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Juristisches Tagebuch (Weblog)
Mittwoch,
August 17, 2022
Herr Univ.Prof. Dr. Georg
Wilhelm (1942-2021)
Erst vor ganz
kurzer Zeit erfuhr ich, dass einer meiner Professoren, die
mir an der Uni die ersten Grundzüge des bürgerlichen Rechts
beigebracht hatten, schon vor geraumer Zeit verstorben war.
So traurig mich diese
Nachricht natürlich stimmt, umso mehr bemühe ich mich in
solchen Situationen immer an jene witzigen Momente zu
denken, die ich durch ihn erleben durfte. Und da gab es
einige, da ich jede seiner Vorlesungen besuchte.
Dies nicht nur deshalb,
weil er einer der besten Juristen unseres Landes war,
sondern auch, weil er eine sehr eigene Art hatte mit seinen
Hörern umzugehen und Ihnen häufig nicht nur juristische
Gedanken mitteilte. Einen Menschen wie Herrn Prof. Dr.
Wilhelm würde man wahrscheinlich als "Original" bezeichnen.
Und er brachte mich oft zum Lachen durch seine manchmal
etwas mürrische Art. Obwohl ich nach fast drei Jahrzehnten
sicher wieder viel vergessen habe erinnere ich mich doch
heute noch an manche Anekdote mit ihm.
Einmal kam er in den Hörsaal und begann
vor versammelter Menge seine Vorlesung mit einer kurzen
Schilderung eines alltäglichen Erlebnisses:
"Da steh i heit in der U-Bahn-Station
und hör folgende Durchsage: "Aufgrund eines technischen
Gebrechens wird sich der nächste Zug um ca. 20 Minuten
verspäten. Wir bitten um ihr Verständnis."" Dann sinierte er
weiter: "Verständnis... Verständnis... Verständnis... Wos
soll ich do eigentlich net verstehen? I siech jo eh, dass de
U-Bahn net kummt!"
Ebenso legendär waren seine "Ausflüge" in diverse
zivilrechtliche Rechtsgebiete. Egal ob Schadenersatz,
Gewährleistung oder allgemeine, vertragsrechtliche Fragen.
Am Ende landete er erläuternd häufig immer wieder beim
selben Thema - dem Bierbezugsvertrag.
Einmal saß ich im Juni im Hörsaal in
seiner Vorlesung. Der Hörsaal fasste eigentlich einige
hundert Leute. Wir waren aber nur zu dritt: ich und 2 andere
Kollegen. Einer saß ganz vorne, einer irgendwo in der Mitte
und ich - wie immer - ganz hinten in der letzten Reihe.
Da es draußen 35 Grad hatte war der
Besucherandrang offenkundig sehr mau. Irgendwann kam er dann
rein, schaute die leeren Bänke gedankenvergessen an und
knurrte: "Des ist a Witz. Kaum is draußen haaß geht kana
mehr auf de Uni. I tät a vü liaba im Schwimmbod liegen. Auwa
na, wos moch i. I stöh mi do her und muaß a Vurlesung vua 3
Leit hoitn!". Daraufhin sagt der Kollege in der ersten
Reihe: "Aber Herr Professor - tres facium consortium! (zu
deutsch: "drei machen eine Gruppe")".
Woraufhin Herr Prof. Wilhelm ihm
überaus verärgert und sehr lautstark entgegnete: "Glauben´s
Ihre depatten, lateinischen Sprüch höfn ma do jetzt
irgendwie weida?!?!". Dann schlug er zornig sein Büchlein zu
und ging. Vorlesung ausgefallen - hitzefrei.
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Donnerstag,
August 18, 2021
Der
Finanzminister
Gestern wurde
mir von meinem ehemaligen Studienkollegen, der mittlerweile
Notar ist, folgende Geschichte zugetragen: seine Klientin
wollte ihren Grundbesitz an einen Dritten übergeben.
Aufgrund der
jedoch sehr ungünstigen Konstellation erklärte ihr mein
Freund dann, dass das aus steuerlicher Sicht gar nicht klug
sei und sagte er zu ihr: „Gnädige Frau, wenn Sie das so
machen wollen, dann freut sich nur einer: nämlich der
Finanzminister.“
Plötzlich
läutete das Handy der Klientin in der Besprechung.
Darauf der
Herr Notar: „Sehen Sie: er ruft Sie sogar sofort persönlich
an!“
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Freitag,
November 13, 2020
Wie viel verlangen wir denn nun?
Vor bereits
sehr langer Zeit wurde mir die Geschichte eines Kollegen (A)
zugetragen, der immer wieder für die eine oder andere
lustige Anekdote zu haben war.
Eine davon
ereignete sich im Rahmen eines Scheidungsverfahrens, wobei
Kollege A den Mann und ein anderer Kollege (B) die
Gegenseite (Frau) vertrat. Letztlich konnte man in der
letzten Verhandlung eine gütliche, einvernehmliche Scheidung
erzielen und gingen danach alle Beteiligten wieder ihrer
eigenen Wege.
Dieser Weg
führte Kollege A natürlich zuerst wieder in seine eigene
Kanzlei.
Gerade dort
angekommen klingelte sein Telefon und erhielt er einen Anruf
des Gegenvertreters, den er soeben noch in der Verhandlung
gesehen hatte. Dem Anruf lag an sich gar keine schlechte
Überlegung zugrunde und lief das Gespräch in etwa so ab:
B: „Sehr
geehrter Herr Kollege - nachdem wir die Sache nun einer
endgültigen Regelung zuführen konnten werden Sie
wahrscheinlich, so wie auch ich, die Kosten mit dem
Mandanten abrechnen müssen. Nachdem ich davon ausgehe, dass
die beiden Ex-Ehepartner sicher wieder irgendwann einmal
miteinander reden werden sollten wir uns vielleicht
akkordieren zwecks der Höhe des Honorars. Weil: verlangt
einer von uns beiden weit mehr als der andere, dann hat
einer von uns beiden natürlich keine gute Nachrede. Was
meinen Sie?“
Darauf A: „Das
ist eine sehr gute Idee. Also: was werden Sie verlangen?“
B: „Also ich
werde Frau X pauschal EUR 1.300,00 verrechnen.“
A: „In Ordnung,
dann verlange ich EUR 1.350,00.“
B fragte
verdutzt nach: „Wieso verlangen Sie um EUR 50,00 mehr als
ich?“
Darauf A: „Weil
ich dieses Telefonat natürlich auch noch verzeichnen werde.“
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Donnerstag,
Oktober 22, 2020
handwritten
Die heutige
Geschichte, die mir aus der Vergangenheit wieder eingefallen
ist, ist weniger lustig als vielmehr außerordentlich
erstaunlich.
Im Laufe meines
Gerichtsjahres bin ich im Landesgericht für
Zivilrechtssachen Wien (Justizpalast) bei einem einem Richter –
der heute längst seinen wohlverdienten
Ruhestand genießt – gelandet der seit
vielen Jahrzehnten Schadenersatzprozesse entschied.
Das aber mit einer Gründlichkeit, die ich seitdem nie wieder
erlebt habe.
Ein
durchschnittliches, zivilgerichtliches Urteil hat in seiner
- meist zuerst diktierten - Endfassung etwa einen Umfang von 20 bis 30 Seiten, sofern es
sich nicht gerade um einen Monster-Prozess
handelt. Dann käme wahrscheinlich die Spedition mit der
Kopie des Urteils angetrabt.
Besagter
Richter war es seit jeher gewohnt seine Urteile im Entwurf mit der Hand stenografisch
zu schreiben. Jedes Wort, jede Zeile, jede Seite,
alles.
Diese
handschriftlichen Konzepte gingen dann in die
Schreibabteilung.
Nach dem
Rücklangen des Entwurf´s aus der Schreibabteilung wurde
wieder handschriftlich
ausgebessert, Textpassagen untereinander verschoben,
Formulierungen gestrichen, andere wieder eingefügt usw. Nach
der zweiten bzw. manchmal dritten Korrektur war ein
Urteil dann fertig und wurde zugestellt.
Das Endergebnis waren
Urteile, deren Reinform - lt. seiner Kanzleidame - fast
immer ein Mindestmaß 90
Seiten umfassten; manche - wenige - Urteile waren mehr als 200 Seiten stark.
So
beeindruckend diese Arbeitsweise damals für mich war - sie
brachte den beteiligten Rechtsanwälten wenig Freude. Denn
innert vier Wochen eine Berufung gegen ein 100 (oder mehr) Seiten
füllendes Urteil zu verfassen ist - wie man sich vorstellen
kann - alles andere als leicht. Da diktiert bzw. schreibt
man schon geraume Zeit.
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Montag, August 24, 2020
"Die hat kein Telefon."
Wie viele wissen bin ich schon lange
der Versicherungschadenabwicklung in manchmal sogar
liebevoller Verbundenheit zugeneigt. Die Versicherungsleute
sind wie eine große, große Familie; manchmal taucht einer
mal unter und nach einigen Jahren bei einer anderen Anstalt
wieder auf.
Dann tauchen aber irgendwann mal
"neue" Versicherer in Österreich auf. Da bin ich dann schon
immer sehr neugierig. Einer dieser - mir bis dahin
unbekannten - Versicherer war die Gegenseite.
Rein faktisch ging in dem Akt
irgendwie gar nichts weiter, weil ich von der gegnerischen
Versicherung weder Informationen, noch benötigte Unterlagen
bekam. Nach zwei erfolglosen schriftlichen Urgenzen habe ich
dann angerufen, um zu wissen, weshalb ich keinerlei
Rückmeldungen seit über einem Monat bekomme.
Nach geraumer Wartezeit landete ich
im Kundenservice. Dort deponierte ich schon sehr
nachdrücklich, dass ich mit der zuständigen Referentin reden
möchte.
Als Antwort bekam ich: "Die
Referentin? Die hat kein Telefon."
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Dienstag, März 12, 2019
Nau wos mochn´s daun do?
Ein sehr lieber Studienfreund ist -
wie schon unten erwähnt - mittlerweile Notar und studierten
wir gemeinsam doch recht lange Zeit einige Fächer an der
Uni.
Im Jahre 1994 absolvierten wir
gerade Arbeitsrecht und so kam es, dass er sich einige
(mündliche) Prüfungen anhörte; dies natürlich bei seinem
späteren Prüfer, der bis heute einer der angesehensten
Arbeits- und Sozialrechtler Österreichs ist.
Der Erzählung meines Freundes nach
geschah in der Prüfung folgendes:
Der Professor stellte dem Prüfling
folgende Aufgabe:
"Stellen Sie sich vor, dass Sie
gerade in die Arbeit kommen. Als Sie sich auf Ihren
Arbeitsplatz setzen finden Sie dort einen Zettel. Auf dem
steht ganz lapidar und ohne nähere Begründung drauf, dass
Sie entlassen sind. Was machen Sie?"
[Exkurs: Die Frage ist an
sich sehr einfach. Sofort wirksame Entlassungen bedürfen
eines Entlassunsgrundes. Liegt kein Grund vor, dann ist die
Entlassung in eine Kündigung mit Kündigungsfrist und -termin
umzudeuten. Diese Kündiugng kann auch noch über die sog.
Kündigungsanfechtung bekämpft werden. Dies sind grundlegende
Dinge im Arbeitsrecht, die man wissen muss. Immerhin kaut
man gerade dieses Thema über Wochen und Monaten immer wieder
durch.]
Der Prüfling überlegt eine Minute
lang und sagt kein Wort.
Der Prüfer, der in meiner Erinnerung
immer sehr ruhig, nett und freundlich war, sagte: "Herr
Kollege, überlegen sie nur in Ruhe. Was machen Sie da?"
Der Prüfling überlegt eine weitere
Minute ohne ein Wort.
Nach geraumer Zeit verliert der
Professor aber doch die Geduld und fragt ziemlich laut: "Nau
wos mochn´s daun do?"
Darauf sagt der Prüfling: "Ich
glaube, ich würde zu einem Rechtsanwalt gehen!"
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Montag, März 11, 2019
Die Besitzstörung
Gestern fiel mir - nach vielen
Jahren - wieder eine Geschichte ein, welche sich im Zuge
einer Prüfung an "meiner" Universität im Jahre 1995
zugetragen hat. Damals war ich gerade mit der Vorbereitung
auf die mündliche Prüfung in bürgerlichem Recht beschäftigt.
Obwohl ich neben meiner damaligen
Arbeit ausschließlich aus Büchern und/oder Skripten lernte
wollte ich mir gerade in diesem Fach einige mündliche
Prüfungen anhören, um einen groben Überblick darüber zu
bekommen was mich nach der schriftlichen Prüfung dann so
erwartet.
(Die sog.
Kernfächer bürgerliches Recht, Verfassungsrecht,
Verwaltungsrecht und Strafrecht wurden zu meiner Studienzeit
"doppelt" geprüft. Zuerst war man schriftlich dran; hatte
man diese Hürde geschafft folgte die mündliche Prüfung.)
Also saß ich dann irgendwann in den
Zuschauerreihen und beobachtete so eine Prüfung.
Der Professor stellte dem Prüfling
nachfolgende Aufgabe:
"Herr Kollege! Stellen Sie sich vor
Sie kommen nach Hause und Ihre Frau liegt mit einem anderen
Mann im Bett. Stellt das eine Besitzstörung dar?"
