenn nun beide Vertreter - die sich zwar schon
ewig kennen, aber schlichtweg doch Gegner sind im Verfahren - mit
EINEM Auto "antanzen", dann wird dadurch ein nicht besonders schönes
Bild für die dort bereits - möglicherweise schon früh - wartenden
Mandanten entstehen. Somit einigte man sich, dass mein Chef vor der
letzten Kurve aussteigt und quer durch das kleine Wäldchen zu diesem
Lokalaugenschein geht.
Nachdem sich aber bei der Anfahrt ein kleiner
Stau ereignete kam man beinahe zu spät. Alle waren mit Sicherheit
schon dort. Nun gut - Plan gemacht und durchgeführt. Das Gericht
samt Sachverständigen, Zeugen und Parteien wartete schon, als der
Herr Rechtsvertreter mitten aus dem Wald zu der versammelten Menge
stapfte.
Man staunte nicht schlecht.
Man staunte aber noch mehr, als sich alle nach
der Verhandlung verabschiedeten und der Herr Rechtsanwalt wieder
Richtung Wald wegging...
|
Mittwoch, 21. Februar 2007
Die mangelnde Kausalität
Es gab einmal ein Verfahren nach einem
Verkehrsunfall, dem folgender - kuriose - Sachverhalt zugrunde lag:
Der Kläger gab an, dass er - nachdem ihm der
Beklagte von hinten ins Auto gefahren sei - ab und zu heftige
Nießanfälle bekäme, die nur durch den Unfall zu erklären sind. Als
Folge desselben wollte er eine Entschädigung aus dem Titel
Schmerzengeld, da seine gesamte Lebensführung - sofern sich wieder
ein solcher Nießanfall einstellt - äußerst massiv beeinträchtigt
ist.
Das Gericht bestellte sodann nach der
eingebrachten Klage einen medizinischen Sachverständigen, der in
seinem Gutachten auf die mangelnde Kausalität des Unfalles bezogen
auf die Nießanfälle hinwies. Zu gut deutsch - vielleicht gibt´s
irgendeine Ursache, nur der Auffahrunfall ist es nicht, der diese
verursache.
Nun versuchte der Klagevertreter vorweg seinem
Mandanten den Begriff "mangelnde Kausalität" mit allerlei Beispielen
zu erklären. Doch der Kläger wollte partout nicht verstehen, was
damit gemeint sei.
Nach einigen erfolglosen Erklärungsversuchen
wandte sich der Kläger an den Sachverständigen und das Erklärspiel
ging wieder ein paar Minuten weiter.
Irgendwann wurde es dann dem Richter zu bunt
und er sagte zum Kläger: "Wussten Sie, dass es Ende der 80er Jahre
im Burgenland ein massives Störchesterben gab?"
Der Kläger sagte: "Nein, was hat das jetzt
damit zu tun?"
Der Richter: "Naja - also im Burgenland starben
hunderte Störche. Gleichzeitig wurde statistisch erhoben, dass es im
Burgenland auch einen massiven Geburtenrückgang gab, d.h. es kamen
zur selben Zeit eigenartigerweise weniger Kinder auf die Welt."
Der Kläger: "Und?"
Der Richter: "Obwohl die Kinder ja bekanntlich
vom Storch gebracht werden, sehe ich darin eine mangelnde
Kausalität."
|
Montag, 19. Februar 2007
"Der größte Feind des Anwalts...
...ist der eigene Mandant" ist ein
vielerwähntes Sprichwort unter Kollegen.
Es begab sich eines Tages, dass ich einen
Lokalaugenschein an Ort und Stelle eines Unfalles verrichten durfte.
Zugrunde lag, dass mein Mandant - nennen wir ihn Herrn X - von einer
Klägerin beschuldigt wurde, er sei gegen ihr geparktes Auto
gefahren. Sie selber habe es nicht gesehen, zumal Sie ja am
Parkplatz vor dem Bahnhof parkte und zur Tatzeit in der Arbeit im
Nachtdienst war.