[Dazu ein kleiner
rechtlicher Exkurs: wenn ein unberechtigter Dritter (sog.
"Störer") den Besitz eines anderen Berechtigten (Eigentümer,
Mieter, Entleiher etc.) am Besitzobjekt (Haus, Wohnung etc.)
stört, dann nennt man das Besitzstörung. Dies kann zB. dann
der Fall sein, wenn jemand vor der Einfahrt eines anderen
mit dem Auto parkt und der Besitzer dieser Einfahrt nicht
mehr raus und/oder rein kann. Oder - wie hier - wenn sich
jemand unberechtigt im Haus aufhält, obwohl ihm dazu die
Erlaubnis vom Eigentümer und/oder Mieter fehlt. Der
Berechtigte kann dann mittels sog. Besitzstörungsklage vom
Störer verlangen, dass er solche Dinge hinkünftig
unterlässt.]
Der Prüfling war vordergründig gut
vorbereitet und antwortet sofort: "Nein, natürlich nicht!"
Der Prüfer zog die neugierig die
Augenbrauen hoch und frage: "Wieso nicht? Begründen Sie das
bitte."
Darauf der Prüfling: "Naja, weil
meine Frau ja nicht mein Besitz ist!"
[Die Lösung wäre im
Ergebnis sogar richtig. Geht man davon aus, dass auch die
Ehefrau Rechtsbesitzerin des Hauses und/oder der Wohnung -
als Miteigentümerin, Mieterin und/oder zumindest Entleiherin
- ist und dem Liebhaber höchstwahrscheinlich den heimlichen
Zutritt gestattete, dann wird keine Besitzstörung vorliegen,
weil der Störer ja die Einwilligung der - ebenfalls
berechtigten - Liebsten hat. Richtig ist natürlich auch,
dass die Ehefrau seit der Abschaffung der Leibeigenschaft am
01.01.1812 kein Eigentum des Ehemannes darstellen kann. Nur
leider passte die Begründung nicht zur Frage.]
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Freitag, März 08, 2019
Nicht die Ohren
zuhalten!
Zivile Streitverhandlung zwischen
Frau Klägerin und Herrn Beklagten, die einander - gelinde
gesagt - seit vielen Jahren gar nicht mögen.
Der Beklagte wird einvernommen und
sagt dann nach geraumer Zeit: "So ist das. Und da braucht
sich die Klägerin jetzt gar nicht die Ohren zuhalten!"
Darauf Frau K (die eigentlich nur
den Kopf auf die Hände gestützt hat): "Ich halt mir ja gar
nicht die Ohren zu!"
Darauf die Richterin: "Keine Sorge
Frau Klägerin, Sie dürfen sich jederzeit die Ohren zuhalten.
Nur ich darf das jetzt leider nicht!"
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Freitag, August 03, 2018
Der Weltenbummler
Vor geraumer Zeit ein Anruf. Frau X
benötigt Hilfe. Sie hat ihr Auto hergeborgt, der hat es
wieder weitergeborgt und der bringt es seit 4 Monaten nicht
mehr retour.
"Wissen´s" sagt Frau X: "Das Auto
ist mir völlig egal. Das kann er behalten wenn er mag. Aber
ich krieg seit Wochen laufend Strafmandate. Einmal sogar aus Paris
und einmal aus Berlin. Das kostet bis jetzt schon 700,00
EUR."
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Donnerstag, August 25, 2016
"Wos is´n leicht? Is wos leicht?"
Vor vielen Jahren traf ich einen
ehemaligen Mandanten, der einst als Rotlichtgröße sehr
bekannt war und - klarerweise - viele
Justizvollzugsanstalten von innen kannte. Nennen wir ihn
Herrn X.
Neugieriger Geist, der ich bin, habe
ich ihn einmal gefragt, welche JVA seiner Ansicht nach die
"Wildeste" sei.
Wie aus der Pistole geschossen sagte er
sofort: "Gerasdorf".
Auf meine Nachfrage wieso dem so sei,
sagte er, dass die JVA vom Personal her genauso ist wie alle
anderen. Aber die Jugendlichen seien dort (in Gerasdorf
findet überwiegend Jugendstrafvollzug statt) so heftig wie
sonst nirgends. Wahrscheinlich gekennzeichnet durch einen
massiven Testosteronüberschuss, der in jungen Jahren
natürlich viel heftiger ausfällt, als bei älteren Semestern.
Dazu erzählte er mir folgende
Geschichte:
Er war irgendwann einmal in einer
anderen JVA als Erwachsener alleine in einer Doppelzelle
untergebracht.
Eines Tages geht die Tür auf und ein
rund 2 Meter großer, 21jähriger Mann aus einem Ostblockland
betritt die Zelle; offensichtlich nun sein neuer
"Zimmergenosse". Dieser wurde direkt aus Gerasdorf vom
Jugendvollzug nun in den Erwachsenenvollzug überstellt.
"Waßt", fuhr mein Bekannter fort, "de
anzige Regel in der Zölln bei mir woa immer: woast am WC,
dann wosch da de Händ." Diese relativ einfache Regel teilte
er auch seinem neuen, jungen Mitbewohner mit, der darauf
lapidar mit "Wos is´n leicht?" antwortete.
""Nix is...", hob i eam daun ganz ruhig
gsogt" antwortete Herr X. "Waunst am Klo woast, wosch da
bitte die Händ." Woraufhin sich der junge Mann vor ihm
aufstellte und sagte: "Is wos leicht?".
Dieser von tiefer
Verständnisbereitschaft geprägte Dialog wurde dann jäh
unterbrochen, da mein Bekannter über die Schließorgane um
einen möglichst zeitnahen Termin beim Gefängnisdirektor
ersuchte, der - aufgrund langjähriger "Zusammenarbeit" -
auch schon wenige Tage später stattfand. Beiden kannten sich
ja schon ganz gut über die Jahre hinweg.
Platz genommen sagte der Herr Direktor
zu ihm: "Nau X, wos is´n leicht?".
Nachdem Herr X die Situation
geschildert hatte und höflich, aber bestimmt verlangte den
Jüngling in eine andere Zelle zu verlegen, sagte der Herr
Direktor zu ihm: "Is wos leicht?".
""Schau, pass auf", hob ich domois zum
Direktor gsogt", fuhr X fort, "genau de söben Frogn hot er
ma a gstöht. Des Problem is, dass der Bua nie a Ruah geben
wird in meiner Zölln. Oiso wennst net wüst, dass i eam so
laung drisch bis er si nimma rührt, dann verleg eam bitte in
a andere Zölln.". 2 Tage später war der gut gebaute Junior
auch schon anderweitig untergebracht.
Solche Insassen nannte Herr X übrigens
immer "Häfenrosen". Das sind Rosen, die immer nur im
Verborgenen blühen und nie das Tageslicht sehen werden.
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Montag, Juli 11, 2016
Lebenslang minus 2 Monate
Als in Österreich eingetragener Anwalt
beauftragt einen nicht nur die "freie" Bevölkerung, sondern
man bekommt natürlich auch sog. Verfahrenshilfen in jenen
Agenden, in denen sich - vereinfacht ausgedrückt - jemand
keinen Anwalt leisten kann oder die Vertretung durch einen
Anwalt gesetzlich angeordnet wird und sich der Betroffene
einfach freiwillig keinen Anwalt nehmen will
(Schutzvorschrift z.B. bei Berufungen und dgl., damit alles
seine schöne und va. richtige Form hat etc.).
(Im zweiten Fall befreit ihn dies zwar
vom Wahlrecht des Anwaltes, aber nicht vom Recht dessen
Kosten zu bezahlen, wenn er solvent genug ist. Dies ist aber
in dieser Geschichte nicht weiter relevant.)
So auch heute - wupps und der neue
Verfahrenshilfeakt rauscht online bei mir herein.
Eigentlich keine große Sache: Herr X
ist in Haft und wurde zu einer geringen zweimonatigen
Haftstrafe verurteilt, weil er dort etwas getan hat, was er
halt nicht tun hätte dürfen. Gegen dieses Urteil möge der
Grötz nun ein Rechtsmittel einlegen, weil Herr X nach wie
vor seine Unschuld beteuert. Das steht ihm auch zu; alle
machen Fehler. So auch - nach Ansicht des Herrn X - der
Richter, der ihn verurteilt hat.
Nachdem ich den Akt aber eingehender
durchforste staune ich nicht schlecht: Herr X ist aufgrund
einer Vorverurteilung in einer völlig anderen Sache bereits
lebenslänglich eingebunkert worden.
Also wenn es mir nun tatsächlich
gelingt das Urteil durch die Instanz aufheben zu lassen:
bedeutet das dann, dass er 2 Monate vorher, bevor er unsere
Erde irgendwann für immer verlassen wird, wieder in Freiheit
entlassen wird? Und wer bestimmt dann das Entlassungsdatum?
Ein Beschäftigter der Justiz mit hellsichtigen Fähigkeiten?
(...bedeutet es natürlich
nicht. Ist nur mein Kopfkino.)
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Mittwoch, März 9, 2016
Arbeitsmarktpolitische Bedeutung der
Untersuchungshaft
Die Untersuchungshaft und darauf bezogene
Verhandlungen über die Verlängerung der U-Haft gehören zum
täglichen Geschäft jedes Anwalts.
Grundlage dabei ist, dass jemand
inhaftiert wurde, der einer (an sich schwerwiegenden) Tat
dringend verdächtig ist. Und damit
offene staatliche Ermittlungen nicht noch zusätzlich
erschwert oder gefährdet werden, indem z.B.
Beweismittel oder vielleicht sogar der
Verdächtige selbst verschwinden und/oder
irgendwelche Absprachen unter Tatbeteiligten getroffen
werden können, die das Ganze behindern/verfälschen/zunichte
machen werden sie in staatliche Verwahrung genommen
bis geklärt wurde was denn nun so Sache ist.
Dies ist speziell dann regelmäßig der
Fall bei Personen, die nicht in unserem schönen Land
wohnhaft sind, sondern - ähnlich einem Touristen -
Österreich von Nord bis Süd "bewandern" und dabei
- angeblich - das eine oder
andere Ding gedreht haben.
Die U-Haft darf dann bestimmte gesetzliche
Höchstfristen nicht übersteigen und wird deren Verlängerung
mitsamt einem Verfahrenshilfeverteidiger, der in diesem Fall
ich war, regelmäßig in gesetzlich verankerten Zeitrahmen
überprüft. Diese sog. U-Haftverhandlungen sind zwingend vom Gesetz angeordnet.
Der Ablauf ist "normalerweise" immer
derselbe: der Staatsanwalt beantragt die Fortsetzung der
U-Haft aus den bisherigen Untersuchungshaftgründen heraus und der
Verteidiger (also ich) die Enthaftung des
Verdächtigen aus der U-Haft unter gleichzeitiger Anordnung gelinderer
Mittel, wie zB. den Erlag einer Kaution, die Abnahme von
Passdokumenten usw. usf.
Das letzte Wort vor der richterlichen
Entscheidung hat dann immer der Verdächtige, der sich - zu
99,99% - den Worten seines Verteidigers anschließt. Die
Zielsetzung des Verdächtigen ist immer dieselbe: "Bitte lasst mich raus aus dem Knast.".
Obwohl sich das Ganze sehr aufregend
nach einer Herzschlagfolge von "Petrocelli", "Richter
Alexander Holt" oder "Law and Order: New York" anhört, ist
dem nicht so. Solche Verhandlungen dauern in aller Regel
etwa gestoppte 2 1/2 Minuten und führen äußerst selten zu
einer Freilassung. "Hier macht die Justiz keine Gefangenen"
wäre trotz der innewohnenden Doppeldeutigkeit die falsche
Redewendung; tut sie schon und das auch noch -
verständlicherweise - ganz ordentlich.
So weit, so gut; heute war´s mal ganz anders.
Obwohl ich in den rund letzten 15
Jahren sicherlich weit mehr als 100 U-Haftverhandlungen
verrichtet habe passierte heute etwas mit dem weder ich,
noch der auch schon sehr lange dienende Herr Staatsanwalt
gerechnet haben. Der Beschuldigte führte nämlich ohne
Rücksprache mit mir aus:
"Frau Rat, ich möchte, dass die U-Haft
weiterhin aufrecht bleibt, weil - wenn Sie mich rauslassen -
werde ich sicherlich weitere Straftaten begehen. Ich
beantrage daher die Fortsetzung der U-Haft aus den
bisherigen U-Haftgründen und schließe mich den Worten des
Herrn Staatsanwalt vollinhaltlich an. Ich möchte hier
bleiben."
Na da waren dann einmal alle ziemlich
baff.
Der Hintergrund dieser Taktik ist noch
viel skurriler, als man glaubt. Der Herr Beschuldigte geht
nämlich im "Häf´n" schön brav arbeiten und verdient dort -
verglichen zu seinem sonstigem Einkommen, dass er anderorts beziehen
würde - ganz passabel. Zwar nicht das, was man in Österreich
auf dem Arbeitsmarkt im Allgemeinen verdient; aber
verglichen zu seinem Land,
in dem er normalerweise wohnt und manchmal auch arbeitet, mehr als genug.
Also - Gott sei Dank - für Österreicher
kein wirklicher Anreiz, sonst würde etwa noch ein eigener Bus vom AMS zur JVA immer mehr Arbeitnehmer transportieren. Die Justizvollzugsanstalten
bekämen
damit - aus dieser Sichtweise heraus - unter Umständen sogar
noch arbeitsmarktpolitische
Bedeutung.
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Donnerstag, Februar 25, 2016
Verhandlung vom heutigen Tag. Der
Beklagte, der im Übrigen mein Gegner ist, wird
"hochoffiziell" unter Eid einvernommen. Diese Beeidigung
habe ich beantragt, da sich nach nunmehr drei Jahren des
laufenden Verfahrens immer mehr die Vermutung verhärtet hat,
dass dieser das Blaue vom Himmel lügt.
Nachdem die Richterin alle Ihre Fragen gestellt hat bin ich als Klagevertreter an der Reihe.
Da ich es nicht besonders gern sehe,
wenn jemand versucht unser schönes Justizsystem zu
veräppeln, fallen meine Fragen dann auch dementsprechend
lästig und unangenehm aus. Nach der dritten Frage ist es
soweit: der Herr Beklagte ist in die Enge getrieben und
findet mit seinen Antworten keine Ausflüchte mehr. Er weiß
nicht mehr weiter.
Dies veranlasst ihn zu folgender
Äußerung: "Frau Rat, ich werde diese Fragen nicht mehr
beantworten. Diese Fragen darf mir der Rechtsanwalt gar
nicht stellen!"
Woraufhin die Richterin wie aus der
Pistole geschossen konterte: "Lieber Herr Beklagter, das
darf er sehr wohl. Aber wenn es Ihnen lieber ist, dann sagt
der Herr Rechtsanwalt mir die Fragen und ich stelle Sie
Ihnen."
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Mittwoch,
Februar 03, 2016
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!
Ein Mandant wohnt in einem kleinen
Städtchen am Land. Täglich fährt er mit seinem Auto dieselbe
Strecke von und zur Arbeit; somit kann er getrost von sich
behaupten, dass er diese - seine - "Hausstrecke" wie seine
eigene Westentasche kennt.
Nun ergab es sich einmal, dass er auf
dem Heimweg auf der Durchzugsstraße gerade die
Ortsanfangstafel passierte und - quasi aus dem Augenwinkel -
dahinter plötzlich einen Blitz bemerkte. Da es nicht regnete
konnte das nur etwas anderes gewesen sein. Man wird doch in
seinem schönen Heimatstädtchen nicht eine neue Radarbox
aufgestellt haben?
Um die Sache einer weiteren Überprüfung
zuzuführen drehte der Mandant kurzerhand um, fuhr zurück und
nagelte - neuerlich - mit 80 Sachen an der Ortsanfangstafel
vorbei. Und tatsächlich - es blitzte noch einmal.
Wenige Wochen danach erhielt er dann
nicht nur 2 Verkehrsstrafen für die beiden
Geschwindigkeitsübertretungen, sondern auch gleichzeitig den
Auftrag an einer verkehrspsychologischen Schulung
teilzunehmen. Begründet wurde dies damit, dass die geistige
Eignung zum Lenken eines Kraftfahrzeuges überprüft werden
müsse, wenn ein Lenker zweimal innerhalb von 30 Sekunden von
derselben Radarbox geblitzt wird.
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Montag,
Jänner 22, 2016
Ein ganz lieber Studienfreund von mir,
der schon seit längerer Zeit das Amt eines Notars bekleidet,
erzählte mir einmal, dass er im Zuge einer
Verlassenschaftsabhandlung eine ältere Dame mit rund 70
Jahren vor sich sitzen hatte. Ihre Mutter war erst kürzlich
mit über 90 Jahren verstorben.
In aller Trauer erzählte sie ihm, dass
es ihr jetzt natürlich sehr schlecht ginge. Sie war es ein
Leben lang gewohnt ihre Mutter an ihrer Seite zu haben, habe
alles immer nur mit ihr gemeinsam unternommen und sich
ständig mit ihr ausgetauscht. Mann gab es ein Leben lang für
sie keinen; es gab nur die Mama. Nun sei ihre Mutter
gestorben - und sie ist ganz alleine.
Mein Freund ist ein wirklich
empathischer Mensch und versucht häufig jene, die sich in
seiner Umgebung aufhalten, mit seiner sehr offenen - und va.
selbstehrlichen - Art aufzuheitern. So auch damals.
Er sagte: "Gnädige Frau, ich verstehe
ihren Kummer wirklich sehr gut und sie haben mein
aufrichtiges Beileid; aber versetzen sie sich mal in
folgende Lage:
Bei "einem Bekannten" [Anmerkung: Ich
bin mir nicht ganz sicher, ob er nicht sicher selber meinte
*g*] ist es so:
Mein Bekannter hat ganz viele kleine
Kinder, wobei das älteste Kind gerade mal 5 Jahre alt ist,
die alle zu Hause auf ihn warten, wenn er nach rund 14
Stunden Arbeit nach Hause kommt. Dann geht er mit dem Hund
schnell gassi, isst etwas und kümmert sich die restliche
Zeit bis er schlafen geht um seine Mannschaft bestehend aus
Kindern, Frau, Hund und Haus. Ich bin mir ziemlich sicher,
dass mein Freund manchmal ganz gern alleine wäre.".
Da musste sogar die ältere Dame
schmunzeln.
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Dienstag,
November 17, 2015
Ein feucht-fröhlicher
Abend
Strafverhandlung wegen
einer Kneippenprügelei. Die Kellnerin des Lokals wird
befragt, ob - und wenn ja was - sie genau gesehen habe.
Diese gibt an:
"Herr Richter, ich kann
nicht viel dazu sagen. Ich weiß nur noch, dass ich damals am
Nachmittag meinen Dienst beendet habe und dann eine Kollegin
von mir Spätdienst machte. Ich selber bin aber mit ein paar
Gästen im Lokal verblieben und habe weitergetrunken. Von der
Auseinandersetzung habe ich nichts mitbekommen und weiß auch
nicht wer genau daran beteiligt war.
Ich war damals ziemlich
betrunken und weiß nur mehr, dass ich dann am nächsten Tag
um 3 [gemeint ist 15.00 Uhr] aufgestanden bin und auf einmal
20,00 EUR in meinem BH gefunden habe."
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Dienstag,
November 05, 2015
Wo man Besprechungen
abhalten sollte
Als
ich einst als Anwaltskonzipient ("Anwalts-Lehrling") begann
durfte ich meine ersten Schritte bei Herrn RA Dr. Manfred
Meyndt in 4020 Linz versuchen.
Heute - also rund 17
Jahre später - muss ich immer noch an sehr viele Lektionen
denken, die mir Dr. Meyndt damals beigebracht hat. Ich kann
mit Fug und Recht behaupten, dass ich alles, was er mir
beigebracht hat bis heute - oft täglich - brauche. Er war
ein Virtuose des Zivil- und Zivilprozessrechts, ein schlauer
Fuchs und witziger Lehrmeister.
Eines Tages, als ich
ihm ein paar Schriftstücke zur Unterfertigung brachte, sagte
er zu mir: "Kollege, haum´s kurz Zeit? Kommen´s - setzen Sie
sich her."
Ich nahm Platz.
"Folgende Situation:
Sie haben einen Akt und der Kollege, der die Gegenseite
vertritt, möchte mit Ihnen den Fall in einer Besprechung
erörtern. Wo findet diese Besprechung mit dem Gegenvertreter
statt?"
Bequem wie ich war
sagte ich: "Na, wenn´s geht, dann bei mir. Dann muss ich
nicht zu ihm hinfahren."
Daraufhin mein Lehrer:
"Falsch. Ich rate Ihnen dringend die Besprechung immer beim
Kollegen zu machen. Der Grund ist: Wenn Sie die Gegenseite
nervt, dann können Sie aufstehen und gehen. Das ist in Ihrer
eigenen Kanzlei nicht der Fall."
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Dienstag,
Oktober 27, 2015
Ein mehr oder minder einprägsames Logo
Wie
viele ja wissen sollte ein Logo ja nicht nur schön anzusehen
sein, sondern auch einprägsam. Wie einprägsam manche Logos
sind davon zeugt die nächste wahre Geschichte, die schon aus
dem Jahre 2009 stammt.
Grund meiner Tätigkeit
war - wie so oft - ein Verkehrsunfall. Herr X fuhr in seiner
Heimatgemeinde mit seinem PKW über einen ampelgeregelten
Bahnübergang (ohne Schranken). Und weil laut Aussage von
Herrn X die Ampelanlage nicht das tat, was sie tun hätte
sollen, kam es zur Kollision mit einem herannahenden Zug,
welcher den - vergleichsweise - leichten PKW rund 18 Meter
durch die Luft schleuderte, um ihn mitten in einem
Blumenbeet der Gemeinde entgegen der vorgesehenen
Standrichtung - also kopfüber mit dem Dach unten - landen zu
lassen.
So heftig dieser Unfall
auch war; weder Fahrer, noch Beifahrer erlitten dabei
ernsthafte Verletzungen und stiegen etwas verdattert aus dem
Kfz, welches wie eine Schildkröte am Rücken lag, aus.
Im Rahmen der
polizeilichen Einvernahme gaben der Lenker und der Beifahrer
danach zum Unfallhergang befragt wörtlich an:
Der Lenker (X) gab
dabei an:
"In dem Moment als sich
mein PKW auf den Geleisen befand sah ich aus dem
Seitenfenster meiner Tür in einer Entfernung von ca. 15
Metern eine Lokomotive auf mich zukommen. Ich kann mich noch
erinnern, dass ich vorne das Ö**-Logo auf der Lok sah."
Der Beifahrer (Y)
konnte nicht so präzise Angaben machen, denn er gab zu
Protokoll:
"In dem Moment als wir
dabei waren die Geleise der G*-Bahn zu überqueren wollte ich
etwas zu Herrn X sagen und schaute zu ihm. Da sah ich in
unmittelbarer Nähe, von der linken Seite her, einen
Triebwagen der Eisenbahn auf uns zukommen. Die Entfernung,
in der sich die Lokomotive befand, kann ich nicht genau
angeben. Ich sah gleich wieder weg."
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Montag,
Oktober 19, 2015
Checkpoint Charlie
Im
Zuge von Strafverfahren erfährt man ab und an sehr
interessante Dinge von Beteiligten, die "mittendrin" statt
nur "dabei" sind. So auch diese Geschichte, die mir gestern
zugetragen wurde.
Die Drogenfahndung
schnappte einen Dealer. Kein besonders großer - und v.a.
kein besonders kluger - Fisch.
Als er gerade so vom
diensthabenden Beamten einvernommen wird, welcher
wohlweislich dem Dealer vorher das Telefon abnahm und selber
vorläufig verwahrte, klingelt eben dieses Mobiltelefon
plötzlich.
Voll amtlicher
Neugierde hob der Beamte ab, meldete sich mit "Hallo!" und
staunte nicht schlecht, als jemand am anderen Ende der
Leitung eine nicht legal verkäufliche Bestellung aufgab
sowie auch gleich wissen wollte, wo er sich denn diese holen
könne.
Der Beamte vereinbarte
daraufhin als Treffpunkt die Ecke W*gasse/O*straße, welche
der Einfachheit halber gleich um die Ecke der
Polizeidienststelle war.
Dann dauerte es nicht
lange - und es wurden auch schon 2 Personen verhört.
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Freitag,
Oktober 9, 2015
Die lieben Kleinen
Heute ging es mal um die Fragestellung, wie groß und schwer
die Kieselsteine waren, die von einem LKW herunterfielen und
- angeblich - ein dahinter fahrendes Auto beschädigt haben
sollen.
Nach einigen Aussagen
von LKW-Lenker, Lenkerin des dahinter fahrenden PKW´s und
einem Zeugen einigte man sich letztlich darauf, dass die
Kieselsteine im Schnitt so um die 3 mm groß waren.
Richterin: "Ja, das
könnt schon passen und würd ich auch so in etwa sagen. Denn:
sowas hat sich mein Kind mal in die Nase gesteckt."
Ich: "Frau Rat, ich
hoffe doch Sie haben das dann wieder aus der Nase
rausgekriegt."
Richterin: "Nö, das hat
dann der HNO gemacht."
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Montag, Mai
11, 2015
Bürokrieg
Ich
komme gerade von einer Befundaufnahme an der dieses Mal drei
Rechtanwälte teilnahmen. Bei soviel kollegialer Präsenz ist
es gleichsam zwingend, dass die eine oder andere witzige
Geschichte erzählt wird.
Einer von uns dreien -
als ich war´s diesmal nicht - begann seine Geschichte:
"Kollegen, also i hob jetzt was aus einer Kanzlei gehört,
das ist wirklich net schlecht. Der Kollege hat dort mehrere
Sekretärinnen, die sich offensichtlich spinnefeind sind. Und
um sich wechselweis´ eins auszuwischen haben sie sich
gegenseitig die Diktatbänder gelöscht."
Auch nicht schlecht. Wo
die jetzt wohl arbeiten?
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Mittwoch,
April 15, 2015
Manche Dinge erlebt man ja nicht nur im Gerichtssaal,
sondern schnappt sie am Weg zu oder von Verhandlungen
einfach mal auf. Wie heute, als ich rund 300 km auf
Asfinag-bewährten Autobahnen quer durch das schöne
Niederösterreich fahren durfte und dabei Radio hörte.