Gesehen - und das sehr genau - haben es zwei
unbeteiligte Zeugen (wir nennen diese meist "Dritte", obwohl es
manchmal gar keinen zweiten oder noch 5 andere gibt; naja -
Juristendeutsch); eine davon war die Brötchenverkäuferin am
nahegelegenen Bäckereistandl.
Nachdem der Herr Sachverständige alle Schäden
begutachtet hatte kam er zu dem Ergebnis, dass die Sache nicht
eindeutig geklärt werden kann. Es gibt keine Lackabriebe an der
Kontaktstelle des Klagsfahrzeuges, die Höhen könnten
zueinanderpassen, müssen aber nicht unbedingt - also nichts genaues
weiß man nicht, ob es gerade das Fahrzeug des Meinigen war.
Somit standen die Karten nicht schlecht für
mich; immerhin muss ja die Klägerin beweisen, dass es meiner war.
Doch dann kam ein pikantes Detail dazu. Frau
Brötchenverkäuferin berichtete nämlich noch ergänzend, dass Sie
nicht nur gesehen habe, wie Herr X in Michael Schumacher-Manier
herbeigesaust wäre und dann mit einem Knall in das geparkte Auto
gefahren sei, sondern auch noch wie er ausgestiegen ist und -
offensichtlich (?) - volltrunken in ein gegenüber liegendes und sehr
rot beleuchtetes Lokal gegangen sei, in welches man nur hineinkommt,
wenn man volljährig ist.
Nach kurzer Zeit - so schilderte Sie - müssen
ihn die Damen aber wieder hinausgeschmissen haben, weil er (O-Ton)
"offensichtlich so besoffen war"; somit ging er 10 Minuten später
wieder zu seinem Wagen und brauste davon. Er kam aber nicht weit, da
um die Ecke bereits die Polizei lauerte und ihn ins Röhrchen blasen
ließ.
Nun mag man von solchen Schilderungen halten
was man mag; problematisch wird´s für mich als Anwalt aber dann,
wenn so etwas unter Umständen aktenkundig ist, ergo ein
Führerscheinentzugsverfahren bei der BH aufliegt. Um dies etwas zu
"umschiffen", sohin den Gegner nicht die Möglichkeit des Antrages zu
lassen diesen Akt beizuschaffen, beantragte ich die ergänzende
Einvernahme von Herrn X, um ihm die - dem Parteiengehör
entsprechende - Möglichkeit zu geben sich zu rechtfertigen.
Dem entsprach das Gericht und fragte kurz und
bündig: "Sie haben das ja jetzt gehört. Stimmt das?"
Mein Mandant antwortete: "Jo, auwa es woarn jo
eh nur 1,2 Promü."
Der Richter fragte dann noch kurz nach, wie das
jetzt gemeint war. Der Mandant sagte, dass es ja da "so Abstufungen
(0,8 - 1,2 - 1,6 Promille usw.) gäbe".
[Der Mandant verwechselte die Rechtsbereiche.
Der Grad der Alkoholisierung ist primär für die
Führerscheinentzugszeit im Verwaltungsstrafverfahren wichtig. Aber
"angflaschlt" einen Unfall verursachen führt mit ziemlicher
Sicherheit zu mindestens überwiegendem Verschulden im
Zivilverfahren]
Daraufhin war das Verfahren recht schnell
geschlossen und urteilsmäßig erledigt.
|
Samstag, 17. Februar 2007
Das erste Mal im Geschworenengerichtssaal
Wie sicherlich jedem Bürger bekannt ist gibt´s
natürlich überall eine gewisse Ordnung. Eine dieser Ordnungen ist
die Sitzordnung bei Gericht. Diese ist im Strafrecht so gestaltet
(aus Sicht, wenn man vor dem Richter steht):
In der Mitte sitzt der Richter, links daneben
ein allfälliger Dolmetsch bzw. Sachverständiger, rechts daneben der
Schriftführer, links an der Seite der Staatsanwalt und rechts an der
Seite der Verteidiger. Neben dem Staatsanwalt sitzt manchmal auch
noch ein Vertreter des Geschädigten - ist in dieser Geschichte aber
nicht relevant.