Auf einem der
österreichischen Bevölkerung sehr gut bekannten Sender wurde
eine kurze Reportage über Ladendiebstähle ausgestrahlt.
Hierbei wurden Passanten befragt, welche - ihrer Meinung
nach - Ware am häufigsten gestohlen werde in unserem schönen
Land.
Es waren - unglaublich,
aber wahr - Kondome.
(Wobei es objektiv
betracht ja gar so nicht schlecht ist, wenn sich Diebe
vielleicht nicht allzu sehr vermehren.)
Speziell, so wurde
empirisch dargelegt, "sei in ländlichen Gefilden der
Diebstahl an Kondomen viel öfter zu bemerken, als in der
Stadt".
Der Hintergrund ist ein
ganz banaler, der meist sogar dazu führt, dass diese
Diebstähle, die eigentlich aufgrund des geringwertigen
Diebesgutes richtigerweise Entwendungen nach § 141 StGB
sind, vom Bestohlenen oft gar nicht strafrechtlich
weiterverfolgt werden.
Der Grund lautet, dass
sich viele, oft jüngere Menschen am Lande schämen würden
Kondome bei der Kassa vorzulegen, da die Frau Kassiererin
möglicherweise eine gute Freundin von der Frau Mama und/oder
dem Herrn Papa ist. Und damit das geschlechtliche Aufblühen
keine Ohren erreicht, die es nicht erreichen soll, fladert
man die Dinger halt einfach.
Jetzt startet in mir,
der ich ja 24 Stunden am Tag Anwalt bin, in solchen
Situationen ein pragmatisches Kopfkino, wenn ich so etwas
höre und überlege mir dabei natürlich gleich eine nützliche
Strategie für reale Anwendungsbereiche.
In diesem Fall müsste
das Plädoyer am Ende einer Hauptverhandlung dann in etwa so
lauten:
"Ehrwürdiges Gericht!
Mein Mandant, der aufgrund seines jugendlichen Alters nur so
vor Fruchtbarkeit sprudelt und strotzt, musste diese
Entwendung geradezu begehen; andernfalls hätte er sich
gegebenenfalls der Gefahr öffentlicher und innerfamiliärer
Schande aussetzen müssen. Ferner ist die Tat zweifellos
durch rechtfertigenden, sexuellen Notstand gekennzeichnet.
Sogar im doppelten Sinn!"
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Dienstag,
März 17, 2015
"Ab heute krank."
Heute hat
eine Streitverhandlung stattgefunden wo es darum ging, dass Frau A
von Herrn B noch Geld bekommt.
Das
Verfahren zog sich bis dato ziemlich in die Länge. Zuerst brachten
wir die Klage ein, dann gab es nach einigen Wochen eine Verhandlung.
Nach dieser Verhandlung gab es einen außergerichtlichen Vergleich,
wobei sich Herr B verpflichtete an Frau A die Summe von X zu
bezahlen. Da Herr
B aber keine Zahlung leistete mussten wir dann das Verfahren
fortsetzen. Man kann sich vorstellen, dass sich das alles ziemlich
in die Länge gezogen hat. Der Akt ist mittlerweile 2 Jahre alt.
Heute war der letzte
Verhandlungstermin geplant, bevor der Richter sein Urteil fällt.
Herr B dachte sich aber
wahrscheinlich, dass er seine Verzögerungstaktik noch um ein kleines
Stück weiter auf die Spitze treiben könne, rief vormittags beim
Richter an und teilte diesem mit, dass er heute nicht kommen könne,
weil er krank sei. Ferner übermittelte er ihm eine
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Hausarztes, wobei anzumerken
ist, dass Herr B eigentlich seit Jahren gar nicht arbeiten geht.
Der Herr Rat war natürlich
sofort über diesen Streich im Bilde, nahm aufgrund offensichtlicher
Verschleppungsabsicht (Anm.: "Verfahrensverschleppung" ist
absichtliche Verzögerung eines Verfahrens) Abstand von der
Einvernahme des Herrn B und setzte die Verhandlung einfach
fort. Im Zuge der Einvernahme von Frau A warf dann der Kollege
auf der Gegenseite, der Herrn B vertrat, kurz ein, dass sich dieser
die Zahlung wahrscheinlich - aufgrund der oben beschriebenen
Anstellung beim AMS - vielleicht nicht leisten können wird.
Darauf antwortete Frau A
ziemlich empört und lautstark: "Na dann soll er was arbeiten gehen,
er ist ja nicht krank."
Worauf der Richter mit der
Arbeitsunfähigkeitsmeldung zwischen den Fingern wedelnd antwortete:
"Seit heute schon!"
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Donnerstag,
Februar 5, 2015
Brüderlicher Rat
Komme
gerade von einer Strafverhandlung. Inhalt: Herrn X wird vorgeworfen,
er leide an einer psychischen Erkrankung und es fehle ihm deshalb
die Einsichtsfähigkeit um (einfach erklärt) zwischen gut und böse zu
unterscheiden. Deshalb sei er nach dem Gesetz (§ 21 StGB) nicht zu
bestrafen, sondern in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher
einzuweisen.
Die psychische Beeinträchtigung
gehe bei ihm laut psychiatrischen Sachverständigen überwiegend darauf
zurück, dass er einfach zu viel Cannabis rauche.
Würde er dies
unterlassen - so attestiert der Sachverständige - dann würde die sog.
"Gefährlichkeitsprognose" durchaus positiv ausfallen, ergo X wäre
keine Gefahr mehr ausgesetzt fortan ein böser Bube zu sein, der
nicht wisse, was richtig und was falsch sei. Also entweder befolgt
er eine sog. richterliche Weisung für sein Leben in nächster Zeit
oder er kommt in eine oben erwähnte Anstalt.
Naturgemäß wird jeder, der
Gefahr läuft in eine geschlossene Anstalt eingewiesen zu werden,
tunlichst alle Hebel in Bewegung setzen, um dieser Einrichtung für
Hannibal Lecter und Konsorten zu entrinnen. Insbesondere, wenn er
eigentlich nur wegen einer Rangelei mit der näheren örtlichen
Polizei im Zuge einer völlig unnötigen
Verkehrskontrolle in diese
Zwickmühle geraten ist.
Gesagt, getan: Herr X ist
natürlich einverstanden, dass er sich einer Therapie unterzieht und
wird nun über einen längeren Zeitraum brav periodisch nachweisen,
dass er nicht mehr kifft und auch sonst keine illegalen Substanzen
inhaliert oder sonstwie zuführt.
Im Zuge dieser sog. "Weisung"
eröffnete dann der Richter dem Herrn X, dass er jetzt gar nicht
wisse wie und wo er dann regelmäßig "pipi" gehen soll, um zu den
begehrten Testergebnissen zu gelangen.
Daraufhin Herr X: "Das macht
nix. Das frag ich meinen Bruder, der weiß das sicher."
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Mittwoch,
Jänner 14,
2015
Nur mehr Barzahlung...
Ein
langjähriger Mandant - nennen wir ihn Herrn S. - betreibt eine Art
Werkstätte (konkret eine sog. Servicestation). Im Zuge dieser
Servicestation hat er für eine ältere, sehr gräfinnenhafte und etwas
kapriziöse Dame deren Wagen serviciert.
Die
bezughabende Rechnung wollte sie aber partout nicht bezahlen; dies
mit der Begründung, Herr S. habe den Wagen - wie auch immer dies
gehen soll - eigenmächtig, also ohne Auftrag, serviciert und weiters
seien die letztlich verrechneten Teile ohnedies nie eingebaut
worden.
(Vielleicht ist die
Wirtschaftslage der Welt ja echt schon so schlecht, dass Fahrzeuge
von Werkstättenbetreibern sang- und klanglos gestohlen werden, um
diese dann - quasi mit Gewalt gegen Fahrzeug und Halter - zu
reparieren. Genau weiß man das ja nicht.)
Es kommt,
wie es kommen musste: Mahnung, Klage, Verhandlungstermin und dann -
nach mehreren Monaten - ein Befundaufnahmetermin mit einem
kfz-technischen Sachverständigen, der das Objekt der Begierde
(Fahrzeug) gründlich von oben bis unten durchschaute, ob die
Service-Teile nun eingebaut wurden oder nicht. Was sie natürlich
waren.
Um diese
Durchsicht zu ermöglichen wurde der Wagen zunächst auf einer
Hebebühne angehoben. Dabei hat besagte Dame den Zündschlüssel nicht
abgezogen und es donnerten während der gesamten Befundaufnahme
diverse Schlagerhits aus dem Autoradio gegen die Trommelfelle der
anwesenden Personen. Ursprünglich dachte ich, die Musik käme aus der
Nachbarschaft, bis mich Herr S. eines besseren belehrte. Naja, sooo
schlecht war die Musi auch nicht, außerdem macht´s die Stimmung a
bissl lockerer.
Die Befundaufnahme dauerte rund
60 Minuten. Als der Wagen dann wieder die Erde
berührte wollte unsere Gegnerin den Wagen starten, was aber
letztlich aufgrund mittlerweile leerer Batterie rein technisch
gesehen nicht mehr möglich war.
Da mein Mandant natürlich ein
netter Mensch ist gab er seiner Kontrahentin sogar Starthilfe, damit
sie die Garage verlassen konnte. Dabei sagte er zu ihr:
"Gnä Frau, a neiche Batterie
hätt i a do, wenn´s wolln."
Worauf ich sofort einwarf:
"Aber natürlich nur gegen Barzahlung."
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Samstag, März 19,
2011
Schutzengel
Es
gibt Momente, da weiß man: da hat jetzt wahrscheinlich jemand
anderer eingegriffen.
Wie
die werte Leserschaft hoffentlich schon zum Großteil weiß, vertrete
ich sehr gerne in Verkehrsunfallsachen. Unfallschadenregulierung ist
immerhin etwas was ich nun schon seit rund 1 ½ Jahrzehnten mache.
Dazu die folgende Geschichte:
Fräulein Anna fährt mit Ihrem PKW von X nach Y. Dazwischen gibt es
eine Bundesstraße. Fräulein Anna kommt von einer Nebenstraße und
bleibt ordnungsgemäß mit Ihrem Fahrzeug an der ampelgeregelten
Kreuzung vor dieser Bundesstraße stehen und wartet. Irgendwann wird
es dann grün und sie fährt mit dem 1. Gang los um diese Bundesstraße
in gerader Richtung zu übersetzen.
(Diese
Kreuzung liegt im Ortsgebiet – daher ist 50 km/h
Höchstgeschwindigkeit verordnet.)
Als
sie mit der „Schnauze“ ihres kleinen Pkw´s gerade in diese
Bundesstraße hineinragt rast von links ein PKW genau in die linke
vordere Ecke Ihres PKW. Die Geschwindigkeit des Gegners wurde von
der Polizei danach mit rund 100 km/h bis 140 km/h angenommen. Nicht
nur, dass dieser Verkehrsteilnehmer mit 1,6 Promille unterwegs war
und bei rot über die Kreuzung genagelt ist, fuhr er vorerst auch
einfach weiter ohne anzuhalten. Mit unverminderter Geschwindigkeit
bis er außer Sichtweite war.
Da das
Leben jedoch gerecht ist pflanzte sich besagter Herr Raser etwas
weiter „in die Botanik“ was letztlich auch den Ordnungshütern die
Möglichkeit eröffnete den Unfallverursacher letztlich auszuforschen.
Das
Unfassbare an dieser Geschichte ist, dass es gereicht hätte, wenn
Fräulein Anna schon einen Meter (!) weiter vorne gewesen wäre mit Ihrem
PKW. Diesfalls wäre der Gegner mit einer Ausgangsmasse von rund 1500
kg (Gewicht des gegnerischen Pkw´s) und einer Geschwindigkeit von
mindestens 100 km/h frontal in die linke Seite des Fahrzeuges der
Mandantin gefahren.
Rein
physikalisch betrachtet hätte das Raserfahrzeug dann eine
Aufprallkraft von 41.550 Newton oder – einfacher erklärt – rund
4.239 Kilogramm gehabt. Die Masse des Wagens wäre durch die
Geschwindigkeit also fast verdreifacht worden.
Wäre
Fräulein Anna daher seitlich voll getroffen worden so wäre Ihre
Überlebenschance gleich null gewesen. 100 Zentimeter können manchmal
wirklich Leben retten.
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Mittwoch,
September 01, 2010
Der Bagger
Ich komme gerade von einer
Verhandlung an einem nahegelegenen Bezirksgericht, wo mir vom
zuständigen Richter nachfolgende Geschichte zugetragen wurde:
Er hatte vor geraumer Zeit
einen Lokalaugenschein, wo sich die Frage auftat, welche Bauarbeiten
Herr X auf einem Grundstück durchführte und - insbesondere - wie er
das gemacht hat.
Herr X wurde also von
besagtem Richter befragt und gab immer wieder - so beiläufig - zu
Protokoll, dass "wir das da und dort gemacht haben" und "wir dies so und so
gemacht haben" und so weiter und so fort.
Nach einiger Zeit kam dem
Richter das dann seltsam vor und er fragte, ob er nicht alleine auf
der Baustelle gewesen sei.
Der Mann antwortete, dass
er selbstverständlich alleine alle Arbeiten erledigt hätte.
"Wieso reden Sie dann
immer von ´wir´, wenn Sie die Arbeiten ja alleine gemacht haben?" fragte der
Richter.
Herr X sagte: "Naja, mit
wir meine ich: Ich und mein Bagger!".
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Montag,
Mai 31, 2010
Fahrverbote
Manchmal sind die privaten
Folgen einer Tat viel schwerer einzuschätzen, als jene die man durch
die Obrigkeit erfährt.
Ein sehr guter Freund,
nennen wir ihn Herrn DC, war vor Wochen bei einem Frühschoppen eines
örtlich sehr bekannten Bierzeltfestes. Gegen Nachmittag machte er
sich - einige Biere und Promille reicher - zu Fuß auf den Heimweg
und ging zu diesem Zweck mit Teilen seiner Familie eine mit
Fahrverbot gekennzeichnete Strasse entlang.
Nach ein paar Metern
Wegstrecke bemerkte er wie sich ein Auto hinter ihm näherte und ihn
- da er die Strasse mittig bewanderte - anhupte, damit er doch zur
Seite gehe. Der Mandant dachte - insbesondere ob des verordneten
Fahrverbotes - nicht daran die Strasse zu räumen und hob den
mittleren Finger seiner Hand, woraus letztlich zwischen ihm und dem
Fahrer des Fahrzeuges nicht nur Diskussionen resultierten.
Das Hauptproblem dabei war
aber, dass der Fahrer ein Organ der Exekutive im zivilen
Einsatzdienst war und dies von DC in seinem Halb-/Vollrausch nicht
(mehr) kognitiv erfasst wurde. Endergebnis: Verhaftung durch die
herbeigerufene Verstärkung, Anzeige wegen Körperverletzung,
Sachbeschädigung und Widerstand gegen die Staatsgewalt. Keine schöne
Sache.
Zwei Wochen später.
Vorgestern. Ein weiteres örtliches Feuerwehrfest, von DC und mir
gemeinsam besucht. Jeder kennt jeden, jede Nachricht verbreitet sich
wie Lauffeuer.
Nichtsahnend stehen DC und
ich beim Bierausschank, als sich ein befreundeter Feuerwehrmann -
der bei diesem Fest mitarbeitet - nähert und zu ihm sagt:
"Heast DC, draußen vurm
Zöht foaht grod a Polizeiauto gegen de Eibau."
Wie heißt es so schön: wer
den Schaden hat, braucht sich um den Spott nicht zu sorgen.
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Donnerstag,
Dezember 31, 2009
Die Parkuhr
Ein Bekannter arbeitete einmal als Kellner in einem Ternitzer Lokal. Pünktlich um 15
Uhr trudelte er im Lokal ein um seinen Dienst zu machen. Sein Auto
stand natürlich vor dem Lokal am dortigen Parkplatz, selbiger
modernisiert mit einer kostenfreien Kurzparkzone, deren Nutzung
einer Parkuhr bedarf.
Im Zuge der "Wachablöse"
wird er von seiner Kollegin (Kellnerin des Vormittages)
darauf hingewiesen, dass die Fahrzeuge gerade alle am Parkplatz
kontrolliert werden. "Ob er eh eine Parkuhr hinter der Scheibe habe"
wollte die Kollegin wissen.
Parkuhr. Nein, hat er
keine.
Die Kollegin parkte gerade
nicht am dortigen Parkplatz, gab ihrem Kollegen den Autoschlüssel zu
ihrem Fahrzeug und sagte ihm, er solle sich doch einfach ihre
Parkuhr holen.
Sie borge Sie ihm bis morgen.
Gesagt, getan, geholt.
Seltsam kam der Kollegin
dann vor, dass mein Freund mit der Parkuhr in der Hand rund fünf
Minuten bei der offenen Türe seines Wagens stand und die Parkuhr
eingehend betrachtete. Hm, was macht der jetzt da?
(Ihr erster Gedanke war,
dass er die Kontrollorgane ein bisschen ärgern wollte und etwa die
Parkuhr erst kurz vor der herannahenden Kontrollperson hinter die
Windschutzscheibe legen würde oder ähnliche derbe Scherze...)
Nach diesen fünf Minuten
kam er jedoch mit der Parkuhr in der Hand ins Lokal und sagte ihr, dass
diese kaputt sei.
Die Kollegin schaute die
Parkuhr an und fragte ihn, wieso er glaube, dass diese kaputt sei.
Er sagte: "Die hat ja nur
einen Zeiger!"
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Donnerstag, April
9, 2009
Jetzt mal ehrlich!
Ich hatte unlängst das
Vergnügen für eine sehr nette Wiener Kollegin eine sog.
Substitutionsverhandlung zu verrichten.
(Wenn ein Kollege - etwa
aufgrund paralleler Termine - keine Zeit hat eine Verhandlung zu
verrichten bedient er sich eines sog. Substituten, der diese dann
für ihn besucht.)
Der Fall: Herr X, ein
junger Mann um die 20, beauftragte eine Partnervermittlungsagentur
mit der Suche nach "Misses Right". Gegenleistung 12 Raten á EUR
266,00. Nach den ersten 8 Partnervorschlägen war jedoch schon sehr
absehbar, dass das nix wird. Von insgesamt 8 Vorschlägen waren 5
nicht erreichbar (falsche Nummer etc.), eine Dame präferenzierte
zwischenzeitig wieder ihren Exfreund, eine Weitere blieb im Dunklen
(im Sinne von "wurde im Verfahren nie geklärt") und die letzte Dame
war optisch nicht das Gelbe vom Ei.
Somit - Verweigerung der
restlichen Zahlungen aufgrund schlechter/nicht erfolgter
Vertragserfüllung durch die Herzensvermittler.
Der Akt war durch die
Kollegin übrigens perfekt aufgearbeitet worden und verdient diese
dafür größten Respekt. Besser ging´s gar nicht mehr.
Nun kam es also zum
Showdown vor dem Richter und "mein" Mandant wurde einvernommen. Er
gab auch alles an sich so zu Protokoll, wie die Frau Kollegin im
Vorfeld bereits schriftlich dargelegt hatte. Na, da kann ja nix mehr
schief gehen...
Dann das Fragerecht zu mir
- hatte keine Fragen. Alles super, alles fein. Fragerecht an den
Herrn Gegenvertreter.
Dessen Frage lautete:
"Herr X, ist es nicht so, dass Sie deshalb nicht mehr zahlen wollen,
weil Sie zwischenzeitig eine Freundin gefunden haben?"
Nun gut - so nicht. Da
diese Frage eine sog. Suggestivfrage war, hab ich mich gegen diese
Fragestellung gleich mal ausgesprochen und den Richter ersucht diese
Frage in dieser Form nicht zuzulassen.
(Suggestivfragen sind
Fragen, in denen die Antwort, die der Fragende hören möchte, bereits
enthalten ist; solche Fragen sind nicht zulässig)
Richter schloss sich
meiner Ansicht an, Frage vom Tisch. Bitte andere Frage oder andere
Formulierung.
Der Gegenvertreter formulierte
anders: "Herr X, jetzt mal ehrlich. Warum wollen Sie die
vereinbarten Raten nicht mehr zahlen?"
Und mein Mandant
antwortete ohne eine einzige Sekunde zu überlegen: "Weil ich seit
September eine Freundin habe und ich keine Partnervorschläge mehr
brauche."
Das nennt man dann "sudden death".
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Mittwoch, März 17,
2009
Kfz-Versicherungssteuermarken
Heute erfuhr ich eine
Geschichte aus längst vergangenen Tagen.
Früher musste man - wie
viele langjährige Autofahrer wissen - die kfz-bezogene
Versicherungssteuer in einem "Markenheftchen" selber jedes Monat
einkleben. Ferner wurden diese dann auch vom Steuerpflichtigen
unterschrieben, damit die Entwertung der Marke ersichtlich war. Am
Ende des Kalenderjahres hatte man dann diese vollgeklebten
"Heftchen" beim Finanzamt abzugeben, um nachzuweisen, dass man auch
brav seiner Steuerpflicht nachgekommen ist.
(Heute wird die
motorbezogene Versicherungssteuer ja von den Versicherern mitsamt
der Versicherung einbehalten und an das jeweilige Finanzamt
abgeführt.)
Es begab sich eines Tages,
dass Herr X mit seinem Kfz unterwegs war und schnurstracks in eine
Polizeikontrolle fuhr.
Der Beamte verlangte die
Papiere, darunter auch das "Markenheftchen" und kontrollierte, ob
auch alle Marken geklebt, sowie vom Steuerpflichten unterschrieben
waren.
Die Marken waren zwar alle
vorhanden, aber nicht unterschrieben. Aus diesem Grund reichte der
Beamte Herrn X einen Kugelschreiber, damit er dies nachhole.
Herr X war aber
offensichtlich nicht ganz in der Lage dem Geschehen vollgeistig zu
folgen. Anstatt die Marken zu unterschreiben blies er in den
Kugelschreiber in dem Glauben es handle sich um einen Alkomattest.
Der Führerschein war dann
für einige Zeit mal weg...
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Mittwoch, März 10,
2009
Doktor oder Magister?
Ein sehr lieber Freund und
Kollege - nennen wir ihn Luca -, der mittlerweile schon seit Jahren
seine eigene mittelgroße Wiener Wirtschaftskanzlei gemeinsam mit
drei Partnern führt, ging einige Jahre lang bei einem sehr bekannten
Wiener Rechtsanwalt - schon aus dem Fernsehen als
Nationalratsabgeordneter, sowie ehemaliger Volksanwalt bekannt - in die
"Lehre".
Wie viele, die die Uni als
Absolvent verließen, tat Luca dies mit dem Titel des "Magister
iuris" und machte er sich vorerst daran seine ersten beruflichen
Sporen bei eben diesem sehr bekannten Wiener Anwalt zu verdienen.
Das Studium der
Rechtswissenschaften schließt in aller Regel mit dem Magistertitel
ab; es ist - zur Ausübung eines juristischen Berufes (Richter,
Notar, Rechtsanwalt) - überhaupt nicht notwendig (auch) das
Doktoratsstudium, welches von der Konzeption her gleichsam wie ein
eigenes Studium gestaltet ist und an das reguläre Studium freiwillig
"angehängt" wird, zu absolvieren.
Dies war nicht immer so -
früher beendete man das Jus-Studium immer nur mit dem Doktorat,
ähnlich wie heute noch bei Medizinern. Dies wurde jedoch vor Jahrzehnten
geändert, was - unter anderem - auch den Chef von Luca störte.
Gerade ältere Angehörige unserer Zunft sahen darin oft eine Art der
Herabsetzung der juridischen Künste.
(Statistisch gesehen
begnügen sich (angeblich) rund 80% der Absolventen mit dem "Magister
iuris". So unter anderem auch ich. Böse Zungen behaupten,
dass ein Doktortitel - außer zwei zusätzlichen Buchstaben auf der
Visitenkarte und rund einem Jahr Arbeit/Zeitverzögerung ob des dafür
notwendigen zusätzlichen Studiums - eigentlich nichts bringt. Rein
faktisch muss man jedoch festhalten, dass es der Nachweis ist, dass
man - zumindest einmal im Leben - auf juristischem Gebiet
wissenschaftlich gearbeitet hat, was sich durch die allseits
bekannte Dissertation manifestiert. Darüber hinaus genießt man mit
einem Doktortitel in aller Regel höheres Ansehen, was ja auch nicht
schlecht ist, außer in Kfz-Werkstätten, wenn man plötzlich jedes Mal
höhere Rechnungen zahlen muss. Nau, der Herr Doktor hat´s ja eh.)
Nun war Luca tagein,
tagaus vollends als Konzipient ("Rechtsanwaltsanwärter")
beschäftigt. Und immer wenn ihn sein Chef sah, wurde Luca mit den
Worten "Herr Doktor, dies..." oder "Herr Doktor, das..."
angesprochen.
Eines Tages war das Luca
auf die Dauer zu unangenehm und er sagte zu seinem Chef: "Herr
Doktor, ich bin kein Doktor. Ich bin ein Magister."
Darauf antwortete ihm sein
Lehrherr: "Ich nenn Sie Doktor. Oder san´s leicht a Apotheker?"
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Freitag, August 29,
2008
Der unterschlagene
Doppelname
Wie man unschwer erkennt
trägt der Mag. Grötz ja einen Doppelnamen ("Georg-Alexander").
Dienstags dieser Woche
hatte ich eine mündliche Streitverhandlung in Zivilsachen bei einer
sehr humorvollen Richterin an einem nahe gelegenen Bezirksgericht.
Eingangs der Verhandlung
notierte Sie am Protokolldeckblatt die Namen der anwesenden
Parteien, sowie deren Anwälte und entstand nachstehender kurzer
Dialog:
Richterin: "Herr Magister,
macht es Ihnen was aus, wenn ich nur ´Georg` schreibe?"
Ich: "Nein, natürlich
nicht."
Richterin: "Steht dieser
Doppelname in Ihren Dokumenten auch?"
Ich: "Ja, seit meiner
Geburt."
Richterin: "Wissen Sie,
ich habe auch einen zweiten Namen, den ich aber nicht so gerne
schreibe. Da muss man dann immer so viel hinschreiben..."
Ich: "Verstehe - aber doch
hoffentlich nicht ´Alexander´..."
Wichtig ist immer, dass
der Job einfach auch Spaß macht.