Eines Tages hatte ich eine Strafverhandlung zu
verrichten und fand mich rechtzeitig vor dem Verhandlungssaal ein.
In aller Hektik übersah ich jedoch einen Zettel an der Tür, wo drauf
stand, dass die Verhandlungen alle nun im Geschworenengerichtssaal
des Landesgerichtes im ersten Stock stattfinden.
3 Minuten nach eigentlichem Beginn wurde ich
dann langsam unruhig, bemerkte diesen Zettel und zischte - wie von
Hornissen gejagt - einen Stock tiefer zu diesem
Geschworenengerichtssaal.
Nachdem ich natürlich pflichtbewusst vorher mit
meinem Verfahrensbeholfenen gesprochen hatte wusste ich, wie er
aussieht. Es war ein farbiger 17jähriger Bursche.
Unten angekommen klopfte ich leise, öffnete und
trat ein. Zu meinem Glück bemerkte ich, dass der Herr Rat ca. 300
Schüler als Zuhörer versammelt hatte; das Auditorium war sohin bis
auf den letzten Platz randvoll. Ich trat ein, sah in der Mitte einen
ca. 17jährigen Farbigen sitzen und entschuldigte mich mit einer
verzögernden Parkplatzsuche.
(Irgendwie kam mir das Ganze aber sehr seltsam
vor, zumal der Richter mich nicht einmal ansah, sondern einfach
weiterverhandelte ohne auf mich zu warten. Es wurden Fragen gestellt
von seiten des Gerichts, des Staatsanwaltes, der Dolmetsch
übersetzte und ich wurde - schlichtweg - vollständig ignoriert.
Innerlich fragte ich mich schon, ob das nicht jetzt doch vielleicht
nichtig wäre, so ganz ohne mich mit der Verhandlung zu beginnen?)
Jedenfalls suchte ich mir mal mein Plätzchen
rechts vom Gericht und startete zielgerichtet dorthin. Irgendwie kam
mir der Sitzplatz aber sehr seltsam vor. Es gab so viele
Sitzgelegenheiten und das Ganze wirkte eher wie eine Kirchenbank,
als der Platz für den Verteidiger; und eine niedrige Tür versperrte
den Weg zu diesem Kirchenbankl. Na gut, egal - Tür auf und
reingezwängt. Mal schauen was jetzt passiert. Bequem war's
jedenfalls nicht.
Kaum bin ich gesessen ertönten folgende Worte
aus des Richters Mikrophon, dessen er sich aufgrund der Größe des
Geschworenengerichtssaales bedienen musste und es begann der
nachstehende Dialog:
Richter: "Was wollen Sie hier?"
Ich: "Ich bin der Verteidiger für Herrn xxx."
Richter: "Herr Magister, Ihre Verhandlung hat
noch nicht begonnen. Wenn Sie aber schon herinnen auf den Beginn
warten wollen, dann nehmen Sie bitte auf der anderen Seite Platz,
denn dort, wo Sie jetzt sitzen, sitzen üblicherweise die
Geschworenen."
Was lernt man draus: im
Geschworenengerichtssaal sitzt man auf der anderen Seite. Und man
spürt es, wenn sich 300 Schüler gerade noch das Lachen verkneifen...
|
Mein juristisches Tagebuch...Web-Blog auf
www.groetz.net
Ein Web-Blog (oder oft kurz "Blog" genannt) ist -
für die werte Leserschaft, die nicht so bewandert ist in der virtuellen
Welt der Informationen - ein online geführtes Tagebuch im Rahmen dessen
es mir möglich wird, Erlebnisse des juristischen Alltages zu "posten"
(d.i. veröffentlichen). Ich werde Sie sohin in den nächsten
Wochen/Monaten/Jahren mit all dem lustig-traurig-ernst
Erlebten/Erzählten aus dem juristischen Alltag der Gegenwart und
Vergangenheit beglücken, das mir - oder Kollegen - so ab und an passiert
ist.
|
|