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Mittwoch, Juli 15, 2008
Die protokollarische
"Bringl"
Ich verbrachte gewisse
Zeit meines Lebens - und zwar ziemlich genau 3 Jahre - im
wunderschönen Oberösterreich (genau im Herzen des Mühlviertels -
Perg/Allerheiligen im Mühlkreis). Dort absolvierte ich meine ersten
Schritte als Konzipient.
Wenn ich an eines in
dieser Zeit oft denke, dann ist es der oberösterreichische Dialekt,
der mir - gerade am Anfang - sehr zu schaffen machte. Während meines
ersten Jahres war ich froh, dass meine Freundin aus der Gegend dort
stammte. Sie leistete mir täglich Dolmetscherdienste ohne die ich
höchstwahrscheinlich verhungert wäre, zumal mich keiner verstand -
und ich die anderen auch nicht.
Nun gibt es in diesem
Dialekt den Begriff der "Bringl". Eine Bringl ist eine
abwertende Bezeichnung für eine Nachbarin, die sehr gerne alles
sieht, alles hört und auch noch viel lieber das Gesehene/Gehörte an
andere weitererzählt. In unseren Bereichen wird so jemand "Trotsch´n"
genannt.
[Bringl kommt
höchstwahrscheinlich vom hinbringen/zubringen/zutragen. Genaue
Recherchen habe ich mir jedoch bis dato erspart.]
Anlässlich eines
Scheidungsverfahrens vor dem BG Linz wurde dann eine Zeugin
einvernommen, die - natürlich nur vom Hören-Sagen - wisse, dass Herr
X (der eine Beteiligte im Verfahren) die Frau X (die
andere Beteiligte im Verfahren) mit Frau Y mehrfach betrogen hat.
Diese Zeugin war die Nachbarin.
Der Richter begann seine
Einvernahme mit den üblichen Worten "Die Zeugin gibt nach
Wahrheitserinnerung und Vorhalt des § 321 ZPO (Anm.:
Entschlagungsmöglichkeiten des Zeugen) unbeeidet vernommen an:..."
und sprach - wie usus - alles auf Band.
Als dann das Protokoll aus
der Schreibabteilung kam stand dort:
"Die
Bringl gibt nach
Wahrheitserinnerung und Vorhalt des § 321 ZPO unbeeidet vernommen
an:..."
Die Damen der
Schreibabteilung pflegten offensichtlich gerne den eigenen
Sprachgebrauch - und gar manchen bösen Scherz...
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Donnerstag, August 23, 2007
Der Kakerlak aus Südostasien
Einen namhaften Reiseveranstalter
erreichte einmal ein böses Beschwerdeschreiben eines Kunden nachdem
dieser von seinem Urlaub aus Afrika zurückgekommen war. Diesem Schreiben
war ein Foto eines riesigen Kakerlaken beigelegt, welcher vergnüglich am
Hotelzimmerbett saß und in die Kamera linste.
Die Referentin der Beschwerdeabteilung,
die diesen Brief zu Gesicht bekam, war eine Ferialpraktikantin die
"hauptberuflich" Veterinärmedizin und Biologie an der Universität Wien
studierte. Sie betrachtete das Foto und stellte fest, dass es diese
Kakerlakenart zwar in Südostasien, aber niemals in Afrika gibt. Das
Klima ist dort viel zu warm für das Tierchen.
Um jedoch auf Nummer sicher zu gehen
befragte Sie kurzerhand Ihren Professor an der Uni Wien. Dieser
bestätigte die Feststellungen seiner Studentin in einem Kurzgutachten.
Ein Vorkommen dieser Kakerlake ist in Afrika ausgeschlossen.
Der Kunde ließ sich das natürlich nicht
gefallen und klagte. Die Klage wurde abgewiesen mit der Begründung, dass
es aufgrund eines im Verfahren neuerlich eingeholten Gutachtens niemals
sein kann, dass diese Kakerlake in Afrika lebt, da das Klima dazu führen
würde, dass das Tier keine 72 Stunden überleben könnte. Es lag daher die
Vermutung nahe, dass der Kläger dieses Tierchen selbst mit in den Urlaub
gebracht hatte, um einen nachträglichen "Preisnachlass" zu lukrieren.
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Dienstag, Juni 12, 2007
Rumänisch oder russisch?
Heute am LG Wiener Neustadt -
Verhandlung über die erstmalige Verlängerung der Untersuchungshaft:
Der Inhaftierte wird vom Richter
befragt, der Dolmetsch für die rumänische Sprache übersetzt. Wort für
Wort. Der Befragte - der im Übrigen bereits von der Polizei mit
rumänischem Dolmetsch einvernommen wurde und ebenso ursprünglich vom LG
St. Pölten (wo er zuerst "zu Hause" war, bevor er nach Wr. Neustadt kam) gibt an er
verstehe kein Wort. Er spreche nur russisch. Eine Dolmetscherin für
russisch wird geordert.
Während dieser Wartepause fiel dem
Richter aber ein, dass der Rumäne/Russe (der auch einen rumänischen
Namen trug) ja einen Brief nach Hause geschrieben habe, der jetzt auf
seinem Tisch liegt (Briefe aus der U-Haft unterliegen der Zensur und
werden, sofern in fremder Sprache - bevor Sie abgeschickt werden -
übersetzt, damit der U-Richter weiß was drinnen steht).
Der Rechtspraktikant holt den Brief und
übergibt diesen dem noch anwesenden rumänischen Dolmetscher. Der liest
den Brief vor - Wort für Wort. Ferner bemerkt er, dass dieser Brief
nicht nur bloß rumänisch geschrieben ist, sondern auch in sehr gewählter
Ausdrucksweise verfasst wurde.
Nun gut - 20 Minuten später war eine
russische Dolmetsch da - die er auch vorzüglich verstand.
Erste Frage: "Haben Sie diesen Brief
geschrieben?"
Antwort: "Ja. Klar."
Dolmetsch: "Aber dieser Brief ist
rumänisch."
Antwort: "Ja. Klar."
Dolmetsch: "Aber Sie haben doch
behauptet, sie können nur russisch?"
Antwort: "Nein. Ich kann rumänisch
lesen und schreiben. Sprechen kann ich nur russisch."
[Anmerkung: Wenn es da
draußen jemanden gibt, der mir dies erklären kann, dann möge er sich
bitte umgehend bei mir melden. Gibt es z.B. jemanden der italienisch
lesen und in pullitzerpreisverdächtiger Weise schreiben, aber nur die
chinesische
Sprache sprechen kann?]
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Montag, Juni 11, 2007
ABS und Bremsweg
In einer meiner letzten
Unfallverhandlungen wurde der Lenker des (gegnerischen)
Beklagtenfahrzeuges einvernommen. An Ort und Stelle des Unfalles befragt
sagte dieser:
"Also damals war die Strasse
nass. Ich
bin auf die Bundesstraße raus gefahren und wollte nach links einbiegen.
Da von rechts Fahrzeuge gekommen sind bin ich ca. 3 Sekunden gestanden
um das Vorbeifahren dieser Fahrzeuge abzuwarten.
Der Kläger ist von links gekommen und
ist mir seitlich ins Auto gefahren. [Anmerkung: Der Kläger hatte als
Fahrzeug auf der Bundesstraße naturgemäß Vorrang]
Warum ist mir nicht klar, denn
eigentlich hatte der ja ABS und hätte somit schon viel früher stehen
müssen, als ohne ABS."
[Anmerkung:
ABS-Fahrzeuge haben normalerweise einen längeren
Bremsweg, als Fahrzeuge ohne ABS...]
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Montag, April 23, 2007
Stolpersteine
Es begab sich eines Tages, dass ein
Gendarmeriebeamter nächtens über ein umgefallenes Mofa stolperte.
Völlig verärgert nahm er sofort die
Daten des vorschriftwidrig abgestellten Kfz auf und gab sie an den
Posten weiter, um die Anzeige fertig zu stellen.
Der Kollege, der die Anzeige übertrug,
staunte nicht schlecht, als er feststellen musste, dass das Mofa auf den
Namen des anzeigenden Gendarmen zugelassen war...
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Montag, April 23, 2007
Picasso
Ein älterer Kollege um die 70, der sich
beruflich trotz seines hohen Alters nach wie vor "der gerechten Sache"
widmete und praktizierte, saß einmal in einer Zivilverhandlung.
Die Beweisaufnahme dauerte bereits 3
Stunden und wurden nach und nach alle möglichen Zeugen befragt.
Irgendwann ist der Kollege jedoch in der Verhandlung müde geworden und
eingeschlafen.
Die Richterin bemerkte den
schlummernden Rechtsvertreter, ging zu ihm hin und tippte ihn sachte an
und fragte mit den Worten: "Herr Doktor, geht´s Ihnen eh gut?"
Darauf erwachte der ältere Herr
Kollege und
sagte: "Jaja, Frau Rat. Wissen´s: ich bin lieber vom Beischlaf
gezeichnet, als von Picasso gemalt!"
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Montag, April 23, 2007
Schneematsch
Nachfolgende Geschichte kenne ich -
leider - nur vom Erzählen. Der Kollege, der die "Hauptrolle" spielte
ist
leider bereits lange verstorben.
Dr. S war ein ausgezeichneter
Rechtsanwalt mit einem sehr ausgeprägten Ordnungssinn. Insbesondere
störte es ihn zu winterlichen Jahreszeiten, wenn alle Mandanten, die zu
Besprechungen kamen, den gesamten Schneematsch von der Strasse in seine
Kanzlei trugen. Auch der aufgelegte Teppich im Vorraum der Kanzlei
nützte nicht viel, immer wieder trug der eine oder andere Besucher den
teils gefrorenen Winterglanz in die Räumlichkeiten.
Daraufhin schrieb er ein Schild,
welches er außen auf die Eingangstüre zur Kanzlei hängte. Und um auf
"Nummer sicher" zu gehen wurde es von diversen fremdsprachigen Mandanten
bei Besprechungen in serbokroatisch, türkisch und polnisch übersetzt,
bevor es seinen Platz an der Tür bekam.
Die wortwörtliche deutsche Übersetzung
fand sich am Schluss und lautete: "Hax´n o´krotzn!".
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Samstag, April 14, 2007
Der Security
Es ergab sich eines Tages, dass ich
eine Strafverhandlung vor einem Bezirksgericht verrichtete. Im
Wesentlichen ging es um eine Schlägerei in einem Lokal. In diesem
Zusammenhang wurde ein Zeuge einvernommen.
Der Richter befragte den Zeugen vor der
Einvernahme nach seinem Namen, seinem Geburtsdatum und seiner Anschrift.
Dann fragte er ihn was er denn von Beruf sei.
Der Zeuge: "Ich bin Security."
Der Richter: "Also Wachmann?"
Der Zeuge: "Nein. Security."
Der Richter: "Also doch Wachmann."
Der Zeuge: "Naja, das heißt
jetzt Security."
Der Richter: "Nix do. Sie san Wochmau.
Weu in Amerika reden´s a net deitsch."
(So kann man der Bevölkerung natürlich
auch näher bringen, dass in Österreich die Amtssprache deutsch ist)
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Montag, April 09, 2007
Der Eid an Ort und Stelle
Grundsätzlich ist die Einvernahme einer
Partei oder eines Zeugen vor Gericht ohne Eid usus. Nur in jenen Fällen,
in denen das Gericht offensichtliche Anhaltspunkte hat, dass jemand
etwas nicht so schildert wie es - auf der Hand liegend - gewesen ist,
erfolgt die Beeidigung der Partei oder des Zeugen.
(Die Folge ist, dass sich eine Partei
unter Eid der falschen Aussage vor Gericht schuldig und gerichtlich
strafbar macht. Beim Zeugen ist falsche Aussage auch ohne Eid strafbar,
nur mit Eid wird der mögliche Strafrahmen auch bei einem Zeugen höher, der ihm
dann - nachfolgend im Strafverfahren - auf´s Auge
gedrückt werden kann)
Die Vereidigung erfolgt durch das
Gericht, wobei im Gerichtssaal das Eideskreuz mit den zwei links und
rechts daneben befindlichen Kerzen verwendet wird. Die Kerzen werden
angezündet und der Richter nimmt daraufhin der Partei oder dem Zeugen -
mit oder ohne religiöser Formel (je nach Wunsch) - den Wahrheitseid ab.
Ab dann gilt´s.
Nun begab es sich einmal, dass das
Gericht wegen eines Verkehrsunfalls einen Zeugen direkt am Unfallort
vernehmen musste. Da die Aussagen derart massiv vom tatsächlichen
Geschehen abwichen, beantragte einer der beiden Rechtsvertreter die
Vereidigung des Zeugen der Gegenseite. Natürlich waren weder ein Kreuz,
noch Kerzen vorhanden, worauf der Gegenvertreter hinwies.
Der andere Kollege ging - etwas erbost
- zu seinem Auto, setzte sich hinein, startete den Wagen und fuhr mit
der Front direkt vor den zu beeidigenden Zeugen.
Dann stieg er aus und wischte mit
der Hand von oben nach unten, sowie links nach rechts über die
verdreckte Motorhaube und sagte: "Do, Kollege. Do haum´s Ihna Kreiz."
Daraufhin sagte der Richter: "Und wo
san de Kerzn?"
Der Kollege stieg wieder in sein Auto,
schaltete die Scheinwerfer ein und rief durchs offene Fenster: "Herr
Rot, reicht Ihnen des?"
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Montag, April 09, 2007
Verweigerung der
Fortpflanzung
Als ich anno 1996/1997 das Vergnügen
hatte mein Gerichtsjahr am BG Donaustadt in einer Ehe- und
Familienrechtsabteilung zu absolvieren galt damals noch der Tatbestand
der "Verweigerung der Fortpflanzung" als absoluter Scheidungsgrund.
Darunter versteht man (wie sich jeder leicht ausrechnen kann), dass sich
ein Ehepartner, obwohl fortpflanzungsfähig, weigert mit dem anderen einen
(oder mehrere bei entsprechender Fruchtbarkeit)
Nachkommen zu "basteln". Geltend machen kann diesen Grund natürlich der-
oder diejenige, welche/welcher an sich schon "bastelwillig" ist.
(Für Interessierte: heute ist dieser
Scheidungsgrund relativ aufzufassen und wird nur dann herangezogen, wenn
diese Verweigerung zu einer tiefgreifenden Zerrüttung der Ehe geführt
hat; hat aber für diese Geschichte keine Bedeutung)
Nun ergab es sich an einem Amtstag -
diese sind immer besonders interessant, da kreuz und quer durch den
Gemüsegarten Rat- und Rechtssuchende das jeweilig zuständige Gericht
bevölkern - dass eine Frau mittleren Alters eine ganze Menge über
allerlei Möglichkeiten der Scheidung wissen wollte. Insbesondere wollte
Sie von mir wissen, was ihr Gatte alles getan haben muss, damit sie einen
- letztlich erfolgversprechenden - Scheidungsantrag einbringen kann.
Also begann ich - da der
Scheidungsgründe es nicht wenige waren - mit der Aufzählung aller
möglichen Gründe, sowie deren Bedeutung.
Als ich den Grund der "Verweigerung der
Fortpflanzung" nannte, wurde Sie hellhörig, ließ mich überhaupt nicht
mehr erläutern und sagte gleich:
"Jo, des passt. I wü eh kane Kinder
moch´n mit dem."
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Dienstag, März 27, 2007
Der Strafbescheid
Einen ehemaligen Mandanten ereilte
folgender - großteils berechtigter - Bescheid:
An Herrn
xxx
A-1234 xxx
AZ: ABC1-04
Betrifft: N.N:, geb. am 01.01.1960 -
Ordnungsstrafe
Bescheid
Die Bezirkshauptmannschaft xxx verhängt
gegen Sie eine Ordnungsstrafe in der Höhe von EUR 350,00. Dieser Betrag
ist binnen 14 Tagen ab Zustellung dieses Bescheides an die gefertigte
Behörde (mittels beiliegendem Zahlschein) einzuzahlen.
Rechtsgrundlage: § 34 Abs 2 Allgemeines
Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 i.d.g.F.
Begründung:
Am 20. Juli 2004 hat Ihr Arbeitnehmer
K. F. bei der Bezirkshauptmannschaft xxx, Abteilung Fremdenpolizei,
vorgesprochen, um seine Niederlassungsbewilligung verlängern zu lassen.
Als Nachweis für die Mittel zum Lebensunterhalt hat er eine
Gehaltsbestätigung vorgelegt welche nachwies, dass er schon seit einem
dreiviertel Jahr in Ihrer Firma beschäftigt ist. Daraufhin wurde das
Arbeitsmarktservice xxx kontaktiert von welchem bestätigt wurde, dass
Herr K. F. nicht über die entsprechende Bewilligung nach dem
Ausländerbeschäftigungsgesetz verfügt und somit auch keiner
Beschäftigung nachgehen darf.
Herr L., Mitarbeiter der
Fremdenpolizei, hat Sie daraufhin telefonisch kontaktiert, um Ihnen den
oben angeführten Sachverhalt mitzuteilen, worauf Sie laut wurden und
Herrn L. als "deppert" bezeichneten und als "Rotzbuben"
und "Proleten" titulierten.
Kurze Zeit später wurden Sie vom
Vorgesetzten des Herrn L., Herrn D. J., ebenfalls angerufen, welcher
versuchte das Problem aus der Welt zu schaffen.
Sofort nach Beginn des Gespräches
finden Sie wiederum an zu schimpfen. Sie führten an "...dass die Leute
auf der Bezirkshauptmannschaft von Ihrem hohen Ross herunterkommen
sollen...".
Dann meinten Sie, dass Herr L.
erst
einmal Deutsch lernen soll bevor er mit Ihnen wieder Kontakt
aufnimmt und bezeichneten ihn als Rotzbuben.
Von Herrn D. auf die Notwendigkeit
einer Beschäftigungsbewilligung für Ihren Arbeitnehmer K. F.
angesprochen haben Sie sich damit gerechtfertigt, dass Sie "alles Ihrem
Steuerberater übergeben haben und dieser offenbar einen Fehler gemacht
hat".
Danach haben Sie zu Herrn D. gesagt:
"...schicken Sie den Volltrottel L. vorbei, damit ich ihm ein
paar Watschen runterhauen kann...".
Aufgrund dieser Aussage wurde das
Gespräch von Herrn D. sofort beendet.
Das Gespräch wurde bei eingeschaltetem
Lautsprecher geführt und waren mehrere Bedienstete der
Bezirkshauptmannschaft xxx als Zeugen anwesend.
Gemäß § 34 Abs 3 AVG kann gegen
Personen, welche durch ungeziemendes Benehmen den Anstand verletzten
eine Ordnungsstrafe bis EUR 720,00 verhängt werden.
Durch Ihre oben angeführten Aussagen
haben Sie unbestritten nicht nur den Anstand aufs gröblichste verletzt,
sondern noch dazu einen Beamten der Bezirkshauptmannschaft xxx beleidigt
und sogar bedroht.
Es war daher spruchgemäß zu entscheiden
und eine Ordnungsstrafe zu erlassen.
Rechtsmittelbelehrung:
...
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Dienstag, März 13, 2007
Versicherungskorrespondenz
Heute führte ich mit einer sehr lieben
Kaskoreferentin der *** Versicherung AG folgende
Versicherungskorrespondenz:
1. Mail an die Versicherung:
Meine Teuerste -
Soweit ich mich entsinne hat mir der
Lebensabschnittspartner von Frau X (Herr Y) die Meldung kuriert, dass
der Kfz-Schaden mittlerweile einer Instandsetzung durch die Unternehmung
der Auto Z zu 9kirchen zugeführt worden wäre.
Ich habe geordert, dass sich diese
gleich an die *** wenden mögen, um den Werklohn im direkten Wege zu
lukrieren. Ich hoffe, dies ist im Sinne Ihrer Assekuranz.
Nichtsdestotrotz habe ich auch einen
Belegschein erhalten, den ich unter einem an Sie weitersende.
Quälend stellt sich nun die Frage:
bleibt ein Selbstbehalt offen?
Ihre Nachricht innigst erhoffend -
Rechtsanwalt und Strafverteidiger
Mag. Georg-Alexander Grötz
2. Antwort seitens der
Versicherung:
Mein lieber Burgvogt am Platze zu
Ternitz,
So höre meinen Rat: Ist´s nicht das
Beste die Sache zu belassen im ew´gen Ruhen?
Wohlan, lass die Assekuranz zahlen für
Ihre Schuldner in stillem Gram - mich dünkt das wär´ das Beste!
Es erbarmt mich - doch ich muss
gehorchen - wer klug ist lerne dies - und auch das Schweigen.
Lebt wohl, mein Weggefährt im Felde -
das Schicksal wird uns wieder in der Schlacht zusammenführen!!
Nun denn: ich muss Eure innigste
Hoffnung nun zerschlagen - ein Selbstbehalt ist in diesem Falle nicht
einzuklagen.
Es liegt im Sinne der Naturgewalten -
hier die Gemüter nicht durch Selbstbehalte zu spalten!!
Meinen Gruß entsendend -
J. van der Was-auch-Immer
PS: Mit Entzücken las ich von Spit &
Co. Anbei eins meiner Tiere (Foto).
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Montag, März 05, 2007
Das Strafregister
Bekanntlich gibt es in Österreich ja
das Strafregister - früher auch Leumund genannt. Hierbei gibt es die
sogenannte A-Auskunft und die C-Auskunft (auch eingeschränkte Auskunft
genannt). Die A-Auskunft ist jene, in der alle strafgerichtlichen
Verurteilungen aufscheinen, wobei diese Auskunft nur Gerichte und
Behörden erhalten. Die C-Auskunft ist jene, die jedermann bekommt, wenn
er etwa ein Leumundszeugnis beizubringen hat (für Arbeitgeber etc.),
wobei in der C-Auskunft nur Freiheitsstrafen über 3 Monaten aufscheinen.
Liegt diese darunter bzw. wurde nur eine Geldstrafe verhängt, so lautet
die C-Auskunft "Im Strafregister scheinen keine Verurteilungen auf." und
alles ist in Butter.
Nun begab es sich einmal, dass ein
Verteidiger einen Mandanten hatte, der in der ersten Instanz
(berechtigterweise) zu 4 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurde.
Natürlich war dies eine unangenehme Situation - 1 Monat weniger und sein
Mandant hätte für die berufliche Zukunft nichts zu befürchten gehabt.
Somit tat der Kollege das einzig
Richtige: er erhob gegen das Urteil Berufung wegen Strafe, d.h. er
bekämpfte nicht den Ausspruch über die Schuld (Verurteilung), sondern
nur die Höhe der Strafe.
Nach einigen Wochen traf er dann den
zuständigen Vorsitzenden des Senates, der über diese Berufung zu
entscheiden hatte, am Gang des Gerichtes und erklärte ihm, dass diese
Berufung nur aus dem Grund der eingeschränkten Strafregisterauskunft
erhoben wurde. Inhaltlich wisse er ja, dass sein Mandant zu verurteilen
war, aber vielleicht könne man ihm eine etwas geringere Strafe geben,
damit es für die berufliche Zukunft nicht gar so eng wird.
Der Vorsitzende verstand natürlich
sofort das Begehren und sicherte dem Kollegen zu, dass das schon in
Ordnung gehen werde. Er mache das schon.
Einige Wochen später kam es dann zur
Berufungsverhandlung. Der Berichterstatter fasste den bisherigen Lauf
des Verfahrens zusammen, der Staatsanwalt hielt sein kurzes Plädoyer,
der Verteidiger ebenso und am Schluss schloss sich der Verurteilte mit
den berühmten letzten Worten seinem Anwalt an.
Der Senat zog sich zur Urteilsfindung
zurück, kam aus dem Beratungszimmer heraus und der Vorsitzende sagte:
"Im Namen der Republik! Die Berufung wird verworfen und das Ersturteil
vollinhaltlich bestätigt!"
Schreckensverzerrt sagte der
Verteidiger: "Aber Herr Vorsitzender, Sie wissen doch. Damals am Gang
haben wir doch darüber gesprochen?"
Daraufhin schlug der Vorsitzende mit
der Faust auf den Tisch, griff sich mit der anderen Hand an die Stirn
und sagte: "Vadaumte Scheisse, i hob gwusst i hob wos vagessn!"
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Dienstag, Februar 27, 2007
Aufgabenverteilung
Im gerichtlichen Alltag hat man immer
wieder mit Sachverständigen zu tun. Aufgabe eines
Sachverständigen ist über Fachgebiete Auskunft zu geben, über die die
Beteiligten meist nicht mehr wissen, als dass es dieses Fachgebiet gibt.
Das Faszinierende ist einerseits, dass
man über alle möglichen Themen im Rahmen des Berufes Dinge erfährt, die
man üblicherweise nicht erfährt. Unlängst konnte ich einen
forstwirtschaftlichen Sachverständigen z.B. die Information entlocken,
dass ein ausgewachsener, österreichischer Baum mit rund 50 Jahren ca.
1000 kg schwer ist. Ich werde diese Information vielleicht nicht für
meinen Lebensunterhalt benötigen, doch ist es sicherlich nicht schlecht
ein bisschen etwas über diesen grünen Freund zu wissen, an dem die
meisten täglich vorbei- und manche auch hineinfahren.
Andererseits ist es aber auch toll,
dass jeder Sachverständige anders an die Materie herangeht. Der, über
den ich erzählen möchte, ging ganz anders - nämlich entgegen dem Gesetz
- an die Sache heran:
Der SV hat die Aufgabe
Befund und
Gutachten über eine Sache, einen Ablauf oder beides zu erstellen,
d.h. seine Aufgabe ist allein darauf beschränkt zu sagen, wie etwas ist,
war oder sein sollte. Dem SV ist es jedoch untersagt die Sache zu
"entscheiden", d.h. er darf zwar sagen wie etwas (wahrscheinlich) war,
darf
aber daraus keine rechtlichen Schlüsse ziehen. Das ist die
Aufgabe des Richters. Nun fand ich in einem Gutachten folgenden
"Befund":
"Für die Beantwortung der Frage der
Schadenersatzpflicht [Anmerkung:
schon gefährlich nahe an der Beurteilung...]
ist die Kausalität zu prüfen und ob die Voraussetzungen hierfür wie
folgt gegeben sind
[Anmerkung:
naja, wo er recht hat, hat er recht]:
- das Vorliegen eines Schadens im
rechtlichen Sinn - JA
[ups,
erster Verstoß; ist ja Aufgabe des Richters]
- die Rechtswidrigkeit -
JA
Prüf- und Warnpflicht
[ups,
zweiter Verstoß...]
- Verschulden des Schädigers -
JA
grobe Fahrlässigkeit
[ups,
aller guten Dinge sind...]
- die Kausalität (Verursachung) -
wäre juristisch zu klären
[knapp
daneben ist auch vorbei; wäre nämlich durch den SV zu klären...]"
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Donnerstag, Februar 22, 2007
Der Anwalt, der aus dem Walde kam
Nachfolgende Geschichte ist - leider -
nicht selbst erlebt. Sie stammt von einem meiner Ausbildungsanwälte, dem
ich ewig für diese Erzählung dankbar sein werde.
Als er vor rund 25 Jahren gerade mit
der Anwaltei begonnen hatte war er - wie viele meiner Kollegen - recht
begnügsam mangels finanzieller Mittel. Er hatte kein Auto.
Da er - so wie ich - natürlich im
Verkehrswesen tätig war musste er somit immer schauen, dass er mit
öffentlichen Verkehrsmitteln, die damals noch günstiger waren als das
Auto, zu diversen Lokalaugenscheinen "gondeln" konnte. Eines Tages war
ein solcher Ortsaugenschein mitten in einem Waldstück angesetzt, wo sich
zwei Pkw´s frontal begegnet waren.
Der Kollege der anderen Seite war ein
Studienfreund und fragte höflich bei meinem Chef einige Tage vorher an,
ob er ihn nicht mitnehmen soll. Mein Chef war heilfroh und willigte ein;
doch ein kleiner Haken war an der Sache:
Wenn nun beide Vertreter - die sich
zwar schon ewig kennen, aber schlichtweg doch Gegner sind im Verfahren -
mit EINEM Auto "antanzen", dann wird dadurch ein nicht besonders schönes
Bild für die dort bereits - möglicherweise schon früh - wartenden
Mandanten entstehen. Somit einigte man sich, dass mein Chef vor der
letzten Kurve aussteigt und quer durch das kleine Wäldchen zu diesem
Lokalaugenschein geht.
Nachdem sich aber bei der Anfahrt ein
kleiner Stau ereignete kam man beinahe zu spät. Alle waren mit
Sicherheit schon dort. Nun gut - Plan gemacht und durchgeführt. Das
Gericht samt Sachverständigen, Zeugen und Parteien wartete schon, als
der Herr Rechtsvertreter mitten aus dem Wald zu der versammelten Menge
stapfte.
Man staunte nicht schlecht.
Man staunte aber noch mehr, als sich
alle nach der Verhandlung verabschiedeten und der Herr Rechtsanwalt
wieder Richtung Wald wegging...
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Mittwoch, Februar 21, 2007
Die mangelnde Kausalität...
Es gab einmal ein Verfahren nach einem
Verkehrsunfall, dem folgender - kuriose - Sachverhalt zugrunde lag:
Der Kläger gab an, dass er - nachdem
ihm der Beklagte von hinten ins Auto gefahren sei - ab und zu heftige
Nießanfälle bekäme, die nur durch den Unfall zu erklären sind. Als Folge
desselben wollte er eine Entschädigung aus dem Titel Schmerzengeld, da
seine gesamte Lebensführung - sofern sich wieder ein solcher Nießanfall
einstellt - äußerst massiv beeinträchtigt ist.
Das Gericht bestellte sodann nach der
eingebrachten Klage einen medizinischen Sachverständigen, der in seinem
Gutachten auf die mangelnde Kausalität des Unfalles bezogen auf die
Nießanfälle hinwies. Zu gut deutsch - vielleicht gibt´s irgendeine
Ursache, nur der Auffahrunfall ist es nicht, der diese verursache.
Nun versuchte der Klagevertreter vorweg
seinem Mandanten den Begriff "mangelnde Kausalität" mit allerlei
Beispielen zu erklären. Doch der Kläger wollte partout nicht verstehen,
was damit gemeint sei.
Nach einigen erfolglosen
Erklärungsversuchen wandte sich der Kläger an den Sachverständigen und
das Erklärspiel ging wieder ein paar Minuten weiter.
Irgendwann wurde es dann dem Richter zu
bunt und er sagte zum Kläger: "Wussten Sie, dass es Ende der 80er Jahre
im Burgenland ein massives Störchesterben gab?"
Der Kläger sagte: "Nein, was hat das
jetzt damit zu tun?"
Der Richter: "Naja - also im Burgenland
starben hunderte Störche. Gleichzeitig wurde statistisch erhoben, dass
es im Burgenland auch einen massiven Geburtenrückgang gab, d.h. es kamen
zur selben Zeit eigenartigerweise weniger Kinder auf die Welt."
Der Kläger: "Und?"
Der Richter: "Obwohl die Kinder ja
bekanntlich vom Storch gebracht werden, sehe ich darin eine mangelnde
Kausalität."
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Montag, Februar 19, 2007
"Der größte Feind des Anwalts...
...ist der eigene Mandant" ist ein
vielerwähntes Sprichwort unter Kollegen.
Es begab sich eines Tages, dass ich
einen Lokalaugenschein an Ort und Stelle eines Unfalles verrichten
durfte. Zugrunde lag, dass mein Mandant - nennen wir ihn Herrn X - von
einer Klägerin beschuldigt wurde, er sei gegen ihr geparktes Auto
gefahren. Sie selber habe es nicht gesehen, zumal Sie ja am Parkplatz
vor dem Bahnhof parkte und zur Tatzeit in der Arbeit im Nachtdienst war.
Gesehen - und das sehr genau - haben es
zwei unbeteiligte Zeugen (wir nennen diese meist "Dritte", obwohl es
manchmal gar keinen zweiten oder noch 5 andere gibt; naja -
Juristendeutsch); eine davon war die Brötchenverkäuferin am
nahegelegenen Bäckereistandl.
Nachdem der Herr Sachverständige alle
Schäden begutachtet hatte kam er zu dem Ergebnis, dass die Sache nicht
eindeutig geklärt werden kann. Es gibt keine Lackabriebe an der
Kontaktstelle des Klagsfahrzeuges, die Höhen könnten zueinanderpassen,
müssen aber nicht unbedingt - also nichts genaues weiß man nicht, ob es
gerade das Fahrzeug des Meinigen war.
Somit standen die Karten nicht schlecht
für mich; immerhin muss ja die Klägerin beweisen, dass es meiner war.
Doch dann kam ein pikantes Detail dazu.
Frau Brötchenverkäuferin berichtete nämlich noch ergänzend, dass Sie
nicht nur gesehen habe, wie Herr X in Michael Schumacher-Manier
herbeigesaust wäre und dann mit einem Knall in das geparkte Auto
gefahren sei, sondern auch noch wie er ausgestiegen ist und -
offensichtlich (?) - volltrunken in ein gegenüber liegendes und sehr rot
beleuchtetes Lokal gegangen sei, in welches man nur hineinkommt, wenn
man volljährig ist.
Nach kurzer Zeit - so schilderte Sie -
müssen ihn die Damen aber wieder hinausgeschmissen haben, weil er
(O-Ton) "offensichtlich so besoffen war"; somit ging er 10 Minuten
später wieder zu seinem Wagen und brauste davon. Er kam aber nicht weit,
da um die Ecke bereits die Polizei lauerte und ihn ins Röhrchen blasen
ließ.
Nun mag man von solchen Schilderungen
halten was man mag; problematisch wird´s für mich als Anwalt aber dann,
wenn so etwas unter Umständen aktenkundig ist, ergo ein
Führerscheinentzugsverfahren bei der BH aufliegt. Um dies etwas zu
"umschiffen", sohin den Gegner nicht die Möglichkeit des Antrages zu
lassen diesen Akt beizuschaffen, beantragte ich die ergänzende
Einvernahme von Herrn X, um ihm die - dem Parteiengehör entsprechende -
Möglichkeit zu geben sich zu rechtfertigen.
Dem entsprach das Gericht und fragte
kurz und bündig: "Sie haben das ja jetzt gehört. Stimmt das?"
Mein Mandant antwortete: "Jo, auwa es
woarn jo eh nur 1,2 Promü."
Der Richter fragte
dann noch kurz nach, wie das jetzt gemeint war. Der Mandant
sagte, dass es ja da "so Abstufungen (0,8 - 1,2 - 1,6
Promille usw.) gäbe".
[Der Mandant
verwechselte die Rechtsbereiche. Der Grad der
Alkoholisierung ist primär für die Führerscheinentzugszeit
im Verwaltungsstrafverfahren wichtig. Aber
"angflaschlt" einen Unfall verursachen führt mit ziemlicher
Sicherheit zu mindestens überwiegendem Verschulden im
Zivilverfahren]
Daraufhin war das Verfahren recht
schnell geschlossen und urteilsmäßig erledigt.
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Samstag, Februar 17, 2007
Das erste Mal im Geschworenengerichtssaal...
Wie sicherlich jedem Bürger
bekannt ist gibt´s natürlich überall eine gewisse Ordnung. Eine dieser
Ordnungen ist die Sitzordnung bei Gericht. Diese ist im Strafrecht so
gestaltet (aus Sicht, wenn man vor dem Richter steht):
In der Mitte sitzt der
Richter, links daneben ein allfälliger Dolmetsch bzw. Sachverständiger,
rechts daneben der Schriftführer, links an der Seite der Staatsanwalt
und rechts an der Seite der Verteidiger. Neben dem Staatsanwalt sitzt
manchmal auch noch ein Vertreter des Geschädigten - ist in dieser
Geschichte aber nicht relevant.
Eines Tages hatte ich eine
Strafverhandlung zu verrichten und fand mich rechtzeitig vor dem
Verhandlungssaal ein. In aller Hektik übersah ich jedoch einen Zettel an
der Tür, wo drauf stand, dass die Verhandlungen alle nun im
Geschworenengerichtssaal des Landesgerichtes im ersten Stock
stattfinden.
3 Minuten nach eigentlichem
Beginn wurde ich dann langsam unruhig, bemerkte diesen Zettel und
zischte - wie von Hornissen gejagt - einen Stock tiefer zu diesem
Geschworenengerichtssaal.
Nachdem ich natürlich
pflichtbewusst vorher mit meinem Verfahrensbeholfenen gesprochen hatte
wusste ich, wie er aussieht. Es war ein farbiger 17jähriger Bursche.
Unten angekommen klopfte ich
leise, öffnete und trat ein. Zu meinem Glück bemerkte ich, dass der Herr
Rat ca. 300 Schüler als Zuhörer versammelt hatte; das Auditorium war
sohin bis auf den letzten Platz randvoll. Ich trat ein, sah in der Mitte
einen ca. 17jährigen Farbigen sitzen und entschuldigte mich mit einer
verzögernden Parkplatzsuche.
(Irgendwie kam mir das Ganze
aber sehr seltsam vor, zumal der Richter mich nicht einmal ansah,
sondern einfach weiterverhandelte ohne auf mich zu warten. Es wurden
Fragen gestellt von seiten des Gerichts, des Staatsanwaltes, der
Dolmetsch übersetzte und ich wurde - schlichtweg - vollständig
ignoriert. Innerlich fragte ich mich schon, ob das nicht jetzt doch
vielleicht nichtig wäre, so ganz ohne mich mit der Verhandlung zu
beginnen?)
Jedenfalls suchte ich mir mal
mein Plätzchen rechts vom Gericht und startete zielgerichtet dorthin.
Irgendwie kam mir der Sitzplatz aber sehr seltsam vor. Es gab so viele
Sitzgelegenheiten und das Ganze wirkte eher wie eine Kirchenbank, als
der Platz für den Verteidiger; und eine niedrige Tür versperrte den Weg
zu diesem Kirchenbankl. Na gut, egal - Tür auf und reingezwängt. Mal
schauen was jetzt passiert. Bequem war's jedenfalls nicht.
Kaum bin ich gesessen ertönten
folgende Worte aus des Richters Mikrophon, dessen er sich aufgrund der
Größe des Geschworenengerichtssaales bedienen musste und es begann der
nachstehende Dialog:
Richter: "Was wollen Sie
hier?"
Ich: "Ich bin der Verteidiger
für Herrn xxx."
Richter: "Herr Magister, Ihre
Verhandlung hat noch nicht begonnen. Wenn Sie aber schon herinnen auf
den Beginn warten wollen, dann nehmen Sie bitte auf der anderen Seite
Platz, denn dort, wo Sie jetzt sitzen, sitzen üblicherweise die
Geschworenen."
Was lernt man draus: im
Geschworenengerichtssaal sitzt man auf der anderen Seite. Und man spürt
es, wenn sich 300 Schüler gerade noch das Lachen verkneifen...
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Mein juristisches Tagebuch...Weblog auf www.groetz.net
Ein Weblog
(oder oft kurz "Blog" genannt) ist - für die werte Leserschaft, die
nicht so bewandert ist in der virtuellen Welt der Informationen - ein
online geführtes Tagebuch im Rahmen dessen es mir möglich wird,
Erlebnisse des juristischen Alltages zu "posten" (d.i. veröffentlichen).
Ich werde Sie sohin in den nächsten Wochen/Monaten/Jahren mit all dem
lustig-traurig-ernst Erlebten/Erzählten aus dem juristischen Alltag der
Gegenwart und Vergangenheit beglücken, das mir - oder Kollegen - so ab
und an passiert ist. |
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